Tankschutzblech bei Radgrößen ab 19 Zoll
Hallo zusammen,
bei meinem Dicken wurde am Mittwoch der Getränkehalter ausgetauscht und noch beim Freundlichen das neue Fahrwerk vom TÜV abgenommen. Dabei hab ich meinen Freundlichen gebeten, mir doch mal die erlaubten Radgrößen für meinen rauszusuchen, da ich die COC-Papiere nicht gesehen habe und mir auch nicht vorliegen.
Jetzt steht auf dem schreiben, dass er mir gegeben hat, dass alles ab 19 Zoll ein Tankschutzblech erfordert. Teile Nummer 4G0 201 974 A. Bei Auslieferung mit 19 Zoll und größer, wäre dies schon verbaut. Mein Dicker wurde damals wohl mit 17 Zoll ausgeliefert, also ist es nicht da drin.
Wie relevant ist dieses Blech und wieso brauch ich das erst ab 19 Zoll? Mein Freundlicher wusste selbst nichts davon und kann mir zu der Relevanz nichts sagen.
Ich hab für den Sommer die 20 Zoll Rotor gekauft und überlege mir grade auch für den Winter etwas ab 18 Zoll zu kaufen, da ich von diesen Allwetterrädern nichts halte und 17 Zoll bei so einem Auto einfach nicht toll aus. Ich würd aber gern wissen, ob das mit diesem Blech wirklich sein muss oder unbedingt sein sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo AUDI-Freunde,
zum Thema TSB (Tankschutzblech) wurde in diesem Thread viel geschrieben, leider nicht immer Korrektes.
Die wichtigste Frage vorab: Wozu wird das TSB benötigt?
Antwort: Durch Reibung der Reifen entsteht eine elektrostatische Ladung, maßgeblich beeinflusst durch die Reifengröße. Wenn das Fahrzeug betankt wird, nimmt die Fahrzeugkarosserie das Potential der geerdeten Tanksäule an, wobei es zu einer Potentialverschiebung und - bei ausreichend großem Potentialunterschied zu einer Spontanentladung (Funkenüberschlag) kommen kann. Dies kann, zumindest bei Otto-Kraftstoffen, zu einer Verpuffung - im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen. Hier haben die Hersteller aus den Vorkommnissen der Vergangenheit dazugelernt (einfach mal googeln, wer sich an die Medienberichte nicht mehr erinnert). Das Tankschutzblech ist also kein "mechanischer" Schutz.
Um es klarzustellen: Das TSB ist ab der vom Hersteller festgelegten Reifengröße unbedingt zu montieren, beim 4G ab 19 Zoll. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis und man riskiert den Verlust des Versicherungsschutz. Im Falle eines Brandes kann der Staatsanwalt durchaus sein Interesse bekunden.
Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 25 Euro. AUDI hält zwar eine Arbeitsanweisung für die Montage bereit, der Aufwand ist darin leider nicht festgelegt. Daher sollte ein Festpreis verhandelt werden, ich halte 60 Euro inkl. Material für angemessen. Viele Werkstätten besitzen diesbzgl. absolute Fachunkenntnis - hier lässt sich AUDI die Schulung der Mitarbeiter in den Vertragswerkstätten durch den Kunden finanzieren. Aus eigener Erfahrung: der Kfz-Meister sollte explizit auf den Umstand hingewiesen werden, dass das TSB mit dem Massestrang elektrisch verbunden werden muss. Es kommt tatächlich vor, dass die Werkstatt nur die Radhausverkleidung abnimmt und das Blech einschraubt, ohne jedoch die Potentialausgleichsleitung anzuschließen. In diesem Fall ist das Ziel natürlich völlig verfehlt.
Gute Fahrt!
249 Antworten
Zitat:
@MBIKER_Surfer schrieb am 5. März 2019 um 09:10:40 Uhr:
Zitat:
@Technikeer schrieb am 4. März 2019 um 22:52:39 Uhr:
anstatt das blöde tsb zu montieren kann man es gleich lassen und die dinger Eintragen. Meine Meinung was für ein rumgefummel am Auto das braucht kein Mensch.Na ja - A6 fahren und keine 80€ (max) über haben, damit Du eine BE hast??
Ich fahre nicht nur a6 habe noch 3 weitere Autos 2018 a4 ,2018 Golf gti und 2016 Passat. Habe also genug Kohle wenn du schlau wärst und lesen könntest dann wüsstest du dass ich geschrieben habe das.man auf dieses Teil verzichten kann und direkt die Felgen eintragen lassen kann aber Stop! Ich glaube ich schreibe die Wand an das hat kein Zweck.
Ich glaube er wollte damit sagen, dass deine BE erlischt, auch wenn man die Felgen eintragen lässt, eben weil das TSB nicht verbaut ist.
Wenn der Prüfer sagt das Auto entspricht den Vorschriften und der reifen schleift net etc. Ist alles ok da kann man noch so viel philosophieren
Sehe ich im Endeffekt genauso aber du weißt selbst wie kleinlich die Versicherungen hier in DL im Falle eines Falles sind. Über Sinn und Unsinn dieses Bleches kann man sich natürlich streiten, mir erschließt sich der Sinn auch nicht, da mir ein Schaden genauso mit 17" oder 18" Rädern passieren kann, wenn ich einen Treffer von der Seite bekomme..
Gruß
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Zitat:
@j1gga84 schrieb am 5. März 2019 um 15:33:08 Uhr:
Ich glaube er wollte damit sagen, dass deine BE erlischt, auch wenn man die Felgen eintragen lässt, eben weil das TSB nicht verbaut ist.
Danke - genau das habe ich eigentlich geschrieben! Die Frage ist doch, ob man wegen diesem blöden Blech - da gebe ich Dir ja recht - ohne BE rumfahren will. Im Zweifelsfall gibt das eben unnötigen Ärger.
Zu guter letzt braucht das Blech ja nur derjenige, der schon eine Menge Kohle für größere Felgen/Reifenkombi ausgegeben hat. Jemand der bei original 17'' oder 18'' Zoll hat das Problem ja gar nicht......
Leute wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Auto abnimmt und bescheinigt dass das Auto der StvzO entspricht dann braucht man sich als Kunde garkeine Gedanken machen. Ihr könnt alle irgendwelche Bleche montieren usw.
Sehe ich genauso. Wenn der TÜV es abnimmt ohne blech, wie bei mir, kann mir keiner was. Die Versicherung kann auch nicht einfach sagen die BE ist erloschen. Die müssen schon nachweisen dass bei einem ewigen Unfall das fehlende blech dran schuld gewesen ist...
Wenn ich andere 20 zoll felgen montiere von einem anderen hersteller mit exakt der gleichen Dimension rüste ich so einen driss auch nicht nach, lasse die Felgen abnehmen und fertig.
Zitat:
@Technikeer
Wenn der Prüfer sagt das Auto entspricht den Vorschriften und der reifen schleift net etc. Ist alles ok da kann man noch so viel philosophieren
Wenn der HERSTELLER des Fahrzeugs es VORSCHREIBT,
und EGAL wie blöd dass sein mag und Du es NICHT machst,
dann kann Dein Tüver schreiben was er will, die BE IST
erloschen. Punkt aus. Der Tüver (wäre ja noch schöner)
hat doch nicht eine höhere Aussagekraft bzw.
Entscheidungsfähigkeit als der Hersteller.
Hallo an alle EU6 mit Dieselskandelmotor: sucht euch ein
Tüver der sagt die Emission sind okay. Dann ist alles gut.
Könnt dann auch das KBA irgnorieren. Wenn's zur
Stillegung kommt, einfach an den Tüver verweisen.
Ehrlich, Dein Ernst?
Zitat:
@Technikeer
Leute wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Auto abnimmt und bescheinigt dass das Auto der StvzO entspricht dann braucht man sich als Kunde garkeine Gedanken machen.
LOL, Das ist aber SO ETWAS von falsch. Der Tüv is eine
Momentaufnahme, sonst nix. Du bist "Betreiber" des Fahrzeugs
und VERPFLICHTET das Auto in einem betriebssicheren
Zustand zu halten oder setzen. Wenn Audi vorschreibt das
Blech ist zu montieren, dann kannst Du nicht einfach sagen,
nö mach ich nicht (klar geht schon) und mein Tüver juckts
auch net. Also alles Gut. ==> Möööp. BE ist trotzdem wech.
Theoretisch (scheitert nur an dem handfesten Beweis) kann
man, wenn Du das Blech nicht montierst, Du es aber gewußt
hast und es zu einem Unfall kommt, Dir Handlen mit Vorsatz
unterstellen.
Zitat:
@Technikeer
Wenn ich andere 20 zoll felgen montiere von einem anderen hersteller mit exakt der gleichen
Wo, bitte schön steht oder wurde gesagt, daß dieses TSB
NUR BEI AUDIFELGEN zu montieren ist??? Auch wenn Du
von Firma HutzdeFutz Felgen in >18" montierst und wenn
der Papst persönlich die Papiere nach §19(3) geweiht und
geschrieben hat, muß das verblödete Blech TROTZDEM rein.
Warum wird um ein besch***enes Stück Blech, was nicht
teuer ist und jeder der seine Reifen von Winter auf
Sommer wechselt auch einbauen kann so ein Theater
gemacht? Reinbauen und gut iss.
Du kannst diskutieren wie lange du willst argumentieren wie lange du willst, das TSB ist müll unnötig und in der Praxis rüstet das kein Schwein nach PUNKT. Und wenn ich den Eintrag habe bin ich fein raus nix mit BE erloschen.
Zitat:
@Technikeer
das TSB ist müll unnötig und in der Praxis rüstet das kein Schwein nach PUNKT. Und wenn ich den Eintrag habe bin ich fein raus nix mit BE erloschen.
Es wäre schön, wenn Du aufhören würdest den Leuten ein
falsches Gefühl der Sicherhheit zu geben mit dem, wo Du der
*MEINUNG* bist, es wäre richtig.
Nur weil der Tüver nicht weiß, daß dort ein TSB Vorschrift
ist und Dich durchwinkt, ist das noch lange kein
Freifahrtsschein es nicht installieren zu müssen. Klar, so
lange nix passiert, wird kein Hahn danach krähen. Richtig
ist es trotzdem nicht (und das ist das was Du suggerierst).
Im übrigen (ich weiß nicht wie andere Bundesländer das
halten) in Hessen hat das letzte Wort die Zulassungsstelle,
ob Du etwas eingetragen bekommst. Da kannst Du Papiere
nach §19.3 haben, alles Korrekt gemacht haben (also inkl.
dem TSB), Tüv sagt okay und die Tussie an der Zulassung
sagt nö, dann bekommst Du es NICHT eingetragen. So viel
zu Deinem heiligen Bild des allmächtigen Tüvers.
Zitat:
@Technikeer schrieb am 5. März 2019 um 20:13:44 Uhr:
Du kannst diskutieren wie lange du willst argumentieren wie lange du willst, das TSB ist müll unnötig und in der Praxis rüstet das kein Schwein nach PUNKT. Und wenn ich den Eintrag habe bin ich fein raus nix mit BE erloschen.
Ich finde, hier sollten die Moderatoren eingreifen. Meinungsäußerungen sind ja o.k. - aber hier??
Das ist einfach Unfug und entspricht nicht der Rechtslage in D!!
Zitat:
@MBIKER_Surfer schrieb am 6. März 2019 um 10:14:54 Uhr:
Zitat:
@Technikeer schrieb am 5. März 2019 um 20:13:44 Uhr:
Du kannst diskutieren wie lange du willst argumentieren wie lange du willst, das TSB ist müll unnötig und in der Praxis rüstet das kein Schwein nach PUNKT. Und wenn ich den Eintrag habe bin ich fein raus nix mit BE erloschen.Ich finde, hier sollten die Moderatoren eingreifen. Meinungsäußerungen sind ja o.k. - aber hier??
Das ist einfach Unfug und entspricht nicht der Rechtslage in D!!
@Polmaster Hier erbittet jemand ein Eingriff 😉
Du weißt ja alles und so manch anderer auch, habe heute den amtlich anerkannten SV damit konfrontiert und wurde in meiner Annahme bestätigt, dass man dieses Blech tatsächtlich nicht nachrüsten muss. Jetzt könnt ihr nochmal richtig draufhauen 😁 und Gründe suchen und whatever ich habe meine Antwort und die Abnahme erfolgt ohne TSB.
Zitat:
@Lightningman schrieb am 6. März 2019 um 08:40:41 Uhr:
Zitat:
@Technikeer
das TSB ist müll unnötig und in der Praxis rüstet das kein Schwein nach PUNKT. Und wenn ich den Eintrag habe bin ich fein raus nix mit BE erloschen.Es wäre schön, wenn Du aufhören würdest den Leuten ein
falsches Gefühl der Sicherhheit zu geben mit dem, wo Du der
*MEINUNG* bist, es wäre richtig.Nur weil der Tüver nicht weiß, daß dort ein TSB Vorschrift
ist und Dich durchwinkt, ist das noch lange kein
Freifahrtsschein es nicht installieren zu müssen. Klar, so
lange nix passiert, wird kein Hahn danach krähen. Richtig
ist es trotzdem nicht (und das ist das was Du suggerierst).Im übrigen (ich weiß nicht wie andere Bundesländer das
halten) in Hessen hat das letzte Wort die Zulassungsstelle,
ob Du etwas eingetragen bekommst. Da kannst Du Papiere
nach §19.3 haben, alles Korrekt gemacht haben (also inkl.
dem TSB), Tüv sagt okay und die Tussie an der Zulassung
sagt nö, dann bekommst Du es NICHT eingetragen. So viel
zu Deinem heiligen Bild des allmächtigen Tüvers.
Auch du kannst erzählen wie du willst, das Straßenverkehrsamt trägt alles ein was der tüv ordnungsgemäß abgenommen hat. Bestes Beispiel da du ja alles weißt, ich habe meine AHK auflasten lassen auf 2,4t, von Audi keine Freigabe erhalten auch schriftlich, habe es per Gutachten beim Tüv abgenommen und in den Schein eingetragen 😁
Naja ich verstehe ehrlich gesagt die Ganze Diskussion nicht. Auf der einen Seite was sind 70.- für so ein Blech, im Vergleich zu dem was der A6 sonst so im Unterhalt kostet. Auf der anderen Seite, was soll das Blech den bringen? Wenn der TÜV Felgen einträgt wird das Auto eingefedert und die freigängigkeit geprüft. Wenn das Rad aus welchen Gründen auch immer soweit drin steht, dass es den Tankstutzen aufschlitzt, hat man ein anderes Problem. Wenn das Blech so wichtig wäre, würde es in den Gutachten von Zubehörfelgen auch stehen. Genau genommen sollte man es nachrüsten, auf der anderen Seite wer prüft das nach und wenn der TÜV mir die Felgen auch so einträgt, bin ich auch der Meinung, dass ich als Fahrzeughalter mein soll erfüllt habe.
Ich glaube es gibt hier kein Recht und Unrecht. Bin aber auch kein Jurist 😎