Tagfahrlicht über LED-Nebelscheinwerfer möglich?
Mein GTD hat leider kein LED-Tagfahrlicht (damals leider dummerweise nicht bestellt) 😠
Da ich aber die LED-Nebelscheinwerfer besitze, wüsste ich gerne ob es (per Codierung) möglich ist das Tagfahrlicht nur über diese auszugeben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattes91
Was ein geistreicher Kommentar!!!Zitat:
Original geschrieben von peterfido
Ein Kumpel hat vor Jahren mal ein Ticket bekommen, weil er tagsüber mit Nebelscheinwerfern gefahren ist...
Finde ich auch, vor allem ehrlich.
Zitat:
Original geschrieben von mattes91
Er hat nicht gefragt ob es erlaubt ist sondern ob das geht! Foxhunter66 schau mal im Codier thread, müsste kein Problem sein da die Jungs heut zu Tage so fast alles codieren können.
Den Idioten, die bei bester Sicht mit NSW fahren, weils cooler ist, brezel ich dann demnächst mein Xenon-Fernlicht ins Gesicht, weils halt so schick ist... Nebelscheinwerfer dürfen erst bei erheblicher Sichtbehinderung eingeschaltet werden, sonst nicht.
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bartleby81
Naja, möglich wäre es bestimmt.
Möglich sind aber auch 20,- EUR für widerrechtlich eingeschaltete Nebler. Und bei Vorsatz im Wiederholungsfall wird dann mittlerweile eine Anzeige mit 40,- EUR plus Gebühren und 1 Punkt fällig. Oder es ginge sogar in Richtung Erlöschen der BE (was dann mindestens 50,- EUR plus Gebühren und 3 Punkte zur Folge hätte).
Muss halt jeder wissen, ob einem das "coole Aussehen" soviel Wert ist...
Ist ja alles richtig!
Die Wahrscheinlichkeit ist höher vom Blitz getroffen zu werden, als das die Polizei den Unterschied zwischen LED-Tagfahrlicht und LED-Nebelscheinwerfern überhaupt bemerkt. 😉
Wichtig ist doch meiner Meinung nach, dass man auch am Tage mit Licht fährt und wenn es geht aber nicht mit den gelben Funzeln!
Per Codierung ist es ja vielleicht auch möglich die Helligkeit zu dimmen.
Möchte natürlich auch nicht, dass die ganzen Lehrmeister geblendet werden. 😉
So hoch würde ich die Wahrscheinlichkeit nicht setzen... Diejenigen, die sich damit auskennen, erkennen es. Und gerade bei den "typischen" Autos erkennt man auch als "Laie" sehr schnell, ob es ein Nebelscheinwerfer oder ein Tagfahrlicht ist.
Zitat:
Original geschrieben von Bartleby81
So hoch würde ich die Wahrscheinlichkeit nicht setzen... Diejenigen, die sich damit auskennen, erkennen es. Und gerade bei den "typischen" Autos erkennt man auch als "Laie" sehr schnell, ob es ein Nebelscheinwerfer oder ein Tagfahrlicht ist.
Hallo,
fahre seit 4 Jahren einen Golf V+ mit Nebler als Tagesfahrlicht. War schon bei Polizeikontrolle und beim TÜV und immer ohne Probleme.
Gruß Johann
P.S.
für die Lehrmeister…
Nebler sind natürlich gedimmt und beim Regen schaltet sich automatisch das Licht an.
Mit nachfolgender VCDS Codierung werden das Original TFL ausgeschaltet und die LED Nebel gedimmt als TFL angesteuert. Ich habe die Dimmung auf 40% gesetzt! weil diese Helligkeitsstufe in etwa den Hella Nachrüstscheinwerfern (für ältere Fahrzeuge) entspricht. Die Schaltfunktion ist gesetzeskonform. Die Nebelscheinwerfer funktionieren wie gehabt mit 100%.
Original TFL aus:
16- Sicherheitscode "31347"
10-Anpassung
(4)-Leuchte4TFL LB4-Lichtfunktion A4 Daytime running lights auf not active
(4)-Leuchte5TFL RB32-Lichtfunktion A5 Daytime running lights auf not active
LED Nebel als TFL
(8)-Leuchte12NL LB45-Lichtfunktion C12 auf Daytime running lights
(10)-Leuchte12NL LB45-Dimmwert auf 40
(8)-Leuchte13NL RB5-Lichtfunktion C13 auf Daytime running lights
(10)-Leuchte13NL RB5-Dimmwert auf 40
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von j.kt
Mit nachfolgender VCDS Codierung werden das Original TFL ausgeschaltet und die LED Nebel gedimmt als TFL angesteuert...
Kannst du das auch nochmal im
Codierungsthreadposten? Einfach nur, um das beisammen zu haben. 🙂
Kannst du das auch nochmal im Codierungsthread posten? Einfach nur, um das beisammen zu haben. 🙂Mach ich doch glatt. Ich bin mehr im GTI 7 Forum unterwegs, hab aber hier schon das eine oder andere gefunden. Deshalb wollt ich auch mal etwas zurückgeben.
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer unterscheiden sich ja wohl deutlich in der HelligkeitGerade die unten angebrachten Nebelscheinwerfer blenden weil sich das Licht auf einer nassen Straße spiegelt.Mir kommen auch ständig solche Vollpfosten entgegen
Ich glaube ich habe meine Nebelscheinwefer erst 2-3 mal in 3 Jahren benutzt.Für mich sind die mehr ein optischer Aspekt.Ohne sieht es für mich komisch aus 🙄
Wenn ich das richtig verstanden habe, lautet hier die eigentliche Frage des @TE,
ob es möglich ist, das TFL auf die LED-Nebler umzucodieren. Und NICHT darum, was die Gesetzeslage dazu meint.
Wenn jemand meint, so "illegal" durch die Gegend fahren zu müssen/wollen ... soll er doch meinetwegen. Ich glaube, niemand hier ist dazu auserkoren, andere zu erziehen, bzw. umzuerziehen, oder sich als selbst ernannte Möchtegern-Verkehrspädagogen oder -Gesetzeshüter aufzuspielen. Dafür gibt's welche, die das als Job tun und sich nicht selbst dazu ernannt haben. Und wenn sich jemand für die missbräuchliche Benutzung der NSW ein "Ticket" einhandelt, ist es doch sein Problem (und Geld).
Apropos die NSW erst 2-3 mal in 3 Jahren benutzt: Das CH / LH lässt sich doch ganz einfach (vom Abblendlicht) auf die Nebler umcodieren. Auf diese Weise werden die bisher kaum genutzten Nebler doch recht häufig genutzt, und das sogar völlig legal.
Kannst du nicht lesen 😕😕😕
Ich habe weder etwas über die Gesetzeslage noch über die Zulässigkeit geschrieben.
Vielleicht noch mal richtig lesen ?
Du hast das Thema verfehlt.Setzen 6
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Kannst du nicht lesen 😕😕😕Ich habe weder etwas über die Gesetzeslage noch über die Zulässigkeit geschrieben.
Vielleicht noch mal richtig lesen ?Du hast das Thema verfehlt.Setzen 6
@Tappi 64: Um DICH gehts doch gar nicht! Zumindest kann ich mich nicht erinnern, dich angesprochen zu haben!
Ist das bei dir so, dass du dich trotzdem angesprochen und zur Antwort genötigt fühlst, auch wenn du gar nicht gemeint bist?
Also: fühle dich gar nicht erst gemeint! Ich sag's dir schon, wenn ...
Du hast mich doch zitiert...
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Du hast mich doch zitiert...
Hab ich das? ^^
Findest du es alleine ?
Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wenn ich das richtig verstanden habe, lautet hier die eigentliche Frage des @TE, ob es möglich ist, das TFL auf die LED-Nebler umzucodieren. Und NICHT darum, was die Gesetzeslage dazu meint.Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer unterscheiden sich ja wohl deutlich in der HelligkeitGerade die unten angebrachten Nebelscheinwerfer blenden weil sich das Licht auf einer nassen Straße spiegelt.Mir kommen auch ständig solche Vollpfosten entgegen
Ich glaube ich habe meine Nebelscheinwefer erst 2-3 mal in 3 Jahren benutzt.Für mich sind die mehr ein optischer Aspekt.Ohne sieht es für mich komisch aus 🙄
Wenn jemand meint, so "illegal" durch die Gegend fahren zu müssen/wollen ... soll er doch meinetwegen. Ich glaube, niemand hier ist dazu auserkoren, andere zu erziehen, bzw. umzuerziehen, oder sich als selbst ernannte Möchtegern-Verkehrspädagogen oder -Gesetzeshüter aufzuspielen. Dafür gibt's welche, die das als Job tun und sich nicht selbst dazu ernannt haben. Und wenn sich jemand für die missbräuchliche Benutzung der NSW ein "Ticket" einhandelt, ist es doch sein Problem (und Geld).
Apropos die NSW erst 2-3 mal in 3 Jahren benutzt: Das CH / LH lässt sich doch ganz einfach (vom Abblendlicht) auf die Nebler umcodieren. Auf diese Weise werden die bisher kaum genutzten Nebler doch recht häufig genutzt, und das sogar völlig legal.
Als Ergänzung zu meinem Codiervorschlag.
Immer schön den Ball oder in diesem Fall die Blendwirkung flach halten.
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen ein E-Prüfzeichen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen.
So, jetzt kann jeder selbst unter sein Auto liegen, evtl die NL ausbauen und nachschauen ob die LED's vom GTI/GTD diese Prüfzeichen tragen oder nicht. In den Anlagen zur EWG- Übereinstimmungsbescheinigung wird man vielleicht auch etwas finden. Viel Spaß beim lesen.
Bevor dies nicht geklärt ist erübrigt sich jegliche Diskussion über die Zulässigkeit.
Hätte, wäre, wenn, interessiert in den Paragraphen niemanden.
Hier noch was von mir aus dem GTi7 Forum
Frage:
Wie sieht das denn am Tage aus? Die Nebelscheinwerfer scheinen doch mehr nach unten und das Tagfahrlicht mehr gerade aus parallel zur Fahrbahn. Sind die dann nicht zu dunkel bei 40% Dimmung? Hast du ein Foto bei Tag von vorne aus 50m Entfernung vielleicht?
Meine Stellungnahme:
Die Nebelscheinwerfer haben die vorgeschriebene Neigung von 1,2%. Das bedeutet, dass sich der "Lichtkegel" in 10 m Entfernung um 12cm absenkt. Dies hat zwar aus Sicht des Fahrers eine Auswirkung, ist aber für entgegenkommende Fahrzeuge bei Tag nicht relevant, da die Lichtquelle auch in größerer Entfernung als Lichtpunkt wahrgenommen wird.
Außerdem fallen die LED's aufgrund der Lichtfarbe stärker auf, als die konventionellen Drahtglühlampen.
Die Helligkeit habe ich direkt mit Nachrüst TFL's verglichen. Scheint mir i.O. Laut Gesetzgeber dürfen Tagfahrlichter bei konventionellen Leuchtmitteln eine Leistungsaufnahme zwischen 5W und. 21W haben. Normale Nebelscheinwerfer haben 55W. Gehen wir von normalen Lampen aus, entsprechen 40% 22W.
Da ich für die LED keine Werte habe, und ich auch nicht weiß ob der Dimmwert linear zur Lichtstärke verläuft,hab ich einfach diese Dimmung getestet und für gut befunden.
Bilder hab ich momentan keine. Allerdings ist mir noch etwas eingefallen, was gegen diese Lösung spricht. Die wesentlich tiefere Lage der Scheinwerfer führt natürlich dazu, dass sie z.B. Bei Fahrbahnkuppen später gesehen werden.
So das wars für mich zu diesem Thema.
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Findest du es alleine ?
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wenn ich das richtig verstanden habe, lautet hier die eigentliche Frage des @TE, ob es möglich ist, das TFL auf die LED-Nebler umzucodieren. Und NICHT darum, was die Gesetzeslage dazu meint.
Wenn jemand meint, so "illegal" durch die Gegend fahren zu müssen/wollen ... soll er doch meinetwegen. Ich glaube, niemand hier ist dazu auserkoren, andere zu erziehen, bzw. umzuerziehen, oder sich als selbst ernannte Möchtegern-Verkehrspädagogen oder -Gesetzeshüter aufzuspielen. Dafür gibt's welche, die das als Job tun und sich nicht selbst dazu ernannt haben. Und wenn sich jemand für die missbräuchliche Benutzung der NSW ein "Ticket" einhandelt, ist es doch sein Problem (und Geld).
Apropos die NSW erst 2-3 mal in 3 Jahren benutzt: Das CH / LH lässt sich doch ganz einfach (vom Abblendlicht) auf die Nebler umcodieren. Auf diese Weise werden die bisher kaum genutzten Nebler doch recht häufig genutzt, und das sogar völlig legal.
Bist du allmählich fertig mit deinen "Darbietungen" ??
Es ist nicht meine Schuld wenn du nicht zitieren kannst,oder dir nicht eingestehen kannst das du Fehler machst