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Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 14:44

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:

-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...

-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.

Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:

was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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am 12. Juni 2019 um 14:52

Ruf doch einfach mal das zuständige Ortnungsamt an und frag ob die private Firma im Auftrag der Stadt auf öffentlichen Straßen Knöllchen verteilen darf.

in dem Bereich hat die private Firma nichts zu suchen und kann daher auch keine Knöllchen verteilen. Streng genommen kann sie das eh nicht, denn es besteht ja kein Vertrag oder keine Geschäftsbeziehung mit dem Nutzungsberechtigten oder der Knöllchenfirma.

Natürlich hast Du aber eine Besitzstörung begangen, da Du die Zufahrt zu den privaten Parkplätzen behindert hast. Daraus resultiert ein Anspruch auf Unterlassung, den die Firma auch durchaus geltend machen kann. Wenn sie das tun, wird es teurer als das private Knöllchen. Ob sie es auch tun werden, wenn Du das Knöllchen nicht bezahlst, ist ein wenig ein Pokerspiel. Ich tendiere zu "kann man riskieren".

Was steht denn genau drauf auf der Knolle?

Was genau hat die Firma denn geschickt, und was wollen die nun von dir?

(Kannst du das Schreiben anonymisiert hier einstellen?)

Letztlich würde ich es so sehen:

Wenn eine Privatperson (bzw. -firma) auf öffentlichem Grund Verstöße gegen die StVO ahnden will, dann riecht das für mich schon etwas nach Amtsanmaßung (Straftat nach §132 StGB).

Der richtige Weg für die Durchsetzung der Rechte des Parkraumbesitzers wäre der privatrechtliche. Da könnte (neben der grundsätzlichen Möglichkeit des Abschleppens) vor allem die Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Betracht kommen. Dieser Vorgang ist für den Betroffenen allerdings i.d.R. deutlich teurer als ein Knöllchen nach öffentlichem Recht.

(Ausreden wie "ich hab da nur ganz kurz gestanden", "da wollte doch an dem Tag eh niemand parken" und "aber da waren ja noch genug andere Plätze frei" hört man täglich. Anzunehmen ist von dem Foto her, dass der Parkplatz Nummer 11 blockiert wurde. Dem Nutzer dieses Parkplatz hilft es nichts, wenn die Plätze 1 bis 10 frei sind. Und welcher Mitarbeiter an welchem Tag der Woche arbeitet hat ja auch nicht der unbeteiligte Dritte zu entscheiden.)

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 15:20

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2019 um 17:02:03 Uhr:

in dem Bereich hat die private Firma nichts zu suchen und kann daher auch keine Knöllchen verteilen. Streng genommen kann sie das eh nicht, denn es besteht ja kein Vertrag oder keine Geschäftsbeziehung mit dem Nutzungsberechtigten oder der Knöllchenfirma.

Natürlich hast Du aber eine Besitzstörung begangen, da Du die Zufahrt zu den privaten Parkplätzen behindert hast. Daraus resultiert ein Anspruch auf Unterlassung, den die Firma auch durchaus geltend machen kann. Wenn sie das tun, wird es teurer als das private Knöllchen. Ob sie es auch tun werden, wenn Du das Knöllchen nicht bezahlst, ist ein wenig ein Pokerspiel. Ich tendiere zu "kann man riskieren".

Was steht denn genau drauf auf der Knolle?

Ich habe den Strafzettel einmal hochgeladen, siehe Anhang.

Die genaue Begründung lautet "Parken im Halteverbot". Ich habe ja schließlich nicht geparkt - sondern nur gehalten. Und die Dauer des Haltens müssen die mir doch theoretisch nachweisen, oder nicht? Widersprüchlich ist auch das Wort "Nutzungsentgelt". Ich habe nichts genutzt und bin dementsprechend auch keinen Vertrag eingegangen..

Strafzettel

so ist das auf keinen Fall haltbar. Du stehst in keinerlei Vertragsbeziehung zu denen und hast auch nicht deren Parkplätze genutzt. Das kannst Du gepflegt ignorieren, da es jeder Grundlage entbehrt und die Beweispflicht, dass Du doch deren Parkplätze genutzt hast und ein Vertrag zu Stande gekommen ist, zu 100% bei denen liegt.

Das Risiko ist, dass eine Unterlassungsaufforderung nachgeschoben wird. Was ich aber für unwahrscheinlich halte.

Es würde mich interessieren, was die Stadt dazu sagt, dass ein privater Anbieter auf deren Straßen Nutzungsentgelte kassieren will. Kannst Du in der Hinterhand behalten.

Moin!

In so einem Fall kann man durchaus auch einen RA ansprechen.

Erstens ist das Schild nicht unbedingt sichtbar, auch wenn ein Halteverbot nicht zu bemessen ist. Halten ist Halten, auch wenn es nur kurz ist.

G

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 12. Juni 2019 um 16:44:38 Uhr:

.... um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend.

mMn wird dann aus dem halten sofort parken.

Auf dem Bild kann man rechts Stellplätze o.ä. erkennen, auch da denke ich das sich irgendwelche Schilder erübrigen.

Richtig, die sehe ich auch. Der TS behindert aber nur, wenn da in der Zeit, die er da steht, auch jemand rein oder raus fahren will.

Eine Behinderung wird ihm auch garnicht vorgeworfen, nur das Parken im Halteverbot.

am 12. Juni 2019 um 16:24

Also.....

1. Fahrer Parkt oder hält - spielt keine Rolle - weil Absolutes Halteverbot!*

2. Deutlich sichtbares Schild

3. deutlich sichtbare Parkplatz die du zuparkst

so....

und jetzt zum "Strafzettel"- wie hoch ist er denn?

Er ist nicht haltbar andererseits kannst du richtig Ärger heraufbeschwören!

Untelassungsklage -

Andererseits - ist das schon fast Amtsanmaßung....

bis 30 Euro? zahlen.... -und als Lehrgeld verbuchen!

Ab 30 Euro abwarten....

(meine Meinung!)

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 12. Juni 2019 um 16:44:38 Uhr:

Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend.

Man darf zum Be- und Entladen auch länger als 3Min. im eingeschränktem Halteverbot (Parkverbot) stehen und sich auch vom Auto kurzzeitig entfernen. Z.B. um eine Tasche hinter die Haustür zu stellen. Das halten muss so kurz wie unbedingt nötig gehalten werden. Durch diese Regelungen ist es Paketdiensten erlaubt im Parkverbot zu stehen, während sie ein Paket ausliefern.

Allerdings darfst du im absoluten Halteverbot weder parken noch halten. Das Schild sieht mir nach absolutes Halteverbot aus. Im absoluten Halteverbot kannst du ein Knöllchen bekommen, sobald du da anhältst, sofern das nicht verkehrbedingt ist (Rückstau, Müllabfuhr, ausfahrendes Auto...)

Bei dem Knöllchen, würde ich mal bei der Stadt Frankfurt nachfragen, ob die Firma berechtigt ist Strafzettel auf einer öffentlichen Straße zu verteilen. Auf mich wirkt die Vormulierung mit Aktenzeichen usw. stark wie eine Amtsanmaßung, die dem Ortnungsamt nicht recht sein kann. 30Euro sind recht viel, Laut Bußgeldkatalog wären 15-25Euro fällig. Die weitere Frage wäre, ob das Halteverbotsschild überhaupt von der Stadt Frankfurt aufgestellt wurde.

 

Nicht zahlen.

Man kann auf der anderen Seite verstehen, wenn eine Firma mit Privatparkplätzen möchte, dass deren Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Aber dann sollen die das mit TAUGLICHEN Mitteln durchsetzen. Dies ist keins.

Was du gekriegt hast, ist Dummenfang. Es fehlt hier an der Vertragsgrundlage für ein Nutzungsentgelt, wie schon oben jemand anmork.

onzlaught, das habe ich auch so verstanden. Aber das Ticket ist von einer Privatfirma und nicht von der Polizei oder vom Ordnungsamt. Auch ich würde nicht bezahlen, wenn in der kurzen Zeit keine Behinderung vorkam, ist die Nutzung auch nicht eingeschränkt gewesen.

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 12. Juni 2019 um 16:44:38 Uhr

... Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend.

Abwesend = Parken

Ciao

Ratoncita

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