Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße
Hallo zusammen,
ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.
Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.
Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.
Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.
Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:
was soll ich denn durcheinandergebracht haben??
Alles ...
256 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 19. Juni 2019 um 23:47:21 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Juni 2019 um 21:27:40 Uhr:
Auf Unterlassung
Wenn ich 2 min lang nicht auf meinen Parkplatz fahren kann, kann ich meinen Nachbarn erfolgreich gebührenpflichtig abmahnen?
Da hätte ich gerne mal ein Beispiel, wo das erfolgreich praktiziert wurde. Die Ordnungspolizei würde da mit jeglicher Maßnahme hinten runterfallen.
wer sagt dass es 2 Minuten sind?
und ja - wenn das regelmäßig passiert und da kannst du garantiert davon ausgehen! - warum nicht!??
Andersrum... der TE hat behauptet er hat gehalten - hat aber nicht gesehen wie jemand den Zettel hingemacht hat?
War das Calle aus der Kiste der dort sitzt und darauf lauert wenn einer sich umdreht?
Dann hängt er einen Zettel hin und schwups wieder zurück in die Kiste!
Sorry.. - wer das glaubt, glaubt auch an den OSterhasen!
kann mir nicht Vorstellen, dass die Firma da einen Abstellt der nur draufwartet, dass wer davor parkt!
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. Juni 2019 um 18:55:03 Uhr:
Der könnte dann möglicherweise wissen, dass eine Inanspruchnahme des TE wegen der Besitzstörung durchaus legitim ist, und dann könnte es für den TE schnell teurer werden als 30 Euro.
Das wäre in dem Fall genau gleich zu behandeln wie wenn ein Fahrzeug auf der Straße vor meiner Garage oder Hofeinfahrt parkt und mich an der Ausfahrt, oder an der Einfahrt hindert.
Wenn Ich einfahren möchte, müßte Ich es sogar akzeptieren für eine bestimmte Zeit mein Auto woanders zu parken.
Möchte Ich dagegen raus, wird verlangt, daß man sich erst in der Nachbarschaft umhört um den Fahrer ausfindig zu machen. Das geht sogar so weit, daß man die Öffis benutzen müßte.
Dann steht dieser Parkraum-Firma die Option offen gegen Vorauskasse ein Abschleppunternehmen zu beauftragen um den Falschparker abschleppen zu lassen.
Das wäre dann teurer und ob sie die Abschleppkosten zivilrechtlich einklagen können steht auch in den Sternen.
Was die Parkraum-Firma aber nicht darf... auf öffentlichem Verkehrsraum Strafzettel zu verteilen.
@-Tommy_
Was aus dem Telefonat von der freundlicheren Dame angesprochen wurde ist richtig:
Die Parkraum-Firma ist für alles was "auf" ihren zu kontrollierenden Parkplätzen steht zuständig, aber nicht was sich auf öffentlichem Verkehrsraum davor befindet.
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. Juni 2019 um 23:45:51 Uhr:
Ja, ebenfalls mein Reden seit Posting Nummer 4....
Ich schrieb das bereits in der zweiten Antwort😁
Zitat:
@Geisslein schrieb am 20. Juni 2019 um 09:52:16 Uhr:
... müßte Ich es sogar akzeptieren
...erst in der Nachbarschaft umhört ...
...die Öffis benutzen...ob sie die Abschleppkosten zivilrechtlich einklagen können steht auch in den Sternen.
Ein Fahrzeug abzuschleppen und eine Unterlassungserklärung einzufordern sind aber zwei verschiedene Dinge!
Für das Abschleppen sind die Hürden deutlich höher, ja.
Zitat:
Was die Parkraum-Firma aber nicht darf... auf öffentlichem Verkehrsraum Strafzettel zu verteilen.
Das sollte unstrittig sein, ja.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. Juni 2019 um 10:23:45 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. Juni 2019 um 23:45:51 Uhr:
Ja, ebenfalls mein Reden seit Posting Nummer 4....
Ich schrieb das bereits in der zweiten Antwort😁
Der Anspruch auf Unterlassung mit seinem kostenpflichtigen Instrumentarium dürfte auf das Risiko einer mutmaßlichen Wiederholung zu beziehen sein. Bei einem zufällig gewählten Ort für eine einmalige Handlung müsste zusätzlich Vorsatz nachgewiesen werden. Ein langer Weg.
Zumal jeder andere Kunde, der hält um diese Schranke zu öffnen, sowohl wegen der OWi belangt und auch abgemahnt werden könnte. Mit immerhin nachvollziehbarer Wiederholungsgefahr.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 19. Juni 2019 um 23:47:21 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Juni 2019 um 21:27:40 Uhr:
Auf Unterlassung
Wenn ich 2 min lang nicht auf meinen Parkplatz fahren kann, kann ich meinen Nachbarn erfolgreich gebührenpflichtig abmahnen?
....
yep.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 20. Juni 2019 um 13:18:40 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 19. Juni 2019 um 23:47:21 Uhr:
Wenn ich 2 min lang nicht auf meinen Parkplatz fahren kann, kann ich meinen Nachbarn erfolgreich gebührenpflichtig abmahnen?
....yep.
O.k., bei meinem Nachbarn besteht definitiv Wiederholungsgefahr.
Mail habe ich soeben abgeschickt - habe mich nun also sehr bewusst dazu entschieden, da mit allen Mitteln gegenan zu gehen!
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 20. Juni 2019 um 23:51:19 Uhr:
Mail habe ich soeben abgeschickt - habe mich nun also sehr bewusst dazu entschieden, da mit allen Mitteln gegenan zu gehen!
Mach das und steh dazu wie ein Mann!- durchziehen!
Wieviele Instanzen wenn nötig? Rechtschutz vorhanden?
Zitat:
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 20. Juni 2019 um 23:51:19 Uhr:
Mail habe ich soeben abgeschickt - habe mich nun also sehr bewusst dazu entschieden, da mit allen Mitteln gegenan zu gehen!Mach das und steh dazu wie ein Mann!- durchziehen!
Wieviele Instanzen wenn nötig? Rechtschutz vorhanden?
So weit wird es denke ich gar nicht kommen - alternativ bleibt noch eine weitere Alternative - Stichwort „Keine Halterhaftung, keine vertiefte Erklärungspflicht des Halters“.
Ja, ohne Rechtsschutz geht heutzutage gar nichts mehr.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 21. Juni 2019 um 07:11:03 Uhr:
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 20. Juni 2019 um 23:51:19 Uhr:
Mail habe ich soeben abgeschickt - habe mich nun also sehr bewusst dazu entschieden, da mit allen Mitteln gegenan zu gehen!Mach das und steh dazu wie ein Mann!- durchziehen!
Wieviele Instanzen wenn nötig? Rechtschutz vorhanden?
Er wird überhaupt keine "Instanzen" oder Rechtsschutz brauchen. Wenn er das tut, was hier nicht nur von mir vorgeschlagen wurde, hört er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie wieder was von dieser Forderung.
Es ist ein Unterscheid, ob man als Streithansel jede Bagatelle vor Gericht trägt oder ob man sich effektiv gegen unberechtigte Forderungen wehrt. Das dient nämlich, im Gegenteil, meistens der Vermeidung sinnloser Inanspruchnahme der Justiz.
Ich habe eine Antwort von der Firma erhalten:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
das Fahrzeug parkte im Halteverbot uns dadurch wurde die Zufahrt zu unseren Parkplätzen blockiert.
Daher ist unsere Forderung definitiv zulässig und wir bitten Sie, diese umgehend zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen bzw. reagieren?
das Fahrzeug parkte im Halteverbot uns dadurch wurde
das haben die tatsächlich genau so geschrieben?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 24. Juni 2019 um 13:55:45 Uhr:
das Fahrzeug parkte im Halteverbot uns dadurch wurdedas haben die tatsächlich genau so geschrieben?
Ja, ich habe die Mail 1 zu 1 rauskopiert.
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 24. Juni 2019 um 13:40:06 Uhr:
Ich habe eine Antwort von der Firma erhalten:
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 24. Juni 2019 um 13:40:06 Uhr:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
das Fahrzeug parkte im Halteverbot uns dadurch wurde die Zufahrt zu unseren Parkplätzen blockiert.
Daher ist unsere Forderung definitiv zulässig und wir bitten Sie, diese umgehend zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen bzw. reagieren?
Ggf. nochmal reagieren mit dem Hinweis, dass dennoch eine PRIVATE Firma nicht dazu berechtigt ist, Tickets für den ÖFFENTLICHEN Verkehrsraum zu stellen.
In die Richtung ging doch die Argumentation des Threads hauptsächlich.
Die hätten doch eigentlich das Ordnungsamt rufen müssen.
Aber dann wird wahrscheinlich folgendes passieren: Die leiten das mit Bildmaterial ans Ordnungsamt weiter und dann kommt das Ticket von denen. Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.