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T3 Womo Steuer, ich blicke nicht durch

VW T3
Themenstarteram 22. März 2010 um 21:21

Moin, ich habe vor mir einen T3 zu kaufen, blicke aber die Womo-Steuer Sache nicht. Vielleicht kann mir jemand auf die Schnelle helfen. Angenommen es würde einer ohne Hochdach etc. aber mit So-Kfz Womo Zulassung, wie zahle ich da möglichst wenig Geld (Steuer und Versicherung) ;-)

Motor: 1.6L TD ohne Kat. Euro 1 kann man ja wohl günstig nachrüsten.

Sorry schonmal, wenn diese Frage schon 1-2 mal gestellt wurde, ich finde einfach nix dazu und mir platzt gleich der Kopf.

Steuer nach Pkw und Versicherung nach Womo? Geht das? Habe hier im Forum sowas gelesen. Vielleicht erlöst mich ja jemand :-D

Schönen Abend!

M.

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit!Gibt keinen Unterschied beim MV selber.Sind immer umrüstbar.

Das einzige an Unterschied war der Eintrag in den Papieren.Gab welche mit Schlüsselnr 03,und welche mit 01.

Die 01 sind in der KLR ABE aufgeführt,die 03 nich.

Die 03 bekommen auch nich so ne grüne,da musste erst VW anschreiben und bekommst ne Bescheinigung das er Kat hat und die Normen für Euro1 erfüllt.

Aber das is ja bei dir egal so wie ich das versteh.Wenn du den noch nich eingetragen hast nimmste ne Briefkopie von nem Spenderbus der die 01 drin hat und schwupps kein Problem mehr.

Gruß Frank!

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Mahlzeit!Na als Erklärung sag ich nur:KH.Wie des öfteren,könnt mein Hobby werden.:D

Gruß Frank!

am 5. Mai 2011 um 15:25

Ich zahl € 156,- für Pkw, MV 95 PS mit KLR. Euro 2, früher Euro 1 (E2)

Kat hat der MV ja sowieso. Kaltlaufregler kostet dich mit Einbau ziemlich genau das, was Du in einem Jahr an Steuern sparst.

Wenn Du aber ein WoMo mit MV fahren willst, haust Du die Kohle glaube ich doppelt an der Tanke wieder raus.

Die Dinger sind eh schon nicht sparsam aber mit der schweren WoMo-Einrichtung Tankwarts bester Freund.

Lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn Du das Ding nicht als Alltagsauto nutzen willst sondern wirklich nur für den spontanen Kurzurlaub.

Aber Spass bringt der MV.

Zitat:

Original geschrieben von c-katze

Ich zahl € 156,- für Pkw, MV 95 PS mit KLR. Euro 2, früher Euro 1 (E2)

Kat hat der MV ja sowieso. Kaltlaufregler kostet dich mit Einbau ziemlich genau das, was Du in einem Jahr an Steuern sparst.

Wenn Du aber ein WoMo mit MV fahren willst, haust Du die Kohle glaube ich doppelt an der Tanke wieder raus.

Die Dinger sind eh schon nicht sparsam aber mit der schweren WoMo-Einrichtung Tankwarts bester Freund.

Lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn Du das Ding nicht als Alltagsauto nutzen willst sondern wirklich nur für den spontanen Kurzurlaub.

Aber Spass bringt der MV.

[

...oder du rüstest noch auf Gas um,dann gehts auch wieder.

Zitat:

Original geschrieben von magla666

Zitat:

Original geschrieben von magla666

Zitat:

Original geschrieben von c-katze

Ich zahl € 156,- für Pkw, MV 95 PS mit KLR. Euro 2, früher Euro 1 (E2)

Kat hat der MV ja sowieso. Kaltlaufregler kostet dich mit Einbau ziemlich genau das, was Du in einem Jahr an Steuern sparst.

Wenn Du aber ein WoMo mit MV fahren willst, haust Du die Kohle glaube ich doppelt an der Tanke wieder raus.

Die Dinger sind eh schon nicht sparsam aber mit der schweren WoMo-Einrichtung Tankwarts bester Freund.

Lohnt sich meiner Meinung nach nur, wenn Du das Ding nicht als Alltagsauto nutzen willst sondern wirklich nur für den spontanen Kurzurlaub.

Aber Spass bringt der MV.

[

...oder du rüstest noch auf Gas um,dann gehts auch wieder.

Danke an euch alle, der MV ist schon auf Gas umgebaut ;-)

Vom MV scheint´s zwei Versionen gegeben zu haben, bei der einen ist die Umrüstung auf Euro 2 möglich beim anderen nicht.

Wie kann ich nun feststellen ob meiner umrüstbar ist?

Wir haben den damals aus einem Schlachtbus ausgebaut, ich kann aber nicht mehr nachvollziehen welches Bj. es war.

Gruß

 

Mahlzeit!Gibt keinen Unterschied beim MV selber.Sind immer umrüstbar.

Das einzige an Unterschied war der Eintrag in den Papieren.Gab welche mit Schlüsselnr 03,und welche mit 01.

Die 01 sind in der KLR ABE aufgeführt,die 03 nich.

Die 03 bekommen auch nich so ne grüne,da musste erst VW anschreiben und bekommst ne Bescheinigung das er Kat hat und die Normen für Euro1 erfüllt.

Aber das is ja bei dir egal so wie ich das versteh.Wenn du den noch nich eingetragen hast nimmste ne Briefkopie von nem Spenderbus der die 01 drin hat und schwupps kein Problem mehr.

Gruß Frank!

Hallo,

klingt eigentlich ganz logisch. Aber.

der MW ist schon eingetragen:

in der Schlüsselnummer ist eingetragen (kpl) 0600 597004 (orginal mit dem ursprünglich verbauten Vergaser Boxer)

Im Zusatztext steht nun zur Schlüssel Nr. 704000

Auf der GAT Homepage lese ich:

EGS 19.969 Bus/T3 2 (25) 253/255 S 2.1/70 0600/704/705/778 MV 06.87-

Ist das nun alles eindeutig, oder krieg ich Probleme beim Eintragen bzw. Vorführen?

Danke im Voraus

Gruß

Mahlzeit!Was steht denn bei 14.1?Gruß Frank!

Zitat:

Original geschrieben von T3-Staff

Mahlzeit!Was steht denn bei 14.1?Gruß Frank!

Bei 14.1 steht 0477

Das bedeutet?

Gruß Stefan

Mahlizeit!Euro1,aber normal wurd die 77 nur bei Nachrüstkats vergeben,nich original beim MV.

Steht auch nich so in der ABE,aber auffallen wirds kaum.

Gruß Frank!

Ich hab halt bedenken, da Prüfer erst auf die ABE schauen, die Schlüsselnummer entnehmen und mit dem Fahrzeugschein vergleichen. Da im Fahrzeugschein halt keine der richtigen Schlüsselnummern zu finden ist kommen halt bestimmt Fragen, die ich dann wahrscheinlich nicht beantworten kann.

Wenn der MV mit der 77 eingetragen wurde, so ist scheinbar damals was schiefgelaufen. Kann/sollte man sowas irgendwie rückwirkend umändern lassen?

Meinst Du wirklich, das sowas nicht auffällt.

Gruß Stefan

Mahlzeit!Du musst zu keinem Prüfer mit dem KLR.

Das is nen ABE-Heft und ne Einbaubescheinigung.

Die lässte vonner Werke abstempeln und damit zum STVA.

ich habs noch nie erlebt das die da das Heft durchblättern.

Aber klar kannst auch zum Tüv,legst Ihm deine Papiere vor und nen Spenderbrief und fragst nach.

Sollte auch gehen.

Gruß Frank!

Also kann schlimmstenfalls die Werkstatt die Bestätigung verweigern.

Auf der anderen Seite könnte man mit einer "willigen" Werkstatt dann ja auch z.B. Syncro´s oder Automatikmodelle ggf. sogar andere Motorversionen bestätigen lassen.

Also falls die Leute bei der STVA wirklich nicht so genau hinschauen ;-)

Gruß Stefan

Hallo,

will mich nochmal wegen der Eintragung des KLR melden.

Hatte Kontakt mit mehreren Shops, die den KLR vertreiben.

Diese machten mir wenig bis gar keine Hoffnung auf Eintragung bzw. Umschlüsselung in Euro 2.

Die Gründe:

- Bus ist deutlich älter als in der ABE bescheinigt.

- Da mein Bus nicht mal Euro 1 hat geht sowieso nichts.

Zu Punkt 1, sollte ja nicht wirklich relevant sein, da es sich ja um einen Tauschmotor aus einem neueren Bus handelt.

Zu Punkt 2, hatte eigentlich die Info, das E2 der Euro 1 entspricht, oder liege ich da falsch.

Um jetzt trotzdem den Versuch der Umschlüsselung zu wagen und die 175.- Euro nicht aus dem Fenster zu werfen, wollte ich nun mit der entsprechenden ABE oder Auszügen davon mal beim TÜV bzw. bei einer Werkstatt vorsprechen.

Die Shops wollen oder können mir aber diese Unterlagen nicht zur Verfügung stellen.

Deshalb meine Frage, ob mein geplantes Vorgehen sinnvoll ist bzw. ob es diese Unterlagen irgendwo geben könnte.

Bzw. ob jemand im Forum bereit wäre, mir diese oder zumindest die Seiten mit den Voraussetzungen, Einschränkungen usw. zukommen lassen könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Stefan

am 16. Mai 2011 um 16:05

Wollte damals meinen MV auch auf Euro II

mittels Kaltlaufregler umschlüsseln lassen.

War früher einer mit LKW Zulassung und

bei Kauf schon mit WoMo Zulassung.

Mein EX LKW T3 war nicht in in dem Gutachten

aufgeführt, daher habe ich es gelassen...

Gruss

GAT EG nur für Typ 253/255 - war mein MV nicht

http://www.gat-kat.de/Images/pdf/21_egs_katnachr.pdf

Hallo,

hab nun den Steuerbescheid bekommen:

WoMo 2,4t S1 = 440.-€

Hatte gehofft, dass er als PKW (unechtes WoMo) durchgeht.

Habe dann Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass die Stehhöhe über dem Kocher unter 1,70 m liegt. (Tut sie zwar nicht, aber wollte so argumentieren, dass das Schlafbett fest verschraubt wäre.

Der Anruf den FA ergab dann, dass bei meiner Gesamthöhe des Fahrzeuges generell davon ausgegangen wird, dass die Stehhöhe realisiert werden könne, und deshalb mein Gefährt immer als echtes WoMo anerkannt wird.

Hat vielleicht noch jemand eine Idee, wie man (fürs FA) das WoMo als unechtes WoMo deklarieren könnte, ohne die komplette Campingausstattung rauszureißen zu müssen und über den Umweg des TÜVs die Fahrzeugart ändern, und in die Papiere eintragen zu lassen.

Gruß.

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