Stromersparnis bei Dimmung Tagfahrleuchten?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

habe alle Themen zu Tagfahrleuchten gelesen, aber hierzu konnte ich noch keine Antwort finden.

Was macht es denn "Stromverbrauchstechnisch" aus, wenn ich Tagfahrleuchten Nordamerika auf 75% Dimmung habe gegenüber keiner Dimmung oder gegenüber Skandinavien?

Und ist es schlecht für die Lampen, wenn sie gedimmt sind?

Mich interressiert eine Zahlenangabe in Watt oder Prozent.

mfg

30 Antworten

verbrauchstechnisch nicht spürbar würde ich sagen ^^

wieviel watt haben denn die birnen? bzw. welche birnen werden dafür verwendet?

Es ist ganz normales Abblendlicht H7 55Watt.

Ist jetzt 75% Dimmung gleich 25% weniger Stromverbrauch?

Wenn die Leistung (Stromaufnahme) der H7 - Lampen um 25% reduziert wird, nimmt die Menge des ausgebrachten Lichtstroms überproportional ab. D. h. Du fährst praktisch fast mit Standlicht.

Der Sicherheitsgewinn ist nahezu verloren, da Tagfahrleuchten ab 10 - 20 Meter Entfernung wesentlich stärker Leuchten als das normale Abblendlicht. (Mehr Leuchtdichte auf kleinerer Fläche)Wer das jetzt noch dimmt (was in Deutschland illegal ist da weniger Leuchtdichte auf größerer Fläche) kann gleich ohne Licht fahren.

Am Tage gillt:

kein Licht = schlecht

Standlicht / Nordamerika TFL = illegal

Abblendlicht = gut / besser als ohne

Tagfahrlicht = perfekte Erkennbarkeit im Gegenverkehr

Gruß,
M

Ich fahre mit dem US Tagfahrlicht (in Komfortsteuergerät eingestellt) und einer Dimmung auf 60 % herum und kann auch mit dem gedimmten Licht noch mehr sehen als mit dem alten H4 aus unserem Golf 3 früher. Wenn man auf normales Abblendlicht aufschaltet erkennt man schon einen ordentlichen Unterschied, aber wer bitte kontrolliert bei uns mit wieviel Prozent die Dimmung des Tagfahrlichts eingestellt ist. Mir ist es bei der Dimmung um eine Schonung der Glühbirnen gegangen, darum auch US Fahrlicht (weil da nur das Abblendlicht und das Standlicht leuchtet und sonst nichts!!!).

IDKJ

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Du machst mich fertig.. ;-)

Es geht nicht um das sehen, sondern um das gesehen werden.
Nachts ist es unzureichend und illegal. Am Tag bringt es praktisch nichts, (und ist ebenfalls illegal da mit Außnahme von 100% Abblendlicht oder Tagfahrleuchten oder ganz ohne Licht am Tag nicht gefahren werden darf ) da die Leistung zu schlecht verteilt ist um besser gesehen zu werden.

Natürlich ist das bei Kontrollen nicht für jeden sofort ersichtlich.
Ist das bei Dir der Maßstab?

In Bad Reichenhall hat auch keiner gesehen das die Bude offensichtlich den statischen Anforderungen NICHT standgehalten hat.
OK, dass ist weit hergeholt aber was machst Du wenn Du Nachts vergißt das Abblendlicht voll aufzuschalten, weil Du ja vermeintlich genug sieht und daurch einen Unfall mit einem Kind nicht mehr vermeiden kannst?????

Ob Dich dann noch einer lieb hat?? ;-)

Siehste - genau dafür gibt es Gesetze und Vorschriften.

M.

Zitat:

Original geschrieben von Idontknowjack


Mir ist es bei der Dimmung um eine Schonung der Glühbirnen gegangen, darum auch US Fahrlicht (weil da nur das Abblendlicht und das Standlicht leuchtet und sonst nichts!!!).

IMHO ist das US-TFL am Sinnvollsten, weil der Rest der Beleuchtung, wie bei TFL auch vorgesehen, eben nicht leuchtet.

Nur mit der Dimmung habe ich so, auch bzgl. der Lebensdauer, ein Problem: (Zitat Studie BAST): (Es geht da zwar um Fernlicht, aber das sind ja auch H7 Lampen):

------
Bei einer Reduzierung von 100.000 cd auf sinnvolle 1.000 cd muss die
Lampenspannung auf ca. 3 Volt reduziert werden. Bei diesen Betriebsbedingungen
ist jedoch der Halogenkreisprozess von Halogenlampen unterbrochen. Die Lampen
altern früher - der Lampenkolben schwärzt und dies führt zu Lichtstromverlusten.
Auch wenn sich mit gedimmtem Fernlicht ein Tagesfahrlicht mit sinnvollen
Lichtstärken der Scheinwerfer herstellen lässt, ist es aus den beschriebenen - für die
Halogenlampe nachteiligen - Arbeitsbedingungen nicht sinnvoll. Zusammen mit
Schluss-, Kennzeichen und Armaturenbeleuchtung entsteht ein Energiebedarf von
etwa 100 W.
Durch eine Dimmung des Fernlichtes können gegebenenfalls die geforderten
Mindestbeleuchtungsstärken nach ECE-R 20 nicht mehr eingehalten werden.
Insofern wäre dann auch der Scheinwerfer nicht mehr genehmigungskonform und
damit seine Verwendung mit gedimmtem Fernlicht unzulässig. Die Verwendung des
Fernlichts oder eines gedimmten Fernlichtes als Tagesfahrlicht steht darüber hinaus
im Widerspruch zum Artikel 33 des Wiener Weltabkommens von 1968.
------

Allein deshalb würde ich die Dimmung bei den von VW vorgesehen 92% belassen:
Vorteil:
+ Erreichen der bauartbedingten Lebensdauer ein Halogenleuchte
+ Erreichen der vorgeschrieben Mindestleuchtdichte
+ Gesetzeskonform im Sinne des TFL (ohne Dimmung ist auch die US-Variante ohne Beleuchtungsbeiwerk gesetzmäßig!)

Nachteil:
- höherer Energieverbrauch
- Lebensdauer der Leuchten sinkt, im Vergleich zu Fahrzeugen, die sonst weniger mit Licht gefahren sind

Wenn jetzt die gesetzliche Vorschrift für TFL kommt (was wohl demnächst der Fall sein wird), werde ich die US-Variante wählen, mit den von VW für TFL vorgesehenen Einstellungen (Dimmung 92%).

Wenn das TFL Gesetz wird, muss VW sich etwas einfallen lassen: dann werden die Scheinwerfer wohl LED-Leuchten wie bei Audi enthalten, denn H7 Halogen als TFL kann auch Dauer bei Neufahrzeugen keine Lösung sein, zumal die Halogen nicht für das 'Gesehen-werden' konstruiert wurden.

Fachlich perfekt!

Habe dem Inhaltlich nichts hinzu zu fügen.

Zitat:

Original geschrieben von tazbanx


Allein deshalb würde ich die Dimmung bei den von VW vorgesehen 92% belassen:
Vorteil:
+ Erreichen der bauartbedingten Lebensdauer ein Halogenleuchte
+ Erreichen der vorgeschrieben Mindestleuchtdichte
+ Gesetzeskonform im Sinne des TFL (ohne Dimmung ist auch die US-Variante ohne Beleuchtungsbeiwerk gesetzmäßig!)

Nachteil:
- höherer Energieverbrauch
- Lebensdauer der Leuchten sinkt, im Vergleich zu Fahrzeugen, die sonst weniger mit Licht gefahren sind

Wenn jetzt die gesetzliche Vorschrift für TFL kommt (was wohl demnächst der Fall sein wird), werde ich die US-Variante wählen, mit den von VW für TFL vorgesehenen Einstellungen (Dimmung 92%).

Das ist doch mal ne Aussage!

Jetzt stehe ich mit meiner Meinung nicht allein da :-)

Danke tazbanx

gesetzliche Bestimmung zum Tagfahrlicht

Hier sind die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen mit den letzten Änderungen zum Tagfahrlischt.

Tagfahrlicht: Gesetzliche Bestimmungen

Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig.
Eindeutige Rechtslage – trotzdem Unsicherheit bei Polizei und technischen Prüfinstanzen.

Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im Stoßfänger kommt, kann Pech haben:

Dieses Plus an Sicherheit stößt bei manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig. Das Fahren mit Licht am Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig:

Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und elektrischer Schaltung).
Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober 2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECER87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe. Hella hat solch kompakte und energiesparende Tagfahrleuchten zum Nachrüsten entwickelt und auf den Markt gebracht.

November 2005
Tagfahrlicht: Gesetzliche Bestimmungen

Zitat:

Original geschrieben von muelma4


Du machst mich fertig.. ;-)

Es geht nicht um das sehen, sondern um das gesehen werden.
Nachts ist es unzureichend und illegal. Am Tag bringt es praktisch nichts, (und ist ebenfalls illegal da mit Außnahme von 100% Abblendlicht oder Tagfahrleuchten oder ganz ohne Licht am Tag nicht gefahren werden darf ) da die Leistung zu schlecht verteilt ist um besser gesehen zu werden.

Natürlich ist das bei Kontrollen nicht für jeden sofort ersichtlich.
Ist das bei Dir der Maßstab?

In Bad Reichenhall hat auch keiner gesehen das die Bude offensichtlich den statischen Anforderungen NICHT standgehalten hat.
OK, dass ist weit hergeholt aber was machst Du wenn Du Nachts vergißt das Abblendlicht voll aufzuschalten, weil Du ja vermeintlich genug sieht und daurch einen Unfall mit einem Kind nicht mehr vermeiden kannst?????

Ob Dich dann noch einer lieb hat?? ;-)

Siehste - genau dafür gibt es Gesetze und Vorschriften.

M.

Das Gesetz lässt mich in Österreich bezüglich des Tagfahrlichts relativ kalt, da nirgend etwas vom "Mindestleuchtdichte" oder so steht, bei uns wurde sogar die Schaltung von NSW als TFL angedacht, ging aber nicht durch, da zu tief oder so! Zum Thema Licht bei Nacht kann ich nur sagen, dass ich einen Lichtsensor habe und dieser sehr zuverlässig arbeitet.

mfg

Hannes

PS.: Die Dimmung spart Strom, das mit der LEbensdauer ist mir schon einleuchtend, werde ich vielleicht gegebenfalls mal wieder auf 80 % oder erhöhen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von muelma4


Nachts ist es unzureichend und illegal.

Das ist vollkommen klar, weil nachts lichtpflicht besteht und da schaltet der lichtsensor bzw. ich selber das abblendlicht alleine schon aus gewohnheit an 😉.

Zitat:

Original geschrieben von muelma4


Am Tag bringt es praktisch nichts, (und ist ebenfalls illegal da mit Außnahme von 100% Abblendlicht oder Tagfahrleuchten oder ganz ohne Licht am Tag nicht gefahren werden darf ) da die Leistung zu schlecht verteilt ist um besser gesehen zu werden.

Das sehe ich defintiv anders, warscheinlich weist du nicht wie hell die hauptscheinwerfer im gedimmten tagfahrlichtmodus wirklich "noch" leuchet 😉.

Für diese aussage das man das TFL im haupscheinwerfer nicht dimmen darf hätte ich gerne QUELLEN wo es hargenau drinsteht das es in deutschland verboten ist sein tagfahrlicht im haupscheinwerfer zu dimmen.
Bedenke aber das, das abblendlicht noch das abblendlicht ist und zu 100% leuchtet, wenn es darauf ankommt bzw. man es einschaltet.
Das tagfahrlicht fällt nämlich nicht unter das abblendlicht auch wenn es der selbe scheinwerfer ist.

Gruss
Maik

Hi Maik380,

um wieviel hast du denn das Licht gedimmt und hast du skandinavien oder Nordamerika einstellen lassen?

Gruß

@ Maik

Lies die ECE Regelung 48 und die R87. Da steht drin was erlaubt ist. Es ist wenn ich Deinen Argumenten folge demnach erlaubt, bei 180 auf dem Autodach zu sitzen und eine zu rauchen.
Ich habe zumindest noch nirgends gelesen, dass es verboten ist.

Alle reden hier von Tagfahrlicht ohne zu wissen, dass kein Abblendlichtscheinwerfer (mal abgesehen von einigen Audi Modellen) echtes Tagfahrlicht hat, welches mit einem speziellen Modul erzeugt wird.

Es geht ausschließlich um die Benutzung der vorhandenen Abblendscheinwerfer. Das Signalbild von Tagfahrlicht gemäß ECE R87 kann vom Abblendlicht aber nicht erreicht werden, da die Reflektoren für eine andere Lichtverteilung ausgelegt sind.
Die Autoindustrie redet bisher in der Mehrheit von Tagfahrlicht und meint damit das Abblendlicht und verkuft das noch als tolle Inovation. Der einzige Hersteller, der in dieser Richtung innovativ ist kommt aus Ingolstadt.

Die Diskussionen um gedimmtes oder ungedimmtes Abblendlicht ist aus meiner Sicht lächerlich. Das normale Abblendlicht ist sicherer. Wenn Du es um 25% dimmst, sparst Du bei Dauerbenutzung bei 15.000km ca. 7 Liter Sprit. Alle aussagefähigen Studien zum Tgfahrlicht in Europa, sowie die entsprechenden Versuche gehen mindestens von eingeschaltetem Abblendlicht aus.

Wer kein echtes Tagfahrlicht hat, sollte das Licht entweder automatisch via Programm oder per Hand einschalten.

Übrigens, Nebelscheinwerfer wurden in Österreich nicht zugelassen, weil sie an einem sonnigen Tag nicht signifikant zur Sicherheit beitragen, da Sie das Licht direkt vor das Auto bringen und nicht als Warnleuchte über lange Distanzen taugen.

Infos:

www.bast.de / Veröffentlichungen

Also, ich hab' nochmal etwas recherchiert bzgl. der Lebensdauer, weil mir die Aussage vom BAST nicht ganz gereicht hat. Bei Osram habe ich folgendes gefunden:

---------

Frage:
Wie ändern sich die lichttechnischen Größen beim Dimmen von Halogenlampen ?
Antwort:
Eine Unterspannung von 5 % beim Dimmen bewirkt:

* doppelte Lebensdauer
* 15 % Lichtstromänderung
* 8 % Leistungsänderung
* 3 % Stromänderung
* 2 % Farbtemperaturänderung

---------------

Osram nennt also eine Lebensdauererhöhung, allerdings bei nur 5% weniger Spannung. Da die Studie vom BAST von einer größeren Spannungsänderung ausgeht, kann es sein, dass deren Aussagen dafür dann doch zutreffen.

Jetzt verstehe ich auch, warum VW die Dimmung für TFL standardmäßig auf 92% setzt: Bei dem Wert wird IMHO dann wohl der Grenzwert der Mindestleuchtstärke erreicht sein, wenn laut Osram bereits eine Änderung auf 95% einen Lichtstromverlust von 15% bedeutet.

Findet jemand noch andere Quellen ?

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