Tagfahrlicht 20% gedimmt, so ähnlich wie A6/A3
habe am We in der (e)bucht ein Tagfahrlichtmodul ersteigert wo man die Fernlichter als Tagfahrlicht benutzen kann. Heute bekommen und gleich alles verkabelt. Finde das sieht richtig Klasse aus! Besser als die S6 Tagfahrleuchten, da die ja eh nicht passen
60 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von playzone23
Wieso sollte das auch verboten sein?
weil nunmal verboten ist...
Zitat:
StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für:
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
1. land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2. land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Zitat:
Original geschrieben von leon_raser
Bei Autos die so ausgeliefert werden (versch. Audi-Mdelle) ist es i.O.! Aber da die Leuchten beim Golf so sind, dass sie wenn dann immer komplett leuchten, ist es in DTL eben verboten, dass nur die vorne leuchten.
so pauschal ist das Käse.
Audi benutzt spezielle TFL-Reflektorenbei den Xenon-Modellen (da wo sonst Fernlichlicht sitzt).
Beim Golf gibt es ab Werk TFL über das Abblendlicht und das ist selbstverständlich legal.
Alle Fahrschulmodelle werden so ausgeliefert.
Der Punkt ist nur: das muß so abgenommen (geprüft) sein. Bei den Werkslösungen ist das der Fall,
bei Hella auch.
Ich mache mir da aber keinen Streß. TFL befindet sich da in einer Grauzone, die Rennleitung
ist da auch nicht wirklich auf dem Laufenden.
Allerdings erhöht TFL die Sicherheit, das wissen auch die weißgrünen.
Die werden deshalb auch nicht gleich Streß machen wie bei Möchtegern-Pseudo-Xenon oder
lauten Ofenrohren.
Ich bin sonst vorsichtig mit Änderungen, aber TFL über Fernlicht gedimmt - das traue ich mich. 😉
.
Ja das ist ja auch OK. Es sieht halt über das Fernlich auch ganz nett aus! 😉 Ich habe es halt NUR über die Xenon-SW und wenn's dann eben dunkel wird, geht Alles an und das Navi schaltet sich schön auf dunkel, wie's sich gehört.
Vorher bin ich auch immer mit Abblendlicht gefahren, aber das mit dem Navi ht mich halt immer gestört! Ist sicherlich eine Kleinigkeit da mal auf den Knopf zu drücken und es von Hand manuell umzustellen, aber naja. 😁
Aber wie gesagt, Probleme mit der Rennleitung hatte ich diesbezüglich auch noch nicht.
Aber diese Leute mit den
Zitat:
Möchtegern-Pseudo-Xenon oder lauten Ofenrohren
sollten Sie alle gleich wegsperren!
so, um jetzt mal wissen in den ganzen wörterhaufen einzubringen... 😁
1. dein tfl ist AUF 20% gedimmt, soll heißen es leuchtet mit 20% (oder ein bisschen mehr) der maximalen leistung. 80% würden anders aussehen, sieht man schön bei deinem letzten foto, dass es definitiv nicht 80% sind.
2. tfl auf fernlicht ist per gesetz verboten, egal ob nun deutschland oder österreich. denn fernlicht blendet! und auch wenn gedimmt wird blendet es. in deinem fall glaube ich das allerdings nicht, denn mit maximal 40% leuchtkraft wird man wirklich NUR gesehen.
3. nsw als tfl ist in österreich erlaubt, in deutschland nicht. aber wie schon so oft erwähne ich es gern nochmal: aufgrund von dienstreisen bin ich auch öfters in deutschland, und wurde dort auch schon einige male von der rennleitung angehalten. und kein einziges mal wurde mein nsw-tfl beanstandet! ganz im gegenteil, sie haben mich oft sogar gelobt, dass ich zum sichtbaren fahren beitrage...! und falls es mal beanstandet wurde, ging es als tfl locker durch, da ansonsten nichts brannte. jaja, so ist das in realität! 😉
4. würde mir fernlicht gedimmt als tfl auch gut beim passat gefallen, allerdings ist es mir nicht mal 40eur wert und ich kann mit meinen nsw als tfl sehr gut leben.
5. ist das nordamerikanische tfl (nur vorderes abblendlicht geschalten) legal. sprich es muss nicht die gesamte festbeleuchtung brennen wie beim skandinavischen tfl. wer also nur abblendlicht vorne als tfl codiert, ist rein rechtlich gesehen ebenfalls auf der sicheren seite. anders ist es wieder wenn dieses gedimmt wird, hier darf es einen gewissen grenzwert laut ece87 nicht unterschreiten. ich habe auf 75% codiert und das entspricht so ziemlich genau diesen grenzwert!
Zitat:
Original geschrieben von matthias060606
hier nun die Bilder vom Tage!!!
Sieht sehr gut aus !! Das kommt dem TFL bei audi sehr nahe.
Auf MICH persönlich wirkt es relativ hell. Man beachte, das ist bei Tageslicht.
Zitat:
Original geschrieben von leon_raser
Aber diese Leute mit den
Zitat:
Original geschrieben von leon_raser
sollten Sie alle gleich wegsperren!Zitat:
Möchtegern-Pseudo-Xenon oder lauten Ofenrohren
Dann wird es aber aber sehr lehr in den Autoforen, auch bei M- . . .
Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
2. tfl auf fernlicht ist per gesetz verboten, egal ob nun deutschland oder österreich. denn fernlicht blendet! und auch wenn gedimmt wird blendet es. in deinem fall glaube ich das allerdings nicht, denn mit maximal 40% leuchtkraft wird man wirklich NUR gesehen.
Klar. Erlaubt ist es nicht weil es nicht explizit als TFL geprüft und zugelassen ist.
Und das ist schade.
Rein technisch betrachtet kommt diese Lösung nämlich einem TFL wie bei Audi oder Hella
sehr sehr nahe.
Ich behaupte: bei korrekter Dimmung blendet es tagsüber nicht.
Auch die TFL von Audi und Hella strahlen nach oben in den Gegenverkehr und genau das sollen
sie auch. Sie sollen dem 'Gesehenwerden' dienen.
Und dafür ist abblendlich, das nach unten auf die Fahrbahn leuchtet eben nicht ideal.
Die Audi-TFL leuchten (PWM) mit ca. effektiven 10 W. Eine normale 21 W-Birne übrigens,
noch nicht mal Halogen.
Daraus kann man schon in etwa abschätzen wie weit dann wohl eine 55 W-H7 'heruntergedimmt'
werden muß.
Auch das Audi-TFL 'blendet' wenn man direkt reinschaut deutlich stärker als Abblendlicht.
Aber dafür wird es ja nur tagsüber benutzt, nicht im Dunklen.
Ich mache wohl folgendes:
- TFL über Fernl. per Modul ~ 10 % wenn ich nicht negatives mehr lese
- Abbiegelicht per OBD über die NSW wie bei MB
Xenon habe ich sowieso. Mehr kann man lichttechnisch sinnvolles nicht tun, denke ich . . .
.
ich finde das auch schade das sowas nicht erlaubt ist. 10-20% Dimmung reichen allemal um gesehn zu werden
Vielen Dank für die Bilder!
Ich kenne es bisher nur mit 40% Leuchtkraft, da sieht es aus wie das orig. Audi-TFL.
20% scheinen mir schon fast zu dunkel zu sein.
Zumal eine Halogenlampe eine gewisse Temperatur braucht, damit der "Halogeneffekt" funktioniert.
Ich werde wenn ich das nächste mal auf der Arbeit an der Lichtmessanlage bin mal einen Fernscheinwerfer dimmen und dann messen. Mal sehen ob es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. (Die Lichtstärke muss zwischen 400 und 800 cd betragen.)
Die Amis fahren z.T. auch so rum. Es soll ein Relais von BMW geben, mit denen das Fernlicht für den US Markt gedimmt wird. Die haben sowas ja schon länger.
Hier wurde gesagt, dass Audi die P21W Lampe auf 10W dimmt. Das stimmt nicht.
Bei Audi wird das TFL mit 100% an der 21W-Lampe erzeugt. Oder gibt es dafür Gegenbeweise?
Anhang:
TFL über Fernlichter, angeblich 40%
da kommt mir das TFL vom Mathias heller vor
Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
5. ist das nordamerikanische tfl (nur vorderes abblendlicht geschalten) legal. sprich es muss nicht die gesamte festbeleuchtung brennen wie beim skandinavischen tfl. wer also nur abblendlicht vorne als tfl codiert, ist rein rechtlich gesehen ebenfalls auf der sicheren seite.
jedenfalls NICHT in deutschland!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jedenfalls NICHT in deutschland!Zitat:
Original geschrieben von ChrKoh
5. ist das nordamerikanische tfl (nur vorderes abblendlicht geschalten) legal. sprich es muss nicht die gesamte festbeleuchtung brennen wie beim skandinavischen tfl. wer also nur abblendlicht vorne als tfl codiert, ist rein rechtlich gesehen ebenfalls auf der sicheren seite.
😕
Nur Abblendlicht vorne als TFL wird beim Golf in D ab Werk angeboten und ist damit ganz sicher legal.
Und das sagte ich auch schon.
Nebenbei fahre ich seit über drei Jahren mit gedimmtem TFL rum und ich würde es auch weiterhin tun
wenn ich wieder einen ohne xenon bestellt hätte.
.
Zitat:
Original geschrieben von The Bruce
und ist damit ganz sicher legal
und ich bin sicher, das es NICHT legal ist....die stvzo bestätigt meine aussage:
Zitat:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für:
-Parkleuchten,
-Fahrtrichtungsanzeiger,
-die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
-Arbeitsscheinwerfer an
1. land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
2. land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
-Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
und das abblendlicht entspricht nunmal NICHT den bestimmungen für tfl, geschweige denn eine zulassung als tfl....
noch weitere fragen?