Tagfahrlicht CC abschaltbar?

VW Passat B6/3C

Hallo,

mein CC hat innen neben den Xenons diese Glühlampen vom Tagfahrlicht. Als Motorradfahrer mag ich das eh' nicht so sehr und im Sommer ist es totaler Blödsinn. Daher die Frage, ob man das abschalten kann oder zum Beispiel durch ziehen einer Sicherung deaktivieren könnte. Dann könnte man es im Herbst ggf. auch wieder in Betrieb nehmen.

Falls man es nur über VCDS weg bekommt - ist das erlaubt, also meckert der TÜV, wenn es nicht leuchtet?

Grüße Eike

Beste Antwort im Thema

Tach,
bei meinem, BJ 02/2011, ist es per MFA abschaltbar.

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Das klingt gut, dann kann man selbst wählen. Wenn der Schalter auf Auto steht und es dunkel wird, geht also das TFL aus und die Scheinwerfer an, richtig?

Ist das schwierig beim Kodieren zu finden oder selbst erklärend?

Gruß Eike

Steht als "Klartext" neben dem Kästchen zum Anhaken

Tflaus

Vielen Dank, so mache ich es.

Grüße Eike

Zitat:

Original geschrieben von TurboV6


Dann hast Du keinen deutschen CC.

Mein CC ist so deutsch, deutscher gehts nicht. Ich habe ihn in WOB von einem Werksangehörigen abgeholt und bin mir total sicher, dass er in Deutschland gebaut wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von passatsucher



Zitat:

Original geschrieben von TurboV6


Dann hast Du keinen deutschen CC.
Mein CC ist so deutsch, deutscher gehts nicht. Ich habe ihn in WOB von einem Werksangehörigen abgeholt und bin mir total sicher, dass er in Deutschland gebaut wurde.

Dann wurde an dem Teil rumcodiert 😉 Ab Werk is auf jedenfall immer TFL oder Dauerfahrlicht codiert.

Dann bin ich scheinbar nicht der einzige, der so was möchte ;-)

Gruß Eike

Du musst Dir halt im Klaren sein, dass streng genommen Dein Fahrzeug nicht mehr der EG-Zulassung entspricht, auch wenn zu diesem Zeitpunkt das TFL noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war.

Wenn man Dir hier also richtig böse an den Karren fahren will, dann kann Dir die Versicherung im Falle eines Unfalls die Zahlung verweigern. Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich gering, aber die Möglichkeit wäre da.

Da das Tagfahrlicht nicht Bedingung für die Zulassung war, kann es im Nachhinein eigentlich auch kein Problem darstellen, es nicht mehr zu haben oder? Ist aber egal, damit kann ich leben.

Gruß Eike

Veränderungen an Lichtanlagen stellen immer einen Eingriff dar, den sich Versicherungen immer wieder zu nutze machen, nicht zahlen zu müssen; aber wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit ist gering, aber da.

Egal welches Leuchtmittel am Fahrzeug; sobald es verbaut ist, muss es funktionieren.
Sprich: wenn Du Nebelscheinwerfer hast, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, so müssen sie funktionieren, sobald sie am Karren sind. Und zwar müssen sie nicht nur aus technischer Sicht funktionieren, sondern die angedachte Funktion muss erfüllt sein. NSW verbaut und angeschlossen, aber keine Funktion für das Anmachen im Innenraum: ebenfalls nicht erlaubt - und sogar TÜV-relevant als Mangel.

Das gleiche gilt hier prinzipiell auch für das Tagfahrlicht.
Ich denke aber nicht, dass sie Dir zu aktuellen Zeit die Plakette verweigern, nur weil das TFL auskodiert ist. Das wird aber mit den Jahren kommen, sobald es "normal" ist - oder man nen doofen Prüfer erwischt.

Zitat:

Original geschrieben von pEAkfrEAk


Dann wurde an dem Teil rumcodiert 😉 Ab Werk is auf jedenfall immer TFL oder Dauerfahrlicht codiert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vorbesitzer des Fahrzeugs das TFL rauskodieren hat lassen. Ich werde mich aber erkundigen.

Nur um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen: Ich habe kein Xenonlicht sondern das normale H7. Vielleicht macht das den Unterschied?

Und wenn die technische Ausrüstung Voraussetzung für die Funktionspflicht sein würde, müsste jeder Passat 3BG mit TFL rumfahren, denn der Lichtschalter ist so ausgerüstet, dass dort nur das Kabel aufgeschaltet werden musste, damit die TFL funktionieren. So war es zumindest bei meinem EX.

NENENENE!!!!!!! Nicht der Schalter... wenn ich nen Killswitch im Auto hab, löst der ja auch nicht die Boden-Luftraketen aus.

Lichttechnische Einrichtungen, die am Fzg verbaut sind, müssen betriebs und einsatzbereit sein.

Korrekt. Schalter kannste Dir verbauen, wie Du lustig bist.

Verbaust Du aber eine Lichttechnische Einrichtung, wie eben zusätzliche Scheinwerfer, so dürfen diese nicht nur Deko sein, sondern müssen auch funktionieren (von der gesetzlich vorgeschrieben Position fangen wir nun mal nicht an).
Zudem müssen alle serienmäßig verbauten Lichttechnischen Einrichtungen funktionieren - und zwar so, wie es der Gesetzgeber festgelegt hat und die EG-Zulassung des Fahrzeuges es vorsieht.

Bei den Scheinwerfern des CCs ist das Tagfahrlicht als eigenständiges Element integriert; also muss es auch funktionieren. Punkt.
Wenn es nun zusätzliche TFLs wären, wie es der S6 als erstes verbaut hat, könnte man das TFL deaktivieren - muss aber die Leuchtanlagen demontieren.

Rechtliche Throerie: Beim B7 ist das TFL in den Nebelscheinwerfer integriert.
Sollte es bei, B7 so gelöst sein, dass die NSW und die TFL funktion in ihrer Art und Weise identisch sind (identischer Strahler, identische Glühbirne), so dürfte man hier das TFL deaktivieren, ohne den NSW demontieren zu müssen.
Rechtliche Praxis: da der B7 bereits in den gesetzlichen Zeitraum fällt, dass das TFL vorhanen sein _muss_ ist ein Deaktivieren generell nicht ersatzlos erlaubt.

@passatsucher, wenn Du einen deutschen CC hast, so hast Du TFL oder Dauerfahrlicht. Ist dies nicht der Fall, wurde es auscodiert.
Anders wurde der CC nicht ausgeliefert.

Da ist dann aber die Frage (speziell beim TFL), was ist "lichttechnisch"?

In diesem Fall kann ja nur der Schalter gemeint sein, denn die Lichter als solches sind ja sowieso verbaut. Es sind ja keine zusätzlichen Lampen vorhanden, und zumindest beim "alten" CC gibt es ja auch keine LED-Leiste.

Und eben ein solcher Lichtschalter, der einen TFL-Betrieb ermöglicht, war auch schon im 3BG verbaut.

Der Schalter ist völlig egal. Du kannst Dir auch nen Schalter mit NSW Knöpfen verbauen, auch wenn Du gar keine NSW am Auto selbst hast - oder nen Kill-Switch für Boden-Luft-Raketen. Ich rede von Lichttechnischen Einrichtung, und dazu gehört alles was vorne und hinten leuchtet. Abblendlicht, Standlicht, Blinker, Rücklicht...

Da das TFL wie gesagt beim CC integriert ist, darfst Du es streng genommen nicht deaktivieren. Alles was leuchten kann, muss gehen.
Da kannst Du Dich nun drehen und wenden wie Du willst. Das ist halt nun mal Gesetz.

Das Licht würde ja gehen, es muß nur der Schalter innen auf Auto statt auf 0 stehen. Es gibt ja jetzt auch - scheinbar nur nicht bei meinem CC -  die Möglichkeit das TFL in der MFA abzuschalten.

Gruß Eike

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