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Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 9:41

Hallo,

würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.

Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.

Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.

Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.

Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.

So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und

2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.

Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??

MfG

Beste Antwort im Thema

Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.

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Zitat:

@.SD schrieb am 20. Juli 2019 um 12:45:47 Uhr:

 

Interessante Logik. Das konsequent weitergeführt, hat aber der Traktorfahrer zuerst unerlaubt den Unfallort verlassen. Und Nichtwissen schützt bekanntlich nicht vor Strafe ... ;)

Gruß

.SD

Hier irrst du. Für den Treckerfahrer gabs gar keinen Unfall. Er wird auch kaum bemerkt haben, dass wer dem Arbeitsgerät zu nahe gekommen ist. Das hat mit -Nichtwissen- gar nichts zu tun.

Hallo!

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 12:55:39 Uhr:

Hier irrst du. [...]

Nein, hatte wohl nur die "richtigen" Ironie-Tags "vergessen".

Gruß

.SD

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 10:16:30 Uhr:

Deshalb sag ich ja, ob es weiter verfolgt wird, ist eine andere Frage.

Fakt ist aber, dass der Vorwurf erstmal so gemacht wird.

Hier mal aus der Praxis.

Demjenigen, der dem aus seiner Sicht "Unfallflüchtigen" hinterherfährt wird dieser Vorwurf niemals gemacht. Das ist Quatsch. Auch wenn hier noch soviel philosphiert wird.

Wurde hier aber auch schon mehrmals geschroben:), jedoch einfach ignoriert.

Doch wurde mir gemacht aber die Anzeige wurde eingestellt.

Zitat:

@lars suckow schrieb am 20. Juli 2019 um 15:23:19 Uhr:

Doch wurde mir gemacht aber die Anzeige wurde eingestellt.

Komplett anderer Sachverhalt. Du bist später alleine zur Wache und hast nicht die Polizei hinzugerufen und den "Flüchtigen" quasi geliefert. Vermutlich hat man dir erst mal nicht geglaubt, oder zumindest Zweifel gehabt.

Also nicht miteinander zu vergleichen.

Im vorliegenden Sachverhalt, wo die Polizei vom Verfolgenden zu dem Ort gerufen wird, an dem der Flüchtige ich nenne es jetzt mal "gestellt" wurde, wird der Vorwurf nicht gemacht. Daran wird kein Gedanke veschwendet.

Okay das kann natürlich sein so genau weiß ich das nicht mehr, ist schon über 20 Jahre her.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 19. Juli 2019 um 09:58:34 Uhr:

Wird es hier noch neue Erkenntnisse geben, oder kann man auch beruhigt dieses Thema abbestellen?

Wäre doch genial, so einen Button zu haben, dass ein Thema automatisch wieder auf die Favouritenliste gesetzt (reaboniert) wird, sobald der TE das nächste Mal eine Antwort schreibt. Bis dahin können sämtliche zwischenzeitlichen Beiträge in der Rundablage ihre Kreise drehen. Vergleichbares gibt es selbst beim Wertpapierhandel.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 07:39:48 Uhr:

Warum heisst es wohl bei der gemeinhin bezeichneten,,Fahrerflucht,, -...unerlaubtes Entfernen vom UNFALLORT...? Ausnahmen sind keine erwähnt.

Korrekt. Aber die Bedingung ist nicht nur "Unfallort" und "entfernt", sondern auch "unerlaubt" muss es gewesen sein. Das Nachfahren ist die erlaubte Handlung, also greift dein Satz nicht, weil 1 Bedingung nicht erfüllt wurde.

Zitat:

@AS60 schrieb am 20. Juli 2019 um 13:04:37 Uhr:

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 20. Juli 2019 um 10:16:30 Uhr:

Deshalb sag ich ja, ob es weiter verfolgt wird, ist eine andere Frage.

Fakt ist aber, dass der Vorwurf erstmal so gemacht wird.

Hier mal aus der Praxis.

Demjenigen, der dem aus seiner Sicht "Unfallflüchtigen" hinterherfährt wird dieser Vorwurf niemals gemacht. Das ist Quatsch. Auch wenn hier noch soviel philosphiert wird.

Wurde hier aber auch schon mehrmals geschroben:), jedoch einfach ignoriert.

Du kannst doch der Theorieabteilung von MT nicht mit Praxis kommen. :D

Gruß Metalhead

am 23. Juli 2019 um 12:21

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Juli 2019 um 12:18:56 Uhr:

Der Schlepper mit dem Arbeitsgerät bringt schonmal ein deutlich größeres Betriebsrisiko mit sich. Der hätte genausogut den Gegenverkehr abräumen können. Wenn das Arbeitsgerät die 2,55m Breite überschreitet, dann wird das ebenfalls nicht zum Vorteil für den Schlepper zu berücksichtigen sein.

Landwirtschaftliche Geräte dürfen bis zu 3m breit sein.

Dürfen schon. Mit der Überbreite wächst auch die Betriebsgefahr und verpflichtet zu höchster Aufmerksamkeit.

Bin mal gespannt wie die Geschichte (nicht das unerlaubte entfernen, sondern der Sachschaden) letztlich ausgeht.

Ich würde sagen dem TE gingen die Antworten hier in die falsche Richtung, weswegen er sich hier auch nichtmehr blicken lässt ??

Das sehe ich auch so. Die Antworten zum Thema wurden bereits in den ersten 1-2 Seiten gegeben. (...) nur, der TS muss das auch entsprechend umsetzen.

@prikkelpitt

Und wie schaut es aus? Hat sich in dem Fall schon was bewegt?

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