Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
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Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:


was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. Juni 2019 um 11:50:23 Uhr:


Wenn du was schreiben willst, dann das:

"Ihre Zahlungsaufforderung weise ich zurück, da unbegründet. Ich fordere Sie des weiteren ausdrücklich auf, von außergerichtlichen Mahn- oder Beitreibungsversuchen abzusehen. Sollten Sie davon überzeugt sein, dass Ihre Forderung berechtigt ist, steht Ihnen das sofortige gerichtliche Vorgehen gegen mich offen.

Zu prüfen wäre dann auch, ob Ihr Versuch der Ahndung angeblicher Verkehrsverstöße auf öffentlichem Grund eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB darstellt."

Absatz 1 hat folgenden Sinn: In dem (hier sehr, sehr unwahrscheinlichen) Fall, dass der Gegner das volle Programm mit drei Mahnungen, Rechtsanwaltsschreiben und Inkassofirma durchzieht UND er am Ende klagt UND du vor Gericht unterliegst, kann er die außergerichtlichen Mahnkosten trotzdem NICHT geltend machen.

Absatz 2 ist ist eine Gegen-Drohkulisse, die du aufbauen kannst. Hat vielleicht nicht viel Substanz, aber das hat der Angriff deines Gegners auch nicht.

Gut...

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 15. Juni 2019 um 12:05:44 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. Juni 2019 um 11:50:23 Uhr:


Wenn du was schreiben willst, dann das:

"Nach Rücksprache mit dem städtischen Ordnungsamt weise ich Ihre Zahlungsaufforderung zurück, da unbegründet. Ich fordere Sie des weiteren ausdrücklich auf, von außergerichtlichen Mahn- oder Beitreibungsversuchen abzusehen. Sollten Sie davon überzeugt sein, dass Ihre Forderung berechtigt ist, steht Ihnen das sofortige gerichtliche Vorgehen gegen mich offen, dem ich gelassen entgegen sehe.

Weiterhin behält sich mein Rechtsanwalt vor, zu prüfen, ob Ihr Versuch der Ahndung angeblicher Verkehrsverstöße auf öffentlichem Grund eine Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB darstellt."

Gefällt mir sehr gut!!
Ich würde es noch etwas spicken... 🙂

besser... Paulaner ! 😁

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 15. Juni 2019 um 12:10:21 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 15. Juni 2019 um 11:57:39 Uhr:


Nötigung trifft's nicht. Der TE wurde ja nicht mit "Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" zu etwas veranlasst.

Mann könnte dem TE aber unterstellen, er würde versuchen, den Abzockerverein mit einem empflindlichen Übel (Anzeige) zu etwas zu nötigen. Z. B. zur Einstellung dieses windigen Verfahrens.

Ach so meinst du das.

Nein. Eine Strafanzeige ist in keinem Fall ein "empfindliches Übel" im Sinne der Nötigungsdefinition. Wirklich nicht. Mach dir mal klar, warum nicht. Es hilft dabei, sich vorzustellen, was wäre, wenn tatsächlich schon allein die Ankündigung, rechtliche Schritte zu ergreifen, Nötigung wäre.

Zitat:

@8848 schrieb am 15. Juni 2019 um 12:15:08 Uhr:



Zitat:

@AndyB71 schrieb am 15. Juni 2019 um 12:11:51 Uhr:


Wie kann man jemanden dazu nötigen, etwas zu unterlassen, was ohnehin illegal ist?

Man unterlässt es, jemanden dazu zu nötigen, etwas zu unterlassen, was ohnehin illegal ist.

Na klar, weil er es dann bestimmt von selbst unterlässt. Weil: Ist ja illegal.

Ich meine, dein Satz klingt nett, ist aber so'n bisschen Unfug.

Unfug ist es, jedem "haste mal nen Euro" mit Rechtsanwalt und weiterem Pipapo zu drohen.

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tut überhaupt niemand, man zeigt lediglich, dass man seine Rechte kennt und sich nicht so leicht einschüchtern lässt.
Die andere Seite "bittet" schließlich nicht, sondern fordert.

Zitat:

@Erwachsener [url=https://www.motor-talk.de/.../...ffentlicher-strasse-t6638924.html?...]
Wie oben schon angemerkt: Nicht zahlen, Sache komplett ignorieren.

Spar dir die Mail.

Was würde denn passieren, wenn man die Zahlungsaufforderung von der Parkraum-Firma ignoriert ?!
Nach dieser ersten Zahlungsaufforderung kommt die Zweite mit zusätzlichen Mahngebühren und noch eine Dritte, bevor der Fall dann die Parkraum-Firma dem Gericht überlässt.

Sollte man da also wirklich so lange die Füße stillhalten bis da was vom Gericht kommt und erst dann tätig werden ?!

Was Ich aber überhaupt nicht verstehe:
Die zuständige Behörden der Stadt Frankfurt wurde über die Vorgehensweiße dieser Parkraum-Firma von @-Tommy_ informiert... liegt hier kein Interesse der Behörden vor eben wegen Amtsanmaßung gegen diese Parkraum-Firma vorzugehen ?!

Ja klar sollte man warten bis der gelbe Brief vom Gericht kommt! Papier ist geduldig.
Ist doch nicht mein Problem wenn die mit Ihrer illegalen Masche Kosten und Aufwand haben.

Umso mehr Kosten und Aufwand haben diese Brüder dann.
Und dann Einspruch einlegen.
Meistens "verhungert" die Forderung damit bereits. (Don't feed the Abzocker!)
Dafür bedarf es natürlich einer gewissen Ruhe und Gelassenheit. Wer bei jeder kleinen Störung des Friedens und der Alltaglichen Ruhe gleich die berühmte "Schnappatmung" kriegt, tut sich natürlich schwer.

Ich find das gut! 🙂

Zitat:

@audijazzer schrieb am 16. Juni 2019 um 08:49:41 Uhr:



Die andere Seite "bittet" schließlich nicht, sondern fordert.

"haste mal nen Euro" beinhaltet ebenfalls kein "bitte", und nichts anderes als aggressives Betteln sind diese Zettel.

Das Halte Verbotsschild auf dem Foto ist ja nicht fest montiert,sondern ein flexibles wie für Baustellen-Beschilderungen.
Mich würde mal interessieren ob das Schild überhaupt von der Stadt aufgestellt wurde und es eine verkehrsrechtliche Anordnung für das Halteverbot gibt.

Gruß M

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2019 um 10:12:50 Uhr:


Sollte man da also wirklich so lange die Füße stillhalten bis da was vom Gericht kommt und erst dann tätig werden ?!

Bei unberechtigten Forderungen macht man das tatsächlich genau so.

Und weil ich ja auch dafür bin, Sachen abzukürzen und unnötigen Aufwand zu vermeiden, wurde dem TE oben ein kleiner Text vorgeschlagen. Lies dir noch mal den ersten Absatz dort durch. Der zielt genau darauf ab.

Der gelbe Brief vom Gericht kommt meistens erst gar nicht, da dazu vorher ein Gerichtskostenvorschuss zu leisten ist!
... und falls doch, widerspreche ich und lehne mich (erstmal) zurück

Genau so.

Unberechtigten Mahnbescheiden wird kurz und schmerzlos widersprochen, ohne Begründung. Auch wenn es der Intuition zuwiderläuft: Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, hängt nicht davon ab, welche Beitreibungsanstrengungen der Gegner unternimmt.

Nota bene: Der springende Punkt ist der, ob die Forderung berechtigt ist. Das kann und muss(!) man aber gleich zu Anfang klären und sich entsprechend verhalten.

Den Fall des TE mal beiseite gelassen: Leider machen viele Zeitgenossen, insbesondere jüngere Leute, oft Fehler und verschleppen diese Entscheidung. Mit dem fatalen Ergebnis, dass aus einer unangenehmen kleinen, aber berechtigten Forderung (Handyvertrag o. ä.) durch Ignorieren im Laufe der Inkassomaßnahmen ganz schnell eine mehrfach größere und, welch Überraschung, immer noch berechtigte Forderung wird. Und plötzlich hat man ein Urteil am Hals: Typ Hauptforderung 100 Euro, Nebenkosten (Mahn-, Gerichts- und gegnerische RA-Kosten, ...) 600 Euro.

Man kann es nur immer wieder predigen und auch seinen Kindern immer wieder einhämmern: Rechnungen und Mahnungen müssen geprüft werden. Das Ignorieren berechtigter Forderungen (Brief gar nicht erst öffnen ...) ist das Dümmste, was man machen kann, und zwar auch und genau dann, wenn man wenig Geld hat oder gar bereits überschuldet ist.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2019 um 10:12:50 Uhr:


Sollte man da also wirklich so lange die Füße stillhalten bis da was vom Gericht kommt und erst dann tätig werden ?!

Ja. Wenn der gelbe Brief kommt, reicht ein Kreuzchen an der richtigen Stelle und der Laden hat schon mal 32 Euro in den Sand gesetzt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2019 um 10:12:50 Uhr:


Die zuständige Behörden der Stadt Frankfurt wurde über die Vorgehensweiße dieser Parkraum-Firma von @-Tommy_ informiert... liegt hier kein Interesse der Behörden vor eben wegen Amtsanmaßung gegen diese Parkraum-Firma vorzugehen ?!

Eine Information ist noch lange keine Anzeige und eine Zahlungsaufforderung ist noch lange keine Amtsanmaßung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Juni 2019 um 10:55:23 Uhr:


Das Halte Verbotsschild auf dem Foto ist ja nicht fest montiert,sondern ein flexibles wie für Baustellen-Beschilderungen.
Mich würde mal interessieren ob das Schild überhaupt von der Stadt aufgestellt wurde und es eine verkehrsrechtliche Anordnung für das Halteverbot gibt.

Gruß M

Ist das Schild überhaupt korrekt aufgestellt? Müsste dies nicht in Richtung Kamera zeigen?

Sieht für mich auch sehr provisorisch aus. Die Stadt würde ein solches Schild fest montieren, wenn das Verbot dauerhaft wäre.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 16. Juni 2019 um 11:19:43 Uhr:


Genau so.

Unberechtigten Mahnbescheiden wird kurz und schmerzlos widersprochen, ohne Begründung. Auch wenn es der Intuition zuwiderläuft: Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, hängt nicht davon ab, welche Beitreibungsanstrengungen der Gegner unternimmt.

Nota bene: Der springende Punkt ist der, ob die Forderung berechtigt ist. Das kann und muss(!) man aber gleich zu Anfang klären und sich entsprechend verhalten.

Den Fall des TE mal beiseite gelassen: Leider machen viele Zeitgenossen, insbesondere jüngere Leute, oft Fehler und verschleppen diese Entscheidung. Mit dem fatalen Ergebnis, dass aus einer unangenehmen kleinen, aber berechtigten Forderung (Handyvertrag o. ä.) durch Ignorieren im Laufe der Inkassomaßnahmen ganz schnell eine mehrfach größere und, welch Überraschung, immer noch berechtigte Forderung wird. Und plötzlich hat man ein Urteil am Hals: Typ Hauptforderung 100 Euro, Nebenkosten (Mahn-, Gerichts- und gegnerische RA-Kosten, ...) 600 Euro.

Man kann es nur immer wieder predigen und auch seinen Kindern immer wieder einhämmern: Rechnungen und Mahnungen müssen geprüft werden. Das Ignorieren berechtigter Forderungen (Brief gar nicht erst öffnen ...) ist das Dümmste, was man machen kann, und zwar auch und genau dann, wenn man wenig Geld hat oder gar bereits überschuldet ist.

Danke für diese Ergänzung Deines Beitrages.
Der war wichtig und richtig!
Vor lauter "Entspannt zurücklehnen" übersieht man schnell , daß auch andere, unerfahrene User hier mitlesen die daß so verallgemeinern u. verinnerlichen könnten.
Und damit erst richtig ins Schlamassel kommen könnten.
Selbstverständlich muss man sich VORHER ganz sicher sein, daß es sich wirklich um eine unberechtigte Forderung handelt.

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