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Tachmanipulation Straf- oder Zivilrecht?

Themenstarteram 4. Mai 2005 um 21:32

Hallo,

folgende Frage:

beim Kauf eines Pkws wird herrausgefunden das der Tacho manipuliert wurde. Ist das jetzt eigentlich ein Strafrechtbestand oder doch Zivilrecht?

Ist jetzt einem Freund passiert und es ist ziemlich unklar.

Ein Rechtsanwalt wurde noch nicht konsulitert.

Pkw weist eine Differenz von minimum 50 000Km auf

das lustige ist jedoch das der orginale Stand im Au-bericht, welcher mitgegeben wurde, eindeutig beurkundet wird. :)

18 Antworten
am 4. Mai 2005 um 21:34

Hallo,

ich meine ich habe letzte woche im fernsehen gesehen, dass man über strafrecht in diesen fällen nachdenkt also tipp ich mal zivilrecht. bin aber kein rechtsverdreher.

Hallo

so sieht es zur Zeit noch aus.

Die Geschichte von Tacho-Justierern wurde oft erzählt – als warnendes Beispiel, wie schnell und einfach sich ein digitaler Auto-Tacho manipulieren läßt. Denn ein paar tausend Kilometer weniger auf der Uhr bedeuten meist ein paar Tausender mehr beim Verkauf. Bereits heute soll nach Prüfungen des ADAC jede dritte Kilometerangabe nicht mehr der echten Laufleistung entsprechen – ein Millionenbetrug.

Dem wollen Verkehrsminister Manfred Stolpe und Justizministerin Brigitte Zypries einen Riegel vorschieben – bildlich gesprochen, denn technisch verhindern können das die beiden Bundespolitiker natürlich nicht. Aber: Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen heimliche Tacho-Veränderungen unter Strafe gestellt werden. Gefängnis bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe sollen bei einer Verurteilung fällig werden. Mit dem Gesetz würden Käufer von Gebrauchtwagen besser vor Betrug geschützt, sagte Zypries: "Der Kilometerstand ist schließlich ein ganz wesentlicher Punkt bei der Kaufentscheidung."

Der ADAC nannte die Gesetzesinitiative einen Erfolg für den Verbraucherschutz. Damit werde auch verboten, Computerprogramme herzustellen, die zur Verfälschung von Messdaten dienen. Auch der Werbung der "Tachojustierer" in Zeitungen und im Internet werde so der Boden entzogen, da das Angebot einer rechtswidrigen Dienstleistung gleichermaßen unzulässig sei.

Mfg

Themenstarteram 4. Mai 2005 um 21:40

Nein da verwechselst du was... denn

es soll lediglich demnächst verboten werden die

"Tachodienstleistungen" offiziell anzubieten!

Das andere jedoch ist dass, das die einem immer vorher sagen das man das beim Verkauf anzeigen muss sonst macht man sich strafbar aber nach welchem Recht?

Wen meinst du.

am 4. Mai 2005 um 21:44

bei dieser sachlage würde ich sofort einen winkeladvcaten konsultieren und die sache regeln lassen. rechtsschutz zahlt die auslagen. sofern du / dein kollege tatsächlich derart erdrückende beweise, in form von au-bericht, vorführen kann(st) is der käse eh gegessen ;)

Themenstarteram 4. Mai 2005 um 21:52

Ja, das ist tatsächlich der Fall... man mag es kaum glauben wie blöd manch einer sein kann...

naja... Rechtschutz ist nicht vorhanden daher auch die Anfrage in der Hoffung auf einen Verweis auf Strafrecht!

Habe aber gerade auf eine Tacho-justier-Seite gelesen das auf das nicht bekanntgeben des veränderten Tachostandes bis zu 5 Jahre Gefängnis stehen un das muss doch dem Strafrecht unterliegen oder?

Leider ist google auch nicht wirklich hilfreich.

Den Tachostand an einem Auto zu manipulieren an sich ist voellig legal.

Es ist allerdings Betrug, ein Auto wissentlich mit einem falschen Kilometerstand zu verkaufen. Und Betrug ist strafbar:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__263.html

Re: Tachmanipulation Straf- oder Zivilrecht?

 

Zitat:

Original geschrieben von AbuGrahib

Hallo,

folgende Frage:

beim Kauf eines Pkws wird herrausgefunden das der Tacho manipuliert wurde. Ist das jetzt eigentlich ein Strafrechtbestand oder doch Zivilrecht?

Ist jetzt einem Freund passiert und es ist ziemlich unklar.

Ein Rechtsanwalt wurde noch nicht konsulitert.

Pkw weist eine Differenz von minimum 50 000Km auf

das lustige ist jedoch das der orginale Stand im Au-bericht, welcher mitgegeben wurde, eindeutig beurkundet wird. :)

Es ist beides. Das Manipulieren des Tachos ansich stellt - wie schon des öfteren bemerkt - keinen Straftatbestand dar. Der bschriebene Verkauf ist allerdings Betrug, das wird strafrechtlich wohl verfolgt werden. Es geht hier aber nur um eine Bestrafung des Verkäufers im öffentlichen Interesse.

Den dir entstandenen Schaden mußt Du auf dem zivilrechtlichen Wege durchsetzen.

Gruß,

Jens

Momentan ist das "Tachojustieren" noch nicht strafbar. Das verkaufen mit manipuliertem Tacho ohne Auskunft darüber ist jedoch Betrug und wird somit strafrechtlich verfolgt.

Da es sich hierbei um einen besonders schweren Fall (vorsätzlich und bei hochpreisigem Streitobjekt) handeln dürfte, sollte eigentlich eine Gefängnissstrafe (zur Bewährung) ausgesprochen werden.

Der Oli

am 5. Mai 2005 um 10:18

Kurz mal etwas OT:

Eine Frage an den Thread-Ersteller: Warum hast Du Dir diesen Usernamen ausgesucht? Oder soll der keinen Bezug zu "Abu Ghraib" haben?

MfG, Henry

am 5. Mai 2005 um 10:29

Mit so Zusätzen wie "Bastlerfahrzeug", ohne Gewährleistung von Privat, gekauft wie gesehen etc. kann dir wohl auch der beste Anwalt nicht helfen.

Also wenn Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag stehen sollte siehts wohl schlecht aus. Wie ist das eigentlich bei Fahrzeugen die "per Handschlag" also ohne Kaufvertrag gekauft werden? Da hat man dann wohl in so einem Fall völlig die Arschkarte,oder?

Zitat:

Original geschrieben von Kloaken_Sepp

Mit so Zusätzen wie "Bastlerfahrzeug", ohne Gewährleistung von Privat, gekauft wie gesehen etc. kann dir wohl auch der beste Anwalt nicht helfen.

Also wenn Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag stehen sollte siehts wohl schlecht aus. Wie ist das eigentlich bei Fahrzeugen die "per Handschlag" also ohne Kaufvertrag gekauft werden? Da hat man dann wohl in so einem Fall völlig die Arschkarte,oder?

All diese Formulierungen nützen in dem Moment nichts mehr, in dem der Verkäufer absichtlich in Kauf nimmt, dass der Käufer einen falschen Eindruck bekommt. Bei Geschäften per Handschlag kommt genauso ein Vertrag (Willenserklärung) zu stande, wie bei schriftlichem Vertrag, lediglich die Beweisbarkeit ist schwieriger, weswegen Zeugen angebraht sind.

leute die ihre tachos manipulieren,und dann ihre autos zum verkauf anbieten,gehört meiner meinung nach der führerschein abgenommen....

am 5. Mai 2005 um 13:24

Aber laut der Studie soll ja jedes dritte Angebotene Fahrzeug manipuliert sein:eek:

Ist wohl schon zu einer Art "Volkssport" geworden.

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