Tagfahrlicht für Golf V statt Nebels.

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hat jemand Erfahrungen mit dem Tagfahrlicht von Hella für den Golf V ? Was würde ein Set mit Rahmen + Zubehör kosten.

Ich finde die Front sieht dann nicht mer so nackt aus
bei minem Golf V ohne NS.

Gruss Micha

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Firefighterdidi


Gesetzliche Bestimmungen

Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig. Eindeutige Rechtslage –
trotzdem Unsicherheit bei Polizei und technischen Prüfinstanzen

Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig.

Das Fahren mit Licht am Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig:
Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu.

Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig

Auf genau diese Seite, habe ich oben in meinem Beitrag verlinkt.

Zitate sollten auch als solche gekennzeichnet werden. 😉

@Bleman

sorry, habe Dein kleines "hier" zum Link übersehen.

Ich hoffe ich habe niemanden durch dieses nochmalige Einstellen des Textes ernsthaften Schaden zugefügt.

MfG Dietmar

Zitat:

Original geschrieben von tobe76


Hallo zusammen,

Nur gesetzlich lässt sich das nicht durchsetzen, da es wohl Ländersache ist (das weiß ich allerdings nicht genau).

In diesem Sinne,
tobe76

Straßenverkehrordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO) und Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind Sache des Bundes = Bundesrecht

Die Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschriften ist den Ländern überlassen. Deshalb gibt es in den Ländern unterschiedliche Bußgeldkataloge. Allerdings sind diese Kataloge bis auf einige Details identisch (Bayern ist in Einzelfällen etwas gestrenger).

Die Punktezuteilung (Strafpunkte, nicht die von ARAL) ist wieder bundeseinheitlich

Zitat:

Original geschrieben von Firefighterdidi


Ich hoffe ich habe niemanden durch dieses nochmalige Einstellen des Textes ernsthaften Schaden zugefügt.

Nee, garantiert nicht. 😁 Ich wäre nur vorsichtig mit dem Copyrights. Ich verlinke deshalb lieber bzw. kennzeichne "geklaute" Texte auch als Zitat und versehe sie mit Quellenangabe.

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Hi,

hab diesen Thread mal ausgegraben weil ich wissen wollte ob jemand die Hella Tagfahrleuchten in seinem Ver eingebaut hat ? Wenn ja dann direkt den Grund meiner Frage:
Ich möchte die Lampen nicht direkt an die Zündung klemmen (so wie in der Hella Buanaleitung vorgesehn), sondern über Standlicht (Stufe 1 am Lichdrehknopf) schalten lassen.
Ich vermute zwar das Tagfahrlicht in Kombination mit dem Standlicht nicht so ganz erlaubt ist aber was solls... 😉

Bin für eine "erweiterte" Einbauanleitung dankbar.

Hallo,

da vermutest du richtig. Das gibt garantiert Streß.

Aber es ist ja Weihnachten:
Wenn ein Signal an die Steuerbox gesendet wird, sprich Licht an, wird das Tagfahrlicht ausgeschaltet.
Zieh den Umkehrschluß daraus, und nimm ein Spannungsmeßgerät und suche... und probiere...

Moin,

das mit dem Tagfahrlicht ist ne Interessante Sache.

Ich fahre eigentlich immer mit Abblendlicht, denn Lichtfahrer sind schließlich sichtbarer. :-)

In Deutschland ist das ja auch kein Problem, der Rennleitung zu erklären und nachzuweisen, das es sich um ein nachgerüstetes Tagfahrlicht handelt und nicht um Nebler.

Wie sieht es jedoch im Ausland aus ?
z.B. Italien. Dort ist Licht ja sogar Pflicht. Aktzeptieren die ein solches Tagfahrlicht ? Bzw. kann es dort zu Problemen kommen ?
Kennt sich da jemand aus ?

Gruß

@DaJoker

Bist du denn sicher, dass sie heute unter'm Baum liegen? 😁

@bvb09uwe

Ne, kein Platz mehr - Da liegt schon die Heckschütze. 😁

Back2Topic
ich werde mal versuchen die Hella Leuchten in Reihe zu schalten und die beiden dann parallel an ein der beiden Standlichtleitungen anzuklemmen. Ich will erreichen das nicht die volle Bordspannung anliegt, sondern nur die Hälfte und die Leichten dadurch dezent halbhell leuchten. (Hoffe nur der CAN-Bus nimmt mir das nicht übel) 🙄

Was sagt Ihr zu meiner durch Halbwissen und Bastelzwang entstandene Idee? 😎

Zitat:

Original geschrieben von DaJoker


Ich möchte die Lampen nicht direkt an die Zündung klemmen (so wie in der Hella Buanaleitung vorgesehn), sondern über Standlicht (Stufe 1 am Lichdrehknopf) schalten lassen.
Ich vermute zwar das Tagfahrlicht in Kombination mit dem Standlicht nicht so ganz erlaubt ist aber was solls...

Bin für eine "erweiterte" Einbauanleitung dankbar.

Ich bin zwar kein Fan von diesen Basteleien, zumal es ja wie du weißt nicht erlaubt ist, aber eine kleine Anregung von mir.

Schalte doch einfach einen Widerstand vor die TFL. Damit umgehst du Probleme mit CAN und Co. Anschließen kannst du sie ja ansonsten wie in der Einbauanleitung beschrieben. Nur dass du das gelb/grüne Kabel (Nr.86) als Steuerleitung ans Standlicht klemmst. Das grüne Kabel (Nr.85) mußt du aber unbedingt ans Ablendlicht klemmen, damit die TFL wenigstens bei Dunkelheit ausgehen (d.h. bei eingeschaltetem Abblendlicht). Die TFL haben einen Abstrahlwinkel wie beim Fernlicht von ca. +1%, was bedeuten würde, dass sie den Gegenverkehr direkt anstrahlen würden, wenn sie bei Nacht mitleuchten würden. Damit machts du dir bestimmt keine Freunde 😉.

Wie gesagt, erlaubt ist das auf keinen Fall, weil durch die geänderte Schaltung die Betriebserlaubnis der Leuchten dahin ist, und du damit Bußgeld und auch Punkte riskierst.

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