Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße
Hallo zusammen,
ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.
Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.
Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.
Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.
Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:
was soll ich denn durcheinandergebracht haben??
Alles ...
256 Antworten
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 18. Juni 2019 um 12:12:09 Uhr:
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 18. Juni 2019 um 12:08:57 Uhr:
Rein theoretisch gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine weitere als die hier bekannte ist einfach aber effektiv: nicht bezahlen, weil die Firma dem Halter nachweisen muss, dass dieser mit dem Fahrzeug dort gehalten / geparkt hat. Wenn jemand anderes mit dem Fahrzeug gefahren ist, besteht aus Sicht des Halters hierüber keine Auskunftspflicht. Der Halter ist nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wer gefahren ist und muss dementsprechend auch keine Strafe zahlen, s. u.:
Du meintest zwar "Fahrer" statt "Halter". Aber das ist in deinem Fall irrelevant. Dann zahlt der Halter zwar keine Strafe, aber eine Bearbeitungsgebühr in beinahe derselben Höhe - wenn das Knöllchen vom zuständigen Ordnungsamt gekommen wäre.
Vorallem wäre mir das Risiko zu hoch dass dann noch weitere "Gebühren" nachkommen!
Aber wsa machst du jetzt konkret TE?
Zahlen oder streiten?
IMHO ist die Haftungsfrage in dem Zusammenhang eine ungeeignete Herangehensweise.
Die Firma für Parkraumbewirtschaftung bittet um die Zahlung einer "Nutzungsgebühr" für "Parken im Halteverbot". Die entbehrt jeder Grundlage.
Die Ordnungsbehörde wiederum kann nicht tätig werden, weil es keine Beweismittel gibt. Die Bilder vom Privatunternehmen unterliegen (in Hessen) einem Nutzungsverbot, sollten die Parkraum-Fuzzis eine Anzeige in Erwägung ziehen.
@-Tommy_
und? wsa machst du jetzt?
Was da abläuft nährt, jenseits der mutmaßlichen Amtsanmassung, den Verdacht des versuchten Betrugs. Das muss seitens der Staatsanwaltschaft Ermittlungen nach sich ziehen (weil Offizialdelikt).
Ich würde (nicht hypothetisch, sondern ernsthaft wenn es mich beträfe) mit dem Wisch zur Polizei gehen und so anzeigen.
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Aufnehmen müssen sie die Anzeige ja erstmal.
Dass die Zettel ähnlich dem Knöllchen der städtischen OrdnungsBehörde ausschauen,ist mit Sicherheit kein Zufall und wird einige zur Zahlung veranlassen.
Gruß m
Ich habe damals diesen Einspruch verschickt und dann kam nie wieder irgendwas.
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 18. Juni 2019 um 11:33:56 Uhr:
Mein Anwalt hat sich soeben bei mir gemeldet.Er betitelte dies in erster Einschätzung als "Grenzsache", da die Privatparkplätze teils blockiert sind. Man kann dagegen angehen, man kann es aber auch lassen - 50/50 quasi..
Dein Anwalt hat aber schon verstanden, dass eine private Firma für ein Vergehen kassieren will, welches im öffentlichen Straßenverkehrsraum begangen wurde?
Den würde ich wirklich mal fragen, in welcher Baumschule er sein Jurastudium absolviert hat.
Ich hatte mal einen richtig guten Verkehrsrechtsanwalt, der mir viel Geld, Punkte und wahrscheinlich sogar 4 Wochen Fahrverbot erspart hat, da das Videofahrzeug kein Eichprotokoll mit Winterbereifung vorweisen konnte.
Es gibt halt Anwälte und Anwälte...
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 18. Juni 2019 um 13:04:00 Uhr:
@-Tommy_
und? wsa machst du jetzt?
hm....
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 19. Juni 2019 um 08:09:59 Uhr:
hm....Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 18. Juni 2019 um 13:04:00 Uhr:
@-Tommy_
und? wsa machst du jetzt?
Merkst Du es nicht?
Das gleiche wie mit Deinen Anfragen! 🙂
Ignorieren und Aussitzen....
Zitat:
@BerlinUser schrieb am 18. Juni 2019 um 21:45:58 Uhr:
https://www.google.de/.../Ich habe damals diesen Einspruch verschickt und dann kam nie wieder irgendwas.
Das sieht an sich gar nicht schlecht aus - jedoch trifft es nicht zu 100% auf meinen Fall zu, da ich ja tatsächlich auf einer öffentlichen Straße stand. Kannst du mir mehr zu deiner Situation erzählen? Hast du Post von denen erhalten und dann so darauf reagiert? Oder schon nach dem Erhalten des Zettels an der Windschutzscheibe? Hast du tatsächlich geparkt? Etc..
@Roadrunner2018
Noch steht nichts fest, daher abwarten.. :-)
@AndyB71
Wie gesagt - es ist der Anwalt meines Vertrauens. Dieser hat mir persönlich schon häufiger (erfolgreich) geholfen (nicht in Parkangelegenheiten) aber in anderen Themen. Laut seiner Aussage kann man es probieren. Das, was gegen mich spricht, ist unter Umständen das Schild, welches dort steht und die Tatsache, dass ersichtlich ist, dass ich vor einem Parkplatz halte.
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 18. Juni 2019 um 23:20:59 Uhr:
Dein Anwalt hat aber schon verstanden, dass eine private Firma für ein Vergehen kassieren will, welches im öffentlichen Straßenverkehrsraum begangen wurde?Den würde ich wirklich mal fragen, in welcher Baumschule er sein Jurastudium absolviert hat.
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13).
Gruß Metalhead
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Juni 2019 um 12:27:52 Uhr:
... dass der bewirtschaftete Parplatz ebenso öffentlicher Verkehrsraum ist bzw. sein kann
es geht um keinen bewirtschafteten Parkplatz und die Frage wäre auch für den TE absolut irrelevant. Geahndet wurde nämlich auf einer gewidmeten öffentlichen Straße, nicht nur im öffentlichen Verkehrsraum.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Juni 2019 um 12:36:35 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 19. Juni 2019 um 12:27:52 Uhr:
... dass der bewirtschaftete Parplatz ebenso öffentlicher Verkehrsraum ist bzw. sein kann
es geht um keinen bewirtschafteten Parkplatz und die Frage wäre auch für den TE absolut irrelevant. Geahndet wurde nämlich auf einer gewidmeten öffentlichen Straße, nicht nur im öffentlichen Verkehrsraum.
Das ist klar.
Und meine Anmerkung (auch wenn ich nicht gefragt wurde) war auch nicht an den TE gerichtet.
Es ging lediglich darum dass hier offenbar die Meinung aufkam, dass sich private Bewirtschafter und öffentlicher Verkehrsraum ausschliessen.