ForumXC90 2, S90 2, V90 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2
  6. T8 und elektronisches Fahrtenbuch

T8 und elektronisches Fahrtenbuch

Volvo XC90 2 (L)
Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 14:53

Ich nutze im D6 das gute alte Triplog und will dies aus 100 Gründen loswerden:

1-99: Es läuft nur unter Windows auf dem Mac und ist ....etwas altbacken. Also Betriebssystem und Software.

2. Da nachträglich jederzeit und ohne Protokollierung der Fahrtzweck änderbar ist, entspricht es NICHT den Vorgaben des Finanzamtes. Eine neuere Version behebt das wohl, ließ sich aber nicht installieren.

Alle billigen Lösungen sind nur computerbasierende Lösungen, wo man alles am Rechner zusammentragen muss. Das kann man sich also sparen. Um sich von der Plattform zu lösen, sollte es eine Webbasierende Lösung mit App fürs iphone sein, die allen strengen Vorgaben entspricht.

So bin ich auf Vimcar - ein Startup aus Berlin - gestoßen. 899€ brutto ohne Folgekosten.

Eine andere Welt, keine Einbaukosten, einfach Dongel in OBD- Buchse, registrieren und ab geht es.

Super!

Dann die große Enttäuschung: Es funktioniert offenbar nur im Modus HYBRID.

Fahrten, die ich in PURE starte, werden komplett kilometermäßig nicht erfasst, ob nun dabei der Verbrenner mal läuft oder nicht. Hybridfahrten werden voll erfasst.....,ob der Verbrenner nun läuft oder nicht!?!?

Einen Plug In hatte man auf sofortige Rückmeldung des Supportes noch nicht in der Flotte und nun sucht man nach einer Lösung. Habe die natürlich mit Triplog heiß gemacht, denn da ist man ja auch in der Lage ALLE Fahrten zu scannen.

Von diesen Problemen steht somit nix in der gelungenen Präsentation im Web.

Für alle normalen D5-Stinker ;) ist vimcar.com echt ein ganz heißer Tipp von mir.

Dies zum einen als Info an die, die den astronomischen LP vom T8 nicht mit 1% versteuern wollen.

Dann die Frage, ob ein Plugger hier im Forum eine Alternative weiß, die ein Apple-Jünger auch bedienen will?

Beste Antwort im Thema

Richtig, wollte nur Bescheid geben. Hatte ich ja versprochen.

141 weitere Antworten
Ähnliche Themen
141 Antworten

Hi,

das System kannte ich persönlich noch gar nicht. Finde ich aber interessant...

Gruß,

lapi

PS: Habe selber den Bury CL1010 im RRE verwendet. Im Elch kommt er aber nicht mehr zum Einsatz.

am 8. Dezember 2015 um 21:16

Beinhaltet VOC nicht ein Fahrtenbuch?

am 8. Dezember 2015 um 21:22

Zitat:

@Franklt schrieb am 8. Dezember 2015 um 22:16:02 Uhr:

Beinhaltet VOC nicht ein Fahrtenbuch?

Ja, aber der Zweck (beruflich/privat) lässt sich jederzeit ohne Protokollierung ändern.

am 8. Dezember 2015 um 21:25

Hallo,

Gibt es hier imForum schon Erfahrungen mit dem elektronischen Fahrtenbuch über Volvo On Call.

Ist das elektronische Fahrtenbuch manipulationssicher, d.h. können nachträglich Daten (Fahrten oder Strecken) geändert werden? Gibt es eine Änderungshistorie?

Wird das elektronische Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt?

am 8. Dezember 2015 um 21:28

Vom Finanzamt wird das anerkannt.

Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 22:17

Nein, defintiv nicht. Es ist jederzeit nachträglich änderbar hinsichtlich Zweck.

Ein Freund von mir ist Richter beim Oberfinanzgericht und riss mich die Tage aus meinen Triplogträumen der letzten 5 Jahre = 10.000€ Nachzahlungspotential + 100% Aufschlag für Strafe, Zins etc.....

Siehe hier,

 

"Neuer Verwaltungserlass erläutert Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher

Steuerliche Anerkennung elektronischer Fahrtenbücher

Fahrtenbuch: Wer möchte, kann's auch elektronisch führen

Bild: Michael Bamberger

Ein aktueller Verwaltungserlass gibt wichtige Hinweise für die steuerliche Anerkennung elektronischer Fahrtenbücher.

Ein elektronisches Fahrtenbuch wird von der Finanzverwaltung nur anerkannt, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Nachträgliche Veränderungen müssen nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sein oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. Nach diesen Maßstäben ist ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (vgl. BFH, Urteil vom 16.11.2005, VI R 64/04, BStBl 2006 II S. 410).

Ergänzungen innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen

 

Allerdings lässt die Finanzverwaltung ausnahmsweise eine nachträgliche elektronische Ergänzung zu: Der Fahrer kann den dienstlichen Fahrtanlass innerhalb eines Zeitraums von bis zu 7 Kalendertagen nach Abschluss der jeweiligen Fahrt in einem Webportal eintragen. Dabei müssen aber auch die Person und der Zeitpunkt der nachträglichen Eintragung im Webportal dokumentiert werden. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben grundsätzlich technisch ausgeschlossen sein - oder zumindest im System dokumentiert werden.

Aufzeichnungen dürfen nachträglich nicht mehr veränderbar sein

Die Finanzverwaltung hat nun darauf hingewiesen, dass die eindeutige Kennzeichnung einer geänderten Eingabe sowohl in der Anzeige des elektronischen Fahrtenbuchs am Bildschirm als auch in seinem Ausdruck unverzichtbare Voraussetzung für die Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs ist. Es muss darüber hinaus sichergestellt sein, dass die Daten des elektronischen Fahrtenbuchs bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist für ein Fahrtenbuch unveränderlich aufbewahrt und (ggf. wieder unverändert) lesbar gemacht werden können. Bei eventuellen Änderungen müssen die Änderungshistorie mit Änderungsdatum/-daten und (jeweils) ursprünglichem Inhalt ersichtlich sein. Auch die Änderungshistorie darf nicht nachträglich veränderbar sein."

Kann das VOC?!!?

Nein. Und nicht nur deshalb mache ich 1%. ;)

1% von BLP abzüglich 4.500 € für 9 Kwh Batterie; oder?

Nein, abzgl. 9 kWh x 400€ (EZ 2015) und x 350€ (EZ 2016).

http://www.haufe.de/.../...elektroantrieb_idesk_PI10413_HI3458168.html

Ihr habt mich wieder nachdenklich gemacht, ob es nicht doch besser ist ein Fahrtenbuch zu führen. Hab mit meinem FA gesprochen ob und welches elektronische Fahrtenbuch sie anerkennen würden. Der Betriebsprüfer will mir am Montag seine Antwort geben. War aber grundsätzlich nicht abgeneigt VOC anzuerkennen.

Kann ja dann berichten!

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 13:03

Zitat:

@CoolmanCar schrieb am 10. Dezember 2015 um 22:12:37 Uhr:

Ihr habt mich wieder nachdenklich gemacht, ob es nicht doch besser ist ein Fahrtenbuch zu führen. Hab mit meinem FA gesprochen ob und welches elektronische Fahrtenbuch sie anerkennen würden. Der Betriebsprüfer will mir am Montag seine Antwort geben. War aber grundsätzlich nicht abgeneigt VOC anzuerkennen.

Kann ja dann berichten!

Das wäre ja ein ganz tolle Nachricht.

Aber hier schon die Warnung: Einzelfallprüfung! Kann mit meinem Sachbearbeiter schon wieder anders aussehen.

Genau und wegen diese Rechtsunsicherheit bleibe ich auch bei der 1% Methode. Ist mir irgendwie zu heiss, dass der Prüfer dann in 3 Jahren mal einen schlechten Tag hat oder ich 1x aus Versehen was falsch zugeordnet habe und deshalb alles verworfen wird und ich dann ein paar Tausend EUR nachversteuern darf ...

Themenstarteram 12. Dezember 2015 um 11:41

Der wahre Grund ist doch, dass Du zu bequem bist.

Mit einem guten elektronischen Fahrtenbuch macht mir das sogar Spaß.

Dazu braucht es nicht mal eines elektronischen Fahrtenbuches. Einfach abends mit Hilfe der Daten aus VOC alles sauber handschriftlich in ein Fahrtenbuch eintragen. Damit kommt man der Forderung nach zeitnaher Führung nach und entspricht den Forderungen des Finanzamtes. Erfordert NUR Disziplin und spart viel Geld.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC90 2, S90 2, V90 2
  6. T8 und elektronisches Fahrtenbuch