Tagfahrlicht für Golf V statt Nebels.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Tagfahrlicht von Hella für den Golf V ? Was würde ein Set mit Rahmen + Zubehör kosten.
Ich finde die Front sieht dann nicht mer so nackt aus
bei minem Golf V ohne NS.
Gruss Micha
39 Antworten
In der StVO steht nur klar geregelt, was erlaubt ist. Alles was nicht genannt wurde ist somit nicht erlaubt. Wenn alles genau genannt werden müsste was nicht erlaubt ist, wäre die Gefahr zu groß irgendetwas zu vergessen.
Ich denke du bist auf dem Holzweg. Fahre schon seit Jahren Tagsüber mit Licht und bin noch angehalten worden...
Nein, da irrst du dich nun wirklich. In dieser Bestimmung ist nur geregelt, wann das Licht eingeschaltet werden muß. Allerdings ist hier nicht geregelt, dass es bei anderen Bedingungen nicht eingeschaltet werden darf.
Ich bin sicher, dass dir diesen Unterschied der ein oder andere hier im Forum noch besser erklären kann.
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Ich hab das gelernt und mir nicht irgendwie zusammengedichtet. Fragt doch mal jemanden der Ahnung von der Sache hat. z.B.: nen Verkehrsanwalt.
Zitat:
Original geschrieben von devil-of-hell
Ich hab das gelernt und mir nicht irgendwie zusammengedichtet. Fragt doch mal jemanden der Ahnung von der Sache hat. z.B.: nen Verkehrsanwalt.
im PoliFa Hessen (Polizei Fachhandbuch Hesse) ist NICHTS dazu enthalten, d.h. Licht am Tag ist legal!
Hier ein Zitat der Beschreibung der Hella Tagfahrlichter für den Golf V "Die Leuchten sind passend für den Volkswagen Golf 5 ab Baujahr 10/03. Sie sind sowohl für den Einsatz in Europa (nach ECE-Vorschrift) und in den USA (nach SAE Vorschrift) typgeprüft. Eine Vorführung beim TÜV und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich." Wenn Sie also die ECE-Vorschriften erfüllen und nicht beim TÜV vorgeführt und nicht eingetragen werden müssen, sind sie ja wohl legal...
Zitat:
Original geschrieben von megges01
Hier ein Zitat der Beschreibung der Hella Tagfahrlichter für den Golf V "Die Leuchten sind passend für den Volkswagen Golf 5 ab Baujahr 10/03. Sie sind sowohl für den Einsatz in Europa (nach ECE-Vorschrift) und in den USA (nach SAE Vorschrift) typgeprüft. Eine Vorführung beim TÜV und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich." Wenn Sie also die ECE-Vorschriften erfüllen und nicht beim TÜV vorgeführt und nicht eingetragen werden müssen, sind sie ja wohl legal...
Sag ich ja die ganze Zeit...
Das ist nicht richtig, was Devil da schreibt. Devil-of-Hell hat da sicherlich irgendwas falsch verstanden bei der Gesetzesanwendung, denn was nicht ausdrücklich untersagt ist, ist erlaubt.
Die Rechtsfolge ist klar, Tagesfahrlicht ist erlaubt, da gibts garkeine Frage.
MfG
AO
Zitat:
Original geschrieben von Abgabenordnung
Die Rechtsfolge ist klar, Tagesfahrlicht ist erlaubt, da gibts garkeine Frage.
Und das hat auch gerade ein TÜV-Prüfer, der hier neben mir sitzt, bestätigt.
Was genau ist denn Tagfahrlicht?
Ich fahre grundsätlich mit Licht. Dazu lass ich den Schalter immer auf ein, durch C&L Home, wird das Licht dann auch automatisch ausgemacht und bei Starten, gehen die Xenons dann auch wieder an.
Zitat:
Original geschrieben von devil-of-hell
Ihr wisst aber schon das momentan beim PKW noch kein Tagfahrlicht erlaubt ist! Es wird zwar überall angeboten aber erlaubt ist es nicht. Hab täglich mit der StVO und StVZO zu tun, aber da gibt es momentan nichts neues. Momentan gibt es diese Regelung nur für Zweiräder.
Ich hatte mal einen SMART, der hatte das Tagfahrlicht( Ich habe ihn NEU ab Werk, in Deutschland bestellt)!!! Ich konnte es gar nicht ausschalten! Wie kann das dann sein???
Zitat:
Original geschrieben von Funproject
Ich hatte mal einen SMART, der hatte das Tagfahrlicht( Ich habe ihn NEU ab Werk, in Deutschland bestellt)!!! Ich konnte es gar nicht ausschalten! Wie kann das dann sein???
Das hat Tagfahrlicht so an sich. Es wird über die Zündung an- und ausgeschaltet. Sobald Standlicht oder Abblendlicht eingeschalten werden, werden die Tagfahrleuchten ebenfalls ausgeschalten.
Wer mehr über die gesetzlichen Bestimmungen lesen möchte, kann dies hier tun.
Hallo zusammen,
ich zähle mich ebenfalls zu den "ständig mit Licht Fahrern". Wie schon mehrfach geschrieben ist es definitiv erlaubt, es gab sogar schon Modellversuche in Niedersachsen, in dem Autofahrer extra darum gebeten wurden, auch tagsüber mit Licht zu fahren. Die dabei durchgeführte Messung hat einen merklichen Rückgang bei den Unfallzahlen (ich meine so um die 10%) festgestellt. Nur gesetzlich lässt sich das nicht durchsetzen, da es wohl Ländersache ist (das weiß ich allerdings nicht genau).
Tagfahrlicht ist meines Wissens nach etwas leistungsschwacher, da es hierbei mehr um's gesehen werden als sehen geht. Hintergrund ist der Engergiespargedanke. Denn wenn ich immer mit Abblendlicht bei Tag fahre, kostet das zwischen 0,1 und 0,2 Litern auf 100 km, das summiert sich auf Dauer. Deshalb "armortisiert" sich Tagfahrlicht in der Regel auch innerhalb einer gewissen Zeit.
Übrigens wird mein in Dänemark bestellter Ver mit aktiviertem Tagfahrlicht geliefert, da bin ich mal froh drüber (dabei wollte der Händler das schon ausschalten, weil das die meisten deutschen Kunden so wollen *kopfschüttel*).
Und die Sorge, dass Zweiräder nun weniger gesehen werden, halte ich für völlig unbegründet, es geht schließlich schlicht und einfach darum, dass eine Lichtquelle immer besser zu erkennen ist als ein angestrahltes (im Zweifel vom Sonnenlicht) Objekt. Und dabei ist es völlig unerheblich, ob da nun eine Lampe leuchtet oder zwei (aus der Ferne kann ich noch nicht einmal die beiden Leuchten getrennt erkennen). Und ich persönlich sehe bei meinem Fahrverhalten keinen Grund, dieses bei Näherkommen eines Zweirades zu ändern.
In diesem Sinne,
tobe76
Hallo.
folgendes zum Thema Tagfahrleuchten:
Gesetzliche Bestimmungen
Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig. Eindeutige Rechtslage –
trotzdem Unsicherheit bei Polizei und technischen Prüfinstanzen
Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig.
Das Fahren mit Licht am Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig:
Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu.
Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig
Dieses wurde mir durch einen Mitarbeiter der Fa. Hella am Stand auf der Motorshow bestätigt.
Die Hella Tagfahrleuchten haben eine ABE, die jeder Packung beiliegt.
Preis im Handel 129,- €. Auf der Motorshow (nicht bei Hella) in Halle 8 nur 109,-€
Ich bekomme sie zu Weihnachten :-)
MfG Dietmar