Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen
Hallo,
würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.
Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.
Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.
Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.
Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.
So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und
2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.
Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??
MfG
Beste Antwort im Thema
Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.
118 Antworten
Traktor ausbremsen und am weiterfahren hindern ist auch ein ganz schmales brett, das nicht unbedingt zur beruhigung der Situation und einem gelinderten strafmaß beiträgt
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 12:37:32 Uhr:
Den hät ich vorher ausgebremst und an der Unfallflucht gehindert. Die Beifahrerin hät parallel die Rennleitung angerufen.Gruß M
Dazu hättest den Traktor aber überholen müssen, um vor ihm zu sein. Der Überholvorgang wurde hier aber abgebrochen.
Wenn ich mir das mal vorstelle: Ich bin als Treckerfahrer unterwegs, im Schlepptau ein schweres Arbeitsgerät, welches schon bei kleinen Unebenheiten ordentlich schwankt. Hinter mir ein PKW-Fahrer, dem es natürlich nicht schnell genug geht. Ein Trecker ist nunmal kein Rennwagen. Zusätzlich (wahrscheinlich?) Überholverbot. Trotzdem setzt der PKW zum Überholen an( als wenn er nicht hätte warten können, bis ich mit dem Trecker in den Wirtschaftsweg einbiege). Bei dem Überholvorgang kommt der PKW dem Arbeitsgerät zu nahe(warum, lass ich mal dahingestellt), was ich als Treckerfahrer aber gar nicht bemerke. Für mich hat also gar kein Unfall stattgefunden. Der PKW bricht den Überholvorgang ab und bleibt hinter dem Trecker. Erst sehr viel später fährt er mir auf den Hof und behauptet, dass ich mit dem Trecker sein Fahrzeug beschädigt hätte. Wie soll man hier reagieren ?
Achtung, diese Überlegung ist rein fiktiv. Es kann, muss sich aber nicht so abgespielt haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 12:37:32 Uhr:
Wenn der Traktorist tatsächlich absichtlich einen Schlemker gemacht hat,um den zu überholenden aufs Verbot hinzuweisen, spielt es für den TE nur eine minimale Rolle,dass dort verboten war zu überholen.
aha, jetzt zählt das Überholverbot nichts mehr und der Trecker-Fahrer hat den Unfall/Schaden verbockt.. klar doch... 🙄
wäre der TE hinten dran geblieben, wäre überhaupt nichts passiert und der Treckerfahrer hätte vorne schlenkern können, wie er will. Hat der TE übrigens schon selbst eingeräumt.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 13. Juli 2019 um 12:42:58 Uhr:
Traktor ausbremsen und am weiterfahren hindern ist auch ein ganz schmales brett, das nicht unbedingt zur beruhigung der Situation und einem gelinderten strafmaß beiträgt
Unfallflucht ist aber nun mal eine Straftat, da halte ich auch das zwangsweise Anhalten für legitim, bis zum eintreffen der Ordnungsorgane.
Ich glaube auch nicht, dass der Treckerfahrer sich hier auf das Überholverbot stützen kann. Vielfach ist das Überholen von Traktoren wieder erlaubt. Der absichtliche Schlenker geht dann schon Richtung Selbstjustitz, was kaum nachzuweisen sein dürfte. Als Schlepperfahrer sollte man auch wissen, dass man mit 25 km/h ein fahrendes Hindernis darstellt und an geeigneter Stelle, dass Vorbeifahren zu ermöglichen hat.
Letztlich kommt es halt darauf an, wer, was beweisen kann.
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Zitat:
@audijazzer schrieb am 13. Juli 2019 um 13:05:59 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 12:37:32 Uhr:
Wenn der Traktorist tatsächlich absichtlich einen Schlemker gemacht hat,um den zu überholenden aufs Verbot hinzuweisen, spielt es für den TE nur eine minimale Rolle,dass dort verboten war zu überholen.aha, jetzt zählt das Überholverbot nichts mehr und der Trecker-Fahrer hat den Unfall/Schaden verbockt.. klar doch... 🙄
wäre der TE hinten dran geblieben, wäre überhaupt nichts passiert und der Treckerfahrer hätte vorne schlenkern können, wie er will. Hat der TE übrigens schon selbst eingeräumt.
Gab es denn ein Überholverbot ?
Und wenn das angehängte Arbeitsgerät wie ein LämmerSchwanz wedelt, guckt man beim Fahren schon öfter mal nach hinten, um zu sehen wo das Teil läuft und nicht den Gegenverkehr abzuräumen. Zumindest hab ich das so gemacht. Und dabei sieht man,ob hinter einem evtl Pkw vorbei wollen. Aber als Traktorist mit dem Größeren
Gefährt braucht man das Deiner Meinung also nicht.
Ich hab mir da keinen abgebrochen auf der Landstraße kurz zwischen zwei Bäumen halten und die aufgelaufene Kolonne vorbei zu lassen,wenn die sich nicht getraut haben an dem schlingernden Heuschwader auf der engen Landstraße vorbeizufahren.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 13:45:40 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 13. Juli 2019 um 13:05:59 Uhr:
aha, jetzt zählt das Überholverbot nichts mehr und der Trecker-Fahrer hat den Unfall/Schaden verbockt.. klar doch... 🙄
wäre der TE hinten dran geblieben, wäre überhaupt nichts passiert und der Treckerfahrer hätte vorne schlenkern können, wie er will. Hat der TE übrigens schon selbst eingeräumt.Gab es denn ein Überholverbot ?
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: ja!
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 13:45:40 Uhr:
Ich hab mir da keinen abgebrochen auf der Landstraße kurz zwischen zwei Bäumen halten und die aufgelaufene Kolonne vorbei zu lassen,wenn die sich nicht getraut haben an dem schlingernden Heuschwader auf der engen Landstraße vorbeizufahren.
Und woher nimmst du die Gewissheit, dass es eine Kolonne gab ? Wie es sich gelesen hat, war der TE allein hinter dem Trecker.
Ansonsten gäbs ja genug Zeugen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 13. Juli 2019 um 13:12:17 Uhr:
Hindernis darstellt und an geeigneter Stelle, dass Vorbeifahren zu ermöglichen hat.
Das gerät leider sehr oft in Vergessenheit.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 13. Juli 2019 um 13:12:17 Uhr:
Als Schlepperfahrer sollte man auch wissen, dass man mit 25 km/h ein fahrendes Hindernis darstellt und an geeigneter Stelle, dass Vorbeifahren zu ermöglichen hat.
In diesem Fall wollte der Schlepperfahrer nach den Schilderungen des TE 200m weiter in einen Wirtschaftsweg abbiegen. Da braucht er vorher nicht an geeigneter Stelle das Vorbeifahren ermöglichen.
Was mich hier m.E. noch nicht klar ist, wie breit war die Straße eigentlich? Mit Mittelstreifen oder ohne?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 13. Juli 2019 um 13:53:09 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 13:45:40 Uhr:
Gab es denn ein Überholverbot ?
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: ja!
Kennst Du die Örtlichkeit?
Im EröffnungsThread stand
Zitat:
: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst
Das Wort "Wenn" sagt für mich nicht, dass dort amtlich ein überholverbot bestand.
Evtl könnte sich der TE ja dazu mal abschließend äußern.
Gruß M
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Juli 2019 um 13:01:18 Uhr:
Wenn ich mir das mal vorstelle: Ich bin als Treckerfahrer unterwegs, im Schlepptau ein schweres Arbeitsgerät, welches schon bei kleinen Unebenheiten ordentlich schwankt. Hinter mir ein PKW-Fahrer, dem es natürlich nicht schnell genug geht. Ein Trecker ist nunmal kein Rennwagen. Zusätzlich (wahrscheinlich?) Überholverbot. Trotzdem setzt der PKW zum Überholen an( als wenn er nicht hätte warten können, bis ich mit dem Trecker in den Wirtschaftsweg einbiege). Bei dem Überholvorgang kommt der PKW dem Arbeitsgerät zu nahe(warum, lass ich mal dahingestellt), was ich als Treckerfahrer aber gar nicht bemerke. Für mich hat also gar kein Unfall stattgefunden. Der PKW bricht den Überholvorgang ab und bleibt hinter dem Trecker. Erst sehr viel später fährt er mir auf den Hof und behauptet, dass ich mit dem Trecker sein Fahrzeug beschädigt hätte. Wie soll man hier reagieren ?
Sehr plausible Darlegung.
Der Vorwurf der Unfallflucht an den TE ist natürlich absurd.
Ansonsten zahlt der PKW - Fahrer seinen Schaden selbstverständlich selbst, da er a) dort hätte nicht überholen dürfen und sich b) dabei noch prasslig angestellt hat (zu geringer Abstand).
Am Traktor oder dem Teil hintendran dürfte kein Schaden entstanden oder nachweisbar sein.
An der Stelle: Aufregung Ende.
Sollte nicht mit einem gewissen Abstand zum langsameren Fahrzeug überholt werden? Gerade landwirtschaftliche Geräte neigen gern dazu, die Lenkbewegungen des Zugfahrzeugs in die entgegengesetzte Richtung sehr deutlich zu demonstrieren. Leider vergessen das viele VT. Hauptsache vorbei. Leider steht nicht überall dran:
"Vorsicht, schwenkt aus!"
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Juli 2019 um 14:42:28 Uhr:
Zitat:
: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst
Das Wort "Wenn" sagt für mich nicht, dass dort amtlich ein überholverbot bestand.
einfach mal den Post zuende lesen. Der Ausgangspost ist irrelevant diesbezüglich. Die Polizei hats so aufgenommen, der TE außerdem schon eingeräumt.
Und die Polizei wird die Örtlichkeiten wahrscheinlich kennen bzw. unter die Lupe genommen haben.
Müssen wir darüber noch lange mutmaßen?
Zitat:
@ttru74 schrieb am 13. Juli 2019 um 15:12:41 Uhr:
Sollte nicht mit einem gewissen Abstand zum langsameren Fahrzeug überholt werden? Gerade landwirtschaftliche Geräte neigen gern dazu, die Lenkbewegungen des Zugfahrzeugs in die entgegengesetzte Richtung sehr deutlich zu demonstrieren. Leider vergessen das viele VT. Hauptsache vorbei. Leider steht nicht überall dran:
"Vorsicht, schwenkt aus!"
Wenn der Traktor also einen Schlenker nach links macht, macht die Egge einen nach rechts.
Richtig?
Wie kann dann die Egge an den rechten Kotflügel des Autos kommen?