Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:


was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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Ja spiegelt nicht ganz deinen fall wieder,aber im grossen und ganzen geht es ja um einen Einspruch.
Kannst den ja noch bisschen umformulieren.

Ich hatte auf einem penny Parkplatz ohne Parkscheibe geparkt.
Auf das erste anschreiben per Post habe ich dann diesen Einspruch hingeschickt.
Seitdem kam nie wieder was.
Das ganze ist mindesten 2 Jahre her

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 19. Juni 2019 um 12:41:12 Uhr:


Es ging lediglich darum dass hier offenbar die Meinung aufkam, dass sich private Bewirtschafter und öffentlicher Verkehrsraum ausschliessen.

Yep, das wollte der "Künstler" damit sagen. Nicht daß die Baumschul-Anwälte das durcheinander bringen. 😉

Gruß Metalhead

Ich habe soeben noch einmal mit der privaten Firma telefoniert und dieses Mal eine etwas freundlichere Dame in der Leitung gehabt. Sie hat die Zahlungsaufforderung damit begründet, dass ich einen Parkplatz, der in deren Kontrolle steht, behindere und deshalb einen entsprechenden Strafzettel bekommen habe - egal ob ich auf öffentlichem Grund stehe oder nicht. Die haben damals dort auch einen Wagen abschleppen lassen und sind damit durchgekommen.

Ich habe ihr meine Situation noch einmal erklärt und darauf hingewiesen, dass dem Straßenverkehrsamt eine solche Zusammenarbeit nicht bekannt ist. Sie hat mich gebeten, das schreiben vom Straßenverkehrsamt (s. u.) entsprechend weiterzuleiten.

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

das anhängige Verfahren basiert nicht auf einer Initiative der städtischen Verkehrspolizei, weshalb wir uns hierzu nicht äußern können. Sofern hier unzulässig Kosten erhoben werden, liegt keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die von dieser Behörde zu bearbeiten wäre, sondern vielmehr wäre ein Tatbestand des StGB zu prüfen, was in der Nachbereitung von der Polizei erfolgen würde. Ich kann Sie daher nur insofern "beraten" vorab einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen um das zu klären.

In dieser Mail vom Straßenverkehrsamt steht nun nicht drin, dass keine Zusammenarbeit besteht - allerdings auch nicht, dass eine besteht. Habt ihr evtl. sinnvolle Vorschläge, wie ich die Mail entsprechend ausarbeiten kann, um den ganzen noch etwas Nachdruck verleihen zu können? Bevor das alles eskaliert, kann man es ja erst einmal so probieren.

Ich habe eventuell an so etwas gedacht (kommt z.T. von Usern hier aus dem Forum!).

Zitat:

Nach Rücksprache mit dem städtischen Ordnungs- und Straßenverkehrsamt weise ich Ihre Zahlungsaufforderung ausdrücklich zurück, da diese unbegründet ist. Sowohl dem Ordnungsamt, als auch dem Straßenverkehrsamt ist dieser Vorgang nicht bekannt. Auch ist keine Zusammenarbeit mit Ihnen als Firma bekannt. Das zuständige Straßenverkehrsamt hat mir schriftlich dazu geraten, in dieser Angelegenheit einen Rechtsbeistand beizuziehen und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten (s. angehängte Mail). Weiterhin behält sich mein Rechtsanwalt vor, zu prüfen, ob Ihr Versuch der Ahndung angeblicher Verkehrsverstöße auf öffentlichem Grund eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB darstellt.

Was denkt ihr? Zu "hart"? Weitere Ideen?

Besten Dank!!

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 19. Juni 2019 um 12:49:12 Uhr:


Ja spiegelt nicht ganz deinen fall wieder,aber im grossen und ganzen geht es ja um einen Einspruch.
Kannst den ja noch bisschen umformulieren.

Ich hatte auf einem penny Parkplatz ohne Parkscheibe geparkt.
Auf das erste anschreiben per Post habe ich dann diesen Einspruch hingeschickt.
Seitdem kam nie wieder was.
Das ganze ist mindesten 2 Jahre her

Diese Widersprüche basieren auf der Fragestellung, ob ein Vertragsverhältnis zwischen Bewirtschaftet und Fahrer/Halter durch das Parken zustandegekommen ist oder nicht. Das spiegelt nicht nur „nicht ganz“ die Situation des TE wieder, es hat überhaupt nichts damit zu tun.

Damit zu arbeiten und es noch ein bisschen umzuformulieren ist irgendwo zwischen grob fahrlässig und total beknackt anzusiedeln.

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Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 19. Juni 2019 um 15:37:28 Uhr:



Zitat:

Nach Rücksprache mit dem städtischen Ordnungs- und Straßenverkehrsamt weise ich Ihre Zahlungsaufforderung ausdrücklich zurück, da diese unbegründet ist. Sowohl dem Ordnungsamt, als auch dem Straßenverkehrsamt ist dieser Vorgang nicht bekannt. Auch ist keine Zusammenarbeit mit Ihnen als Firma bekannt. Das zuständige Straßenverkehrsamt hat mir schriftlich dazu geraten, in dieser Angelegenheit einen Rechtsbeistand beizuziehen und ggf. weitere rechtliche Schritte einzuleiten (s. angehängte Mail). Weiterhin behält sich mein Rechtsanwalt vor, zu prüfen, ob Ihr Versuch der Ahndung angeblicher Verkehrsverstöße auf öffentlichem Grund eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB darstellt.

Was denkt ihr? Zu "hart"? Weitere Ideen?

Die Zahlungsaufforderung ist nicht unbegründet, sie ist unzulässig. Genauso unzulässig, wie eine Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, weshalb die Behörde ihrerseits tätig werden und diese Aktivitäten unterbinden müsste. Da haben die nur keinen Bock drauf, weil es Arbeit macht und die Vorgesetzten unnötig drauf kucken werden.

Edit: dass diese Aktivitäten bei oberflächlicher Betrachtung mit einer behördlichen Maßnahme verwechselt werden können, kann als Versuch des Betruges gewertet werden. Der Versuch ist bereits strafbar.

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 19. Juni 2019 um 15:37:28 Uhr:


Was denkt ihr? Zu "hart"? Weitere Ideen?

viel zu viele Worte.

Das Fahrzeug stand auf öffentlicher Straße. Dort Verwarnungen zu erteilen sind Sie nicht befugt. Ein evtl. privatrechtlicher Vertrag, auf deren Basis eine Nutzungsgebühr zu fordern wäre, bestand nicht. Für die Nutzung öffentlicher Straßen eine Nutzungsgebühr zu fordern steht Ihnen gar nicht zu. Eine diesbezügliche Überprüfung bzw. Weiterleitung behalte ich mir vor, da auch den öffentlichen Stellen eine Zusammenarbeit nicht bekannt ist.

Ich gehe davon aus, dass sich diese Angelegenheit damit erledigt hat.

VG

Danke, Kai. Aber du wirfst hier Perlen vor die Säue.

Hier wird dutzendfach hin- und herdiskutiert. Und es kommen seitenlang Beiträge, die mit der Situation des TE überhaupt nix zu tun haben und in denen die richtigen und profunden Hinweise komplett untergehen.

Das ist hier vollkommen zwecklos. Und du, lieber TE, bei allem Respekt, machst dir offenbar nicht mal die Mühe, die Rechtslage auch nur ansatzweise verstehen zu wollen. Hast du dir mal klargemacht, was der Unterschied

a) zwischen Halten und Parken,
b) öffentlichem und privatem Grund,
c) einer behördlichen Verwarnung und einer privatrechtlichen Forderung ist?

Hinweis: Das alles wurde in diesem Thread mehrfach erklärt.

Hier https://www.motor-talk.de/.../...ffentlicher-strasse-t6638924.html?... steht der Text, den du hinschickst.

Oder schick gar nichts hin.

UND ZAHLE NICHT.

Das aber jetzt wirklich zum letzten Mal.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 19. Juni 2019 um 15:38:14 Uhr:


Diese Widersprüche basieren auf der Fragestellung, ob ein Vertragsverhältnis zwischen Bewirtschaftet und Fahrer/Halter durch das Parken zustandegekommen ist oder nicht. Das spiegelt nicht nur „nicht ganz“ die Situation des TE wieder, es hat überhaupt nichts damit zu tun.

Allerdings wurde auch in solchen Fällen (in denen die Firmen erfolglos von einem Halter eine Vertragsstrafe eingefordert haben, dem sie die Fahrereigenschaft nicht nachweisen konnten) schon argumentiert, dass es ganz anders hätte aussehen können wenn die Firmen nicht wegen Vertragsverletzung sondern wegen Besitzstörung an den Halter herangetreten wären.

Genau das kann dem TE ja nun auch passieren:

Wenn er (absolut zutreffend) argumentiert, dass er überhaupt keinen Vertrag mit der Firma eingegangen ist und diese ansonsten auch nicht befugt ist, auf öffentlichem Raum "Knöllchen" zu verteilen, dann könnte es passieren dass in dieser Firma jemand mit dem Sachverhalt befasst wird der etwas weniger ahnungslos ist als es offensichtlich bei den bisherigen Sachbearbeitern der Fall ist.

Der könnte dann möglicherweise wissen, dass eine Inanspruchnahme des TE wegen der Besitzstörung durchaus legitim ist, und dann könnte es für den TE schnell teurer werden als 30 Euro.

Könnte, muss nicht. Vielleicht geben sie dann auch einfach auf. Vielleicht versuchen sie auch, die 30 Euro gerichtlich durchzusetzen (was natürlich nicht funktionieren wird).

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Juni 2019 um 18:55:03 Uhr:



Der könnte dann möglicherweise wissen, dass eine Inanspruchnahme des TE wegen der Besitzstörung durchaus legitim ist, und dann könnte es für den TE schnell teurer werden als 30 Euro.

Könnte, muss nicht. Vielleicht geben sie dann auch einfach auf. Vielleicht versuchen sie auch, die 30 Euro gerichtlich durchzusetzen (was natürlich nicht funktionieren wird).

Auf welcher Grundlage soll eine Firma den TE wegen einer Besitzstörung im öffentlichen Raum in Anspruch nehmen? Wie sollte die überhaupt konstruiert werden? Warum wurde wg. der behaupteten Besitzstörung nicht die Polizei gerufen, die für das Management solcher Situationen (allein!) zuständig ist?

Die Besitzstörung traf die Berechtigten der blockierten Parkplätze.

Das ist doch eine Situation, die ganz regulär ohne Polizei zivilrechtlich abgefrühstückt werden kann.

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Juni 2019 um 19:49:02 Uhr:


Die Besitzstörung traf die Berechtigten der blockierten Parkplätze.

Das ist doch eine Situation, die ganz regulär ohne Polizei zivilrechtlich abgefrühstückt werden kann.

Mit den üblichen Risiken, die eigene Auslagen nie wieder zu sehen, Schadensersatz zu zahlen und eine Klage wegen Nötigung an den Hals zu bekommen. Nur weil es „zivil“ ist, sind die Randbedingungen nicht laxer als für den behördlichen Einsatz.

Und nur zur Erinnerung, der Fall ist gar nicht eingetreten. Bitte beantworte doch eine meiner Fragen, wie der TE jetzt noch in Anspruch genommen werden soll

Auf Unterlassung

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Juni 2019 um 21:27:40 Uhr:


Auf Unterlassung

#Posting 11 - genau meine Rede!-

Ja, ebenfalls mein Reden seit Posting Nummer 4....

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Juni 2019 um 21:27:40 Uhr:


Auf Unterlassung

Wenn ich 2 min lang nicht auf meinen Parkplatz fahren kann, kann ich meinen Nachbarn erfolgreich gebührenpflichtig abmahnen?

Da hätte ich gerne mal ein Beispiel, wo das erfolgreich praktiziert wurde. Die Ordnungspolizei würde da mit jeglicher Maßnahme hinten runterfallen.

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