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Tagfahrlicht über LED-Nebelscheinwerfer möglich?

VW Golf 7 (AU/5G)

Mein GTD hat leider kein LED-Tagfahrlicht (damals leider dummerweise nicht bestellt) 😠

Da ich aber die LED-Nebelscheinwerfer besitze, wüsste ich gerne ob es (per Codierung) möglich ist das Tagfahrlicht nur über diese auszugeben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mattes91



Zitat:

Original geschrieben von peterfido


Ein Kumpel hat vor Jahren mal ein Ticket bekommen, weil er tagsüber mit Nebelscheinwerfern gefahren ist...
Was ein geistreicher Kommentar!!!

Finde ich auch, vor allem ehrlich.

Zitat:

Original geschrieben von mattes91


Er hat nicht gefragt ob es erlaubt ist sondern ob das geht! Foxhunter66 schau mal im Codier thread, müsste kein Problem sein da die Jungs heut zu Tage so fast alles codieren können.

Den Idioten, die bei bester Sicht mit NSW fahren, weils cooler ist, brezel ich dann demnächst mein Xenon-Fernlicht ins Gesicht, weils halt so schick ist... Nebelscheinwerfer dürfen erst bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden, sonst nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Es ist nicht meine Schuld wenn du nicht zitieren kannst,oder dir nicht eingestehen kannst das du Fehler machst

Was ist kann oder auch nicht kann kannst du nicht beurteilen.

Ich werde auch weiterhin das tun (oder lassen), was ICH für angebracht halte, ohne -wie bisher auch- dich um Erlaubnis zu fragen. ^^

Motor Talk macht seinem vorauseilenden negativen Ruf mal wieder alle Ehre.
Dieser Thread, welcher durch eine sachliche Frage eröffnet wurde, ist inzwischen zu 85% mit sinnlosem OT- Gelaber und Streit zugemüllt.

Schade für die eingesetzte Zeit.
Liebe Moderatoren macht hier zu.

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Es ist nicht meine Schuld wenn du nicht zitieren kannst,oder dir nicht eingestehen kannst das du Fehler machst
Was ist kann oder auch nicht kann kannst du nicht beurteilen.
Ich werde auch weiterhin das tun (oder lassen), was ICH für angebracht halte, ohne -wie bisher auch- dich um Erlaubnis zu fragen. ^^

Sorry,aber du bist mir einfach zu b...

Wenn du noch weitere Probleme hast schick mir bitte ein PN.Damit dein "zumüllen" hier aufhört

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64



Zitat:

Original geschrieben von P2Welt


Was ist kann oder auch nicht kann kannst du nicht beurteilen.
Ich werde auch weiterhin das tun (oder lassen), was ICH für angebracht halte, ohne -wie bisher auch- dich um Erlaubnis zu fragen. ^^

Sorry,aber du bist mir einfach zu b...

Wenn du noch weitere Probleme hast schick mir bitte ein PN.Damit dein "zumüllen" hier aufhört

Mach dir um mir keinen Kopf! Eine PN würde ich dir dann schicken, wenn ich ganz konkret was von dir wollte. Aber ich wüsste nicht was.

Wenn du immer wieder neu nachlegst, fragt sich nur, wer hier mehr zumüllt ...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt



Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Sorry,aber du bist mir einfach zu b...

Wenn du noch weitere Probleme hast schick mir bitte ein PN.Damit dein "zumüllen" hier aufhört

Mach dir um mir keinen Kopf! Eine PN würde ich dir dann schicken, wenn ich ganz konkret was von dir wollte. Aber ich wüsste nicht was.
Wenn du immer wieder neu nachlegst, fragt sich nur, wer hier mehr zumüllt ...

Hey p2welt...

Du musst bedenken, dass tappi64 ein überaus schlauer und kluger mensch ist. Er hat meistens recht 😉

Oder auch nicht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Reflexsilberpfeil



Zitat:

Original geschrieben von P2Welt


Mach dir um mir keinen Kopf! Eine PN würde ich dir dann schicken, wenn ich ganz konkret was von dir wollte. Aber ich wüsste nicht was.
Wenn du immer wieder neu nachlegst, fragt sich nur, wer hier mehr zumüllt ...

Hey p2welt...

Du musst bedenken, dass tappi64 ein überaus schlauer und kluger mensch ist. Er hat meistens recht 😉

Oder auch nicht 😁

Ach, (be)

denken

muss man hier neuerdings auch ??? 😕 😉

Zitat:

Original geschrieben von Reflexsilberpfeil



Zitat:

Original geschrieben von P2Welt


Mach dir um mir keinen Kopf! Eine PN würde ich dir dann schicken, wenn ich ganz konkret was von dir wollte. Aber ich wüsste nicht was.
Wenn du immer wieder neu nachlegst, fragt sich nur, wer hier mehr zumüllt ...

Hey p2welt...

Du musst bedenken, dass tappi64 ein überaus schlauer und kluger mensch ist. Er hat meistens recht 😉

In deinem Fall ist das bestimmt so...

Ich denke du hast nicht mal verstanden um was es hier ging

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64



Zitat:

Original geschrieben von Reflexsilberpfeil


Hey p2welt...

Du musst bedenken, dass tappi64 ein überaus schlauer und kluger mensch ist. Er hat meistens recht 😉

In deinem Fall ist das bestimmt so...

Ich denke du hast nicht mal verstanden um was es hier ging

Das mit dem denken müssen wir sicherlich nochmal üben. 🙂

Zitat:

@j.kt schrieb am 26. April 2014 um 21:36:24 Uhr:


Mit nachfolgender VCDS Codierung werden das Original TFL ausgeschaltet und die LED Nebel gedimmt als TFL angesteuert. Ich habe die Dimmung auf 40% gesetzt! weil diese Helligkeitsstufe in etwa den Hella Nachrüstscheinwerfern (für ältere Fahrzeuge) entspricht. Die Schaltfunktion ist gesetzeskonform. Die Nebelscheinwerfer funktionieren wie gehabt mit 100%...

Wie ist die "Langzeiterfahrung" mit den reduzierten NSW als TFL? Und werden die bei Abblendlicht-Betrieb weiter gedimmt (Standlicht-Funktion) oder kpl. ausgeschaltet?

Gibt es übrigens Fotos mit dieser Licht-Kombi?

Ich überlege ernsthaft, bewusst keine LED-TFL ab Werk zu bestellen (wegen Paketbindung, >1000€) und da die NSW ohnehin nie zum Einsatz kommen (beim G7 nichtmal als Abbiegelicht), fände ich es als Alternative gar nicht mal so schlecht.

Bzgl. "Blendung":
Im Gegensatz zu den NSW blenden die orig. LED-TFL bei Dämmerung/Dunkelheit enorm weil deren Licht nicht "gerichtet" gen Boden ist sondern "wild" nach vorne leuchten.
Ich behaupte also, dass bei Tag (und nur das sollte ja der Zeitraum sein, bei dem das TFL - in welcher Form auch immer - aktiv ist) die NSW auch bei 100% nicht stärker blenden als das TFL. Bei Regen soll man ohnehin mit Abblendlicht fahren, also zählt das Argument nicht, dass das Licht der NSW auf der nassen Strasse spiegelt.

Ich hatte damals bei meinem Ver Golf die NSW als TFL codiert. Anfangs gedimmt zu 80% dann jedoch zu 100%. Hatte nie Probleme zwecks Blendung oder gar mit der Polizei. Aber bedenke, die Scheinewerfer sind eben nicht als TFL zugelassen und somit verlierst Du den Versicherungsschutz! Das musst Du jedoch selbst abwägen ......
Gut ausgesehen hat es zumindest, hatte die MTEC Cosmos Blue drinnen ...... ;-)))

Was genau heißt denn "du verlierst den Versicherungsschutz" ?

Streng genommen bedeuted dies, dass das Fahrzeug ja seine beim KBA registrierte Zulassung verliert und damit jeglichen versicherungsschutz. In der Praxis sieht es aber eher so aus, dass bei einem verschuldeten Unfall dieser "Umbau" als wirkliche Ursache desselben nachgewiesen werden muss.

Zitat:

@Twincharger15 schrieb am 8. Mai 2015 um 09:52:44 Uhr:


...Anfangs gedimmt zu 80% dann jedoch zu 100%. ...

"100%

gedimmt

" würde ja AUS bedeuten - das meinst du sicher nicht. 😉

Quatsch ..... hast recht..... 100% Leistung, hatte also vorher 20% Dimmung also 80% Leistung .....

Zitat:

@bauks schrieb am 8. Mai 2015 um 10:18:19 Uhr:


In der Praxis sieht es aber eher so aus, dass bei einem verschuldeten Unfall dieser "Umbau" als wirkliche Ursache desselben nachgewiesen werden muss.

Danke!

Also kein Problem? Kaum denkbar das das TFL einen Unfall auslösen kann.

Tja... wenn der "Entgegenkommende" sagt, er fühlte sich dadurch irritiert od. gar geblendet, ist das für die Versicherung natürlich ein "gefundenes Fressen", sich um die Zahlung zu drücken. 😉
Den Gegenbeweis muss du dann erstma mit einem gutachten antreten... Alles natürlich nur theoretisch.

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