Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen

Hallo,
würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.
Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.
Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.
Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.
Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.

So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und
2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.
Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??

MfG

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Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 12. Juli 2019 um 14:31:20 Uhr:


Mich würde nicht wundern, wenn der Landwirt die Beschädigung seines Arbeitsgerätes anmeldet.

wenn der einen fähigen RA einschaltet, ist das natürlich auch nicht ganz ausgeschlossen.
Trotzdem: die Fahrerflucht bleibt.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 12. Juli 2019 um 13:51:57 Uhr:


keine Ahnung - bin ich Anwalt? 😁

Ach so, ein Fall von "Sicherem auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit". Es gibt nur "Verkehrsunfallflucht" im Vollksmund "Fahrerflucht" genannt.

Zitat:

Habe aber schon öfter gehört, dass man z.B. bei einem Auffahrunfall nichtmal an den Straßenrand fahren darf, sondern an Ort und Stelle stehen bleiben muss, bis sich die Beteiligten geeinigt haben bzw. die Polizei den Unfall aufgenommen hat. (wie gesagt - ist nur "hörensagen", die gesetzliche Grundlage kenne ich nicht)

Totaler Quatsch, raus, gucken ob's allen gut geht, schnelle in paar Fotos und Räder markieren und dann die Straße räumen.

Zitat:

Letztendlich gehe ich ganz stark davon aus, dass hier einfach eine Verwechslung vorliegt, und das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" dem Traktorfahrer galt.

Das ist das einzige was Sinn mach, obwohl ich da in letzter Zeit auch schon etwas vom Glauben abgekommen bin.

Gruß Metalhead

Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.

Die Kraftheber haben meist dermaßen viel seitliches Spiel, dass da 50 cm links und 50 cm rechts an der enorm ausladenden Egge überhaupt nichts sind.

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Ob der jetzt wirklich absichtlich einen Schwenker gemacht hat, kann man nicht sagen. Wenn er aussagt, dass er auf dem Trecker nichts davon bemerkt hat, wird man ihm kaum das Gegenteil nachweisen können. Er kann genau so gut aussagen, dass er in seiner Spur war und der TE einen Schlenker gemacht hast.

Wenn der TE den Beamten vor Ort gesagt hätte, dass er beim Gespräch mit dem Treckerfahrer eine Alkoholfahne wahrgenommen hat, dann hätten sie den Fahrer eventuell gleich zur Rede gestellt und die Sache wäre vielleicht vor Ort geklärt worden.

Wenn es zu einer Verhandlung kommt, wird es wahrscheinlich ohnehin einen Ortstermin geben, damit der Richter die Situation genau beurteilen kann.

Überholen im Überholverbot mit Sachbeschädigung (worauf der Treckerfahrer vermutlich plädieren wird) wird mit 2 Punkten, 300 Euro und 1 Monat Fahrverbot geahndet - nur mal so nebenbei.

Wie glaubhaft ist die eigene Ehefrau als Zeugin in einem solchen Fall? Sie würde vermutlich ohnehin alles bezeugen, was dem Gatten weiter hilft.

Aber vielleicht hat die Polizei ja wirklich nur die Adressen bezüglich des Fahrerflucht-Vorwurfs verwechselt - kann durchaus passieren.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 12. Juli 2019 um 15:16:49 Uhr:


Wenn der TE den Beamten vor Ort gesagt hätte, dass er beim Gespräch mit dem Treckerfahrer eine Alkoholfahne wahrgenommen hat[...]

So etwas natürlich nur dann angeben, wenn es auch der Wahrheit entspricht. Versteht sich von selbst...

Subjektive oder objektive Wahrheit? Ist ein wichtiger Unterschied.

Ich wage mal ne Prognose:
Der Schlepperfahrer braucht nicht damit rechnen das im Überholverbot einer neben Ihm ist.
Der Überholer geht eine größere Gefahr bewust ein.
Auf dem Hof hätte der Schlepperfahrer wenigsten mal prüfen müssen ob der Schaden zum Gerät passt, sein kann.
Fahrerflucht nein bis zum Hof. Entscheidung 30 zu 70 für den Schlepperfahrer, beide gehen in den % höher.

Moin!
Ja, so wird es wohl sein, absichtlich. Aber den Nachweis dazu muss der TS bringen.
Aber, warum verhält man sich in so einer Situation meistens falsch. Wenn da nun ein Überholverbot war, und man trotzdem überholt, sollte man auch der Risiken bewusst sein. (...) dann hinterher fahren und an der Ampel versuchen dem Vorausfahrenden klar zu machen, dass er das Auto beschädigt hat? Wie klar machen? Mit der Gebährensprache?
Richtig wäre sicherlich: 1. Kennzeichen herausfinden und aufschreiben. 2. Wenn der Unfallgegner nicht anhält. Polizei anrufen und die Sache vortragen, dann gibt es keinen Vorwurf, der Unfallflucht.
Ach ja! Wenn also ein Überholverbot vorhanden war, dann ist das eine Sache. Wenn er aber absichtlich mit seinem Traktor ausgeschert ist, dann ist das eine zweite Sache, die letztlich allerdings zu beweisen wäre.
G

Zitat:

@Bitboy schrieb am 12. Juli 2019 um 16:02:50 Uhr:


Fahrerflucht nein bis zum Hof.

Fahrerflucht ist spätestens dann gegeben wenn er einfach mit "interessiert mich nicht" in's Haus geht.

Zitat:

Entscheidung 30 zu 70 für den Schlepperfahrer, beide gehen in den % höher.

Ich sage 70/30 für den TE wenn nicht mehr.

Laß uns wissen wie es aus geht.

Gruß Metalhead

bei dem Fall wird das im Leben nicht 70/30 für den TE ausgehen.
Wer hat denn das Überholverbot missachtet?

*kopfschüttel* 🙄

Steht's denn fest,dass dort Überholen verboten war. Bisher hat ich nur gelesen,es könnte sein , dass überholverbot bestand.

Der Schlepper mit dem Arbeitsgerät bringt schonmal ein deutlich größeres Betriebsrisiko mit sich. Der hätte genausogut den Gegenverkehr abräumen können. Wenn das Arbeitsgerät die 2,55m Breite überschreitet, dann wird das ebenfalls nicht zum Vorteil für den Schlepper zu berücksichtigen sein.

Zitat:

@Maverick Zero schrieb am 12. Juli 2019 um 15:46:12 Uhr:



Zitat:

@AndyB71 schrieb am 12. Juli 2019 um 15:16:49 Uhr:


Wenn der TE den Beamten vor Ort gesagt hätte, dass er beim Gespräch mit dem Treckerfahrer eine Alkoholfahne wahrgenommen hat[...]

So etwas natürlich nur dann angeben, wenn es auch der Wahrheit entspricht. Versteht sich von selbst...

Na ja... wenn der Unfallgegner sich, wie in diesem Fall, mit einem "mir doch egal" ohne weitere Kommunikation aus der Affaire ziehen will, ist das für mich schon irgendwie verdächtig, daher mein Gedankengang.
Und die Äußerung eines Verdachts ist absolut zulässig.

Unabhängig davon, wer hier im Ü-Verbot überholt und wer wen touchiert hat.

Wenn der Traktorist tatsächlich absichtlich einen Schlemker gemacht hat,um den zu überholenden aufs Verbot hinzuweisen, spielt es für den TE nur eine minimale Rolle,dass dort verboten war zu überholen.
Wäre mir die Situation so passiert,hatte ich den Traktor auch nicht bis auf seinen Hof fahren lassen.
Den hät ich vorher ausgebremst und an der Unfallflucht gehindert. Die Beifahrerin hät parallel die Rennleitung angerufen.

Gruß M

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