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Tesla

Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.

6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.

Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.

http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY

Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.

Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.

Beste Antwort im Thema

Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.

6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.

Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.

http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY

Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.

Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.

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Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 7. Januar 2018 um 18:00:08 Uhr:


Solange diese Forumlierung gewählt wird, hat das keinerlei rechtliche Relevanz und wird im Klagefall von jedem mittelmäßigen Anwalt zerpflückt.

Wie ich bereits geschrieben habe, gehe ich nicht davon aus, dass ein "normaler" gewerblicher Nutzer ohnehin niemals irgendwie mit der Fair Use Policy in Kontakt kommt.

Aber ich war nicht in der Lage irgendeinen Vertrag betreffend der Supercharger Nutzung zu finden, der mit dem Kaufvertrag einhergeht. Hast Du einen Vertrag oder eine Policy mit einer Formulierung dieser Art finden können? Wenn dem so ist, stimmt ich Dir zu. Da ich (noch) keinen Tesla gekafut habe, interessieren mich sehr die "Regionalspezifische Vorgaben", die im Kaufvertrag ganz am Ende auf Seite 2 genannt werden (hat die jemand für die Schweiz und könnte die Posten oder mir einen Link zusenden). Meine Frau - eine dieser mittelmässigen Juristinnen - steht auf dem Standpunkt, dass Tesla auf Grund der Fair Use Policy grundsätzlich die Möglichkeit hat, nach eine Verwarnung die Supercharger Nutzung zu verbieten. Insbesondere deshalb, weil aus dem Kaufvertrag kein Anspruch abgeleitet werden kann. In der Fair-use-Policy heisst es:

Zitat:

If you charge your vehicle in a manner that does not comply with this Supercharger Fair Use Policy, we may ask you to modify this behavior. We may also take additional action to protect the availability of Superchargers for their intended purpose, such as limiting or blocking your vehicle’s ability to use Supercharger stations.

Das ganz gilt für den Kauf - wie hier bereits angemerkt - ab Mitte Dezember. Auf der gesamten Tesla Legal Page - ich habe mir gerade wirklich Zeit genommen und das komplett gelesen, finde ich betreffend der Supercharger Nutzung nur die "Pay-per-use" Verbeinbarung, die "Idle Fee" und eben die Fair Use Policy.

Falls mir nicht jemand ein Dokument zeigt, aus dem ein solcher Standpunkt abgeleitet werden kann, bin ich grundsätzlich gespannt, ob das jurisitisch durchsetzbar wäre. Eine Option wäre darauf zu verweisen, dass man beim Kauf nicht entsprechend informiert wurde und von einem Anspruch zur Nutzung ausgegangen wurde. Da Tesla das aber wahrscheinlich nicht in erster Instanz einfach schlucken wird, könnte das teuer werden bis man recht bekommt.

Aber machen wir uns nichts vor: Selbst wenn das Bauchgefühl ein wenig flau ist, so hat es Tesla primär auf Berufsfahrer abgesehen, die jeden Tag am Supercharger laden. Wenn man das nun jeden Tag macht, dann wird man wahrscheinlich auf Dauer mit ein wenig ärger rechnen müssen - insbeondere, wenn dieser 200 Meter vom Wohnort entfernt ist. Wenn Du jetzt aber ein-zweimal im Monat am Supercharger auflädst, dann wird ohnehin nichts passieren. Wenn Tesla das für alle gewerbetreibenden Umsetzen wollen würde, hätten Sie die Nutzung für gerebliche Fahrzeuge ja direkt bei der Auflieferung blockiert. Sie wollen sich nur die Handlungsfreiheit waren - und damit kann ich für meinen Teil gut leben.

Ich als potentieller gewerblicher Nutzung hätte überhaupt kein Problem damit für die Supercharger Nutzung zu zahlen. Das wird auf Dauer ohnehin kommen. Toll wäre es hingegen, wenn der Gewinn in den Ausbau des Netzes investiert wird. Die Supercharger sind ein wichtiges Kaufargument für die e-Mobilität mit Tesla und IMHO wichtiger als jede staatliche Subvention (Prämien oder Steuerermässigungen) - das klappt nur immer kurzfristig.

Musk hat durchblicken lassen, das er über ein Tesla-Diner an den großen Superchargern mit 40 oder mehr Stalls nachdenkt. Im Stil der 50er. Mit Preorder vom Touchscreen aus. 😎

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 7. Januar 2018 um 20:36:30 Uhr:


Musk hat durchblicken lassen, das er über ein Tesla-Diner an den großen Superchargern mit 40 oder mehr Stalls nachdenkt. Im Stil der 50er. Mit Preorder vom Touchscreen aus. 😎

Cool. Die bringen Dir Dein bestelltes Essen und stöpseln gleich noch den Wagen an. Das nenne ich mal Service!

Und, der Wagen wird dann dank Autopilot an die Ladesäule fahren, wo die Bedienung schon mit dem Tablett wartet. Sie wissen ja fast auf die Sekunde genau, wann amn da ist.

Zitat:

@derJan82 schrieb am 7. Januar 2018 um 20:08:20 Uhr:


Aber ich war nicht in der Lage irgendeinen Vertrag betreffend der Supercharger Nutzung zu finden, der mit dem Kaufvertrag einhergeht. Hast Du einen Vertrag oder eine Policy mit einer Formulierung dieser Art finden können?

Ich glaub ich hab nichtmal einen Kaufvertrag. Man klickt einen Button im Online Shop und zieht die Kreditkarte durch. Das war mit Abstand mein teuerstes Onlineshopping. 😉

In MyTesla taucht dann irgendwann die Rechnung auf. Das war's dann an Vertragswerk.

Spannend finde ich auch die Formulierung:

Zitat:

Diese Super Charger Fair Use Policy findet Anwendung auf [...] sämtliche Tesla-Fahrzeuge, die (ob neu oder gebraucht) nach dem 15. Dezember 2017 von Tesla oder einem Dritten gekauft werden.

Mein Auto hat laut MyTesla lebenslanges gratis Supercharging inklusive. Das geht auch auf eventuelle Gebrauchtwagenkäufer über. Tesla kann auch nachträglich nicht in mein Supercharging eingreifen, also habe ich natürlich auch kein Fair Use.

Aber wie wollen sie dann in einen Vertrag zwischen mir und einem zukünftigen Käufer eingreifen? Das geht rechtlich auch nicht. Wenn zwei Leute ein Auto ver/kaufen, kann nicht der ursprüngliche Hersteller irgendwelche Bedingungen aktualisieren.

Bei Neuwagen, die nach 15.12. gekauft wurden, kann natürlich die Fair Use Regelung schon aktiviert werden. Wenn ich jetzt einen Tesla kaufen würde, um ihn auf eine Firma anzumelden, würde ich mir vertraglich zusichern lassen, dass ich die SuC verwenden darf.

Denn wie es jetzt klingt, kann man ja unter Umständen bei gewerblicher Nutzung gar nicht mehr laden, auch nicht gegen Bezahlung. Und was genau gewerblich ist, ist zumindest in der deutschen Fassung sehr schwamming formuliert. Damit wären die Teslas im Radius um ihren Heimatstandort gefangen oder müssen sich von CHAdeMO zu CHAdeMO Rüssel vorkämpfen.

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Ich finde das mit dem Supercharging mehr oder weniger gar nicht geregelt. Ich sehe auch keinen Vertrag dadurch entstanden, dass irgendwas bei MyTesla steht. Auch habe ich nicht finden können, ob das Supercharging an den Käufer oder das Fahrzeug gebunden ist. Vielleicht müsste man da wirklich mal offiziell anfragen. Ein Store wird sich da nicht aus dem Fenster lehnen...

Beim meinem Tesla ist Supercharger Nutzung ans Auto gebunden. Wenn ich dem verkaufe darf der neuer Eigentümer weiter kostenlos an Supercharger laden

@dean7777 hast du einen Vertrag, den du anonymisiert mit uns teilen würdest?

Muss ich nachschauen in meinem Account. Geht jetzt über Handy nicht so perfekt

Zitat:

@derJan82 schrieb am 7. Januar 2018 um 21:09:20 Uhr:


Ich finde das mit dem Supercharging mehr oder weniger gar nicht geregelt.

Ich hab jetzt nochmal in MyTesla geschaut. Da liegt ja ein ganzer Haufen PDFs rum.

Unter anderem gibt es da das Model S Order Agreement, also den Kaufvertrag. Ich kann mich erinnern, dass ich den bei der Abholung des Autos unterschrieben habe. War also doch nicht alles nur online mit Mausklick. 😉 Darin kommt das Wort Supercharger nur in der Ausstattungsliste in Form von "Für Supercharger ausgestattet Inklusive" vor.

Dann hab ich noch "Maintenance Plan - Terms and Conditions". Da geht es um das Servicepaket. Auch nichts mit Supercharger. Der Rest sind Rechnungen und Handbücher für das Auto, den Mobile Connector und den CHAdeMO Adapter.

Direkt im HTML von MyTesla, also sicher auch nicht wirklich rechtsverbindlich, steht dann schließlich:

Zitat:

You have free, unlimited Supercharging for your current Tesla vehicle as well as any new Model S or Model X purchased before January 31, 2018. If you choose to sell your current Tesla, free Supercharging will transfer to the next owner.

Das war's dann auch schon mit Vertragswerk.

@MartinBru , Danke

@MartinBru Vielen Dank!

Also: ich übernehme das mit der Anfrage bei Tesla und halte euch auf dem Laufenden. Wer die Anfrage nicht anonymisiert haben möchte, kann mir gerne seine Kontaktdaten per PM zukommen lassen, dann erhaltet ihr die Kopien.

So ungefähr dachte ich es mir schon. Man hat keinerlei juristischen Anspruch auf die SC-Nutzung, sondern es ist allein der gute Wille von Tesla, der die Nutzung erlaubt.

Das ist nmM der Grund, warum Tesla die Nutzung beliebig einschränken oder berechnen darf.

Bei Tesla ist vieles anders als branchenübllich, so wie es aussieht auch die Vertragsgestaltung.

Dass sie tatsächlich normale Gewerbekunden von der Nutzung ausschließen, kann ich mir aber absolut nicht vorstellen, das ist eine unglückliche Formulierung.

Nochmal zur Klarstellung, das klingt für mich unglaublich: man unterschreibt den KV für ein über 100 t Euro teures Auto erst bei Abholung?

Zitat:

@Frischling2 schrieb am 7. Januar 2018 um 21:56:06 Uhr:


Nochmal zur Klarstellung, das klingt für mich unglaublich: man unterschreibt den KV für ein über 100 t Euro teures Auto erst bei Abholung?

Unterdessen ist es offenbar so - sagt meine Frau mir gerade, die das komplett gelesen hat - dass man nach der Bestellung einen Link erhält und das Order Agreement elektronisch akzeptiert.

Das ist aber nicht total unüblich. Bei meinem Audi, der noch teurer ist, hab ich auch erst bei Abholung unterschrieben - ein halbes Jahr nach der Bestellung. Vorher gab’s nur Mails...

Okay, dann bin ich anscheinend altmodisch, ich hab bisher immer bei Bestellung einen bzw. zwei Verträge (bei Leasing) unterschrieben.

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