Stützlast - Fahrrad auf AHK
Hi zusammen,
Ich spiele aktuell mit dem Gedanken eine abnehmbare anhängerkupplung an meinem jetzigen Auto nachzurüsten. Es handelt sich um einen Audi A1 sportback aus 2011. Leider sind in den fahrzeugpapieren nur 50 kg stützlast eingetragen. Da meine Freundin aus gesundheitlichen Gründen ein E-Bike fahren muss und wir öfter drei Fahrräder transportiert haben würde das mit Gewicht der Fahrräder und dem Eigengewicht des Fahrradträgers eigentlich zu viel sein.
Sind diese Lasten extrem konservativ kalkuliert und ich kann auch problemlos 60 oder 70 Kilo drauf machen?
Mein Vater hat damals auf seinem a4 sogar einen Moped Träger auf der AHK gehabt und ich war echt schockiert, als ich von den 50 Kg Bein A1 gelesen habe....
124 Antworten
Wenn du es dir nicht schönrechnest, und ggf. Nachgewogen hast ...
Btw. Schau in deine BDA, das wird nichts.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 13:31:44 Uhr:
Ja, das glaube ich aber nicht!
Und ich glaube das du das aus der Entfernung, ohne auch nur ein Teil des ganzen gesehen zu haben, nicht beurteilen kannst.
Warum muss man hier künstlich irgendwelche "alternativen Fakten" auftischen, nur damit man sich über ein klar benanntes Szenario echauffieren kann?
Zitat:
@Rockville schrieb am 14. Juni 2023 um 21:52:35 Uhr:
Zitat:
@Phil liebt Audi schrieb am 14. Juni 2023 um 19:57:54 Uhr:
Laut schein. Aber jetzt mal im Ernst, selbst großzügig ausgelegt wiegen wir mit dem Gepäck und Rädern zusammen nichtmal 250kg, daran soll es wirklich nicht scheitern1.
Lass dich nicht verrückt machen. Es gibt hier Tipps, bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann. Es ist doch klar, dass du dir jetzt wegen der paar Fahrten im Jahr weder ein neues Auto kaufen wirst, noch die vorhandenen E-Bikes verkaufen und dir ein Klapprad kaufen wirst, noch einen Lastenanhänger kaufen wirst.2.
Und dann gibt es natürlich noch das ewige Schreckgespenst des angeblichen Verlustes des Versicherungsschutzes. Sei beruhigt, denn wenn etwas passieren sollte (was natürlich zu vermeiden ist), dann zahlt deine Haftpflichtversicherung auch, wenn die Stützlast überschritten war.3.
Das mit der Erhöhung der Stützlast scheint mir der sinnvollste Weg zu sein. Ist natürlich kurios, wenn man so viel Geld zahlen muss, obwohl technisch nichts verändert wird. Ob wirklich gar nichts verändert werden muss (D-Wert der AHK?) würde ich noch mal erfragen.
1. Richtig. Bitte nicht verrückt machen und die Welt an die eigenen Gegebenheiten anpassen. Warum sollte man drauf achten, seine Räder geeignet und sicher zu transportieren. Wenn man eben nix anderes hat …
2. genau, sei beruhigt. DIR fliegt das Fahrrad im Zweifel ja nicht in die Fresse, das ist der Hintermann dem das entgegen kommt. Und ob der (evtl bleibenden?) Personenschaden erleidet kann völlig ausser Acht gelassen werden, weil es ja Max 5000 Euro kostet. Alles gut …
3. es ist ein vielleicht legaler Weg. Ob sinnvoll …?
Uns ist wie gesagt schon mal so ein Fahrradträger durchgebrochen und auf die Straße gefallen, und lustig am Fangseil hinterher gekullert. Meint ihr das war ein Spass, obwohl niemandem was passiert ist? Zum Glück sind die Fahrräder auf dem Träger geblieben. Aber ich habe auch schon ein Fahrrad auf der Landstraße mit 70 erwischt - auch von dieser Seite kein Spass. Man stelle sich vor: Träger bricht und knallt auf die Straße, Fahrrad löst sich und fliegt aufgeschleudert durch den am Fangseil tanzenden Träger dem Hintermann in die Scheibe. Aber ist ja kein Problem, siehe 1+2
Mir ist es unverständlich, wie man so etwas so ignorant sehen kann. Genauso die Werkstatt, die den rat gibt sich keine Gedanken zu machen - die hat sich damit disqualifiziert.
Will man etwas transportieren, dann muss man sehen dass man es richtig tun kann. Kann man es nicht richtig tun, dann muss man die Voraussetzungen schaffen oder es sein lassen. Eigentlich ganz einfach …
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 15. Juni 2023 um 10:49:28 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2023 um 05:56:39 Uhr:
Man könnte eigentlich jedem wünschen, der hier die Folgen herunterspielt, dass derjenige wegen der groben Fahrlässigkeit eines Anderen einen "nicht mehr ganz so leichten Unfall" hat.Manche Aussagen erschüttern mich immer wieder und lassen einen sehr tief in menschliche Abgründe blicken. Da ist man entsetzt, obwohl man von diesem Forum eh schon nicht viel erwartet.
Ich frage mich, was diejenigen, die dem TE vorschlagen, ein neues Auto zu kaufen, selbst in dieser Situation machen würden. Ich bin mir aber zu 100% sicher, dass sie selbst kein neues Auto kaufen würden 😉
Ich bin sicher, es gibt auch noch Menschen denen die möglichen Konsequenzen ihres Handelns nicht scheißegal sind. Und die dann eben nach einer korrekten Lösung suchen.
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Zitat:
@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2023 um 15:13:35 Uhr:
Uns ist wie gesagt schon mal so ein Fahrradträger durchgebrochen und auf die Straße gefallen, und lustig am Fangseil hinterher gekullert.
Das lag aber nicht daran, dass die Stützlast der Anhängerkupplung überschritten war.
ich frage mich sowieso warum hier so viele Leute immer wieder das Thema Fahrradträger ins Spiel bringen, darum geht es doch gar nicht, jedenfalls geht vom TE keine Aussage in die Richtung das der Träger selbst überladen ist. Es geht einzig um die Stützlast des PKW, hängt er den Fahrradträger an eine Fahrzeug mit 60Kg Stützlast ist es völlig legal.
Es nützen also keine Schauermärchen wo der TRÄGER bricht, sondern es müssen schon Fälle sein wo die AHK abbricht.
Wenn der Träger bricht, dann sicher nicht wegen diesen 8,5kg 😉
In der Betriebsanleitung habe ich beim Touareg folgende Angaben gefunden:
Anhängelast und Stützlast:
Die maximal zulässige Stützlast der Anhängerdeichsel auf dem Kugelkopf der Anhängevorrichtung darf 140 kg nicht überschreiten.
Montage eines Fahrradträgers am Kugelkopf der Anhängevorrichtung:
Die maximale Traglast (Trägersystem inklusive Zuladung) des auf dem Kugelkopf montierten Fahrradträgers beträgt 75 kg.
Ich darf also für den Fahrradträger nicht die maximal zulässige Stützlast ausnutzen. Eventuell findet der TE in seiner Betriebsanleitung etwas Ähnliches. Ist ja auch ein VW.😉
Nur 75 kg bei T req ?
Da kann ich mir kaum vorstellen ,das der A1 die Stützlast voll ausnutzen darf für ein Trägersystem
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. Juni 2023 um 12:40:41 Uhr:
Schau ins Handbuch des A1. Da steht der maximale Abstand des Schwerpunkt bei einem Fahrradträger.
Ich glaube nicht, dass das in der Betriebsanleitung steht. Bei meinem A3 steht der wenig sinnvolle Hinweis: "Die zulässige Zuladung des Heckträgersystems verringert sich mit zunehmendem Abstand von der Anhängevorrichtung." Das erscheint zwar logisch, weil dann der Hebelarm größer wird, aber in welchem Maße sich die Zuladung verringert und bis zu welchem Abstand welche Beladungsgrenzen gelten, steht da nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. Juni 2023 um 16:21:29 Uhr:
Nur 75 kg bei T req ?
Da kann ich mir kaum vorstellen ,das der A1 die Stützlast voll ausnutzen darf für ein Trägersystem
Da geht es wohl eher um das Biegemoment, das ja im Anhängerbetrieb so nicht auftritt. Diese Grenze dürfte daher unabhängig von der max. Stützlast sein.
Mein Rennrad 7,5 KG mein Sportrad 10,00 Kg E Bike 25 KG mit Akku , also das mit den 58,5 kg kann hinkommen. Ich weis ja nicht wie Groß das Rad des Neffen ist.
Manche Vorschläge sind schon sehr abenteuerlich .
Kann man nicht ein Stützrad unter die AHK setzen?
Da fehlt irgendwie der Ironie-Smiley. Oder meinst du es etwa ernst?
Machen Sie bei Feldhäckslern vorne unterm Maisgebiss ja auch, um die Genehmigungsfähige Achslast nicht zu überschreiten, werden zwei 8 Zoll Anhänger Räder angebracht, um 2to von der Vorderachse zu bekommen
@Rockville natürlich meine ich das nicht ernst. Ich dachte eine Kennzeichnung könne ich mir späten.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. Juni 2023 um 16:21:29 Uhr:
Nur 75 kg bei T req ?
Das habe ich mich auch gefragt. Ca. 1,5 Jahre lang dachte ich, bei 140 kg brauche ich mir keine Gedanken machen. Dann kam die Erleuchtung, als ich die Betriebsanleitung etwas langsamer gelesen habe.😁 Zum Glück bin ich bei meinem Träger noch weit unter der Grenze.