Gefährliche Überholsituation PKW Fahrrad
Heute früh hatte ich ein unschönes Erlebnis.
Nach einer Tour durch den heimischen Spessart mit meinem eMTB bin ich auf dem Heimweg die letzten Kilometer auf der Straße gefahren. Die Straße ist leicht abschüssig, nach einer scharfen Linkskurve führt die Straße durch einen Wald, hat dann ein Gefälle von Ø 8-9%, ist leicht kurvig, entgegenkommender Verkehr kaum einsehbar, nach rund 500 m folgt eine 180°-Rechtskurve, nach knapp weiteren 500 m kommt ein Ortseingang. Ich fahre diese Strecke mit meinem Auto vor und nach den Kurven zumeist mit 60 km/h.
Rund 200 m nach der Linkskurve hatte ich mit meinem Bike laut GPS schon 60 km/h, insofern bremste ich leicht ein, um diese Geschwindigkeit nicht zu übertreffen. Bei einer solchen Geschwindigkeit bergab und kurvig habe ich fast die ganze mir zur Verfügung stehende Fahrspur genutzt, zum einen, weil ich bei einem leichten Schlenker nicht in der Leitplanke landen wollte, zum anderen, weil ich sicherstellen wollte, dass mich nicht irgendein Irrer trotz schlecht einsehbarem Kurvenverlauf noch überholt. Bei der Geschwindigkeit hört man aufgrund der Windgeräusche auch nichts mehr von hinten kommen. Umso schockierter war ich als mich plötzlich ein PKW mit geschätzt 80 km/h mit einem Seitenabstand von 30 cm überholte. Ich war so erschrocken, dass ich tatsächlich fast in der Leitplanke gelandet wäre.
Unten am Ortseingang war eine Baustellenampel auf rot. Ich habe den PKW-Fahrer zur Rede gestellt. Er entgegnete, dass ich in der Mitte der Straße gefahren wäre und dass die Straße nicht mir gehören würde. Stimmt nicht, ich war mittig auf der Fahrspur. Doch selbst wenn – wäre das eine Rechtfertigung mit so knappem Seitenabstand zu überholen? Er zeigte sich nicht einsichtig.
Hätte er sich einsichtig gezeigt oder hätte er erläutert, dass er die Situation falsch eingeschätzt hatte, wäre alles gut gewesen. So aber habe ich das nächstgelegene Polizeirevier aufgesucht, anwesend war nur ein Beamter. Dort wiegelte man zunächst ab und wollte keine Anzeige aufnehmen, es hätte keine Gefährdung vorgelegen, es würde höchstens auf eine Ordnungswidrigkeit hinauslaufen. Ich bestand jedoch darauf. Da man keine Zeit hatte, um eine qualifizierte Anzeige aufzunehmen, notierte der Beamte sich einige Details, u.a. das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und zum Fahrer, und versprach mich anzurufen. Kaum wieder daheim, kam schon sein Anruf. Zwischenzeitlich hätte er mit dem Fahrzeugführer telefoniert, der sich als Ortskundiger aus einem Nachbardorf herausstellte und der meine Schilderungen bestätigte. Er hätte die Situation lediglich nicht so gefährlich eingeschätzt wie ich. Anzeigentext über Telefon diktiert und Aktenzeichen erhalten. Schau’n wir mal, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.
Ich habe schon einige schlimme Situationen auf dem MTB erlebt, selbstverschuldet im Wald oder eben durch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Die weitaus gefährlicheren Situationen waren stets auf der Straße. Das heutige Erlebnis nimmt eine Top-Position ein.
Im Rückblick habe ich mich kritisch gefragt, ob ich mich an irgendeiner Stelle eventuell falsch verhalten habe. Selbstverständlich fahre ich mit dem Bike grundsätzlich stets am rechten Rand, aber angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit erschien mir das in dieser Situation nicht klug, so dass ich wie schon erwähnt fast die gesamte Fahrspur beansprucht habe. Dies wiederum erschien mir auch vertretbar, weil ich angesichts meiner eigenen Geschwindigkeit nicht wirklich damit gerechnet habe, dass mich jemand bei dem gegebenen Kurvenverlauf, bei dem Gegenverkehr zudem kaum einsehbar ist, noch überholen würde, Irre ausgenommen.
Wer sieht das anders?
Zur Veranschaulichung der Örtlichkeit hänge ich mal einen Kartenausschnitt an. In der Realität sind die Kurven enger als es auf der Karte herauskommt. Die erste Linkskurve beispielsweise (Markierung A) durchfahre ich mit dem Auto mit nur 40-50 km/h, so ich sie denn nicht schneiden wollte.
155 Antworten
Gabs keinen Radweg?
Die möglichen Verletzungsfolgen wären deutlich geringer, wenn du die Geschwindifkeit auf 20-30 km/h beschränken würdest. Das Rad ist dabei beherrschbarer. Es hilft deiner Familie nichts, dass du schneller fahren durftest und andere VT dich nicht hätten zu Fall bringen dürfen. Du kannst nur das eigene Verhalten beeinflussen.
Mit dem Fahrrad erreiche ich solche Geschwindigkeiten nicht.
Als Auto- und Motorradfahrer weiß ich aber, dass der PKW-Fahrer sich völlig rücksichtslos verhalten hat.
Ein Zweirad benötigt bei der Geschwindigkeit in engen Kurven die ganze Fahrspur und nicht nur den rechten Rand.
Zusätzlich ist außerorts ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zu Fahrradfahrern einzuhalten.
Daraus ergibt sich, dass der dich auf deiner Fahrspur nicht überholen durfte.
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Zitat:
@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2025 um 23:06:17 Uhr:
Nein, sonst hätte ich den ja benutzt.
Glaub ich nicht. Hättest die Geschwindigkeit ja nicht fahren können.
Mit 60 mitten auf der Straße fahren, die anderen VT vorsätzlich blockieren und dann heulen.
Wir haben mal gelernt rechts zu fahren. Aber wenn man mit 60 mit dem Fahrrad unterwegs braucht man wohl die ganze Straße
Klar hätte der Autofahrer keinesfalls mit derart geringem Seitenabstand (geschätzte 30 cm?) und/oder vor einer kaum/nicht einsehbaren Kurve überholen dürfen.
Doch seit wann setzt eine hohe Eigengeschwindigkeit (60 km/h) auf'm Radl das Rechtsfahrgebot (nach §2, Abs. 2, StVO) außer Kraft ?
Ich bezweifle, dass das Fahrrad bei 60 km/h beherrschbar ist und ein Anhalten jederzeit gefahrlos möglich ist. Insofern sollte man nicht mit Steinen auf den Autofahrer werfen wenn man selbst im Glashaus sitzt. Ich persönlich halte diesen Ritt für verantwortungslos auf einer öffentlichen Strasse. Auf einer Rennstrecke Feuer frei, aber nicht da.
Sollte das Überholmanöver tatsächlich bei diesem Tempo und mit diesem Seitenabstand erfolgt sein - stimme ich zu, der Autofahrer hat sich falsch und gefährdend verhalten. Allerdings bin ich auch der Ansicht, das Fahren mit einem MTB in diesem Tempobereich (den Rennradfahrer ja nur unter optimalen Bedingungen erreichen) ist mMn verantwortungslos. Der TE sagt selbst, dass er bei diesem Tempo nicht mal mehr irgendwas von hinten kommen hören kann. An sich müssen beide Seiten froh sein, dass hier nix passiert ist, ich kann meine Stimme für keine Seite abgeben. Jedenfalls ist es auch nicht einfach statthaft, als Radler die komplette Spur zu blockieren, man hat erstmal das Gebot am rechten Rand zu fahren.
Ein Radweg war nun mal nicht gegeben. Selbstverständlich hätte ich auf einem solchen nicht so schnell fahren können, genauso wenig wie auf Kopfsteinpflaster. Die Straße ist dort in sehr gutem Zustand, keine Ausbesserungen, links Felswand, rechts Leitplanke mit steil abfallendem Hang, da springt mir auch kein Rentier vor's Rad. Und natürlich ist ein Rad mit 20-30 km/h beherrschbarer als mit 60 km/h. Aber das steht hier alles nicht zur Debatte.
Ich durfte dort so schnell fahren. Das Rechtsfahrgebot habe ich nicht missachtet, aber den Sicherheitsabstand nach rechts vergrößert. Und das man mit einem Zweirad in Kurven mehr Platz benötigt, will ich nicht erklären wollen.
Man hört schon bei 30 km/h aufgrund von Windgeräuschen nichts mehr von hinten kommen. Dessen bin ich mir stets bewusst, als Rad- wie auch dahinter fahrender Autofahrer. Ich habe es eingangs erwähnt, um zu verdeutlichen, dass ich das Überholmanöver auch nicht hätte kommen hören können.
Selbst wenn du vielleicht etwas weiter rechts hättest fahren können, bedeutet das nicht, dass ein von hinten kommendes Fahrzeug dich gefährden darf und nichts anderes hat der PKW-Fahrer gemacht.
Vermutlich wollte der dir mal zeigen, dass er der Stärkere und Schnellere ist.
Leider gibt es von solchen Idioten viel zu viele auf unseren Straßen.
Als ich ihn an der Ampel zu Rede stellte, hatte ich aufgrund seines Habitus nicht den Eindruck, dass er mir zeigen wollte, dass er der Stärkere und Schnellere ist. Ich hatte eher den Eindruck, dass er sein Überholmanöver als ganz normal ansah, was sich dann anschliessend in seiner Aussage gegenüber dem Beamten sinngemäß bestätigte.
Du warst bei der Vernehmung des beschuldigten dabei. Mach Dich nicht lächerlich. Seine Aussage siehst Du frühstens vor Gericht.
Wenn Du mir erklärt hättest, mit dem E Rad 60 gefahren zu sein, hätte ich dieses erstmal auf die Rolle genommen.
Ich habe nicht geschrieben, dass ich dabei war, da hast Du etwas missverstanden.
Den zweiten Absatz mit der Rolle verstehe ich nicht.