TFL bei VW deaktivieren = keine Betriebserlaubnis mehr
Hallo zusammen!
Ich habe heute bei VW hier vor Ort nachgefragt, ob sie mir den vom Werk dauernd aktivien Tagfahrlicht deaktivieren können. Daraufhin kam diese Antwort (per eMail):
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Sehr geehrter Herr xxx,
technisch ist eine Deaktivierung zwar möglich, allerdings seitens der Herstellers nicht freigegeben, da dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt!
Mit freundlichen Grüßen
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==} Ist das wirklich so? Darf ich dann das Fahrzeug theoretisch nicht mehr fahren?
Das hört sich für mich komisch an!
Ah ja, ich fahre den 2009/Variant/2,0TDI/170PS
Beste Antwort im Thema
Mich würde mal interessieren, was der TE denn genau bei VW gefragt hat bzw. wieVW das geschildert wurde.
Wenn der Kunde sagt, er habe TFL und möchte dieses deaktivieren lassen (ohne weitere Angaben zum Fahrzeug zu machen), und VW davon ausgeht, dass es sich wirklich um TFL ab Werk handelt, dann macht die Antwort durchaus Sinn.
In dem Fall hat der Kunde Dauerfahrlicht gemeint, aber Tagfahrlicht gesagt. Ab BJ ?? ist dieses doch Pflicht.
57 Antworten
Wenn es regnet oder du über 140km/h fährst schaltet sich das Abblendlicht ein. Mit Schlusslicht, Standlicht, Nummerbeleuchtung und Innenraum, wie wenn du normal Licht einschaltest. Voraussetzung ist das der Schalter auf AUTO steht.
Du hast DFL, nicht TFL. Das kannst du rauscodieren lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
VW ist Dumm und unfähig! (Korrektur, nicht VW. Die, die Technisch für die Kundenbindung zuständig sind, obs die gleichen wie in der Rechtsabteilung sind ( Abmahnung Doppelwobber...) )Die Werkstätten machen leider nur, was WOB denen vorgibt.
hiho
könnte auch sein das Vw sich in der hinsicht vielleicht mal besser auskennt ...........
wenn TFL über gesonderte scheinwerfer (led leisten oder was auch immer ) geht und diese in der Be des FZG erfasst sind ..darf der händler oder vw die TFL nicht "rausprogramieren " da erlöschen der Be vom FZG
wenn die Be des FZG die TFL nicht erfasst ( z.b. wie die seitenairbags bei astra g die nicht in der Be vom FZG hinterlegt sind ) dann dürfen die TFl deaktivert werden ..müssen dann aber auch ausgebaut werden ==== >weil was am auto verbaut ist mus auch funktionieren ( ähnlich wie mit den NSW wenn verbaut dann müssen die auch funktionieren )
DFL wird "warscheinlich" in diesen Fall in der FZG-BE "aufgeführt " und deshalb untersagt Vw ein deaktivieren des DFL
Gruss Dirk
hiho
ändert aber nichts an der tatsache das wenn das DFL in der FZG-BE inkludiert ist ein deaktivieren rein "rechtlich nicht zugelassen ist ( eben weil die be dann erlöscht )
was mann aber z.b privat mit nem vcds "rausprogramieren" lässt .....steht auf nem anderen blatt
Gruss Dirk
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DFL gabs für ca. 50 Euro Aufpreis ab Werk.
Meinst du das es in der Ausstattung erwähnt ist das das Auto DFL hat? Oder wo ist das eingetragen?
Wo ist der Unterschied ob man Licht nicht eingeschaltet hat oder DFL ist deaktiviert? Ist genau dasselbe.
Dann hätte jeder der ohne Licht am Tag fährt keine BE mehr.
Einfach decodieren und die Sache ist erledigt.
hiho
kommt drauf an was die FZG_Be inkludiert hat ..
verhält sich da ähnlich wie mit dem beifahrer-airbag
denn kann mann abschalten per schlüsselschalter ( was ja auch erlaubt ist )
aber den airbag einfach ausbauen bzw rauscodieren ist eben nicht so ohne weiteres erlaubt ( zieht nen nachweis durch die fachwerkstatt nach sich bzw umtragen der FZG papiere wenn es das fahrzeug nicht ohne airbag gab ( die 9 stellige FG.nummer wird in der letzte stelle umgeschrieben so das aus der 1 nen null wird =sonderfahrzeug )
deshalb schrieb ich ja auch ..was mann privat ......( oder villeicht die "hinterhofwerkstatt" )))))
kann nämlich sein das es "intern" von Vw nicht erlaubt es DFL durch Vw decodieren zu lassen bzw die FZG dies "nicht erlaubt"
Gruss Dirk
Es ist nicht erlaubt die Gurtwarnung zu deaktivieren. Manche VW Händler machen es nur gegen eine Unterschrift des Fahrzeughalters.
DFL deaktivieren ist ohne weiteres erlaubt und hat keinen Einfluss auf die Sicherheit oder BE.
Airbag ist ein schlechtes Beispiel da es ein Passivsystem ist, Licht zählt zum Aktivsystem, muss aber nicht immer brennen, je nach Strassen- und Wetterverhältnisse und natürlich in manchen Ländern DFL im Winter als ein Muss.
hiho
@daimos ..weist du ob das DFL nicht bestandteil der Be ist ????
wenn ja = deaktivieren nicht so ohne weiters möglich/erlaubt
wenn nein = kann mann das so machen und sich rauscodieren lassen
hat mit aktiv oder passivsystem nicht zu tun ( nen NSL leuchte darf auch nicht Rauscodiert werden weil sie 100% teil der Be ist )
wenn mann aber jetz mal "etwas" überlegt ..
vw verlangt 50 euro aufpreis für max 10 minuten VCDS spielerei um DFL zu proggen ...
da Vw aber nicht jedes auto mit DFL herstellt ...dürfte das DFL nicht bestandteil der Be sein ( die lassen ja nicht für jedes auto mit DFL programierung ne "neue" BE erstellen ) dürfte sich dann ähnlich verhalten ob mit NSW oder ohne ( nen mitarbeiter guckt auf die austattungsliste und spielt den passenden VCDS satz auf ....???)
sollte das rauscodieren von DFL erlaubt sein
Gruss Dirk
Normalerweise ist DFL kein Bestandteil der BE. Es haben auch nicht alle Fahrzeuge DFL. Woher weiss man welches Auto DFL hat/hatte oder eben nicht? Wo steht das?
Passiv- und Aktivsystem waren ein Beispiel und die Antwort auf deine Airbags.
NSL ist gesetzlich ein Muss, deshalb auch mit BE.
50 Euro waren es ab Werk wenn man DFL wollte.
Genau, es ist nur die Codierung. Die einen hatten kein DFL codiert, wenn der Kunde ein Auto mit DFL wollte dann wurde BNSTG mit entsprechender Codierung eingebaut oder eben im Werk zusätzlich codiert.
Nur eine Codierung, ein Hacken raus/rein oder Bit ändern. Wo steht das ob das Auto ein DFL hat oder nicht? PR-Nummer gibt es für diese "Austattung" keine. Es ist nur eine Software.
Mit DFL rauscodieren verliert man keine BE.
Mit NSW ist das selbe, es wird entsprechendes BNSTG eingebaut (schon auf die Fahrzeugausstattung codiert) oder es wird je nach Austattung nachcodiert wenn das Auto zusammengebaut ist.
Hallo,
ich habe auch einen Passat Bj 07 mit Dauerfahrlicht.
Da mir der 1. Xenonbrenner bei 100.000km hops gegangen ist , habe ich letztens bei meinem 🙂 nachgefragt zwecks DFL weg zu codieren.
Antwort: Wenn ab Werk, dann erlischt die Betriebserlaubnis! Ist es nachträglich codiert worden, kein Problem.
Wenn man nun das DFL wegcodieren lässt, kann das dann irgendwann zu Problemen kommen? Werkstatt? TÜV?
Die Antworten in diesem Beitrag waren jetzt alle nicht 100% sicher!
Gruß
Warlock82
Das Scheiß DFL ist NICHT Bestandteil der Betriebserlaubnis! Dafür gibt es 2 Gründe.
1) BE von Fahrzeugen MIT ohne OHNE DFL ist die gleiche Nummer...
2) VW konnte früher das DFL deaktivieren, heute kommt auf Grund von Murks im VAS5051 nur scheiße bei raus ( ich glaube Verbau 2te NSL wird codiert, die NSL wird dann noch zum Schlusslicht gedimmt... findet man ne Menge hier über die Suche - bzw, ich denke es lässtr sich finden) Ich denke, das liegt daran. Die Tester können es nicht in der geführten Abfrage - anstatt das zu ändern, sagt man halt es geht nicht.
Eine weitere Kleinigkeit in diesem Fall:
Die Aussage stammt von einem Servicemitarbeiter in einem Autohaus, also nicht direkt VW. Vielleicht hat dieser Mitarbeiter auch schon einmal für einen, hmmm, nehmen wir den Passat B7 mit Halogen TFL, oder vielleicht auch den aktuellen A3 Halogen, angefragt und wurde da vom Hersteller mit dieser Antwort abgebügelt - was hierbei ja völlig legitim wäre und nun wendet er es auf alle solcher Anfragen an.
Masterb2k und Daimos, genau so sehe ich das auch!
Also einfach einen VCDS User suchen, auscodieren lassen und fertig.
Über einen Wechsel zu einer kompetenten Werkstatt sollte der TE auch mal nachdenken ...
Die Betriebserlaubnis erlischt definitiv, da es sich um eine Veränderung der originalen Betriebssoftware handelt. Auch Anpassungen via VCDS stellen derartige unzulässige Änderungen dar, ob nun Gurtwarner, CH/LH auf TFL und NSW oder Motorvorwärmung der SH. Ob dies im Versicherungsfall als unfallursächlich gewertet wird und somit zum Ausschluß der Zahlungen bzw. Regress führt, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, wenn es überhaupt im Vorfeld bekannt wird.
Machst du nachts einen Unfall mit eingeschaltetem Licht, spielt es keine Rolle ob du DFL hast rauscodieren lassen. Passiert der Unfall am Tage, ist zu klären, inwieweit das DFL zur Verhinderung eines solchen beigetragen hätte...
Mein Schwiegervater arbeit bei der Dekra als Unfallgutachter. Glaubt mir, die schauen bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang genau hin, was augenscheinliche Veränderungen am Fahrzeug betrifft (Räder, Fahrwerk, Auspuff, Lenkrad, etc.). Hab von ihm aber noch nie gehört, dass ein MSG im Rahmen eines Todesermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung an VW geschickt und ausgelesen wurde. Und selbst wenn dies mal vorkommen sollte, wird es die Versicherung nicht von der Zahlung an die Hinterbliebenen befreien, wenn rausgefunden wird, dass das DFL deaktiviert wurde, sonst aber alles am Fahrzeug okay war. Abgefahrene Reifen (weniger als 1,6 mm) oder unzulässige Rad/Reifenkombinationen wiegen da zehn Mal mehr.
Es wird keine Betriebssoftware geändert... Das wäre Chiptuning. Demnach würde auch die BE erlöschen wenn ich im Menü des Kombiintrumentes die Automatische Türverriegelung aktiviere, oder deaktiviere, bzw Coming Home oder Leaving home Einstellung ändere, da diese Einstellungen sich zum Teil auf die Codierung der Steuergeräte, zum Teil auf deren Anpassungskanäle beziehen. Ebenso ist die DEAKTIVIERUNG per "Affengriff" in einigen Modelljahren möglich... VOM ENDNUTZER! OHNE zu Tun von VW....
Interessant ist, auf welcher Rechtsgrundlage deine Aussage mit "der Änderung der Betriebssoftware" basiert, dies wäre mir bisher neue und ich kanns grad partout nicht in die StvZO einordnen.
Zitat:
Original geschrieben von Halb-Marathon-Man
Die Betriebserlaubnis erlischt definitiv, da es sich um eine Veränderung der originalen Betriebssoftware handelt. Auch Anpassungen via VCDS stellen derartige unzulässige Änderungen dar, ob nun Gurtwarner, CH/LH auf TFL und NSW oder Motorvorwärmung der SH. Ob dies im Versicherungsfall als unfallursächlich gewertet wird und somit zum Ausschluß der Zahlungen bzw. Regress führt, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, wenn es überhaupt im Vorfeld bekannt wird.Machst du nachts einen Unfall mit eingeschaltetem Licht, spielt es keine Rolle ob du DFL hast rauscodieren lassen. Passiert der Unfall am Tage, ist zu klären, inwieweit das DFL zur Verhinderung eines solchen beigetragen hätte...
Mein Schwiegervater arbeit bei der Dekra als Unfallgutachter. Glaubt mir, die schauen bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang genau hin, was augenscheinliche Veränderungen am Fahrzeug betrifft (Räder, Fahrwerk, Auspuff, Lenkrad, etc.). Hab von ihm aber noch nie gehört, dass ein MSG im Rahmen eines Todesermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft zur Untersuchung an VW geschickt und ausgelesen wurde. Und selbst wenn dies mal vorkommen sollte, wird es die Versicherung nicht von der Zahlung an die Hinterbliebenen befreien, wenn rausgefunden wird, dass das DFL deaktiviert wurde, sonst aber alles am Fahrzeug okay war. Abgefahrene Reifen (weniger als 1,6 mm) oder unzulässige Rad/Reifenkombinationen wiegen da zehn Mal mehr.
dann dürftest du in der MFA auch nicht die ch /lh zeit ändern bzw auch nicht das tfl ( bei neueren fahrzeugen ) an und aus stellen... schwachsinn.
es gibt codierungen die sind nicht stvo gerecht (z.b tfl auf nsw oder abbieglicht ) 😉