Supersport Auspuffanlage Eintragung 4.2
Ich wollte mich mal an die Leute wenden die einen Supersport Endschalldmämpfer an Ihrem A8 4.2 MPI verbaut haben.
Ich musste diesesmal beim Tüv vorfahren und dann sagte dieser mir das die Endschalldämpfer nicht eingetragen seinen????Ich dachte nur ooookay kein Problem hast ja ein Teilegutachten und lässt es eintragen.
Pustekuchen :-(
Im Gutachten von Supersport steht der A8 4.2i ja drin aaaaber mit der Hubraumangabe im Gutachten ist es so eine Sache.
Da steht im Gutachten zwar 246KW aber 4163ccm Hubraum obwohl dieser ja 246KW und 4172cmm Hubraum hat.
Die Modelle ab 2009 hatten 4163ccm Hubraum jedoch würde die KW Zahl ja nicht mehr stimmen :-/
Er möchte mir den Endschalldämpfer nicht eintragen da diese Zahlangabe nicht passt.
Hatte jemand schon so ein Problem???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@K.Reisach schrieb am 12. Juli 2016 um 15:56:41 Uhr:
Zur Not ändern das Gutachten selber, wird in dem Fall eh nie Probleme machen
§267 StGB (Urkundenfälschung): Das kann dann locker bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe geben.
Auf Anstiftung dazu steht die gleiche Strafe nach §26 StGB.
Über deine Beiträge solltest du dir nochmals ernsthafte Gedanken machen.
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27 Antworten
Der TÜV Mitarbeiter hat keine Möglichkeit zu erkennen, ob es ein Tippfehler ist. Ob du dir da sicher bist ist vollkommen egal.
Ja, er hat jetzt ganz genau hingeschaut und Ja, das ist ärgerlich... ABER er ist vollkommen im Recht.
Versuche es bei einem anderen.... Blöderweise ist es dann aber immer eine schwebend umwirksame Eintragung, da sie in dieser Form niemals hätte passieren dürfen. Wenn einer bei einer Kontrolle dann auch ganz genau hinguckt wird das teuer. Ich geh allerdings nicht davon aus, dass jemals irgendwer so genau schauen wird.
Im Zweifel kannst du dir durch einen anerkannten Sachverständigen ein Gutachten erstellen lassen...das ist wasserdicht.
Beitrag entfernt...
MT ist kein rechtsfreier Raum. Wir tolerieren keine Beiträge, die gegen geltende Gesetze oder NUB verstoßen.
Gruß
gamsrockl
MT-Moderation
Zitat:
@K.Reisach schrieb am 12. Juli 2016 um 15:56:41 Uhr:
Zur Not ändern das Gutachten selber, wird in dem Fall eh nie Probleme machen
§267 StGB (Urkundenfälschung): Das kann dann locker bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe geben.
Auf Anstiftung dazu steht die gleiche Strafe nach §26 StGB.
Über deine Beiträge solltest du dir nochmals ernsthafte Gedanken machen.
ohh man ey... da packt man sich am kopf bei so forum-sheriff's
Typisch Deutsch 😉
Ne Ne Ne
Sowas hab ich ja auch noch nie gehört :-)
Ich war gestern kurz beim RW TÜV und der Prüfer sagte mir ich sollte mal am Donnerstag wenn er Zeit hat damit vorbeischauen und dann machen wir das schon mit der Eintragung.Er wollte vorher nochmal mit dem jenigen telefonieren, der bei Tüv Austria das Gutachten erstellt hat.
Er schien mit sehr kompetent und hat sich auch klasse um mein Anliegen gekümmert.
Ich bin momentan noch ziemlich optimistisch 🙂
@Monstercivic:
Ich habe genau denselben Auspuff wie du von Supersport unter meinem Audi A8 4.2 Quattro BJ 2003 und ich habe den ohne Probleme beim TÜV eingetragen bekommen. Siehe hier ein paar Fotos. Da hatte der TÜV überhaupt nichts zu meckern und das, obwohl ich zusätzlich noch eine andere Heckschürze hinten dran habe.
Ich habe mal in mein TÜV-Gutachten für den Supersport-Auspuff reingesehen. Dort steht tatsächlich in der Spalte Motor / Hubraum [cm³] 4163. Meinen TÜV-Prüfer hat das überhaupt nicht gejuckt. Der hat sich das Gutachten zwar schon genau angesehen, aber da hat er nichts gesagt.
Der Tüv Prüfer gestern vom RW Tüv sagte einfach es ist alles gut und hat den einfach so eingetragen.
Er könne nicht verstehen wie der andere Prüfer so einen Terz um nichts gemacht hat.
Er hatte noch ein paar Fotos zur Dokumentation gemacht, geguckt ob er ordentlich angebracht ist und hat mir seinen Segen gegeben.
Alles wieder in bester Ordnung 🙂
Es gibt Prüfer, die dürfen nur eintragen, was auf dem Papier steht.
Und es gibt Sachverständige, die auch Prüfer sind, die dürfen allerdings auch ihren Kopf benutzen und aufgrund ihrer Ausbildung auch Sachen komplett ohne Gutachten eintragen.
Per Einzelabnahme bei einem Sachverständigen geht eine Menge.
Nur mit genau diesem Gutachten gibt es halt Probleme. Aber der Tüv-Mitarbeiter als Sachverständiger muss sich hier keine sonderlich grossen Gedanken machen und kann das schon Eintragen (nur eben nicht auf Grundlage dieses Gutachtens).
Und nicht jeder TüV-Mitarbeiter darf das. Der Erste zumindest offenbar nicht.
Der hat das einfach nach Gutachten eingetragen, ne Einzelabnahme von ner Aga möchtest du nicht bezahlen, hier wurde der Quatsch einfach bewusst ignoriert und als geltend, da Druckfehler, behandelt.
Alles andere ist und bleibt Haarspalterei.
Die Kontrolle der korrekten Montage find ich gut, die Prüfer hier tragen dir sogar Gewindefahrwerke ein, ohne das Auto jemals von unten gesehen zu haben haha
Wenn ich das dranbastel ok, bei den ganzen Moechtegernbastlern macht mir das irgendwie Sorgen.
Das war in diesem Fall auch keine Einzelabnahme sondern eine Eintragung per Teilegutachten.
Hab nämlich nur 50 € zahlen müssen.
Eine Einzelabnahme hätte weit aus mehr gekostet