Tandem Anhänger 2t an VW Bora?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

da ich umziehen möchte und ein Transporter doch recht teuer ist, dachte ich mir: "Mietste doch einfach einen Anhänger!"

Mein VW Bora 1.6 16V Variant hat eine nachgerüstete Anhängerkupplung (max. D-Wert: 8,9kN ; max.Stützlast: 75kg). Jetzt habe ich diesen Anhänger gefunden.

Jetzt meine Frage. Kann und darf ich diesen überhaupt an meine AHK hängen und mit FS KLasse 3 fahren??????😕 Den Vermieter habe ich angeschrieben, aber keine Reaktion und man sieht dort keine Telefonnummer, darum meine Frage hier im Board.

Vielen Dank.

Jens

23 Antworten

erstmal darfst du 2t überhaupt mit dem 1,6er ziehen?

Steht in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter O.1 O.2 sind die ungebremsten Anh.

dann ob du es fahren darfst, schaue dir das Bildchen an:

Klasse B und BE

wir müssten dafür eher das zGG von deinem Golf IV kennen, als den Deichselwert und die eigentlich immer gleiche 75kg Stützlast^^

mit Klasse drei darfst du wenn dein Auto das zulässt das locker ziehen, sehe gerade du hast die alte Klasse 3!

aufgrund des alten klasse 3 FS duerftest du ihn fahren duerfen ( toller satz ^^)
der vermieter wird dir aber nicht sagen koennen, ob du es mit deinem fahrzeug darfst.... ich vermute eher nicht
vgl ggf auch http://www.motor-talk.de/.../...-zulaessige-anhaengelast-t1340369.html
Harry

Also unser Bora 1,6l 101PS AKL darf gebremst 1300 KG ziehen. Steht so in den Papieren

O.1 beim Golf 1,6 16V: 1.200kg. Würde mich sehr wundern, wenn das beim technisch gleichen Bora anders wäre.

EDIT: Scheinbar doch (siehe über mir), aber so viel wird nicht drin sein 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Harry999


... ob du es mit deinem fahrzeug darfst.... ich vermute eher nicht
vgl ggf auch http://www.motor-talk.de/.../...-zulaessige-anhaengelast-t1340369.html
Harry

das meinte ich ja auch, da mein 85PS TDI Variant gebremst lediglich 1400 kg ziehen darf, bezweifel ich extrem das du mehr ziehen darfst^^

2tonnen niemals bei dem auto, währe weltweit der einzige 1.6 16v der das serie darf

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Zitat:

Original geschrieben von Harry999


... ob du es mit deinem fahrzeug darfst.... ich vermute eher nicht
vgl ggf auch http://www.motor-talk.de/.../...-zulaessige-anhaengelast-t1340369.html
Harry
das meinte ich ja auch, da mein 85PS TDI Variant gebremst lediglich 1400 kg ziehen darf, bezweifel ich extrem das du mehr ziehen darfst^^

Sorry, muss mich korrigieren, habe mich da wohl verguckt! Steht tatsächlich 1200 und 570 ungebremst

an den TE leih dir nen Mercedes Sprinter!

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Sprinter ist eben zu teuer, weil 100km inkl. und bei 1000km extra wirds teuer.

In den Papieren steht O.1 1200 O.2 580

Ergänzung zu o.1 1400 bis 8% Steigung

Bedeutet also im Klartext. Ich darf das Teil nicht an meinen Bora hängen, oder?

Leermasse (G) 1295
F.1/F.2 1730 Ergänzung +70

Heißt also, ich müsste doch einen kleinen Anhänger nehmen.

Dann müsste aber der hier passen!

Bedenke aber, dass du in einen Sprinter deutlich mehr hineinbekommst, als in einen Anhänger. Also ich habe diverse Umzüge hinter mir, aber ein Anhänger hat nur fürs Studentenzimmer gereicht. Danach ging nichts mehr ohne Miet-Sprinter. Einfach mal die Preise vergleichen und auch mal bei "kleinen" Verleihern nachfragen. Da findet sich bestimmt noch was.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese


Bedenke aber, dass du in einen Sprinter deutlich mehr hineinbekommst, als in einen Anhänger.

Sehe ich genau so, bei meinem letzten Umzug haben auch zwei Touren mit einem Sprinter gereicht. Wer weiß wie oft ich mit so'nem Anhänger hin-und-her gurken müsste um das Gleiche zu schaffen. Das kostet dann Zeit und natürlich Geld (hängt ja meistens zusammen 😁).

Ist ja super mit dem Sprinter, aber darum geht es hier doch nicht.

Tut mir leid hier mal Klartext zu schreiben, aber passt der kleinere Hänger nun oder nicht?🙂

Passt doch rein was ich brauche.

Danke

wenn ich das richtig sehe, hast du:
1200kg gebremst und willst aber 1295kg ?
wenns unter 8% steigung/gefälle ist, eben 1400kg GESAMTgewicht (gesamte anhaengelast)
Harry

Bin mir gerade etwas unsicher: Bedeutet die Beschränkung in der Zulassungsbescheinigung, dass der Anhänger TATSÄCHLICH nicht mehr wiegen darf als dort angegeben, oder dass man keinen Anhänger mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht fahren darf?

Ersteres sollte sich ja einhalten lassen bei den paar Umzugskartons, die man auf einen solchen Anhänger bekommt.

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