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T3 Womo Steuer, ich blicke nicht durch

VW T3
Themenstarteram 22. März 2010 um 21:21

Moin, ich habe vor mir einen T3 zu kaufen, blicke aber die Womo-Steuer Sache nicht. Vielleicht kann mir jemand auf die Schnelle helfen. Angenommen es würde einer ohne Hochdach etc. aber mit So-Kfz Womo Zulassung, wie zahle ich da möglichst wenig Geld (Steuer und Versicherung) ;-)

Motor: 1.6L TD ohne Kat. Euro 1 kann man ja wohl günstig nachrüsten.

Sorry schonmal, wenn diese Frage schon 1-2 mal gestellt wurde, ich finde einfach nix dazu und mir platzt gleich der Kopf.

Steuer nach Pkw und Versicherung nach Womo? Geht das? Habe hier im Forum sowas gelesen. Vielleicht erlöst mich ja jemand :-D

Schönen Abend!

M.

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit!Gibt keinen Unterschied beim MV selber.Sind immer umrüstbar.

Das einzige an Unterschied war der Eintrag in den Papieren.Gab welche mit Schlüsselnr 03,und welche mit 01.

Die 01 sind in der KLR ABE aufgeführt,die 03 nich.

Die 03 bekommen auch nich so ne grüne,da musste erst VW anschreiben und bekommst ne Bescheinigung das er Kat hat und die Normen für Euro1 erfüllt.

Aber das is ja bei dir egal so wie ich das versteh.Wenn du den noch nich eingetragen hast nimmste ne Briefkopie von nem Spenderbus der die 01 drin hat und schwupps kein Problem mehr.

Gruß Frank!

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am 22. März 2010 um 21:42

Einfache Sache:

Die Versicherung ist durch den Eintrag So. KFZ Wohnmobil bereits günstiger.

Die Steuer ist, unabhängig von Euro nichts oder Euro 1 bei 430 Euro pro Jahr.

Erst wenn dein Bus Euro 2 hätte, würde es 270 Euro kosten.

Und da du mit Euro 2 einen ähnlichen Steuersatz als PKW hast, ist es im Prinzip scheiß egal.

Je nach Finanzamt musst du dein Fahrzeug auch vorführen, damit du als So. KFZ WoMo besteuert wirst.

am 22. März 2010 um 22:10

hallo,

Seit dem 1. Januar 2006 werden Wohnmobile rückwirkend mit einem eigenen Kfz-Steuersatz besteuert - unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht. Wichtigste Neuerung: Der Schadstoffausstoß ist mitentscheidend. Zuvor wurden Wohnmobile unter 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie Pkw besteuert, darüber nach Gewicht. Nach der neuen Regelung werden alle Wohnmobile nach ihrer Schadstoffklasse und ihrer verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtmasse besteuert - ähnlich Lkw.

Die Steuer beträgt für Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon in der Schadstoffklasse S 4 und besser bei einem Gewicht bis 2.000 Kilogramm 16 Euro und bei einem Gewicht über 2.000 Kilogramm 10 Euro. In den Schadstoffklassen S 3, S 2 und S 1 beträgt die Steuer je 200 Kilogramm 24 beziehungsweise 10 Euro. Besitzer von Wohnmobilen mit umweltschädlicheren Schadstoffklassen zahlen bis zu 2.000 Kilogramm 40 Euro, von 2.000 bis 5.000 Kilogramm 10 Euro, von 5.000 bis 12.000 Kilogramm 15 Euro und über 12.000 Kilogramm 25 Euro. Ab 1. Januar 2010 gelten diese Sätze auch für die Schadstoffklasse S 1.

 

 

Steuertabelle für Wohnmobile (Jährliche Steuern in Euro)

 

 

Zulässiges

Gesamtgewicht Schadstoffklassen

S4 S1-S3 Andere

1,8 t 144,00 216,00 360,00

2,0 t 160,00 240,00 400,00

2,2 t 170,00 250,00 410,00

2,4 t 180,00 260,00 420,00

2,6 t 190,00 270,00 430,00

2,8 t 200,00 280,00 440,00

3,0 t 210,00 290,00 450,00

3,2 t 220,00 300,00 460,00

3,4 t 230,00 310,00 470,00

3,6 t 240,00 320,00 480,00

3,8 t 250,00 330,00 490,00

4,0 t 260,00 340,00 500,00

4,2 t 270,00 350,00 510,00

4,4 t 280,00 360,00 520,00

4,6 t 290,00 370,00 530,00

4,8 t 300,00 380,00 540,00

5,0 t 310,00 390,00 550,00

5,2 t 320,00 400,00 565,00

5,4 t 330,00 410,00 580,00

5,6 t 340,00 420,00 595,00

5,8 t 350,00 430,00 610,00

6,0 t 360,00 440,00 625,00

6,2 t 370,00 450,00 640,00

6,4 t 380,00 460,00 655,00

6,6 t 390,00 470,00 670,00

6,8 t 400,00 480,00 685,00

7,0 t 410,00 490,00 700,00

7,2 t 420,00 500,00 715,00

7,4 t 430,00 510,00 730,00

7,6 t 440,00 520,00 745,00

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 22. März 2010 um 22:20

danke für die schnellen antworten. heißt im Klartext, Versicherung als Womo, weil schon als So-Kfz Womo eingetragen, Steuer je nach dem ob das Finanzamt die Karre sehen will, falls ja, dann Steuer als Pkw, weil keine 1,70 Stehhöhe?

am 22. März 2010 um 22:43

Ja. Anfangs kannst du davon ausgehen, dass du pauschal als PKW besteuert wirst und

erst bei Einspruch und Vorführung zum WoMo Steuersatz umgestuft wirst.

Ich will dich nur darauf hinweisen, dass als PKW angemeldet ein 1.6 er Diesel ohne Kat locker über 600 Euro Steuern kostet.

Also dann würde ich darauf achten, ein wirklich korrektes Womo zu kaufen, damit du wenigstens "nur" 430 Euro zahlen musst.

Zitat:

Also dann würde ich darauf achten, ein wirklich korrektes Womo zu kaufen, damit du wenigstens "nur" 430 Euro zahlen musst.

oder Euro1 per gebrauchtem Oxikat, dann kommt es aufs Gleiche raus.

Grüße

Kai

Und, um die Verwirrung perfekt zu machen:

Wenn Du einen Benziner mit Kat und Euro 1 kaufst, zahlst Du als WoMo 430 EUR, als PKW 287 EUR.

Da ist es also genau umgekehrt :eek:

Grüße, Ulfert

Hallo, bin neu in der Besitzenden T3 Gemeinde.

bisher (seit 14 Jahren) fahr ich den T3 meines Onkels den ich nun übernommen haben.

Es handelt sich um den T3 als So.KFZ WoMo (incl. Hochdach) mit WBX 2,1 l (MV) E2.

Jetzt hab ich den letzten Steuerbescheid gesehen - 420.-€

d.h. er ist in bei 2400kg zul. ges. Gew. in S1 eingestuft worden. (10x40€+2x10€)

So nun die Fragen

- ist es nun günstiger den als PKW versteuern zu lassen

- wenn ja muß dann Kocher o. Spüle ausgebaut werden oder gibt es auch die Möglichkeit evtl. das Dachbett fest zu verschrauben um die Stehhöhe zu minimieren o.Ä.

- ist eigentlich die E2 Einstufung nicht mit Euro 2 gleichzusetzen oder welcher Einstufung entspricht E2

- welche Möglichkeiten gibt es dann den MV auf Euro 2 zu bringen.

Danke im Voraus.

am 5. Mai 2011 um 8:40

Wichtig!

Der Eintrag So.KFZWomo in Brief & Schein ist für das Finanzamt ohne Relevanz. Für eine Besteuerung als WoMo ist zwingend ein fest eingebauter Küchenblock (Spüle & Herd) sowie eine Standhöhe von 170cm an Kocher und Spüle notwendig. (Das kann auch über ein Klappdach realisiert sein) Das heißt aber, dass ein T3 ohne Hoch- oder Klappdach nicht als Wohnmobil versteuert werden kann.

KraftStG §2 Abschnitt 2b

Ich musste meinen Bus aber nicht vorführen sondern durfte das anhand von Bildern nachweisen.

Gruß

Wolle

am 5. Mai 2011 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von blaetterlein

- wenn ja muß dann Kocher o. Spüle ausgebaut werden oder gibt es auch die Möglichkeit evtl. das Dachbett fest zu verschrauben um die Stehhöhe zu minimieren o.Ä.

Du musst nix verändern, um dein Fahrzeug nicht mehr als Womo zu versteuern. Bei der Vorgaben handelt es sich ja um notwendige Bedingung, wenn du als Womo versteuern willst. Es ist nicht vorgeschrieben ein Fahrzeug als Wohnmobil zu versteuern.

Gruß

Wolle

Zitat:

Original geschrieben von blaetterlein

- ist eigentlich die E2 Einstufung nicht mit Euro 2 gleichzusetzen oder welcher Einstufung entspricht E2

E2 entspricht Euro 1

Der MV hat als PKW mit geregeltem Kat so € 330,-- Steuern im Jahr.

Gruss

am 5. Mai 2011 um 13:08

also ich zahle etwa 170 euro hab kaltlaufregler und katalysator drinne. auch mv 95 ps

Mahlzeit!Irgenwie wundrts mich immer wieder so Steuer-Threads zu lesen.Da sind doch ganze Lexika drüber geschrieben worden.

rottenjesus:Da solltest mal nachkucken.Euro2 beim MV kost als Hubraumbesteuerung 153€.

Gruß Frank!

Da isser ja. Bärchen, wo warst du gestern???

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