Tagfahrlicht Passat
Hallo,
bei meinen Passat (Typ 3c, Bj. 07/2007, 2.0 TDI) wollte ich Tagfahrlicht nachrüsten. Die Wahl ist auf das Hella LEDayFlex gefallen:
http://b2c.hella.com/.../init.do?...
Eigentlich wollte ich es einbauen lassen aber nachdem 8 Wochen nichts passiert ist habe ich es abgeholt und wollte es selber einbauen.
Zumindest wollte ich die Lichter einbauen, Kabel legen. Das anschliessen wollte ich dann doch ein Profi überlassen. 😉
Nun meine Fragen....
Wo wird das Kabel angeschlossen bzw wo muss ich die Kabel hinlegen?
Muss eigentlich etwas in der Fahrzeugelektrik etwas eingestellt werden? Nicht das Fehlermeldungen vom Bordcomputer kommen...
Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt... 🙂
Gruß
Lars
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von leon93
bei Regen sofort die Nebler anmachen
erklär mal lieber den Helden auf den Strassen, wie/wann die NSL zu nutzen ist und wie schnell man dann noch fahren darf - das nervt 😠
178 Antworten
Da gibt es wenig "zu belehren". Du hast doch soweit alles selbst schon richtig wiedergegeben, nur dass Dich der Teil mit "nicht zugelassen" eben "nicht juckt".
Natürlich sind die Leuchten zulässig, in Deutschland aber
1. nur ungedimmt (=aus, bei Licht an) unter Einbauhöhe 35cm, also hier nur "reine TFL Funktion"
2. gedimmt (zusätzlich als Begrenzungsleuchte mit original Leuchte=aus!) ab Einbauhöhe 35cm
So steht es auch auf der Seite des Anbieters, wenn man bis unten liest und m.W. auch immer im Beipackzettel der Leuchten.
Bei meinen Philips war das als Korrekturzettel bzgl. der 25/35cm extra beigelegt. Regelungen ändern sich, die Hersteller passen an. Ein vor 5 Jahren "legales" Produkt, muss das heute nicht mehr sein.
Wenn Du die dimmbaren "Nebler-TFL" also neben den Blinkern reindremelst oder das Auto vorn 10cm höherlegst, ist das zulässig, sonst eben nicht 😛
Ok hab jetzt beim Tüv und vw nachgefragt die sagen dass es kein Problem sei ..
Aber wie du sagst mit der einbauhöhe .. Wer macht des richtig ganz ehrlich ? 😁 nämlich niemand .. ;D
Hier mal eine Antwort einer meiner fragen die ich dem Verkäufer gestellt hab wegen der einbauhöhe
Frage:
Jetzt habe ich noch eine frage, da die StVO gewisse maße vorschreibt sowie die einbauhöhe von 250 mm hab ich gerade mal nachgemessen und ich komme gerade mal auf 12 cm von der unterkante vom Spoiler ..
Antwort :
"Gemessen wird von der Fahrbahn bis zur Unterkante des Tagfahrlichts. Nicht von der Stoßstange."
Von wo wird jetzt gemessen ? Ich hab den Überblick verloren 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Audi04031992
Von wo wird jetzt gemessen ? Ich hab den Überblick verloren 😁
.....klick mal auf den folgenden Link, ganz unten auf der Seite sieht du es:
http://www.tagfahrlicht-store.de/...eichen-Anbauvorschriften:_:30.html
So jetzt kommt endlich licht ins dunkle
-Der bodenabstand muss min. 250 mm haben meiner hat 270mm
-Zum licht Abstand min. 600mm hat's natürlich ist ja klar ..
- zum Abdimmen sollte eigentlich ein "A" auf dem Scheinwerfer dann stehen damit die Dinger leuchten dürfen wenn das Standlicht an ist .. Kann ich jetzt aus der Beschreibung rausnehmen .
Mein Fazit : alles legal nur das dimmen ist noch fraglich wegen dem "A" seh ich aber wenn's nächste Woche kommt ... Wenn kein A drauf ist dürfen die eigentlich nur als voll abgeschaltet verkaufen und nicht abgedimmt ... Bzw wenn's gedimmt ist wird es ja als Positionslicht angesehen ... Da weiß ich es nicht genau aber theoretisch müssen sie eigentlich aus sein sobald das licht angeht ..
Seh ich das jetzt richtig ?
Gut, ich wollte sowieso die haben die sich abschalten wenn das Licht angeht, das ist ja dann 100% legal 🙂 ... Illegal würde für mich nicht in Frage kommen. Außerdem würde es bei meinem Standard-H7 sowieso doof aussehen wenn sie abgedimmt mitleuchten 😉 ...
Wenn jedoch die Lichtstärke der Tagfahrlichter mit dem Einschalten des normalen Lichtes automatisch auf Positionslicht-Niveau heruntergedimmt wird, können diese Tagfahrleuchten eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht erhalten. Positionslicht darf zusammen mit dem normalen Licht brennen. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit hat das eine gewisse optische Wirkung.
ok, einen geb ich mir noch, wenn es dann nicht hell wird versucht es vlt. ein anderer (NEO hilf):
@leon93: yepp 🙂
@Audi04031992:
- die Kennzeichnung "A" ist notwendig als Zulassung zum gedimmten Betrieb als Begrenzungsleuchte wenn die originale Leuchte dabei abgeschaltet wird/ist (es dürfen max. 4 Leuchten leuchten)
- das Dimmen ist nicht fraglich wegen dem "A", sondern wegen dem "A" und der Einbauhöhe
- wenn kein "A" drauf ist oder die unter 35cm verbaut sind, dürfen die nicht gedimmt als Begrenzungsleuchte betrieben werden
- wenn Du die im Shop mit der Dimm-Option gekauft hast, darfst Du sie nicht an Deinem Auto in der Nebler-Position betreiben (wie oben gesagt 10cm hochlegen, dann geht's wieder), da das mitgelieferte STG das für Deine Einbauhöhe zulässige Schaltverfahren eben nicht kann
"Fragen Kienzle"?
Es wurde ja alles schon super erklärt aber,
Verwirrung:
§51StVZO
Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
Dürfen jetzt 4 Begrenzugsleuchten sein oder nur zwei, wenn die anderen Voraussetztungen erfüllt sind?
Die ersten beiden sind ja Bestandteil des Scheinwerfers.
Zitat:
Original geschrieben von fmdjsch
Es wurde ja alles schon super erklärt aber,Verwirrung:
§51StVZO
Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.Dürfen jetzt 4 Begrenzugsleuchten sein oder nur zwei, wenn die anderen Voraussetztungen erfüllt sind?
Die ersten beiden sind ja Bestandteil des Scheinwerfers.
Schwieriges Thema, da die ECE Regelung besagt, dass nur 2 Begrenzungsleuchten vorne zulässig sind.
Was mich interessieren würde: Einige Mercedes Modelle haben ihre TFL (die abgedimmt werden) auch niedriger als 350mm verbaut. Zudem besitzen die Fahrzeuge im Fernscheinwerfer eine weitere Leuchte, die zusammen mit dem Standlicht brennt. Diese wird genutzt als Parklicht.
Die Skoda Fabia RS-Modelle, von denen die LED-TFL stammen, die von einigen an Stelle der NSW verbaut wurden sitzen ebenfalls niedriger als 350mm ab Werk und zugelassen als TFL + Begrenzungsleuchte.
Jaaa, diese Frage schwirrt ja schon einige Zeit durch den Raum und wurde von einigen selbsternannten Juristen bei MT immer damit abgeschmettert, steht so nicht explizit im Gesetz, muss also verboten sein - MB und Co. haben immer ne Sondergenehmigung...
Wahrscheinlich benötigt man dafür wirklich einen Juristen. Es gibt ja einige Regelungen, die die Leuchten erfüllen sollen, da wären die immer auf den Einbauanleitungen/Verpackungen zitierten ECU R48, EG R97/28 und nicht zuletzt die STVZO. Dabei können lokale Regelungen den europäischen wohl widersprechen bzw. leicht abweichen (die Begrenzungsleuchte/Standlicht Geschichte z.B.).
Das mit den "Ausnahmegenehmigungen" habe ich auch schon öfter gelesen, ist das so? Gibt es da besondere TÜV Gutachten? Wobei Recht in der Theorie ja wahrscheinlich eindeutig sein sollte und für allle gelten usw. :-)
Man kann nun Infos sammeln wie :
- In der ECU R48 (vom 06.12.2011, vorher weiß ich nicht) steht die Geschichte mit den 25/35cm wie oben beschrieben.
- Bei Wikipedia stehen z.B. nur die 25cm, da haben die Leuchtenhersteller wahrscheinlich am Anfang ihre Infos her bezogen :-)
- Viele (Alle?) Hersteller haben das mit dem min 35cm bei dimmbar (inzwischen?) in den Anleitungen stehen, wie gesagt, bei meinen Philips war das im Original Handbuch mit 25cm angegeben und der Verpackung lag ein Erratum bei, mit der Änderung 25cm->35cm.
- in dem Link hier wird das m.E. ganz plausibel dargestellt, ist aber auch nur eine Interpretation.
Letztlich ist entscheidend, klebt er die Plakette oder nicht, und das kann sicher von Fall zu Fall auch unterschiedlich sein.
@ _NEO_
Die ECE Regelung basagt auch unter Schlußleuchten = Anzahl 2
§53StVZO
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein.
Passat CC
Je eine Schlussleuchte im Seitenteil links und rechts = 2 Stück
2 Schlussleuchten in der Kofferraumklappe
Nochmal zum Thema einbauhöhe ..
Da ich ja gestern beim TÜV war und er mir sein Schlaues Buch der StVO gezeigt hat und drin stand 250mm .. Meinte ich daraufhin ob es dann reicht wenn sie Abdimmen und es kam ein klares !! ja !! Deswegen ist die Verwirrung zurecht sehr groß :/
Ich lass die als abgedimmt laufen wenn es mit der Polizei Probleme gibt werd ich es hier natürlich berichten aber wenn der TÜV sogar mir von seinem schlauen Buch des sagt dann sollte es so sein
Und wie oben gesagt wenn kein "A" drauf ist dürfen sie sowieso nicht leuchten.