T8 und elektronisches Fahrtenbuch
Ich nutze im D6 das gute alte Triplog und will dies aus 100 Gründen loswerden:
1-99: Es läuft nur unter Windows auf dem Mac und ist ....etwas altbacken. Also Betriebssystem und Software.
2. Da nachträglich jederzeit und ohne Protokollierung der Fahrtzweck änderbar ist, entspricht es NICHT den Vorgaben des Finanzamtes. Eine neuere Version behebt das wohl, ließ sich aber nicht installieren.
Alle billigen Lösungen sind nur computerbasierende Lösungen, wo man alles am Rechner zusammentragen muss. Das kann man sich also sparen. Um sich von der Plattform zu lösen, sollte es eine Webbasierende Lösung mit App fürs iphone sein, die allen strengen Vorgaben entspricht.
So bin ich auf Vimcar - ein Startup aus Berlin - gestoßen. 899€ brutto ohne Folgekosten.
Eine andere Welt, keine Einbaukosten, einfach Dongel in OBD- Buchse, registrieren und ab geht es.
Super!
Dann die große Enttäuschung: Es funktioniert offenbar nur im Modus HYBRID.
Fahrten, die ich in PURE starte, werden komplett kilometermäßig nicht erfasst, ob nun dabei der Verbrenner mal läuft oder nicht. Hybridfahrten werden voll erfasst.....,ob der Verbrenner nun läuft oder nicht!?!?
Einen Plug In hatte man auf sofortige Rückmeldung des Supportes noch nicht in der Flotte und nun sucht man nach einer Lösung. Habe die natürlich mit Triplog heiß gemacht, denn da ist man ja auch in der Lage ALLE Fahrten zu scannen.
Von diesen Problemen steht somit nix in der gelungenen Präsentation im Web.
Für alle normalen D5-Stinker 😉 ist vimcar.com echt ein ganz heißer Tipp von mir.
Dies zum einen als Info an die, die den astronomischen LP vom T8 nicht mit 1% versteuern wollen.
Dann die Frage, ob ein Plugger hier im Forum eine Alternative weiß, die ein Apple-Jünger auch bedienen will?
Beste Antwort im Thema
Richtig, wollte nur Bescheid geben. Hatte ich ja versprochen.
141 Antworten
Meins war die Billiglösung, es geht auch eleganter, ich weiß.
Aber die Steckdose außen war schon da und daher war das Dazwischenklemmen von so einem ollen Analogzähler am einfachsten.
Bei mir ist der hier im Stromkasten vor der Dose eingebaut.
Ok. Danke. Wenn das akzeptiert wird dann wird das Protokoll von SMA denke ich auch akzeptiert werden.
... nur zur Klarstellung: Meinen Stromzähler setze ich nicht beim FA an. Der hängt eh schon am Gewerbeanschluss. 😉
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Ich reaktivere das Thema hier mal wieder: Hat es schon jemand tatsächlich geschafft, seinem Finanzamt das elektronische Fahrtenbuch aus VOC vorzulegen, und dieses wurde akzeptiert? Kann man es immer noch beliebig lange nachträglich ändern? Das wäre ja ein KO-Kriterium...
Es gibt Vorschriften für ein elektronisches Fahrtenbuch. U.a. muss es zeitnah geführt und dann festgeschrieben werden. Für "zeitnah" ist man bislang von 7 Tagen ausgegangen. Dies berücksichtigen auch die guten Anbieter.
Die steuerliche "Anerkennung" gibt es ja nicht wirklich. Bei der Erklärung der Steuern werden die Ergebnisse berichtet und rechnerisch ausgewertet. Je nach dem in welcher Steuerart man die Kosten anmeldet, muss man das Fahrtenbuch als Anlage mit schicken (z.B. wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat). Ich habe für einen solchen Fall ein elektronisches Protokoll als Fahrtenbuch verwendet und es wurde nicht gerügt.
Wenn man aber Selbständig ist und nur die Werte erklärt, kommt es auf die Betriebsprüfung (BP) an. Und dann gibt es selbst bei falschem Fahrtenbuch die Chance, dass der Prüfer da nicht nachschaut oder "den" Fehler nicht sieht. Es gibt also keinen wirklichen Freifahrtschein. Hällt man sich aber an die Vorgaben der Finanzverwaltung, sollte es keine Probleme geben. Wie bei allen anderen Dingen in der Steuer, muß man sich im Zweifel durchklagen, wenn einem Unrecht widerfährt.
Ich nutze aktuell Vimcar und bin zufrieden mit der Lösung. Es ist allerdings IMHO nicht T8 geeignet. Der liebe @Hoberger hat in Absprache mit einem anderen Saunauntensitzer eine Lösung mittels des VOC-Fahrtenbuchs in der Umsetzung. Aber es gibt beim VOC schon mal Schwächen, die mir etwas Schweißperlen verursachen würden.
Ich hatte jetzt mal mit meinem Steuerberater (war vor der Selbstständigkeit beim FA) gesprochen.
Thema Fahrtenbuch ist sehr schwierig. Selbst eines mit der Hand geführtes kann bei kleinen Fehlern abgelehnt werden.
Zum Thema Volvo Fahrtenbuch denkt er das es OK sein würde im Falle einer Prüfung. Ich sollte aber sicherheitshalber wöchentlich die Fahrten auf ein Email Postfach schicken und ausdrucken (mit Zeitstempel). Er denkt dann sollte es keine Probleme geben. Garantien kann er es aber nicht.
Ok, vielen Dank, mein Stand ist ähnlich, unser Stb. meint: Mindestens einen Monat parallel 2 führen, elektronisch und per Hand, und dann sich vom FA bestätigen lassen, dass das so i.O. ist. Die letzten (handschriftlichen) Fahrtenbücher meines Unternehmens fielen immer durch, fehlerfrei kann man sowas in der Praxis gar nicht führen und wenn es dann noch ein Cabrio ist finden es die Prüfer eh doof, dass sowas als Firmenwagen läuft...in ihrem Fuhrpark gibt es nur Ford Focus :-).
Zitat:
@bado8978 schrieb am 28. November 2017 um 15:51:56 Uhr:
Ich hatte jetzt mal mit meinem Steuerberater (war vor der Selbstständigkeit beim FA) gesprochen.
Thema Fahrtenbuch ist sehr schwierig. Selbst eines mit der Hand geführtes kann bei kleinen Fehlern abgelehnt werden.
Zum Thema Volvo Fahrtenbuch denkt er das es OK sein würde im Falle einer Prüfung. Ich sollte aber sicherheitshalber wöchentlich die Fahrten auf ein Email Postfach schicken und ausdrucken (mit Zeitstempel). Er denkt dann sollte es keine Probleme geben. Garantien kann er es aber nicht.
In meinem Fall muss ich eh schauen ob ich genug Kilometer zusammen bekomme damit sich das Fahrtenbuch lohnt.
Ansonsten muss man mal mit der 1% Regelung schauen. Aber da ist es auch schwierig, da die Leasingfaktoren recht günstig sind. Dafür gibt es beim T8 einen Abzug von ~3000 € auf den BLP für das 10 kWh Akku.
Zitat:
@teddy_champagne schrieb am 28. November 2017 um 16:29:00 Uhr:
Ok, vielen Dank, mein Stand ist ähnlich, unser Stb. meint: Mindestens einen Monat parallel 2 führen, elektronisch und per Hand, und dann sich vom FA bestätigen lassen, dass das so i.O. ist. Die letzten (handschriftlichen) Fahrtenbücher meines Unternehmens fielen immer durch, fehlerfrei kann man sowas in der Praxis gar nicht führen und wenn es dann noch ein Cabrio ist finden es die Prüfer eh doof, dass sowas als Firmenwagen läuft...in ihrem Fuhrpark gibt es nur Ford Focus :-).
Dann gib mal einen Tipp, wie das FA das bestätigen soll. Ginge IMHO nur mit einer verbindlichen Auskunft, die ist gebührenpflichtig und nicht jedes FA macht das für Verfahrensthemen. Im Zweifel finden sie nachher einen "Fehler", der von dem geschilderten Sachverhalt abweicht - IMHO nicht sicher.
Fehler im Fahrtenbuch müssen aber auch nicht sein und müssen, nach Auskunft eines hier mal zitierten Finanzrichters sogar vom FA geduldet werden, da es zum Wesen der Buchhaltung gehört, dass sie auch fehlerhaft sein kann. Wenn man aber ein fehlerhaftes handschriftliches und ein fehlerhaftes elektronisches hat, helfen beide nix.
Will sagen: Auf hoher See und vor dem Finanzamt....
Der Vorteil ist, dass man nicht immer geprüft wird.
Lauf meinem Steuerberater ist die Wahrscheinlichkeit das es bei mir überhaupt geprüft wird eher als sehr gering einzustufen da es nicht genug zu holen gibt.
Geprüft werden wohl hauptsächlich (zumindest bei unserem FA) Unternehmen und Privatpersonen mit Jahresumsätzen von 1 Million aufwärts. Davon bin ich aber leider weit entfernt.
... ich weiß nicht, ob dein SB da die Lage korrekt einschätzt, bei uns in der Region werden auch Betriebe/Selbstständige unter 1 Mio Umsatz regelmäßig geprüft.
Bei uns haben die im Rahmen der Lohnsteuerprüfung sämtliche Fahrzeuge beim Zoll abgefragt inkl. Nachfolgebesitzer und gegengecheckt... War bei mir etwas kompliziert, aber der Prüfer hat alles akzeptiert, er hat einen ziemlichen Autoverrückten erkannt. Ich möchte nur nicht wissen, was da gewesen wäre, wenn ich noch mit Fahrtenbüchern angekommen wäre statt mit 1%ern. 😁
Interessant auch: Wir hatten einen Volvo ordentlich zum Händler nach dem Leasing zurückgegeben und ein Mitarbeiter (nicht der vorherige Nutzer) von uns hat ihn dann ein paar Wochen später privat und regulär gekauft, war nicht geplant. Das war ebenfalls aufgefallen, aber wurde auch nach Erläuterung problemlos akzeptiert.
Tipp bei den 1%ern: Vom Händler sofort eine abgestempelte Bestätigung des Bruttolistenpreises für das FA erstellen lassen und in den Lohnunterlagen hinterlegen. Meine vorherigen ABs und Preislistenauszüge waren dem Prüfer nicht gut genug.
Ich sage nicht dass die nicht geprüft werden. Es ist halt nur so dass die Wahrscheinlichkeit weniger hoch ist während die höheren Einkommensgruppen definitiv häufiger geprüft werden.
Er hat die Wahrscheinlichkeit auf max 30-40% geschätzt. Und immerhin hat er bei denen lange gearbeitet.
Die Quote ist aber deutlich erhöht worden - zumindest in NRW ist das so kommuniziert worden. Mag aber nicht für alle Bundesländer gelten und dein SB wird das ja auch von seinen Kunden wissen.