Tagfahrlicht 20% gedimmt, so ähnlich wie A6/A3

VW Golf 5 (1K1/2/3)

habe am We in der (e)bucht ein Tagfahrlichtmodul ersteigert wo man die Fernlichter als Tagfahrlicht benutzen kann. Heute bekommen und gleich alles verkabelt. Finde das sieht richtig Klasse aus! Besser als die S6 Tagfahrleuchten, da die ja eh nicht passen

60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


noch weitere fragen?

Ja.

Warum bietet VW das Abbl.Licht-TFL ab Werk an?
Warum bieten Audi und BMW ein TFL ab Werk an?

Du verbeißt Dich da in Deinen unvollständigen StVZO-Auszug.
Auch wenn ich jetzt keinen Bock auf weitere Recherchen habe:

Es gibt da noch ein paar ergänzende Richtlinien. Und die erlauben TFL.
Natürlich TFL nur vorne - von dem reden wir hier.

😉

Aber niemand sagt, daß Du mit TFL fahren mußt - nur: ich tu's.

.

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce


Du verbeißt Dich da in Deinen unvollständigen StVZO-Auszug

alles für das tfl relevante steht da drinn!

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce


Es gibt da noch ein paar ergänzende Richtlinien. Und die erlauben TFL.
Natürlich TFL nur vorne - von dem reden wir hier.

JA, sie erlauben geprüfte und für zulässig erklärte tagfahrlicht-scheinwerfer ABER ein scheinwerfer für abblend- bzw. fernlicht ist KEIN geprüfter und für zulässig erklärter tfl-scheinwerfer....

🙄

Dann liefert VW also 'illegale' Neuwagen aus . . .

Nein, weil VW das Abblendlicht (vorn & hinten) bei TFL nutzt. Und da leuchtet nunmal Alles! Und nicht nur vorn der SW.

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VW hat ja mittlerweile zugestanden,daß das was sie als TFL verkaufen eigentlich keins ist.Als ich im August mein Auto bestellte wurde es im Prospekt als Tagfahrlicht angepriesen.
Seit kurzem haben sie es umbenannt als Dauerfahrlicht.
 

kirmes tuning ...kopfschüttel... es sollte jedem klar sein das die ABE damit erlischt und man ohne Versicherungsschutz rum fährt.
und für die alle sagen das doch ne kleinigkeit der kann bei einem Unfall ganz schnell in hintertreffen geraten. Die Versicherungen suchen nach jedem kleinen Teil auch wenn es nichts mit dem Unfall zu tun hat.

Also entweder richtig Nachrüsten mit ABE oder gar nicht....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


JA, sie erlauben geprüfte und für zulässig erklärte tagfahrlicht-scheinwerfer ABER ein scheinwerfer für abblend- bzw. fernlicht ist KEIN geprüfter und für zulässig erklärter tfl-scheinwerfer....

... und damit darf ein Abblend- und/oder Fernscheinwerfer, der nicht entsprechend für eine tfl-Funktion typgeprüft ist (Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Werkslösungen und Frickeleien), nicht ohne Rückleuchten als TFL eingesetzt und darüber hinaus auch nicht gedimmt werden. Die ECE-Regelung gibt enge Toleranzbereiche vor, in denen sich die Leuchtstärke bewegen muss. Dimmen ist da nicht vorgesehen bzw. ausgeschlossen.

Nur so nebenbei.

Arvin S.

An den Themenstarter:

Kannst du mir sagen ob Dur Probleme mit "Lampenfehlern" im Kombiinstrument hast, nchadem du das Modul eingebaut hast? Davon warn ja der Verkäusfer.
Hast Du ein Lichtsensor, und funktioniert alles? War der Einbau kompliziert, bzw gut beschreiben? Kenne mich mit Elektik nicht sooo gut aus.

PS: ich wohne in Italien, daher bitte nicht alle mit Verboten kommen ok? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


JA, sie erlauben geprüfte und für zulässig erklärte tagfahrlicht-scheinwerfer ABER ein scheinwerfer für abblend- bzw. fernlicht ist KEIN geprüfter und für zulässig erklärter tfl-scheinwerfer....

mit dieser aussage kann der ehrendoktor wieder abgegeben werden 😁 denn das ist blödsinn hoch x.

nach deiner aussage dürfte auch das skandinavische tfl nicht codiert werden, denn ob nun alles leuchtet oder nur das abblendlicht ist hinsichtlich deiner aussage beides nicht erlaubt.

wie gesagt: erlaubt ist skandinavisches tfl UND das nordamerikanische. bestes beispiel voran ist der audi!!!
was nicht in d erlaubt ist: die nsw als tfl zu codieren. was auch nicht erlaubt ist: eine dimmung vorzunehmen die nicht der ece richtlinie 87 (oder so) entspricht.

und praktisch gesehen: interessiert es niemanden, ob mit nebler, nur vorne oder ev. mit gedimmten fernlicht gefahren wird. 1. weil die rennleitung die übersicht bei den verschiedenen tfl varianten nicht mehr erkennen kann und 2. weil es in wirklichkeit doch keinen stört. denn es blendet nicht und trägt sogar zur sicherheit bei. ich wurde sogar einmal in d gelobt, als man mich mit nsw als tfl aufhielt. soviel dazu! 😉

Zitat:

Original geschrieben von mastertribun


kirmes tuning ...kopfschüttel... es sollte jedem klar sein das die ABE damit erlischt und man ohne Versicherungsschutz rum fährt.
und für die alle sagen das doch ne kleinigkeit der kann bei einem Unfall ganz schnell in hintertreffen geraten. Die Versicherungen suchen nach jedem kleinen Teil auch wenn es nichts mit dem Unfall zu tun hat.

Also entweder richtig Nachrüsten mit ABE oder gar nicht....

Sorry, aber ich bin hier für meine eher ablehnende Haltung gegenüber gewissen

Basteleien bekannt, aber Du übertreibst völlig.

Und Du diffenzierst dabei nicht einmal. Viele hier fahren mit gedimmtem Abblendlicht
rum und noch nie hatte jemand m.W. Ärger.
Daß es die Sicherheit erhöht ist ohnehin unstrittig, denke ich.
Ich fahre so seit über drei Jahren, vorne gedimmt, hinten nichts. Mir geht es auch nicht
um eine pubertäre Show (das lasse ich mir auch nicht unterstellen), sondern um den
Sicherheitsaspekt.

Nun bekomme ich aber einen neuen Golf mit Xexon. Da geht 'Dimmen' nicht mehr.

Nun, der Gesetzgeber und Volkswagen haben bisher noch keine einfache Lösung gebacken
bekommen.
Dabei ist sie technisch ganz ganz einfach. daüber diskutieren wir hier.

Wer das für Quatsch hält braucht hier nicht zu lesen. Ebenfalls ganz einfach.

.

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


denn das ist blödsinn hoch x.

im gegensatz zu anderen kann ich meine aussagen aber anhand gültiger schwarz-auf-weiß vorschriften belegen....und muss mich nicht auf verkaufsprospekte berufen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh


wie gesagt: erlaubt ist skandinavisches tfl UND das nordamerikanische.

und nochmal damit es auch der letzte kapiert in der brd ist es so geregelt:

-scheinwerfer + standlicht + rückleuchten = legal (reguläres abblend/fahrlicht)
-NUR scheinwerfer vorne = illegal
-NUR scheinwerfer gedimmt = illegal
-nebelscheinwerfer = illegal

ob vw das reguläre fahrlicht nun als skandinavisches "TagFahrLicht" verkauft und einige nicht verstehen wollen, dass das kein richtiges TagFahrLicht ist, sondern nur reguläres abblendlicht steht natürlich auf einem anderen blatt.... 🙄

Warum läufst Du hier eigentlich "A.Mok"?

Willst Du irgendjemanden bekehren? Zu langweilig im BMW-Forum?

Die meisten hier sind intellektuell durchaus in der Lage zu verstehen was
'erlaubt' bzw. 'zugelassen' ist und was nicht.
Ich persönlich halte die TFL-Thematik momentan für eine Grauzone.
Nahezu KEIN Polizist blickt durch. Und kein Gutachter wird ein solches
'illegales' TFL als Unfallverursacher feststellen.
Im Gegenteil, es hilft Unfälle zu verhindern. Ob es den Richtlinien entspricht oder nicht.

Ich werde mich demnächst entscheiden zwischen:

- Hella TFL anstelle der überflüssigen NSW (gut 50,-- für zwei Strahler)
- Fernlicht (Lichthupe) als TFL gedimmt (ein paar Euro für den Programmieraufwand)

Eins ist 'illegal', das andere mit Zulassung, dafür entfallen dann die NSW.
Ich persönlich finde die Fernlicht-Dimm-Lösung technisch dennoch perfekter weil sie
der Audi-Lösung näher kommt und die Dinger nicht so weit unten kauern.

Schlimm genug ist ohnehin, daß man sich über solche Dinge Gedanken machen muß.
Es sollte serienmäßig sein.

Andere Dinge wie Extrem-Tieferlegungen werden von (teilweise leichtfertigen) Gutachtern
abgesegnet. Man wird nachts von der Ofenrohrfraktion aus dem Bett geknattert.

Sinnvolle Dinge hingegen wie TFL - dafür mangelt es ganz klar an (100 %ig legalen) Lösungen !!
Ich find's pervers.

.

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce


innvolle Dinge hingegen wie TFL - dafür mangelt es ganz klar an (100 %ig legalen) Lösungen !!

warum mangelt es an legalen lösungen?

es gibt zulässige tfl-scheinwerfer die man nachrüsten kann, und ebenso zulässig ist es mit regulärem abblendlicht rumzufahren.....ALLES andere ist nunmal illegal.....was ist daran so schwer zu verstehen...

ob diese legalen lösungen dem ein oder anderen nun passen oder nicht, steht auf einem anderen blatt....

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce


Warum läufst Du hier eigentlich "A.Mok"?

warum laufe ich hier amok?

die frage ist eher, warum einige mehr den verkaufsprospekten von vw glauben schenken, anstatt das zu glauben, was man überall in jeder polizeidienststelle/tüv/dekra/gutachter nachlesen kann...und dann noch so dreist sind das als "blödsinn hoch x" zu bezeichnen....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


...

-scheinwerfer + standlicht + rückleuchten = legal (reguläres abblend/fahrlicht)
-NUR scheinwerfer vorne = illegal
-NUR scheinwerfer gedimmt = illegal
-nebelscheinwerfer = illegal

...

Genau so ist es!!!

Zitat:

Original geschrieben von The Bruce



Zitat:

Original geschrieben von mastertribun


kirmes tuning ...kopfschüttel... es sollte jedem klar sein das die ABE damit erlischt und man ohne Versicherungsschutz rum fährt.
und für die alle sagen das doch ne kleinigkeit der kann bei einem Unfall ganz schnell in hintertreffen geraten. Die Versicherungen suchen nach jedem kleinen Teil auch wenn es nichts mit dem Unfall zu tun hat.

Also entweder richtig Nachrüsten mit ABE oder gar nicht....

Sorry, aber ich bin hier für meine eher ablehnende Haltung gegenüber gewissen
Basteleien bekannt, aber Du übertreibst völlig.

Und Du diffenzierst dabei nicht einmal. Viele hier fahren mit gedimmtem Abblendlicht
rum und noch nie hatte jemand m.W. Ärger.
Daß es die Sicherheit erhöht ist ohnehin unstrittig, denke ich.
Ich fahre so seit über drei Jahren, vorne gedimmt, hinten nichts. Mir geht es auch nicht
um eine pubertäre Show (das lasse ich mir auch nicht unterstellen), sondern um den
Sicherheitsaspekt.

Nun bekomme ich aber einen neuen Golf mit Xexon. Da geht 'Dimmen' nicht mehr.

Nun, der Gesetzgeber und Volkswagen haben bisher noch keine einfache Lösung gebacken
bekommen.
Dabei ist sie technisch ganz ganz einfach. daüber diskutieren wir hier.

Wer das für Quatsch hält braucht hier nicht zu lesen. Ebenfalls ganz einfach.

.

ne das ist und bleibt prucherei wenn ich das schon lese steuergerät von ebay ... hallo das absoluter schrott und wenn du auf sicherheit abzielst dann kommt man eben nicht um ein zugelassenes system drum rum.

und das noch keiner ärger hatte heißt nicht das es deswegen erlaubt ist .... und die ABE ist futsch das kannst du drehen wie du willst ....

und was ich lese und was nicht mußt du schon mir überlassen.... du gibts ja auch deine meinung kund und das tu ich auch

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