Technische Produktinformation (Fahrwerk: Feststellbremse löst nicht); Vorgangs-Nr. 2021005/11

VW up! 1 (AA)

Anlässlich der Reparatur unseres sehr neuen VW up! - die Feststellbremse hatte nicht gelöst (s. Eintrag https://www.motor-talk.de/.../...lbremsen-blockieren-t4874207.html?... - erfuhr ich, dass es zu diesem Mangel seit kurzem die Technische Produktinformation (Fahrwerk: Feststellbremse löst nicht); Vorgangs-Nr. 2021005/11, Freigabedatum: 19.01.2018 gibt.

Einleitend heißt es darin: ‚Bei ungünstigen Wetterverhältnissen, insbesondere im Winter bei Einsatz von Streusalzen, kann es vereinzelt durch Feuchtigkeitseintritt in die Bremstrommel zum Festkorrodieren des Bremsbelags kommen. Durch das Festkorrodieren kann es zum Ausbrechen des Bremsbelags kommen.‘

Die Reparatur-Maßnahme ist so beschrieben:

Bremsbacken ersetzen und (wenn erforderlich) Ersatz der Bremstrommeln
  • Bremsbacken gemäß -> Reparaturleitfaden/ OT-Hinweise ersetzen
  • Bremstrommeln auf Bremsbelagrückstände an der Reibfläche hin prüfen beziehungsweise prüfen, ob sich die Bremsbelagrückstände entfernen lassen.Wenn sich die Bremsbelagrückstände nicht rückstandsfrei entfernen lassen, müssen die Bremstrommeln gemäß -> Reparaturleitfaden/ OT-Hinweise ersetzt werden.
  • Vor dem Anbau der Hinterräder muss die Zentrierung (siehe Bild 1, roter Pfeil) am gesamten Umfang mit Werkstattmitteln (zum Beispiel Drahtbürste) gründlich gereinigt werden.
  • Konservierungsmittel Tectyl (OT-Nummer: D 322 100 M2) mithilfe eines Pinsels auf die Zentrierung (gesamter Umfang) der hinteren Radnaben/ Bremstrommeln aufbringen.

Ich bin sehr gespannt, ob diese Maßnahme von Erfolg gekrönt ist. Die Reparatur war im Februar 2018 durchgeführt worden, aber in der Zwischenzeit bin ich noch nicht wieder bei strömendem Regen unterwegs gewesen. - Dieses Thema wirft aber einige Fragen auf ...

Johann

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Zitat:

@Johann14 schrieb am 29. Mai 2018 um 07:52:33 Uhr:


Wenn beim Auto die Bremsbeläge - in diesem Fall ja 'nur' an der Hinterachse - ausbröckeln, dann ist das ein Sicherheitsmangel. Ich denke bei diesem Zustand nicht an das Parken, sondern an ein möglicherweise erforderliches scharfes Bremsen. Und da können 'Belagstörungen' den Bremsvorgang z.T. erheblich beeinflussen.

Richtig, ein ausbröckeln darf es nicht bei "frischen" (=min. 5 Jahre alten) Bremsbelegen geben. Das wäre ein klarer Verarbeitungsmangel.
Aber wie viele Fälle gab es dazu? Gab es überhaupt welche?

Und wie wurden die ggf. behandelt?
Richtig ... tauschen wäre das das adäquate Mittel.

Ich bin auch dafür Probleme zu lösen, aber erst war bei dir das Problem das Festkleben, welches ein ausbröseln bedingen soll, jetzt bist du da weg, weißt nicht mehr so wirklichausbröselt und warum, aber weißt natürlich ganz genau weiter, dass es ein Sicherheitsproblem gibt ...
Sorry, für mich bist du das Paradebeispiel für Kunden, bei denen man einfach nur blocken kann und niemans ehrliche Internas heraus geben sollte. Die entsprechende fehlinterpretierte TPI deinerseits ist da schon das beste Beispiel.

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Zitat:

Das scheint ja eine etwas spezielle Problematik von Johann14 zu sein, wo sich einige ungünstige Faktoren summieren.

Danke für Deine klaren Ausführungen! - Der Händler (als mein Vertragspartner) hatte mich gebeten, mich direkt an den Hersteller zu wenden. Den 'Ball' hatte ich aufgefangen, auch in der Erwartung, dass die VW-AG mit klaren Aussagen reagiert. Aber letztlich wurde nur 'gemauert'. Wenn ich wirklich ehrliche Worte aus Wolfsburg (oder auch von unserem Händler) vernehmen würde, dass der VW up! in der von uns vorgenommenen Konfiguration 'nicht alltagstauglich' ist, dann wäre es kundenorientiert. Dann wäre der Verkäufer (vielleicht gemeinsam mit der VW-AG) am Zuge, mir eine vernünftige Lösung anzubieten. Bis hin zur Wandelung.

Johann

Zitat:

@gato311 schrieb am 24. Mai 2018 um 12:09:46 Uhr:


Auch bist Du (Mike) doch meines Wissens auch mit dem UP noch nicht hängengeblieben.

Ich habe noch gar keinen up! Ist bestellt, aber noch nicht ausgeliefert.

Den Lupo (1.4TDI) parke ich idR ohne Handbremse, aber da gammeln gerne die Züge fest. Die waren das eigentliche Problem und mussten öfter getauscht werden.

Zitat:

@Johann14 schrieb am 24. Mai 2018 um 12:32:28 Uhr:


der VW up! in der von uns vorgenommenen Konfiguration 'nicht alltagstauglich' ist, dann wäre es kundenorientiert.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß VW so ein Statement abgeben wird?

Wandlung kannst Du rechtlich nach drei erfolglosen Nachbesserungen anstreben.

Zitat:

Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß VW so ein Statement abgeben wird?

In meinem Berufsleben habe ich - auch aus Rückmeldungen von Kunden - deutlich spüren können, dass man mit Ehrlichkeit sehr weit kommt, weiter als mit Trickserei. Zufriedene Kunden sind das höchste Gut, sie werben letztlich auch für Dich, Deine Firma und Produkte.

Derartige Statements müssen nicht schriftlich abgegeben werden, sondern zweckmäßigerweise in einem persönlichen Gespräch. Das kann Wunder bewirken, weiß ich aus Erfahrungen. Damit gewinnst Du einen 'Verbündeten', der Dich seinen Kollegen/Freunden gegenüber verteidigt. Habe ich alles schon erleben können.

Zitat:

Wandlung kannst Du rechtlich nach drei erfolglosen Nachbesserungen anstreben.

Haben wir vor vielen Jahren schon mal praktiziert. In Abstimmung mit dem Verkäufer. Er war es, der uns angesichts der vielen Probleme an unserem ersten Reisemobil direkt zu diesem Schritt geraten hatte. Ihm war klar geworden, dass die zahlreichen Mängel mit den (damals) verfügbaren Mitteln nur kaschiert, aber nicht wirklich behoben werden können. - Aber eine Wandelung ist aus meiner Sicht immer nur der allerletzte Schritt, wenn es keine vernünftigen Alternativen gibt.

Johann

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Zitat:

@Johann14 schrieb am 24. Mai 2018 um 14:21:57 Uhr:


Derartige Statements müssen nicht schriftlich abgegeben werden

Genau das war mein Punkt. Was dann "zwischenmenschlich" passiert steht auf einem anderen Blatt und hat keinerlei rechtliche Bindung, insbesondere nicht über Deinen Einzelfall hinaus.

Wenn Dir ein engagierter Händler entgegenkommt und behilflich sein möchte ist das super (so sollte es ja auch sein), ändert aber nichts an der Rechtslage.

Das Festkleben der Bremsbeläge kenne ich von etlichen Fahrzeugen mit Trommeln hinten, wenn da auch die Handbremse drauf geht. Und klar, auch beim Up ist das so.
Unter dem Strich ist es aber erst mal aus meiner Sicht nicht gefährlich. Klar ist es unschön, aber Bremsbeläge, die intakt sind, die können das ab (die müssen als 2. Betriebsbremse eine Bremsung aus Höchstgeschwindigkeit mitmachen können ... nur nebenbei und da ist die Belastung noch eine ganz andere).

Allerdings kenne ich ich auch das beschriebene Ausbrechen der Beläge. Das passiert meiner Erfahrung nach im höheren Alter, für Bremsen ist es bereits ein extrem hohes Alter. Denn wir sprechen hier von Bremsen, die bei den Fahrzeugen an der Hinterachse gerne ein Autoleben lang halten (vom Verschleiß her gesehen).
Aber nach sehr vielen Jahren und mehr, bei sehr vielen Kilometern (gerne über 200tkm), da sind die Materialien fertig, spröde, die Kleber nicht mehr ok usw. (viele extreme thermische Belastungen gesehen) und genau dann kommt es irgendwann zu dem Ausbrechen.
Gerne passiert es dann, wenn das Ding fest pappt (weil ungewöhnlich beansprucht). Aber das ist eigentlich ein Glücksfall, denn dann steht das Auto 😉.
Darum ist das Tauschen seitens durchaus richtig. Das verhindert zwar nicht das Festpappen, aber das Festpappen ist nicht wirklich ein Problem.

Zitat:

Allerdings kenne ich ich auch das beschriebene Ausbrechen der Beläge. Das passiert meiner Erfahrung nach im höheren Alter, für Bremsen ist es bereits ein extrem hohes Alter. Denn wir sprechen hier von Bremsen, die bei den Fahrzeugen an der Hinterachse gerne ein Autoleben lang halten (vom Verschleiß her gesehen).
Aber nach sehr vielen Jahren und mehr, bei sehr vielen Kilometern (gerne über 200tkm), da sind die Materialien fertig, spröde, die Kleber nicht mehr ok usw. (viele extreme thermische Belastungen gesehen) und genau dann kommt es irgendwann zu dem Ausbrechen.

Danke für Deine Information. Aber von extrem hohen Alter und sehr vielen Kilometern kann ich bei unserem noch jungfräulichen up! nicht sprechen. Er war noch keinen Monat alt und hatte gerade 500 km gelaufen, allerdings bei Winterwetter (mit Schnee und Eis). Und bei derartigen Witterungsbedingungen habe ich mit Sicherheit die Bremse nicht überfordert, sondern habe nur sehr behutsam gebremst!

Johann

Irgendwie hast du mich missverstanden. Das Festkleben passiert ab dem ersten Tag, ist auch bei meinem Up so, wenn man denn die Handbremse anzieht. Dazu braucht es nicht einmal besondere Witterungsbedingungen. Heute bei bestem Sonnenschein klebten die Dinger auch (nicht wirklich schlimm) nachdem ich Nachmittags von der Arbeit weg fuhr. Und das machen sie bereits seit bald 5 Jahren.

Aber: Das müssen sie abkönnen.
Das ist meine Kernaussage. Die brechen nicht einfach mal so aus, nur weil sie festkleben. Im Gegenteil, das Festkleben kann man als Belastungstest sehen, ob die Dinger noch was taugen. Denn ohne das Festkleben werden sie dir statt beim Losfahren, bei der Notbremsung versagen.
Ich hatte schon zweifach solch ein Ausbrechen, aber das waren Beläge, die 8 Jahre und knapp 250tkm auf dem Buckel hatten bzw. 12 Jahre und gute 200tkm.

Darum glaube ich auch nicht, dass frische Beläge beim Up nur wegen dem Festkleben ausbrechen.

Volkswagen, Typ AA – Feststellbremse löst nicht
Verdacht eines Technischen Mangels (Sicherheitsrisiko)

heute habe ich Hinblick auf §6 ProdSG das im Kraftfahrt-Bundesamt für Marktüberwachung zuständigen Bereich zum Thema „VW up! – Feststellbremse löst nicht“ angeschrieben. Die im Wesentlichen inhaltsfreien Reaktionen der VW-Kundenbetreuung auf meine Fragen brachten leider keine verwertbaren Informationen zu meinen recht konkreten Sachfragen. …

Der bei meinem VW up! festgestellte (und behobene) Mangel an der Feststellbremse sowie die Kenntnis der Technischen Produktinformation veranlassten mich zu der Vermutung, dass hier ein grundsätzlicher Mangel mit entsprechendem Sicherheitsrisiko vorliegt. …

Mein Ziel ist es, dass die Eigner des VW up! Kenntnisse erhalten über

  • die tatsächliche Bremsensicherheit,
  • ein von der Bremsanlage ausgehendes mögliches Sicherheitsrisiko,
  • das mögliche Schadenspotenzial (wie viele VW up! sind betroffen?),
  • eine ggf. durchgeführte Serienänderung, und
  • die Wirksamkeit der gemäß Technische Produktinformation 2021005/11 durchgeführten Maßnahmen. Wird damit lediglich der mit mutmaßlichem Sicherheitsrisiko behaftete Serienstand wiederhergestellt, oder – von normalem Verschleiß abgesehen – eine dauerhafte Alltagstauglichkeit des VW up! erreicht.

Ich halte es für wichtig, dass die Eigner dieses Fahrzeugtyps (VW up!) ein stückweit sensibilisiert werden, und der Handbremse erhöhte Aufmerksamkeit widmen, sofern der Hersteller sich diesbezüglich weiter in Schweigen hüllt.

Johann

Wie gesagt, wird die Technik so schon seit 20 Jahren verbaut, z.B. im Lupo.

Zitat:

Wie gesagt, wird die Technik so schon seit 20 Jahren verbaut, z.B. im Lupo.

Da hast Du ja recht. Aber damit wird doch das

VW-Problem

nicht gelöst. Ich halte es für den falschen Weg, dass das Problem auf uns Kunden abgewälzt wird. Es ist doch nicht zeitgemäß und akzeptabel, dass wir uns mit Bordstein-Parken usw. behelfen müssen.

Johann

Bei Dir kommt erschwerend dazu das du extrem wenig fährst und dann noch ganz behutsam bremst.Da kann dir selbst eine Scheibenbremse festgehen .Wenn ich das richtig verstanden haben ist dies bei dir einmal passiert? Also warum die ganze Aufregung?

Zitat:

Bei Dir kommt erschwerend dazu das du extrem wenig fährst und dann noch ganz behutsam bremst.Da kann dir selbst eine Scheibenbremse festgehen .Wenn ich das richtig verstanden haben ist dies bei dir einmal passiert? Also warum die ganze Aufregung?

Behutsam bremsen - na bei Schnee und Eis ist das wohl angebracht!

Und dass das "Feststellbremse nicht lösen" bisher erst einmal passiert war, ist ja richtig. Aber muss es schon nach weniger als 4 Wochen und knapp 500 km eintreten? Ist das etwa in Ordnung? Entspricht das wirklich dem heutigen Stand der Technik? Ich erwarte ja nicht, dass bei einem Kleinstwagen die Technik eines Oberklassewagens eingebaut wird. Aber die Bremsen

müssen funktionieren

, sie sind wichtiger Teil der Sicherheit - unserer Sicherheit!

Aufregung? Nein, nur der Versuch, den Hersteller auf sein Problem aufmerksam zu machen. Mehr nicht. Und da die bisherigen Reaktionen aus Wolfsburg ohne wirkliche Informationen ankamen, probiere ich es jetzt über das KBA. Schweigen ist keine Lösung!

Johann

Im Prinzip hast Du ja Recht. Frage ist nur, ob Du mit dieser extrem kurzen "Laufzeit" ein Einzelfall bist.
Ich bin gespannt auf die Antwort.

Zitat:

@Mike Hope schrieb am 28. Mai 2018 um 21:00:28 Uhr:


Wie gesagt, wird die Technik so schon seit 20 Jahren verbaut, z.B. im Lupo.

Und das zu Recht.

Hier geht es nicht um einen Sicherheitsmangel, sondern nur um einen Komfortmangel. Das habe ich bereits erläutert warum das so ist.
Wenn mir glaubwürdig dargelegt wird, dass 1a produzierte Bremsbeläge ausbrechen (nicht uralt), nur weil sie festkleben, dann revidiere ich sofort meine Meinung. Aber diese Fälle gab es seit 20 Jahren nicht.
Um es noch einmal klar zu sagen, brechen Bremsbeläge aufgrund des Festklebens aus, dann tun sie das auch, wenn man stark bremst. Da ist es mir tausend mal lieber, wenn uralte Dinger das beim Losfahren tun, anstatt einseitig bei 100km/h auf der Landstraße.

Johann verbeißt sich hier in etwas, dass die Nummer aus meiner Sicht nicht wert ist.

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