Traktor beschädigt mein Auto, mir wird Fahrerflucht vorgeworfen
Hallo,
würde gerne mal eure Einschätzung hören. Vorweg, habe natürlich gleich Montag einen Termin beim RA. Würde mich nur mal interessieren, wie ihr das seht.
Also, vergangenen Samstag fahre ich auf einer Strasse und vor mir ein Traktor mit Gerät hinter. So eine Egge oder wie das heisst. Er fährt so ca. 25 km/h und ich setzte zum Überholen an. Mit einem Mal schwenkt er mit seinem Trecker nach links aus und berührt mit seinem Gerät meinen rechte Kotflügel, meine Frau kann das bezeugen. Ich breche den Überholvorgang ab und setzt mich wieder hinter ihn. Ca. 200m weiter kommt ein Stoppschild uind er hält davor an. Ich hupe ihn daraufhin an, er dreht sich um und ich versuche ihn mit Handzeichen darauf aufmerksam zu machen, das er mein Auto beschädigt hat. Ich war der Meinung, dass er das auch verstanden hat und denke, dass er dann ja auch wohl rechts ranfährt, damit man das klären kann. Ich fahre also direkt vor dem Stoppschild rechts ran und muss aber feststellen, das er gar nicht daran denkt anzuhalten. Er fährt über das Stoppschild auf einen Wirtschaftsweg und setzt offensichtlich seine Fahrt unbeeindruckt fort.
Da ich das Kennzeichen nicht erkennen konnte fahre ich ihm natürlich hinterher. Offensichtlich "flieht" er vor mir, da er ein paar hundert Meter auf ein Stoppelfeld abbiegt. Ich folge ihm allerdings,weil ich der Meinung war, wenn er entkommt, dann bleibe ich auf meinem Schaden sitzen, weil ich, wie gesagt , das Kennzeichen nicht erkennen konnte.
Wiederum ein paar hundert Meter weiter fährt er auf einen Hof und steigt von seinem Trecker ab und geht in Richtung, vermutlich, seines Hauses. Ich natürlich ebenfalls aus meine Auto raus und laufe ihm hinterher und frage ihn, ob er denn gar nicht bemerkt hat, das er mir ins Auto gefahren ist. Er knurrt nur irgendwas von "...interessiert mich nicht" und geht in das Haus. Daraufhin rufe ich die Polizei an und fahre ca. 100m entfernt von dem Haus auf einen Parkplatz und warte auf die Polizei.
Die kommt nach ca. 20min und nimmt den Unfall auf. Der Treckerfahrer ist inzwischen aus seinem Haus wieder raus und 10min bevor die Polizei kam wieder an mir vorbei. Dabei habe ich dann auch das Kennzeichen notiert. Nachdem die Polizei den Unfall aufgenommen hatte wurde ich entlassen. Ob die dann den Treckerfahrer noch vernommen haben, weiss ich nicht.
So, jetzt bekomme ich gestern einen Anhörungsbogen von der Polizei, dass ich Beschuldigter bin, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Offensichtlich war auf der Strasse Überholverbot. Mir wird nun vorgeworfen: 1. Verkehrsordnungswidrigkeit (Überholverbot, und
2. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Zu Punkt 1: Ok, wenn es dort ein Überholverbot gab, dann ist das sicher meine Schuld. War mir nicht bewusst, aber wenn es so ist, dann ist das eben so.
Aber warum zum Teufel wird mir Fahrerflucht vorgeworfen. Ich bin derjenige, der dem anderen Unfallbeteiligten hinterher gefahren ist, um eine Klärung herbei zu führen. Ich bin derjenige, der die Polizei angerufen hat. Was ist daran Fahrerflucht??
MfG
Beste Antwort im Thema
Seit ihr schon mal einen Traktor mit Egge hinten dran gefahren? Da ist es sehr schwer, einen geraden Strich zu fahren. Leichte Schwankungen nach rechts und links sind da vollkommen normal.
118 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juli 2019 um 15:20:45 Uhr:
Völlig egal wer schuld ist, wer sich entfernt begeht Verkehrsunfallflucht. Trüber sieht da für den TE IMHO gar nix aus.Gruß Metalhead
Das ist ja der Knackpunkt. Der TE hat sich schon vom Unfallort entfernt, indem er dem Treckerfahrer aufs Grundstück gefolgt ist.
Er hat jedoch nur den verfolgt, der sich nach seiner Ansicht vom Unfallort entfernte. Davon abgesehen ist er dem hinterhergefahren, der die Angaben zur Unfallbeteiligung des TE von diesem hätte bekommen müssen. Auch das ist schon objektiv kein Tatbestand des § 142 StGB ... 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Juli 2019 um 15:46:08 Uhr:
Er hat jedoch nur den verfolgt, der sich nach seiner ansicht vom Unfallort entfernte.
Eben und wenn man auf der Autobahn jemanden leicht streift, fährt man sinnvollerweise auch zur nächsten Raststätte weiter.
Gruß Metalhead
Mir wurde auch mal "unerlaubtes entfernen vom Unfallort" vorgeworfen! Ich stand abends vor einer roten Ampel und ein anderer ist mir ins Heck gefahren und dann abgehauen daraufhin habe ich das Fahrzeug verfolgt aber er ist entkommen danach bin ich zur Polizei gefahren und habe Anzeige erstattet. Ende vom Lied das Fahrzeug war gestohlen und die Kennzeichen auch die Anzeige gegen mich wurde eingestellt.
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https://www.sueddeutsche.de/.../...ml-dpa-com-20090101-190711-99-19653
Hmm, scheinbar kann man es bei unbedeutenden Schäden bis 2500,- mal darauf ankommen lassen nach einem Unfall zu verschwinden. 😰
Gruß Metalhead
In dem Artikel geht es doch nur darum, dass er - entgegen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft - seinen Lappen behalten durfte.
Zum restlichen Urteil steht da nix.
Zitat:
@Hyrai schrieb am 16. Juli 2019 um 16:17:08 Uhr:
In dem Artikel geht es doch nur darum, dass er - entgegen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft - seinen Lappen behalten durfte.
Das ist ja die größte "Gefahr" bei der Sache, zumindest als noch nicht erwischter "Ersttäter" kann man es ja mal drauf an kommen lassen.
Gruß Metalhead
Eine Feststellung des Fahrers vom Unfallfahrzeug kann schon sehr wichtig sein, so das man weis wer wirklich gefahren ist. Da ist das nachfahren schon nicht unwichtig.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 17. Juli 2019 um 10:03:40 Uhr:
Eine Feststellung des Fahrers vom Unfallfahrzeug kann schon sehr wichtig sein, so das man weis wer wirklich gefahren ist. Da ist das nachfahren schon nicht unwichtig.
Das Problem bleibt aber: Wenn du dem hinterher fährst, verlässt du unerlaubter Weise den Unfallort. Denn lass es mal einen grösseren Schaden sein. Die Polizei interessiert sich womöglich für irgendwelche Spuren wie Scherben oder abgefallene Kleinteile.
Da hilft es wenig, wenn man dann angeben muss, dass der Unfall woanders stattgefunden hat.
Ausserdem ist die Verfolgung eines vermeintlichen Unfallverursachers nicht deine Aufgabe.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 17. Juli 2019 um 15:34:06 Uhr:
Das Problem bleibt aber: Wenn du dem hinterher fährst, verlässt du unerlaubter Weise den Unfallort. Denn lass es mal einen grösseren Schaden sein. Die Polizei interessiert sich womöglich für irgendwelche Spuren wie Scherben oder abgefallene Kleinteile.
Und??? Dann fährt man halt wider hin. Wenn mein Fahrzeug noch fährt, haut mir keiner einfach so ab.
Selbst schon gehabt und da ist keiner auf die Idee einer Unfallflucht gekommen.
Gruß Metalhead
Was sagt man dan zur Polizei der grüne Traktor und dann sollen die rausfinden von welchen der 20 Bauernhöfen der grüne Traktor kommt
Zitat:
@BK30nP schrieb am 17. Juli 2019 um 15:43:03 Uhr:
Was sagt man dan zur Polizei der grüne Traktor und dann sollen die rausfinden von welchen der 20 Bauernhöfen der grüne Traktor kommt
Man sollte sich vielleicht das Kennzeichen merken bzw. notieren ? Meinetwegen auch ein Foto.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 17. Juli 2019 um 15:38:37 Uhr:
Und??? Dann fährt man halt wider hin. Wenn mein Fahrzeug noch fährt, haut mir keiner einfach so ab.
Besonders auf der Autobahn sehr zu empfehlen.
@Gleiterfahrer hat der TE net oben geschrieben das er das er es net erkennen konnte wie soll man des dann aufschreiben?
Zumal sie ja sonst so wunderbar sauber sind! Und das Grün ist auch immer in einem hervorragenden Zustand, nicht verblasst, nicht zerknittert, nicht verkratzt, und gut beleuchtet...😉
Ich wäre aber auch hinterher gefahren!