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Tesla

Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.

6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.

Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.

http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY

Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.

Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.

Beste Antwort im Thema

Tesla plant, in den nächsten 5 Jahren ganz Nordamerika mit Supercharger-Schnelllade-Tankstellen auszurüsten. Damit kann man in 30min die Hälfte der Batterie aufladen und kommt damit um die 150 Meilen weit.

6 davon sind schon in Kalifornien betriebsbereit.

Die Benützung ist GRATIS und die Systeme werden über Solarenergie eingespeist. Damit wird Elektromobilität (fast) vollkommen emissionsfrei.

http://www.youtube.com/watch?v=wgk5-eB9oTY

Ich denke, das ist nichts weniger wie eine Revolution.

Das System soll bald auch nach Europa kommen. Das wäre der absolute Hammer.

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Glückwunsch Phil, endlich mal jemand der richtige Entscheidungen trifft...🙂. Leider fehlt mir die nötige Kohle, ich warte einfach auf das Model E.

Und zum Thema Supercharger habe ich ein paar Bildchen aus dem TeslaFreunde Forum:

Ab jetzt geht die POST ab!

Wenn das fast jedem Käufer gesagt wird dann ist das ja heutzutage in Zeten des Internets auch leicht beweisbar wenn es denn soweit ist, dass das nötig wird.

Tesla Besitzer sind ja eher Technik affine vernetzte Menschen, da werden sich dann über Communitities etc genug Menschen finden, die bestätigen önnen, dass diese Aussagen regelmässig gemacht wurden.

Und das ist nicht so viel schlechter als eine schriftliche Fixierung um Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von fgordon


...da werden sich dann über Communitities etc genug Menschen finden, die bestätigen önnen, dass diese Aussagen regelmässig gemacht wurden...

Wurden sie das? Von wem? Von den Community-Experten?

Wurden nicht oft genug die Garantiebestimmungen in den Foren zitiert, die den Kapazitätsabbau dezidiert als Garantiefall ausschließen?

Na und?

Wenn die Verkäufer trotzdem auf Nachfrage den Kunden sagen bei 80% wird getauscht dann reicht das.

Ein Vertrag und auch Ergänzungen dazu bedürfen nicht der Schriftform, und wenn sich auch noch mehrere finden, bei denen diese Aussage gemacht wurde passt das doch.

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Was bei den ganzen Nebendiskussionen hier im Thread vergessen bzw. verpasst wurde: es geht um die Supercharger und Tesla hat inzwischen 4 Standorte in Deutschland eröffnet!
http://www.teslamotors.com/de_DE/supercharger

Zitat:

Original geschrieben von fgordon


Na und?

Wenn die Verkäufer trotzdem auf Nachfrage den Kunden sagen bei 80% wird getauscht dann reicht das.

... um den Verkäufer in die Wüste zu schicken.

Zitat:

Original geschrieben von fgordon


Ein Vertrag und auch Ergänzungen dazu bedürfen nicht der Schriftform

Ich weiß ja nicht, von wem du deine Autos kaufst, aber in den Auto-Kaufverträgen, die ich bisher unterschrieben haben, werden Nebenabsprachen ausdrücklich für nicht wirksam erklärt.

Im Pferdehandel ist der Handschlag wohl auch nicht mehr üblich 😉
Vor Gericht gilt die Schriftform, wie sonst soll ein Richer wohl entscheiden.
Aber: eigentlich schnurz piepe.

Bei Kaufverträgen in Formularform ist es nicht möglich mündliche Nebenabsprachen auszuschliessen - gut es ist möglich - aber verstösst gegen das Gesetz und damit unwirksam.

Sie verstoßen gegen § 305b BGB und § 307 BGB, soweit sie für die Vertragsänderung konstitutiv die Einhaltung der Schriftform fordern; AGB-Klauseln können eine nachträglich getroffene, höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen. Entsprechendes gilt für Klauseln, nach denen mündliche Nebenabreden unwirksam sein sollen. Diese sind lediglich als sog, Vollständigkeitsklauseln wirksam, d.h. wenn sie lediglich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde wiederholen.

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/agb.php

Zitat:

Original geschrieben von fgordon


Bei Kaufverträgen in Formularform ist es nicht möglich mündliche Nebenabsprachen auszuschliessen - gut es ist möglich - aber verstösst gegen das Gesetz und damit unwirksam.

Sie verstoßen gegen § 305b BGB und § 307 BGB, soweit sie für die Vertragsänderung konstitutiv die Einhaltung der Schriftform fordern; AGB-Klauseln können eine nachträglich getroffene, höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen. Entsprechendes gilt für Klauseln, nach denen mündliche Nebenabreden unwirksam sein sollen. Diese sind lediglich als sog, Vollständigkeitsklauseln wirksam, d.h. wenn sie lediglich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde wiederholen.

www.anwalt.de/rechtsanwalt/agb.php

Ich bin Österreicher, und werde mich mit dir auf keine Diskussion über deutsches Recht einlassen.

Aber:

Es geht um "richtige" Kaufverträge und nicht um Formulare, die mit in den AGB versteckten Klauseln Unrecht durchsetzen wollen. Davor schützen die von dir genannten Paragraphen.

Und hör bitte auf, der Allgemeinheit deine Rechtsansichten einreden zu wollen!

AGB = Kaufvertrag in Formularform und das sind 99,9999999% der Autokaufverträge.

Wenn Du meinst eine Verlinkung einer dritten Seite zu einem Thema wäre ein Einerden von Rechtsansichten solltest du besser nicht ohne elterliche Aufsicht im Internet sein.

Ich habe diesen Artikel weder geschrieben noch ins Netz gesetzt sondern lediglich daraus zitiert.

Schaffen es Österreicher nicht aus verlinkten Artikeln Informationen für eigene weitergehende Recherchen zu ziehen? Oder was soll der Sinn dieses Coming Outs? 😁

Hilfe ich bin Österreicher bitte keine Links von anderen Seiten bringen. deren Inhalt ich bei Interesse eventuell selbst weiter recherchieren müsste?

Zitat:

Original geschrieben von fgordon


AGB = Kaufvertrag

Ja, wenn du das so siehst...

Dann bist du doch vieeeel dümmer, als ich dachte.

Ich habe geschrieben Kaufvertrag in Formularform.

Dass Du nicht mal bis zu dem Wort gelesen hat, zeigt mir auch wie wichtig ich nehmen muss was Du von anderen hälst 😁

Ach wärst Du doch da geblieben wo Du in den letzten 6 Wochen warst.
Du bist nicht vermisst worden .

Zitat:

Original geschrieben von fgordon


Bei Kaufverträgen in Formularform ist es nicht möglich mündliche Nebenabsprachen auszuschliessen - gut es ist möglich - aber verstösst gegen das Gesetz und damit unwirksam.

Sie verstoßen gegen § 305b BGB und § 307 BGB, soweit sie für die Vertragsänderung konstitutiv die Einhaltung der Schriftform fordern; AGB-Klauseln können eine nachträglich getroffene, höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen. Entsprechendes gilt für Klauseln, nach denen mündliche Nebenabreden unwirksam sein sollen. Diese sind lediglich als sog, Vollständigkeitsklauseln wirksam, d.h. wenn sie lediglich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde wiederholen.

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/agb.php

Du solltest schon richtig lesen und verstehen, was du als Beweis (für was auch immer) anführst.

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/agb.php

Zitat:

Sofern individuelle Vertragsabreden bestehen, haben diese gegenüber den Regelungen in den AGB jedenfalls Vorrang, § 305b BGB. Demzufolge sind auch Klauseln in AGB unwirksam, die in direktem Widerspruch zu einer Individualabrede stehen. Ebenso verhält es sich bei einem mittelbaren Widerspruch zwischen der AGB-Klausel und der Individualabrede. In diesem Zusammenhang sind auch Schriftformklauseln unwirksam. Sie verstoßen gegen § 305b BGB und § 307 BGB, soweit sie für die Vertragsänderung konstitutiv die Einhaltung der Schriftform fordern; AGB-Klauseln können eine nachträglich getroffene, höherrangige individuelle Abrede nicht außer Kraft setzen. Entsprechendes gilt für Klauseln, nach denen mündliche Nebenabreden unwirksam sein sollen. Diese sind lediglich als sog, Vollständigkeitsklauseln wirksam, d.h. wenn sie lediglich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde wiederholen.

Ist eine AGB-Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, hat dies zur Folge, dass sich der Inhalt des Vertrags hinsichtlich dieser unwirksamen Bestimmung nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften regelt. Im Übrigen bleibt der Vertrag jedoch wirksam.

Allgemein formuliert gilt das hier:

http://www.anwalt.de/.../...fragen-beim-gebrauchtwagenkauf_001944.html

Zitat:

AGBs enthalten meist eine Klausel, der zufolge keine mündlichen Nebenabreden bestehen oder diese der Schriftform bedürfen. Erwirbt man ein Fahrzeug vom Händler, so werden aber gerade im mündlichen Gespräche viele Aussagen getroffen, von denen der Händler später ggf. nichts mehr wissen will. Kann man den Inhalt des Gesprächs (z.B. mit Hilfe von Zeugen) rekonstruieren, so haben AGB-Klauseln, die die Wirksamkeit mündlicher Abreden ausschließen, keine Wirkung. Das indviduell Zugesagte steht folglich über dem Inhalt von AGBs.

In den üblichen Kaufverträgen werden mündliche Nebenabreden nicht explizit ausgeschlossen, aber es wird erklärt, dass diese der Schriftform bedürfen. Dagegen ist juristisch nichts einzuwenden.

Den Vertragspartnern steht es dann sowieso immer frei, nach Abschluß so eines Kaufvertrages vor Gericht zu ziehen und individuelle, mündliche Nebenabreden einzuklagen, wofür man diese "bloß" beweisen muß...

Ob dann der wortgewandte Tesla-Verkäufer (der i.d.R. Angestellter beim Autohaus ist...?) nach 3-5 Jahren Prozessdauer überhaupt belangt wird und real (wirtschaftlich...finanziell ) in der Lage ist, einen Tesla-Ersatzakku für um die 30.000 € zu bezahlen, ist dann die nächste "Geschichte".

Viele Grüße,vectoura

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