Stützlast - Fahrrad auf AHK
Hi zusammen,
Ich spiele aktuell mit dem Gedanken eine abnehmbare anhängerkupplung an meinem jetzigen Auto nachzurüsten. Es handelt sich um einen Audi A1 sportback aus 2011. Leider sind in den fahrzeugpapieren nur 50 kg stützlast eingetragen. Da meine Freundin aus gesundheitlichen Gründen ein E-Bike fahren muss und wir öfter drei Fahrräder transportiert haben würde das mit Gewicht der Fahrräder und dem Eigengewicht des Fahrradträgers eigentlich zu viel sein.
Sind diese Lasten extrem konservativ kalkuliert und ich kann auch problemlos 60 oder 70 Kilo drauf machen?
Mein Vater hat damals auf seinem a4 sogar einen Moped Träger auf der AHK gehabt und ich war echt schockiert, als ich von den 50 Kg Bein A1 gelesen habe....
124 Antworten
Zitat:
@tchibomann schrieb am 14. Juni 2023 um 13:32:36 Uhr:
Moin,
hat eine starre AHK eine höhere Stützlast? Aber die willst Du aus optischen Gründen bestimmt nicht montieren wenn dem so ist?
....
Nein, die bringt keinerlei Vorteile. Die Stützlast wird in erster Linie vom Fahrzeughersteller vorgegeben und ist Bestandteil der ABE.
Meine abnehmbare AHK darf übrigens genauso viel, wie mein Focus, beide 90 kg 🙂
Warum nicht die ganze Fuhre aufs Dach? Der A1 hat erstaunliche 75kg Dachlast, also kein Problem, alles dort unterzubringen. Ich habe längere Zeit ein 25kg E-Bike auf ein höheres Auto gewuchtet, bis ich uns Klapp E-Bikes gegönnt habe. Die sind zwar auch nicht leichter, aber einfacher zu verstauen.
So hier mal die richtige Antwort 😉
Die eingetragene Stützlast des Fahrzeuges ist hier völlig irrelevant, einzig zu beachten ist die Traglastangabe von der Nachgerüsteten Anhängerkupplung (die darf nicht überschritten werden). Achslasten und Gesamtgewicht natürlich auch nicht.
Ein Radtgräger ist nämlich kein Anhänger und die Anhängerkupplung dann keine Anhängerkupplung sondern ein "Befestigungsadapter für Gepäckträger". Selbst ohne eingetragene Anhängelast/Stützlast darfst sowas fahren.
Klingt komisch, ist aber so.
Bevor einer Fragt: Nein, das ist keine Ironie.
Gruß Metalhead
Deine Antwort ist natürlich Unsinn.
Im übrigen, für diejenigen (@Rockville ), die keine BDA lesen können.
Zwischen den 300-600mm darf der TE interpolieren.
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Er hat ja noch keine gekauft. Also darf er es nicht. 😁
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:10:58 Uhr:
Deine Antwort ist natürlich Unsinn.
Die hab ich am liebsten, keine Ahnung aber Unsinn schreiben.
Zitat:
Im übrigen, für diejenigen (@Rockville ), die keine BDA lesen können.
Welche Relevanz hat die Fahrzeug-BDA (zumindest nehme ich an daß die das ist) bei einer nachgerüsteten Anhängerkupplung?
Gruß Metalhead
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:10:58 Uhr:
Im übrigen, für diejenigen (@Rockville ), die keine BDA lesen können.
Lass mich raten: Deine Bilder sind gar nicht aus einer Betriebsanleitung eines A1.
Ne, die ist vom A8.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Juni 2023 um 22:14:44 Uhr:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:10:58 Uhr:
Deine Antwort ist natürlich Unsinn.Die hab ich am liebsten, keine Ahnung aber Unsinn schreiben.
Im übrigen, für diejenigen (@Rockville ), die keine BDA lesen können.
Welche Relevanz hat die Fahrzeug-BDA (zumindest nehme ich an daß die das ist) bei einer nachgerüsteten Anhängerkupplung?
Dann ließ dich in die StVZO ein.
Insbesondere Paragraph 30 StVZO.
Erl.8.
Merkblatt über die Verwendung von Hecktragesystemen an Pkw u. Wohnmobilen
An sich ist auch egal.
Wenn der TE schon von vorn herein eine Überlastung der Stützlast einbringt, und wahrscheinlich auch den Hebelarm überschreitet, gibt es eigentlich nicht mehr viel zu schreiben.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:28:11 Uhr:
Erl.8.
Merkblatt über die Verwendung von Hecktragesystemen an Pkw u. Wohnmobilen
Hat hier niemand. Vielleicht ist es deine Bringschuld, daraus die angeblich relevanten Passagen zu zitieren?
Im Übrigen ist es ja völlig richtig, dass die Stützlast allein nicht maßgeblich ist. Wenn der Fahrzeughersteller andere Anweisungen gibt und/oder der Hersteller des Radträgers noch den D-Wert der AHK berücksichtigt, dann kann das weitere Einschränkungen bedeuten.
Als Beispiel ein Auszug einer BDA für einen Uebler-Radträger.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:28:11 Uhr:
Dann ließ dich in die StVZO ein.
Insbesondere Paragraph 30 StVZO.
Hä? Beschaffenheit der Fahrzeuge?? Das ist ja nicht mal dicht dran.
Fakt:
Es gibt keine Vorschrift für Gepäckträger, nicht auf der Heckklappe (oder hat die etwa irgendwo eine Traglast eingegtragen?) und nicht auf der Anhängerkupplung. Alles was vorgegeben ist betrifft Anhänger und ein Gepäckträger ist kein Anhänger.
Hier gibt's auch was zu lesen:
https://www.aukup.de/.../Stuetzlast:::3199.html?...
Wenn ein Kupplungshersteller für einen A1 eine Kupplung baut die laut seinen Angaben 1t trägt dann darfst da auch 1t raufschrauben. Wird natürlich keiner machen, klar weil der Karren dann vorne in der Luft hängt. Wenn aber einer 100kg zulässt, dann dürfen die da drauf (für den Gepäckträger, NICHT für den Anhänger, weil dafür gibt's Vorschriften).
Ich behaupte nicht daß es eine Kupplung mit 100kg für den A1 gibt (und ich suche auch nicht danach), aber wenn es eine gibt dann dürfen da 100kg drauf (gegebenfalls sind da dann auch Hebelarme mit angegeben).
Wie gesagt: "Klingt komisch, ist aber so!". Also nicht immer gleich Unfug schreiben!
PS. Natürlich muß der Träger selber auch die Fahrräder tragen. Man darf da übrigens auch sonstiges Gepäck rauf spannen, aber das ist dann nicht vorgegebene Ladung und der Hersteller ist raus (aber auch das ist erlaubt und allenfalls ein haftungsrechtliches Problem wenn das Zeug flöten geht). Man muß halt wissen was man tut. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. Juni 2023 um 22:33:30 Uhr:
Wenn der Fahrzeughersteller andere Anweisungen gibt und/oder der Hersteller des Radträgers noch den D-Wert der AHK berücksichtigt, dann kann das weitere Einschränkungen bedeuten.
Schrieb ich längst.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:28:11 Uhr:
Wenn der TE schon von vorn herein eine Überlastung der Stützlast einbringt, und wahrscheinlich auch den Hebelarm überschreitet, gibt es eigentlich nicht mehr viel zu schreiben.
Beides wäre irrelevant, da ja dort schon geschrieben steht, dass nur Radträger für max. 2 Fahrräder zulässig sind.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 22:35:41 Uhr:
Schrieb ich längst.
Wo denn?
Heute, um 12:40 Uhr.
Lesen...
Da steht kein Wort zum D-Wert der AHK. "Lesen ..."