Tip für passende Felgen
Hallo,
wir haben die 18-Zoll-Felgen Chicago bestellt und wollen auf diese Winterreifen aufziehen.
Hat jemand einen Typ für schöne 18-Zoll-Alufelgen, welche ich im Sommer rauf machen kann! Bin aktuel auf der Suche, habe aber noch nirgends eine Alufelge gesehen, die für den Passat 3c ist! Kennt jemand eine Firma?
21 Antworten
Hallo Leute,
ich habe die 18" Chicago Felgen werkseitig drauf. Nach dem zuvor Gesagten, führe ich auch die EWG- Übereinstimmungsbescheinigung mit, da dort die Felegen und Reifengröße drin steht.
Leider kam ich neulich in eine Fahrzeugkontrolle. Als der Polizist micht fragte, warum meine Felgen nicht im Fahrzeugschein stehen, wurde mit ganz anders. Die EWG- Übereinstimmungsbescheinigung beachtete er gar nicht, da diese von VW ist. Als ich ihm dann das Gutachten zu den Felgen zeigte (liegt im Bordbuch) wies er mich auf § 1 des Gutachtens hin. Dort steht, dass die Felgen von einem Sachverständigen nach Montage sofort abgenommen werden müssen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Das würde im Zweifel auch bedeuten, dass der Versicherungsschutz dahin ist. Zum Glück glaubte er mir, dass die Felgen von Anfang an dran waren und ließ mich weiterfahren mit dem Hinweis, die Felgen sofort abnehmen zu lassen. Als ich die meinem Freundlichen schilderte und ihm das Gutachten zeigte, in dem auch der genaue Text für die Eintragung im Schein angegeben ist, wurde er ganz sprachlos und wollte sich drum kümmrn. Es kann doch nicht angehen, dass ich ohne Betriuebserlaunis fahre, nur weil die es bei VW versäumt haben, die bestellte Rad/Reifenkombinatiin in die Papiere aufnehmen zu lassen. Die 50 € Bußgeld könnten vielleicht noch ersetzt werden, aber was mache ich wegen der 3 Punkte, die es dafür geben würde?
Hat einer ähnliche Erfahrungen oder weiß Abhilfe? Werde heute mal in der Werkstatt nachfragen, was die ermittelt haben.
(Ärger gabe es beinahe auch wegen der Tönung der hinteren Scheiben. Auch die müsste wohl eingetragen sein?? Gut, dass der "Grüne" nichts vom Sportfahrwerk wusste. Auch diese Federn sind nicht eingetragen.)
ein hoch auf den neuen eu-fahrzeugschein...da blickt anscheinend keiner durch.
mein 🙂 meinte damals der zusatz muss nicht mitgeführt werden allerdings wenn er verlangt wird muss er da sein.hallo??!!was ist denn das fürn schrott???aber an sich müsste der völlig ausreichen...glaube kaum dass die werksseitig montierten fahrwerke,felgen und tönungen extra eingetragen werden müssen.da müsste dieses weiße zettelchen (meiner hat beine bekommen...finde den einfach nicht mehr) ausreichen.
wäre sehr daran interessiert was dein 🙂 dazu sagt!!!
gruß rick
Ruhig an Leute
Also meine RH 18" 235 x et 35 hat mein Tüvprüfer ohne Probleme eingetragen!!!!!!!!!!!!!!!
Es geht ja nicht darum, dass die Felgen nicht eingetragen werden können, sonderen dass ein Fahrzeug ausgeliefert wird, dass wegen der bestellten Felgen mangels Eintrag die Betriebserlaunis fehlt und so den Versicherungsschutz verliert / verlieren kann.
Da im Gutachten der Feklgen steht, dass diese durch einen Sachverständigen abgenommern werden müssen, nutzt auch die EWG Bescheinigung nichts, die ein VW-Mitarbeiter unterschrieben hat. Der ist kein Sachverständiger.
Grüße.
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Da hatten die Kollegen wohl wenig Ahnung, aber gut, Polizisten sind auch nur ein Querschnitt der Bevölkerung 😉
Ich darf mal das KBA (Kraftfahrtbundesamt) zitieren:
„So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.“
CoC = EWG Übereinstimmungsbescheinigung
Also nix mit Bußgeld, Punkten, VW verklagen usw. 🙂
Stehen die 18 Zöller denn in deiner EWG - Dingens, oder nicht? Zitat zur EWG : "Das COC-Papier ist ein amtlich anerkanntes Zulassungsdokument für Fahrzeuge, die für den europäischen
Markt gebaut wurden."
Schöne Grüße
SD
Tja, das dachte ich ja auch, aber im Gutachten der Felgen steht ausdrücklich, dass diese von einem Sachverständigen abgenommen werden müssen, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Wobei ich mir eben nicht vorstellen kann, dass dies bei einem Fahrzeug, das vom Hersteller mit diesen Reifen/Felgen ausgeliefert wurde notwendig sein soll.
Schöne Grüße
SD