Tagfahrlicht beim A3 Sportback

Audi A3 8P

Hy,

ich wollt mal fragen ob es einfach so geht die Nebelscheinwerfer zum Tagfahrlicht umzukodieren geht?Oder muss man da was beachten oder so?

Mfg Matze

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mission Control


Der Gegenverkehr darf halt nicht geblendet werden.
Rechtlich gesehen ist mit dem Einschalten der NSW die Höchstgeschwindigkeit
automatisch auf 50 Km/h begrenzt.

D.h. sobald du die Nebler einschaltest darfst du nur noch max. 50 fahren.

LG
MC

Das ist entweder sehr neu oder falsch! 😉

Zitat:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

Es gibt keinerlei weitere Konsequenzen aus dem Benutzen der NSW unter den genannten Vorraussetzungen. Die 50km/h-Regel gilt bei Einsatz der Nebelschlussleuchte, ein ganz anderes Thema.

ja das denke ich auch, dass es gedimmt keiner merkt.

mir ging es bloß um den Extremfall eines Unfalls, aber da glaub ich merkt der andere gar ned, dass die NSW an waren, da sie gedimmt ned blenden.

Dann werd ich mir das vom Stefan mal codieren lassen :-) *Stefan ???!!!!*

Wie kann ich denn die Nebler am besten dimmen?

über die codierung 😉

würde es mal mit 50-70% versuchen

Ähnliche Themen

Einfach codieren. Geht im Bordnetz-STG und findet sich unter dem Punkt Dimmung Nebelscheinwerfer oder so.

Die werden so nur im TFL-Betrieb gedimmt, wenn du die NSW dann anschaltest, sind sie nicht gedimmt.

Mist, Scotty war 1 Sekunde schneller 😉

😛  😉
Antworten stimmen aber beide

Zitat:

Original geschrieben von patrickx


Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

War es nicht eigentlich auch erlaubt anstatt mit Abblendlicht mit Standlicht+NSW zu fahren oder irre ich mich da?

Hallo zusammen

@"Mission Control":
Patrick hat schon Recht!
Die NSW haben mit den max. 50km/h nix zu tun!
Nur die Nebelschlußleuchte, wenn die an ist darfste nur noch max. 50km/h fahren. 🙂

Siehe auch hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelschlussleuchte

Gruß

Roland

50% Dimmung?

Wird eine Halogenlampe zu stark gedimmt, funktioniert der Halogeneffekt nicht mehr.
Ausserdem geht doch dann die Signalwirkung verloren.
Ich würde nicht weniger als auf 75% dimmen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen