Styling 30
Ich fahre einen E36 320i Touring von 1997. Im Jahr 2014 wurde ein Fahrwerk von H&R über eine Änderungsabnahme per GTÜ abgenommen. Verbaut waren damals 15 Zoll Winterräder mit 205er Bereifung. Heute war ich erstmals mit Sommerrädern bei der Dekra, Styling 30 in 16 Zoll auch in 205er Breite. Nun war man der Meinung, das 16 Zoll Felgen nicht zulässig wären, nun eine Vollabnahme fällig wäre.
Laut dem Rad-Reifen-Katalog:
https://www.robingroppe.de/media/various/bmw_e46c/e36_rad_reifen.pdf
sind 16 Zoll LM-Felgen aber ab Werk zulässig auf dem Touring, oder doch nicht?
53 Antworten
Und hier die Antwort von TÜV Nord, was super schnell ging, gestern geschrieben, heut früh schon die Antwort...
""Sofern das Fahrwerk in Verbindung mit den genannten Reifen eingetragen wurde, sind auch nur diese Räder geprüft und zulässig. Sollte dies nicht der Fall sein, sind alle Räder aus der Typgenehmigung zulässig.""
Läuft also doch auf eine Prüfung hinaus...
Was sind die genannten Räder, die 15" oder die Typ 30.
Zeig doch mal bitte deine Eintragungen aus der ZUB 1.
Wenn Rad-Reifen-Kombis bei der Abnahme genannt worden sind, dann sind auch nur diese zulässig.
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Und das ist auch so tatsächlich bei dir eingetragen?
Hmm, warum hattest du das nicht erwähnt? Wäre ja eine doch wichtige Info.
Oder hab ich das etwa überlesen?
Nein, das meinte der TÜV Nord, das nur die Rad-Reifen-Kombi erlaubt ist, mit der das Fahrwerk abgenommen worden ist. Im Gutachten steht, geprüft mit 205/60R15. H&R sagt, das man auch andere Räder fahren darf, wenn die Auflagen erfüllt sind. Aber egal, ich muss zur 21er Abnahme, da führt kein Weg vorbei, was soll's...
Bitte, jetzt eire doch nicht so rum.
Zeig was bei dir drin steht.
Ansonsten bleibe ich dabei. Die Räder darfst du so fahren es sei denn in dem Gutachten der Tieferlegung steht was gegenteiliges drin.
Aber tu uns allen einen gefallen, lege mal die Fakten und Daten richtig auf den Tisch.
Im ersten Beitrag habe ich schon alles wichtige erwähnt, auch das bei der Abnahme 15er Felgen montiert waren.
Für mich ist das Thema durch, da alle drei Organisationen der selben Meinung sind, dass es eine Abnahme geben muss.
Ich danke euch...
Die Styling 30 (Doppelspeichen-Styling, S277) braucht, insofern nachgerüstet, einen Lenkwinkelbegrenzer, weil es sonst bei vollem Einschlag im Radhaus schleift.
Sie war bei oft bei Top-Modellen, als auch beim Ausstattungspaket "Sportpaket M" (S377) generell Bestandteil der Serienausstattung. Mit 225/50/R16 ist dieses Rad wie bereits erwähnt eher konservativ, dabei spielt die Karosserieform keine Rolle.
Anbei das Gutachten, damit ist die Eintragung vollkommen problemfrei möglich.
Viel Erfolg!
Vielen Dank, ich habe am 02.05. einen Termin bei der GTÜ, da werde ich das Dokument vorlegen, bin gespannt...
Warum zeigst du uns nicht was bei dir genau eingetragen ist?
Deinen Namen Adresse usw. kannst doch unkenntlich machen.