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Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 9:41

Hallo,

würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.

Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.

Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.

Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.

Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.

So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und

2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.

Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??

MfG

Beste Antwort im Thema

Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.

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Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 12. Juli 2019 um 11:41:17 Uhr:

2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Schwachsinn, den Anwalt machen lassen und nix mehr selber sagen.

Wenn einer Unfallflucht begangen hat, dann ja wohl der Andere (evtl. haben die da die Adressen verwechselt).

Gruß Metalhead

Adressen verwechselt? Hat der Traktor überholt?

Ich sage auch, der Anwalt soll das klären. Dafür hast du ihn ja.

am 12. Juli 2019 um 10:27

Hat die Polizei bei dem Vor-Ort-Termin ein Unfallprotokoll oder ähnliches erstellt/ausgehändigt?

Wer ist da an Stelle "01" angegeben? Der TE oder der Unfallgegner mit dem Traktor?

Ich weiß, das muss nicht zwingend was heißen, ist aber häufig ein gutes Indiz, wen den Beamten in ihrer eigenen Einschätzung als Verantwortlichen sehen.

Wo ich so drüber nachdenke, könnte da aber auch der TE stehen, da ihm ja offenbar auch das mit dem Überholverbot vorgeworfen wird.

Wie die anderen (und TE) schon sagten, lass den Anwalt machen.

Kann auch sein das es jedem vorgeworfen wird um die Sache zu klären. Überholverbot-mit ausnahme von langsamen Fahrzeugen??? trotz alledem darf er dir nicht gegen das Auto fahren. Zu klären wäre hier, das der ohne Blinker abbiegen wollte es bemerkt hat und einfach weitergefahren ist, oder warum er den Schlenker gemacht hat.

@TE: hast eine Zeugin, der Treckerfahrer wohl eher nicht. ;)

Würde alles weitere entspannt dem RA überlassen.

Das Überholverbot könnte die Sache natürlich etwas komplizieren (o. Überholvorgang wäre wahrscheinlich nichts passiert).

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 11:06

Unfallprotokoll habe ich bekommen. Da stehe ich als Geschädigter. Aber gut, die haben das natürlich nach meinen Angaben ausgefertigt, den Treckerfahrer hatten sie ja zu dem Zeitpunkt noch nicht befragt.

Und klar, das mit dem Überholverbot ist natürlich doof. Überhaupt keine Frage, das der Unfall gar nicht passiert wäre, wenn ich nicht versucht hätte zu überholen. Mir war das aber wirklich nicht bewusst, dass da ein Überholverbot ist. Ich muss mir das heute nochmal ansehen, aber ich denke, wenn die Polizei das so schreibt, wird das dort wohl so sein.

Aber trotzdem kann er doch nicht einfach so seine Fahrspur verlassen. Also ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man in dem Fall vorher einen Schulterblick machen muss. Warum er nach links geschwenkt ist (er ist nicht abgebogen, sondern hat nur einen deutlichen Schwenker nach links gemacht) weiss ich nicht, ich vermute er wollte einem Schlagloch oder so ausweichen.

am 12. Juli 2019 um 11:35

mit "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist ja nicht zwangsweise Fahrerflucht gemeint.

 

Der Unfallort ist da wo du versucht hast zu überholen. Von diesem Ort hast du dich entfernt.

Welche Rolle deine "Verfolgung" des Traktors in diesem Zusammenhang spielt kann dir wohl nur der Anwalt erklären.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 12. Juli 2019 um 13:35:45 Uhr:

mit "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist ja nicht zwangsweise Fahrerflucht gemeint.

Sondern?

Zitat:

Der Unfallort ist da wo du versucht hast zu überholen. Von diesem Ort hast du dich entfernt.

Und? Wenn der versucht abzuhauen. Hatte ich auch schon und bin dem hinterher und hab die Polizei gerufen. Da wurde mir auch keine Fahrerflucht vorgeworfen.

Gruß Metalhead

am 12. Juli 2019 um 11:51

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juli 2019 um 13:38:11 Uhr:

Zitat:

@Hyrai schrieb am 12. Juli 2019 um 13:35:45 Uhr:

mit "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" ist ja nicht zwangsweise Fahrerflucht gemeint.

Sondern?

keine Ahnung - bin ich Anwalt? :D

Habe aber schon öfter gehört, dass man z.B. bei einem Auffahrunfall nichtmal an den Straßenrand fahren darf, sondern an Ort und Stelle stehen bleiben muss, bis sich die Beteiligten geeinigt haben bzw. die Polizei den Unfall aufgenommen hat. (wie gesagt - ist nur "hörensagen", die gesetzliche Grundlage kenne ich nicht)

 

 

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Juli 2019 um 13:38:11 Uhr:

 

Und? Wenn der versucht abzuhauen. Hatte ich auch schon und bin dem hinterher und hab die Polizei gerufen. Da wurde mir auch keine Fahrerflucht vorgeworfen.

Gruß Metalhead

Deshalb ja meine Ergänzung, dass die Verfolgung zur Aufnahme der Personalien des Traktorfahrers wohl eine entscheidende Rolle spielt und dazu nur der Anwalt Genaueres sagen kann.

 

Letztendlich gehe ich ganz stark davon aus, dass hier einfach eine Verwechslung vorliegt, und das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" dem Traktorfahrer galt.

Zitat:

@Hyrai schrieb am 12. Juli 2019 um 13:51:57 Uhr:

 

Habe aber schon öfter gehört, dass man z.B. bei einem Auffahrunfall nichtmal an den Straßenrand fahren darf, sondern an Ort und Stelle stehen bleiben muss, bis sich die Beteiligten geeinigt haben bzw. die Polizei den Unfall aufgenommen hat. (wie gesagt - ist nur "hörensagen", die gesetzliche Grundlage kenne ich nicht)

Bei einem leichten Auffahrunfall muss man an den Strassenrand fahren und nicht erst auf die Polizei warten.

Paragraph 34 STVO, ...den Verkehr sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren...

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ... puh, das ist ja mal eine sehr verdrehte Sichtweise. Aber das wird sich klären.

Zur Beschädigung könnte man denken, der Schlenker des Schleppers war nicht ganz zufällig. Wird man aber nicht nachweisen können.

Nichtbeachtung des Überholverbots ... wird sicher nicht den Kopf kosten.

Zitat:

@prikkelpitt schrieb am 12. Juli 2019 um 13:06:22 Uhr:

 

Und klar, das mit dem Überholverbot ist natürlich doof. Überhaupt keine Frage, das der Unfall gar nicht passiert wäre, wenn ich nicht versucht hätte zu überholen. Mir war das aber wirklich nicht bewusst, dass da ein Überholverbot ist. Ich muss mir das heute nochmal ansehen, aber ich denke, wenn die Polizei das so schreibt, wird das dort wohl so sein.

diese Tatsache lässt sich nicht wegdiskutieren. Folgerichtig wird dir mit Sicherheit eine Teilschuld aufgebürdet.

Wahrscheinlich war die Straße auch nicht übermäßig breit.

Das andere wird sich klären.

Richtig.

Außerdem lernt man bereits in der Fahrschule, zumindest bei uns auf dem Land, dass das Überholen solcher Arbeitsgeräte auf Landstraßen in der Regel riskant ist und mit größtmöglichem Seitenabstand erfolgen soll, allein weil die Teile beim kleinsten Rucker am Lenkrad hinten mächtig ausschwenken können. Wenn man´s dann auch noch trotz Überholverbot riskiert?

Mich würde nicht wundern, wenn der Landwirt die Beschädigung seines Arbeitsgerätes anmeldet.

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 12:36

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2019 um 14:21:29 Uhr:

 

Zur Beschädigung könnte man denken, der Schlenker des Schleppers war nicht ganz zufällig. Wird man aber nicht nachweisen können.

Hab ich auch direkt dran gedacht. Die Landwirte bei uns in der Gegend meinen mit ihren dicken Schleppern King of the Road zu sein. Na ja, aber nachweisen kann ich das eh nicht. Meine Frau meinte auch gleich, das hat der absichtlich gemacht.

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