Stromersparnis bei Dimmung Tagfahrleuchten?
Hallo,
habe alle Themen zu Tagfahrleuchten gelesen, aber hierzu konnte ich noch keine Antwort finden.
Was macht es denn "Stromverbrauchstechnisch" aus, wenn ich Tagfahrleuchten Nordamerika auf 75% Dimmung habe gegenüber keiner Dimmung oder gegenüber Skandinavien?
Und ist es schlecht für die Lampen, wenn sie gedimmt sind?
Mich interressiert eine Zahlenangabe in Watt oder Prozent.
mfg
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tazbanx
Frage:
Wie ändern sich die lichttechnischen Größen beim Dimmen von Halogenlampen ?
Antwort:
Eine Unterspannung von 5 % beim Dimmen bewirkt:* doppelte Lebensdauer
* 15 % Lichtstromänderung
* 8 % Leistungsänderung
* 3 % Stromänderung
* 2 % Farbtemperaturänderung---------------
Osram nennt also eine Lebensdauererhöhung, allerdings bei nur 5% weniger Spannung. Da die Studie vom BAST von einer größeren Spannungsänderung ausgeht, kann es sein, dass deren Aussagen dafür dann doch zutreffen.
Jetzt verstehe ich auch, warum VW die Dimmung für TFL standardmäßig auf 92% setzt: Bei dem Wert wird IMHO dann wohl der Grenzwert der Mindestleuchtstärke erreicht sein, wenn laut Osram bereits eine Änderung auf 95% einen Lichtstromverlust von 15% bedeutet.
Findet jemand noch andere Quellen ?
Danke, genau nach dieser Antwort habe ich doch gesucht :-)
Zitat:
Original geschrieben von sportbernd
Hi Maik380,
um wieviel hast du denn das Licht gedimmt und hast du skandinavien oder Nordamerika einstellen lassen?
Gruß
Ich habe die nordamerikanische codierung bei mir einstellen lassen, die dimmung weiß ich leider nicht so ganau (ich schätze um die 60% rum) ich habe das so machen lassen das es nicht so aussieht als sei das standlicht an, obwohl das auch kein problem währe.
Auf dem bild ist der "unterschied" zu sehen denke ich, links ist das normale abblendlicht und rechts das gedimmte tagfahrlicht.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von muelma4
Es ist wenn ich Deinen Argumenten folge demnach erlaubt, bei 180 auf dem Autodach zu sitzen und eine zu rauchen.
Ich habe zumindest noch nirgends gelesen, dass es verboten ist.
Was per gesetzt nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, so ist es einfach.
Wie du das mit dem anschnallen auf dem dach dann machen willst, weiß ich zwar nicht, ansonsten steht deinem vorhaben nichts im wege 😁.
Ich darf ja auch mit dem motorrad z.B. auf einem rad fahren, da das nicht ausdrücklich verboten ist 😉.
Zitat:
Original geschrieben von muelma4
Alle reden hier von Tagfahrlicht ohne zu wissen, dass kein Abblendlichtscheinwerfer (mal abgesehen von einigen Audi Modellen) echtes Tagfahrlicht hat, welches mit einem speziellen Modul erzeugt wird.
Es geht ausschließlich um die Benutzung der vorhandenen Abblendscheinwerfer. Das Signalbild von Tagfahrlicht gemäß ECE R87 kann vom Abblendlicht aber nicht erreicht werden, da die Reflektoren für eine andere Lichtverteilung ausgelegt sind.
Die Autoindustrie redet bisher in der Mehrheit von Tagfahrlicht und meint damit das Abblendlicht und verkuft das noch als tolle Inovation. Der einzige Hersteller, der in dieser Richtung innovativ ist kommt aus Ingolstadt.
Das mag schon sein das die abblendscheinwerfer als TFL nicht ganz "hell" sind, aber defintiv habe ich licht an und werde auch mit dem gedimmten licht besser gesehen als hätt ich gar keins an.
Gruss
Maik
NAR Einstellung in D zulässig?
Wie sieht das eigentlich mit der Rechtslage bei NAR Einstellung in D aus?
Bei NAR leuchten ja nur vorne die Abblendlichter, und keine Heckleuchten! Ist das überhaupt in D bzw. EU zulässig?
mfg
**********
Ähnliche Themen
Re: NAR Einstellung in D zulässig?
Zitat:
Original geschrieben von **********
Wie sieht das eigentlich mit der Rechtslage bei NAR Einstellung in D aus?
Bei NAR leuchten ja nur vorne die Abblendlichter, und keine Heckleuchten! Ist das überhaupt in D bzw. EU zulässig?
mfg
**********
Seit dem die STVZO geändert wurde JA.
Ich habe auch bevor ich die sache eingestellt habe, mich ausgiebig bei der DEKRA erkundigt, da die es ja wissen sollten und von denen sagte mir keiner das es verboten sei 😉.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Was per gesetzt nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, so ist es einfach.
Gruss
Maik
Solcher Quatsch von einem Fahrlehrer - ne ne ne 😠
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Was per gesetzt nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt, so ist es einfach.
....
Gruss
Maik
Recht hat er der gute Mann... 😁 Aber dank solcher Leute wie muelma4 bekommen wir hier auch noch amerikanische Verhältnisse alá ich habe mich am Kaffee verbrüht, weil nicht auf dem Becher stand, das er heiß ist... 😉 (nix für ungut muelma).
Aber zum Thema: grundsätzlich ist doch jedes Licht besser, als gar kein Licht (mal von den ProllnebelscheinwerferbeiTag oder 5'er BMW Standlichtringerumfahrer abgesehen 😉 ). Aber bei einer Glühlampe mit einer Leistungsaufnahme von 55W von Ersparniss zu sprechen weil man sie dimmt (von einer längeren Lebensdauer der Lampe abgesehen) finde ich fast schon zynisch, bei solchen "Stromsaugern" wie Klimaanlage, Multimediasystem, etc...
Man könnte ja auch die Lenkunterstützung "dimmen"-das bedeutet wieder richtiges Autofahren für richtige Männer und spart Strom... 😉 😁 (ist nur Spaß...)
@ Maik380
Wer will schon amerikanische Verhältnisse...
Aber das Du als Fahrlehrer das Thema Tagfahrlicht scheinbar nicht verstanden hast und ne illegale Lösung propagierst ist schon witzig.
Zumindest In den Fahrleherverbänden weiß man besser Bescheid.
Wenn Du ne Schulung zu diesem Thema brauchst, kannst Du Dich ja mal bei Deinem Verband melden.
Zitat:
Original geschrieben von lmclehmann
grundsätzlich ist doch jedes Licht besser, als gar kein Licht (mal von den ProllnebelscheinwerferbeiTag oder 5'er BMW Standlichtringerumfahrer abgesehen 😉 ). Aber bei einer Glühlampe mit einer Leistungsaufnahme von 55W von Ersparniss zu sprechen weil man sie dimmt (von einer längeren Lebensdauer der Lampe abgesehen) finde ich fast schon zynisch, bei solchen "Stromsaugern" wie Klimaanlage, Multimediasystem, etc...
nana, vorsichtig! was ist an tfl-zusatzlampen denn bitte prollig? nur die bringen die erforderliche leistungsersparnis wirklich, allerdings zu einem nicht ganz unerheblichen preis...
Zitat:
Original geschrieben von muelma4
@ Maik380
Wer will schon amerikanische Verhältnisse...
Aber das Du als Fahrlehrer das Thema Tagfahrlicht scheinbar nicht verstanden hast und ne illegale Lösung propagierst ist schon witzig.
Und es ist nicht verboten, denn §49a Nr 5 STVZO steht: Das bei Tagfahrleuchten nicht die hintere Beleuchten an sein muss. Bei einer Freischaltung des Tagfahrlicht haben die beiden vorderen Lampen genau diese Funktion. Somit dürfen sie auch ohne Rückleuchten an sein.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von sportbernd
Und es ist nicht verboten, denn §49a Nr 5 STVZO steht: Das bei Tagfahrleuchten nicht die hintere Beleuchten an sein muss. Bei einer Freischaltung des Tagfahrlicht haben die beiden vorderen Lampen genau diese Funktion. Somit dürfen sie auch ohne Rückleuchten an sein.
Eben nicht! Unter Punkt 5 steht genau:
Zitat:
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Und im Anhang wird auf die ECE Regelung 48 verwiesen. Wie von muelma4 schon geschrieben ist es dort nicht erlaubt, das Abblendlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, sondern nur Extra-Leuchten mit spezieller Kennzeichnung (Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe so wie bei Audi oder Hella).
Wird das Abblendlicht als Tagfahrlicht benutzt, muss also der gesamte Christbaum leuchten.
Gruß
Karsten
Zitat:
Original geschrieben von mck0303
Eben nicht! Unter Punkt 5 steht genau:
Und im Anhang wird auf die ECE Regelung 48 verwiesen. Wie von muelma4 schon geschrieben ist es dort nicht erlaubt, das Abblendlicht als Tagfahrlicht zu benutzen, sondern nur Extra-Leuchten mit spezieller Kennzeichnung (Buchstabenkombination “RL” im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe so wie bei Audi oder Hella).
Wird das Abblendlicht als Tagfahrlicht benutzt, muss also der gesamte Christbaum leuchten.
Gruß
Karsten
...und wenn in einer ECE irgendwann mal steht, das man Auto nur noch in kurzen aber roten Hosen fahren darf nimmt es der hörige Bundesbürger wahrscheinlich auch hin...
Ich will ja hier nicht zur Anarchie aufrufen, aber so einen Scheiß wirklich ernst zu nehmen...(vorrausgesetzt man tut niemanden weh und gefährdet sich oder andere...)
Welche Bulle will denn beurteilen, ob ein Licht gedimmt ist??? Und wenn mich einer anhalten würde, weil ihm auffällt, das vorne Licht leuchtet und (im Vorbeifahren...) hinten nicht...was für ein Dummfic*-wir können echt froh sein, das man sich in good old G. gedanken über so einen Blödsinn machen kann (man muß ja eventuelle Represalien der Exekutive fürchten-um nichts anderes dreht es sich in der Inhaltserklärung der obigen ECEs)...zum Glück gibts keinen Mord und Todschlag hier.... 😉
ich finde die Diskussion wird langsam lächerlich!
Fest steht: alle ab sofort von VW ausgelieferten Fahrschulwagen der neuen generation (Golf V und verwandte einschl. Passat) kommen ab Werk mit der gedimmten tagfahrlichschaltung!!!
ich kann mir nicht so richtig vorstellen, daß jetzt auf den Scheinwerfergläsern 'ne neue ECE-Prüfnummer drauf ist!
VW betont, daß die Funktion auf Wunsch des Kunden in der werkstatt abgeschaltet werden kann!
steht alles so im VW-Partnernet
Noch fragen???
H.
Zitat:
Original geschrieben von muelma4
@ Maik380
Wer will schon amerikanische Verhältnisse...
Aber das Du als Fahrlehrer das Thema Tagfahrlicht scheinbar nicht verstanden hast und ne illegale Lösung propagierst ist schon witzig.Zumindest In den Fahrleherverbänden weiß man besser Bescheid.
Wenn Du ne Schulung zu diesem Thema brauchst, kannst Du Dich ja mal bei Deinem Verband melden.
Ich laß es sein und gebe dir recht, sonst hört das hier nie auf.
Unsere prüforganisation (DEKRA) die ich gefragt habe hat gesagt das, das alles legal sei und es kein gesetzt gibt wo es verboten sei das nur die hauptscheinwerfer vorn als TFL leuchen.
Wie schon beschrieben liefert VW neue fahrschulwagen so aus also muß da das was legales dran sein.
Gruss
Maik
Zur Dimmung:
Ich denke dass die Dimmung nicht einfach die Spannung herabsetzt, sondern das ganze per Pulsweitenmodulation geschieht. So ist es jedenfalls mit ziemlicher Sicherheit bei den Standlichtblinkern. Das Licht wird ein paar mal in der Sekunde an und wieder ausgeschalten. Durch die Trägheit einer Glühbirne erscheint das Licht dunkler. Dies nur der Richtigkeit halber... 😉
Gruß