Tagfahrlicht nachrüsten --- Was leuchtet?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi Leute!

Wenn ich per VAGCom das Tagfahrlicht nachrüsten lasse was leuchtet dann ? Die Nebelscheinwerfer oder das normale Abblendlicht ???
Wenn das Abblendlicht, kann man es auch auf die Nebellampen schalten ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BerlinGolfGT


In DE ist nur TFL mit RL Kennzeichnung erlaubt.

Nur Abblendlicht oder Nebellicht ist nicht erlaubt.

Das ist so nicht ganz richtig. Ich zitiere mal die StVZO:

Zitat:

StVZO - § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.


(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für

1. Parkleuchten,

2. Fahrtrichtungsanzeiger,

3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),

4. Arbeitsscheinwerfer an

a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und

b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,

5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Leider konnte ich den Anhang in der Quelle nicht finden, aber ich denke mal damit ist das gemeint:

  • Position: Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1500 mm über der Fahrbahn,in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 1500 betragen; symmetrisch zur Mitte;max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand;min. 600 mm zwischen den Rückstrahlern, jedoch bei Fahrzeugbreite < 1300 mm bis min. 400 mm zulässig
  • Sichtbarkeit: 10° nach oben und unten,20° nach innen und außen
  • Farbe: weiß
  • Anzahl: 2
  • Schaltung: Das Tagfahrlicht wird automatisch eingeschaltet, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es leuchtet allein ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen.
  • Ausrichtung: nach vorne

Was jetzt interessant wäre, ist die Frage, ob die normalen Abblendscheinwerfer als solche Tagfahrlichter gelten dürfen? Da VW diese bisher zu diesem Zweck benutzt hat (gegen Aufpreis offiziell zubuchbar als Tagfahrlicht) behaupte ich jetzt ganz dreist, dass es sehrwohl erlaubt ist, die nordamerikanische Variante aktivieren zu lassen. Einzig die Aktivierung mit Einschalten der Zündung wäre hier nicht gegeben.

Naja, man sollte das vorher vielleicht mit dem TÜV (und der Versicherung) abklären um ganz sicher zu gehen 😉 Aber das versteht sich ja eigentlich von selbst.

Belehrt mich bitte eines Besseren, aber wenns geht mit Belegen/Quellen.

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Hi,

Tagfahrlicht darf natürlich auch ohne die Rückleuchten betrieben werden. Aber nur wenn die Tagleuchten seperat vom Ablendlicht sind. Wie z.b. bei Audi da ist das Tagfahrlicht als zusätzliche LED Leuchten im scheinwerfer ausgelegt.

Das Verbot betrifft nur die normalen Ablendlichter,wenn die betrieben werden muß auch die restliche Beleuchtung an sein. Der Grund dafür ist ganz einfach,wenn das helle Ablendlicht an ist würde viele Fahrer es in der Dämmerung wohl vergessen auf die komplette Beleuchtung umzuschalten.

Gruß Tobias

Das leuchtet mir ein.Wer hat denn Erfahrungen damit ,beim Golf V dann die Nebellampen als Tagfahrlicht schalten zu lassen ,gibts dann Probleme mit Polizei und Tüv oder wird darüber hinweggesehen?

.
1.

Ich bin drei Jahre lang mit dem nordamerikanischen TFL rumgefahren.
Also TFL über H7-Abblendlicht gedimmt auf 70 %.
Es mag illegal sein, es erhöht aber definitiv die Verkehrssicherheit und
niemand hat sich daran gestört.
Ich halte also nach wie vor diese Variante bei Halogen für empfehlenswert.

2.

Ich habe jetzt Xenonscheinwerfer, diese sind bekanntlich nicht dimmbar.
Deshalb habe ich TFL auf die NSW legen lassen.
Gedimmt auf 45 %, ich werde es auf 65 % erhöhen lassen.
Ebenfalls illegal, leider auch etwas 'prollig' aussehend.

3.

Deshalb werde ich evtl. wohl die TFL-Strahler von Helle einbauen, ab 26,--/Stück.
Sieht zwar immer noch prollig aus, ist aber illegal.
Von Lösungen mit Rundumlicht halte ich nichts, dazu brauche ich nichts codieren
lassen, denn das geht auch druch bloßes Drehen des Lichtschalters.
Selbst dann geht das Licht beim Abschließen aus.

4.

Optimaler als die ersten Lösungen würde ich TFL über das Fernlicht finden (gedimmt).
Leider ebenfalls illegal und vor allem mit baulichem Aufwand verbunden.
Ist aber dann ähnlich von Erscheinungsbild und Ausleuchtung wie bei Audi.
(nein ich weiß, das sind spezielle Strahler, Ausleuchtung ist trotzdem ähnlich wie bei Fernlicht)

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