Styling 30
Ich fahre einen E36 320i Touring von 1997. Im Jahr 2014 wurde ein Fahrwerk von H&R über eine Änderungsabnahme per GTÜ abgenommen. Verbaut waren damals 15 Zoll Winterräder mit 205er Bereifung. Heute war ich erstmals mit Sommerrädern bei der Dekra, Styling 30 in 16 Zoll auch in 205er Breite. Nun war man der Meinung, das 16 Zoll Felgen nicht zulässig wären, nun eine Vollabnahme fällig wäre.
Laut dem Rad-Reifen-Katalog:
https://www.robingroppe.de/media/various/bmw_e46c/e36_rad_reifen.pdf
sind 16 Zoll LM-Felgen aber ab Werk zulässig auf dem Touring, oder doch nicht?
53 Antworten
Hier meine Zulassung...
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Fahr bitte nochmal mit folgenden Papieren zu einem Sachverständigen und sag ihm, dass es sich um Originalfelgen ab Werk von BMW handelt, siehe Bilder anbei.
Es ist keinerlei Eintragung in Verbindung mit 30mm Tieferlegungsfedern nötig, da die Styling 30 mit deinem Fahrzeugtyp ab Werk geprüft wurde.
Ich gebe dir Brief und Siegel, dass bei einer normalen HU & AU diese Felgen garnicht zur Debatte stehen, da es ja Originale sind ^^
Sehe ich auch immer noch genau so. In der ZUB1 werden immer die Felgen eingetragen die bei Auslieferung drauf waren und das sind dann immer die kleinste Größe.
Ich sehe hier nichts mit Tieferlegung mit Bindung an eine bestimmte Felge.
Daher gilt hier die Reifenfreigabeliste von BMW und du hast sogar die Einzelfreigabe die ich wie gesagt noch nie gesehen habe.
Es sei denn im Gutachten von der Tieferlegung sind explizit die 16" und oder auch die Felgen ausgeschlossen.
Das glaube ich aber nicht. Würde ich aber sicherheitshalber prüfen.
Danke dir...
Mit den Papieren und noch anderen, war ich schon vorsprechen, kein Erfolg. Letzten Endes ist das Fahrwerk garnicht Schuld, die 16er müssten auch mit Serienfahrwerk abgenommen werden, so die Meinung der GTÜ und Dekra.
Es ist ja auch so, ich kaufe mir irgendwelche Felgen mit Bereifung, die eine ABE für mein Fahrzeug besitzen. Das bedeutet eigentlich, anschrauben und los fahren, da frei von Abnahme und auch Eintragung. Das gilt aber grundsätzlich nur dann, wenn die neu gekaufte Rad-Reifen-Kombi in der Zulassung steht.
Das Gutachten von @BMW_Classic kann mir auch nur bei der Abnahme behilflich sein, was er ja auch selber schreibt...
So wurde mir das verklickert und ich kann es glauben oder auch nicht.
Und was BMW betrifft, den Kundenservice hatte ich diesbezüglich angeschrieben...man verwies auf die COC-Papiere, wo alle zugelassenen Rad-Reifen-Kombis verzeichnet sind, nur habe ich kein solches Dokument...
Die von mir gezeigte Seite stammt aus einem COC-Doku welches Google ausspuckte.
Ja aber das kann es doch nicht sein, das Originale Felgen von BMW per Einzelabnahme eingetragen werden müssen - seit wann ist das denn so??? Des gibt’s doch garned???!!!
Genau diese Felge ist im COC für alle Varianten hinterlegt.
Ich habe mir den Mund fusslig geredet, einmal bei der Dekra, später bei der GTÜ und schriftlich bei TÜV Nord und auch den BMW Kundenservice. Sogar bei der Zulassungsstelle habe ich versucht die 16er einzutragen zu lassen, keine Chance...
Ich muss mich geschlagen geben, wenn alle drei Prüforganisationen das selbe sagen, leider...
Jetzt will ich auch mal meinen Senf als aaSmT dazu geben.
Grundsätzlich ist das bei den frühen e36 so, dass die Rad-Reifenkombinationen in 16 Zoll gemäß den Auflagen (zahlen in Klammern beachten, ans Ende der Dokumente Scrollen und dann die Beschreibung der Zahlen lesen) aller Dokumente die hier vorgebracht wurden, einzutragen sind. Und zwar gemäß §19,3 StVZO, früher Anbaubestätigung genannt.
Normalerweise ist die Kombination von Fahrwerksänderung und nicht Serienmäßigen Rad-Reifenkombinationen eine Sache für die Einzelabnahme (§21 in Verb. Mit 19,2 StVZO). Also erstmal vollkommen richtig das Verhalten der Prüforganisationen.
Jetzt haben wir aber den netten Zusatz in vielen Gutachten der Federhersteller, den der TE auch folgerichtig zitiert hat, dass es keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von nicht Serien - Rad-Reifenkombinationen gibt. Solange die dortigen Auflagen eingehalten werden.
Damit kommen wir aus der Einzelabnahme wieder raus.
Rein technisch gesehen wird zwar durch die Tieferlegungsfedern die Nulllage geändert, nicht aber die maximalen Federwege oder andere Funktionsmaße, die die Freigängigkeit der Räder beeinflusst, weshalb es diesen Netten Text-Zusatz gibt.
Von daher ist aus meiner Sicht eine Abnahme nach §19.3 StVZO in der Kombination gar kein Problem und die netten Herren/Damen/wie auch Immer hatten keine Lust/Zeit/Ahnung sich damit richtig zu beschäftigen.
Irgendwas kann nicht ganz stimmen, wenn ich beim 91er 325i Felgen vom Z4 (8x17) mit Distanzscheiben nach 19.3 direkt beim TÜV Hessen eintragen lassen konnte und diese Räder die sogar zu der Baureihe passen nicht?
Edit: Im TIS steht eindeutig, dass auf einem 320i Touring die Styling 30 zulässig sind.
Ja, das wissen wir doch bereits aus der Freigabe.
Das Einzige was dagegen sprechen kann ist wenn was gegen sprechendes im Gutachten der Tieferlegung stehen würde.
Stellt euch mal vor zuerst wären die Style 30 drauf gewesen und dann die Tieferlegung und nix steht bzgl. Felgen im Gutachten sondern das alle freigegebenen Felgen erlaubt sind. Was dann?
Genau, dann wäre das FW eingetragen worden ohne die Felgen auch nur zu erwähnen.
Leute in der ZUB steht oft die kleinste Größe oder die womit er ausgeliefert wurde, das heißt aber nicht das er nur die fahren darf. Er darf alle Felgen fahren die in der Freigabe gelistet sind.
Wozu soll die denn sonst gut sein??
Die Prüfer sind entweder zu dusselig oder haben keinen Bock.
Wir wissen aber immer noch nicht was in dem Gutachten an Auflagen steht.
Der TE hat sich dazu ja nicht geäußert. Ich gehe davon aus da die auf serienmäßige Felgen abstellen und die 30er gehören dazu.
Bei 225er sind halt nur die Auflagen zu beachten und das sind die Leb´s.