TFL nun doch über NSW erlaubt ?
Hallo Leute hier im Forum,
hab da was im Opel Forum gefunden und Frage mich natürlich
ob es nun doch legal ist mit NSW (gedimmt) als TFL rumzufahren ?
Habe hier noch nichts darüber im Passat Forum gefunden oder habe
die SF falsch bedient.
Aber genaueres habe ich bis jetzt im Netz auch noch nicht gefunden
außer das hier im motor-talk Forum selbst.
KLICK MICH
Weiß vielleicht jemand mehr darüber ?
Der neue Skoda Oktavia hat das TFL ja auch mit bei den NSW verbaut
und sieht aus als wären es die orig. NSW, bloß dort ist es orig. ab Werk.
verbaut worden.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ente01
- Eurer TFL-Betrachtung kann man zustimmen, unsinnig ist einzig die Leuchtweitenangabe für die NSW.Gruß
Ente
Hallo Ente,
versteifen wir uns nicht auf die 10m, da hast Du sicherlich Recht, dass der Lichtkegel etwas weitergeht. Bei Hella ist der micro-DE mit max. 35m angegeben, wobei da die Lichtstärke schon bei Nichts mehr ist. Die gleichmäßige Ausleuchtung liegt bei ca. 15 - 20m, dann nimmt es rapide ab.
Wichtiger ist bei der ganzen Disskussion, dass ein NSW, wenn er richtig eingestellt ist, nicht als TFL taugt. Und da sind wir uns ja einig.
Gruß Axel
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pit-69
Es geht nicht darum ob man das Auto über den Rückspiegel ... besser sieht. Mir kann keiner erzählen, dass man ein Auto ohne Licht genauso "gut" sieht wie mit meinetwegen NSW 70%! Alleine im Augenwinkel wirst du ein Fahrzeug mit Licht viel eher wahrnehmen als eines ohne...!Aber egal BTT so wie beschrieben ist und bleibt es wohl auch weiter verboten!
Ein normaler Scheinwerfer ist von seiner Abstrahlung so ausgerichtet, dass Du gar kein Licht als Entgegenkommender abbekommst. Soll heißen, dass die Lichtlenkung des Reflektors/Linse das Licht auf die Strasse wirft und nicht in Deine Augen. Wenn er es trotzdem tut, dann ist der Scheinwerfer falsch eingestellt. Die Leuchtfläche (Scheinwerfer an) siehst Du natürlich, egal aus welchem Winkel Du draufschaust.
Ein TFL ist aber so konstruiert, dass er auch nach oben strahlt. Du kannst Dich vor dem Auto ca. 30° um die Scheinwerfer bewegen und Sie "blenden" Dich immer. Dieser "Blendteil" ist der, der wahrgenommen wird. Bei Dämmerung ist das TFL schon fast gefährlich, weil es dann wirklich blendet.
Hier ist es schön beschrieben: http://www.tagfahrlicht.com/index_de.html
Das Special einfach wegklicken.
Gruß Axel
Interessant die Hellasite.
Was mich da interessiert: in manchen Ländern ist TFL Pflicht - ergo muss es doch für 3C auch originale TFLs von VW geben!? Hab noch nirgendwo welche angeboten gesehen. Gibt es denn originale zum nachrüsten?
Zitat:
Original geschrieben von 74kermit
Interessant die Hellasite.Was mich da interessiert: in manchen Ländern ist TFL Pflicht - ergo muss es doch für 3C auch originale TFLs von VW geben!? Hab noch nirgendwo welche angeboten gesehen. Gibt es denn originale zum nachrüsten?
Wenn kein TFL vorhanden ist, muss in den entsprechenden Ländern das Abblendlicht benutzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Roach13
[...]das ist mir schon klar, aber wenn die nebler so stark eingestellt sind, daß sie richtig blenden (und das tun sie auf voller stärke), dann hält es gleich jeder für nebler (eben auch die männer in grün eventuell) und dann ist man gleich dran. wenn die stärke etwas weniger ist, könnte das ja so durchgehen u.u.
klar ist richtiges tfl besser als die nebler da geb ich dir recht, aber die neblergeschichte ist immer noch besser als gar kein licht und ich möchte einfach tagsüber ein licht an haben, aber meine xenonbrenner schonen.
bzgl. sichtbarkeit guck dir die pics von mir weiter oben an, da siehst du das es auch gedimmt noch relativ hell ist und auch tagsüber gut gesehen wird.
Nebelscheinwerfer haben so eingestellt zu sein, dass deren Lichtkegel 10m vor dem Fahrzeug endet, also die Strasse vor dem Fahrzeug bis in 10m Weite ausgeleuchtet ist. Darüber sollte optimalerweise gar kein Licht mehr abgegeben werden, um die Eigenblendung bei Nebel zu verhindern. Aus diesen beiden Fakten ist ersichtlich, dass NSW als TFL vollkommen ungeeignet sind. Diese sollen nämlich speziell Licht nach direkt vorne abgeben und "Blenden".
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Zitat:
Original geschrieben von 74kermit
Interessant die Hellasite.Was mich da interessiert: in manchen Ländern ist TFL Pflicht - ergo muss es doch für 3C auch originale TFLs von VW geben!? Hab noch nirgendwo welche angeboten gesehen. Gibt es denn originale zum nachrüsten?
was mich hierbei interessieren würde unsere passats sind doch teilweise mit rns510 ausgerüstet und relativ schlau - wieso schaltet sich das licht nicht automatisch an wenn man in ein land kommt in dem tfl pflicht ist????!!!!
Zitat:
Original geschrieben von OlCali
was mich hierbei interessieren würde unsere passats sind doch teilweise mit rns510 ausgerüstet und relativ schlau - wieso schaltet sich das licht nicht automatisch an wenn man in ein land kommt in dem tfl pflicht ist????!!!!Zitat:
Original geschrieben von 74kermit
Interessant die Hellasite.Was mich da interessiert: in manchen Ländern ist TFL Pflicht - ergo muss es doch für 3C auch originale TFLs von VW geben!? Hab noch nirgendwo welche angeboten gesehen. Gibt es denn originale zum nachrüsten?
Weil die Grenzen offen sind und alle mit € bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Nebelscheinwerfer haben so eingestellt zu sein, dass deren Lichtkegel 10m vor dem Fahrzeug endet, also die Strasse vor dem Fahrzeug bis in 10m Weite ausgeleuchtet ist. Darüber sollte optimalerweise gar kein Licht mehr abgegeben werden, um die Eigenblendung bei Nebel zu verhindern. Aus diesen beiden Fakten ist ersichtlich, dass NSW als TFL vollkommen ungeeignet sind. Diese sollen nämlich speziell Licht nach direkt vorne abgeben und "Blenden".
Was ist denn das für ein Unsinn. Quelle?
Hier mal ein Auszug aus der StVZO:
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Zitat:
Original geschrieben von ente01
Was ist denn das für ein Unsinn. Quelle?Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Nebelscheinwerfer haben so eingestellt zu sein, dass deren Lichtkegel 10m vor dem Fahrzeug endet, also die Strasse vor dem Fahrzeug bis in 10m Weite ausgeleuchtet ist. Darüber sollte optimalerweise gar kein Licht mehr abgegeben werden, um die Eigenblendung bei Nebel zu verhindern. Aus diesen beiden Fakten ist ersichtlich, dass NSW als TFL vollkommen ungeeignet sind. Diese sollen nämlich speziell Licht nach direkt vorne abgeben und "Blenden".Hier mal ein Auszug aus der StVZO:
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
Und wo ist der Unsinn?
-NSW sollen die Fahrbahn bis 10m vor dem Fahrzeug beleuchten und darüber praktisch kein Licht abgeben (in 25m max 1lx)
-TFL sollen "blenden"
-> NSW taugen nicht als TFL!
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
-NSW sollen die Fahrbahn bis 10m vor dem Fahrzeug beleuchten...
Nichts für ungut, aber die Quelle bist du immer noch schuldig geblieben.
Zitat:
...und darüber praktisch kein Licht abgeben (in 25m max 1lx)
Im Gesetzestext steht nur, dass die Scheinwerfer in 25m Entfernung nicht nennenswert nach oben leuchten sollen (hierauf bezieht sich < 1 lx
auf Scheinwerferhöhe und darüber), auf Fahrbahnhöhe darf die Leuchtweite 25m überschreiten.
Zitat:
Original geschrieben von ente01
Nichts für ungut, aber die Quelle bist du immer noch schuldig geblieben.Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
-NSW sollen die Fahrbahn bis 10m vor dem Fahrzeug beleuchten...
Zitat:
Original geschrieben von ente01
Im Gesetzestext steht nur, dass die Scheinwerfer in 25m Entfernung nicht nennenswert nach oben leuchten sollen (hierauf bezieht sich < 1 lx auf Scheinwerferhöhe und darüber ), auf Fahrbahnhöhe darf die Leuchtweite 25m überschreiten.Zitat:
...und darüber praktisch kein Licht abgeben (in 25m max 1lx)
Hallo Ente,
was willst Du denn für eine Quelle? Neo hat es doch deutlich geschrieben, auf was es bei NSW ankommt. Wenn das einer nicht verseht, dann ist das eben so. Du hast den offiziellen Text abgedruckt, da steht das drin, was max. erlaubt ist, ob es sinnvoll ist oder nicht. Und NSW sind eben nun mal nur dann sinnvoll, wenn Du bei Nebel vor dem Fahrzeug was siehst. Und das geht normalerweise nur, wenn die NSW nicht zu weit nach vorne strahlen, weil sonst eine Eigenblendung durch durch den Nebel stattfindet, so wie es z.B. dann ist, wenn Du bei Nebel das Fernlicht anmachst. Dass man das auch nicht machen soll, ist doch jedem klar auch ohne offizielle Quelle.
Zu NSW als TFL:
Natürlich kann ein NSW so eingestellt werden, dass er als TFL verwendet werden kann, dann muss man aber vor jedem TÜV die NSW wieder runterdrehen, sonst gibt es einen Mangelpunkt. Ebenso ist das Fahren dann bei echtem Nebel unmöglich, weil man durch die eigenen NSW geblendet wird.
Gruß Axel
Hallo Trikeflieger und Neo,
Nebelscheinwerfer dürfen bei schlechter Sicht als alleinige Ausleuchtung der Fahrbahn zusammen mit dem Standlicht betrieben werden (wenn sie nicht zu weit innen montiert sind).
- 10m Anhalteweg entsprechen einer Geschwindigkeit von 20 km/h (Fahrschulformel lässt grüßen). Ich vermute, dass ihr auch im Nebel etwas schneller als 20 fahren wollt.
- Bei vielen Autos kann ein (kleinerer) Fahrer über die Motorhaube nach 10m erstmals die Fahrbahnoberfläche erkennen. Was nützt ein Lichtkegel, der dann schon zuende ist?
- Eurer TFL-Betrachtung kann man zustimmen, unsinnig ist einzig die Leuchtweitenangabe für die NSW.
Gruß
Ente
Hallo Ente,
bloß weil alle ihre Nebler einschalten sobald Nebel erkennbar ist, heißt nicht, dass sie dann sinnvoll sind. Die NSW sind wirklich nur für extrem dichten Nebel gedacht, wo die Hauptscheinwerfer wegen der Eigenblendung nicht mehr funktionieren. Sie sind auch stark nach außen gerichtet, dass man sich am Straßenrand "entlangtasten" kann.
Und bei solchen Witterungsbedingungen sind 30km/h noch schnell.
Viele Grüße,
Reik.
Zitat:
Original geschrieben von ente01
- Eurer TFL-Betrachtung kann man zustimmen, unsinnig ist einzig die Leuchtweitenangabe für die NSW.Gruß
Ente
Hallo Ente,
versteifen wir uns nicht auf die 10m, da hast Du sicherlich Recht, dass der Lichtkegel etwas weitergeht. Bei Hella ist der micro-DE mit max. 35m angegeben, wobei da die Lichtstärke schon bei Nichts mehr ist. Die gleichmäßige Ausleuchtung liegt bei ca. 15 - 20m, dann nimmt es rapide ab.
Wichtiger ist bei der ganzen Disskussion, dass ein NSW, wenn er richtig eingestellt ist, nicht als TFL taugt. Und da sind wir uns ja einig.
Gruß Axel
Zitat:
Original geschrieben von OlCali
was mich hierbei interessieren würde unsere passats sind doch teilweise mit rns510 ausgerüstet und relativ schlau - wieso schaltet sich das licht nicht automatisch an wenn man in ein land kommt in dem tfl pflicht ist????!!!!
Na klar - und der Tempomat könnte beim Einfahren in Ortschaften auch automatisch runterregeln. Und beim Auffahren auf Autobahnen: automatischer Kickdown!! Yea 😉
mich wundert es echt, warum so mancher hier ein feuchtes höschen bekommt, wenn's um nsw bei tag bzw. nsw als tfl-ersatz geht. vor allem, wenn dann das argument kommt, damit man besser gesehen wird. wenn dem so wäre, würde man mit abblendlicht fahren.
dann sagt sich so mancher, ich will z.b. meine xenon-brenner schonen. darauf sag ich, wem die das gesehen werden bzw. der sicherheitsaspekt so wichtig ist, dem ist es egal, wenn man früher die brenner wechseln muss. davon mal abgesehen, gibt es hier ja auch noch einen beitrag zum thema lebensdauer von xenon(-brennern).
wenn die xenon-brenner nicht so lange halten sollten, weil man damit auch tagsüber fährt (ich habe mir z.b. dauerfahrlicht gleich mitbestellt, weil ich der ansicht bin, dadurch auch bei tag ggf. besser gesehen zu werden), dann ist's mir die sache auf jeden fall wert.
hab auch früher beim golf 3 tagsüber das abblendlicht eingeschaltet und konnte damals nicht feststellen, dass ich dadurch öfters leuchtmittel kaufen musste (war mit osram oder philips immer sehr zufrieden).
nsw bei tag kommt bei der eisdielen-fraktion scheinbar am besten an. und ganz besonders auch früh morgens auf dem weg zur arbeit 😁.
ich freu mich auch immer auf den teil in den betroffenen threads, in denen dann argumente gesucht werden, warum dies und jenes doch gar nicht schlimm ist und andere verkehrsteilnehmer doch unmöglich stören können, auch wenn's verboten ist 😁.
in diesem sinne, gute fahrt 😉