Tachmanipulation Straf- oder Zivilrecht?
Hallo,
folgende Frage:
beim Kauf eines Pkws wird herrausgefunden das der Tacho manipuliert wurde. Ist das jetzt eigentlich ein Strafrechtbestand oder doch Zivilrecht?
Ist jetzt einem Freund passiert und es ist ziemlich unklar.
Ein Rechtsanwalt wurde noch nicht konsulitert.
Pkw weist eine Differenz von minimum 50 000Km auf
das lustige ist jedoch das der orginale Stand im Au-bericht, welcher mitgegeben wurde, eindeutig beurkundet wird. 🙂
18 Antworten
Also gekauft wie gesehen oder Bastlerfahrzeug befreit einen doch nicht von der Tatsache das eindeutig bewiesen werden kann das der Tacho manipuliert wurde.
Bei genauerem Durchsehen der mitgelieferten Unterlagen habe ich auch festgestellt das es zwar keinen Tüvbericht gibt dafür aber eine Tüvquittung die meiner Meinung mehr als verdächtig (gefälscht) aussieht.
Lauter Formfehler. Somit würde unter Umständen noch eine Urkundenfälschung vorliegen!
Ich tippe mal jetzt wortgenau einige Zeilen die mich stutzig gemacht haben ab:
"Untersuchungsbericht Nr.:
Untersuchungsart:
amtliches Kennzeichen :
Fahrzeugident.-Nr. :
Hersteller Schlüssel.:
Typ Schlüsselnr.:
Fahrzeugart : PKW
Untersuchungsdarum :
Gebühren-Summe: 35,60 EUR (Bar)
incl. 16% Mehrwertsteuer (=EUR 4,91)
unsere Steuernr.:
"
Achtet jetzt beim erneuten Durchlesen auf folgendes:
(Punkt und Doppelpunktsetzung, mal mit Freizeile mal ohne)
Weiter, scheint auch die Mehrwertsteuer falsch brechnet worden zu sein da bei einer Barzahlung (Brutto)
die Mehrwertsteuer (16%) 5,69 Eur betragen würde!
Evtl. werde ich das ganze zur besseren Veranschaulichung einscannen und uploaden.
Aber was meint Ihr zu den bisherigen Vermutungen?
Zitat:
Original geschrieben von AbuGrahib
"Untersuchungsbericht Nr.:
Untersuchungsart:
amtliches Kennzeichen :
Fahrzeugident.-Nr. :Hersteller Schlüssel.:
Typ Schlüsselnr.:Fahrzeugart : PKW
Untersuchungsdarum :
Gebühren-Summe: 35,60 EUR (Bar)
incl. 16% Mehrwertsteuer (=EUR 4,91)unsere Steuernr.:
"Achtet jetzt beim erneuten Durchlesen auf folgendes:
(Punkt und Doppelpunktsetzung, mal mit Freizeile mal ohne)Weiter, scheint auch die Mehrwertsteuer falsch brechnet worden zu sein da bei einer Barzahlung (Brutto)
die Mehrwertsteuer (16%) 5,69 Eur betragen würde!
Evtl. werde ich das ganze zur besseren Veranschaulichung einscannen und uploaden.
Aber was meint Ihr zu den bisherigen Vermutungen?
Also die Mehrwertsteuer stimmt. (Betrag ohne MwSt. = Summe / 1,16). Mir ist auch nicht klar, wieso sich die MwSt. bei Barzahlung verändern soll - die ist immer gleich.
Der Rest würde mich aber auch stutzig machen, vor allem dass auf einer offiziellen Quittung "Darum" steht, sowas sind doch Vorlagen, die 1000 benutzt werden.
Auf der Quittung müsste wenn sie offiziell ist, eine Adresse vermerkt sein. Erkundige Dich dort doch einfach, ob solche Quittungen dort ausgestellt werden. Ansonsten würde ich zentral versuchen bei der genannten Prüfstelle anzurufen. Falls es hierbei schon Probleme gibt, kannst Du davon ausgehen, dass das Dokument gefälscht ist.
Allerdings: wenn da nicht TÜV draufsteht, dann kann das auch einfach der Prüfbericht von Okel Erdogans Autowerkstatt sein - was völlig legal wäre.
Gruß,Jens
wie lange hat dein Kumpel den Wagen schon?
Wie hat er den überhaupt ohne TÜV-Bericht zulassen können?
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Wie hat er den überhaupt ohne TÜV-Bericht zulassen können?
In der Abmeldebescheinigung steht doch das Fälligkeitsdatum bis zur nächsten HU. Soweit ich weiss reicht es die Abmeldebescheinigung vorzulegen, aber ich lasse mich da gern korrigieren wenn es anders sein sollte.
Und zum Thema: Wieso fällt einem sowas denn alles vorher nicht auf?!?!
Bevor man sich ein Auto kauft überprüft man sowas, und nicht erst nachher, ich verstehs nicht...