Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:


was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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Um wieder auf den TE zurückzukommen: Für diese Entscheidung wurden ihm hier fundierte Hinweise gegeben.

TE: Natürlich bleibt es dir selbst überlassen, was du daraus machst. Lass uns aber wissen, was am Ende rausgekommen ist.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 16. Juni 2019 um 11:19:43 Uhr:


Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, hängt nicht davon ab, welche Beitreibungsanstrengungen der Gegner unternimmt.

Nee.

Wenn man weiß, dass eine Forderung keiner Überprüfung standhält spart man sich wohl alle Beitreibungsversuche, zumindest ab der Stelle wo sie Aufwand verursachen.

Davon würde ich hier mal ausgehen bis mich der Postbote vom Gegneteil überzeugt.

Vollkommen sinnfrei hingegen ist hier der Austausch irgendwelcher Schreiben, außer man hat nichts anders zu tun und berauscht sich gern an seinen vermeintlichen Formulierungskünsten.

Das Geschäftsmodell der Firma ist hier aber nicht bekannt bzw. wird nur vermutet.

Es ist ja durchaus möglich, dass die Firma an sich grundsätzlich schon seriös arbeitet und nur ein Außendienstler aus Unwissenheit oder meinetwegen auch vorsätzlich den Sachverhalt unrechtmäßig erfasst hat. Dem Sachbearbeiter im Innendienst wird dann möglicherweise nicht bewusst sein, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt und der Vorgang wird auf dem üblichen Weg weiterverfolgt.

Der Zahlungsaufforderung zu widersprechen könnte so zu einer Überprüfung des Sachverhaltes und damit zu einer Stornierung der Forderung führen.

Zitat:

@8848 schrieb am 16. Juni 2019 um 00:22:06 Uhr:


Unfug ist es, jedem "haste mal nen Euro" mit Rechtsanwalt und weiterem Pipapo zu drohen.

Ich finde das lustig, das hier in diesem Board viele meinen, man könne mit einem Rechtsanwalt drohen. Weil dann geht man da hin und dann bekommt man Recht, weil der eigene Anwalt hat es ja gesagt. Dabei können Rechtsanwälte die Rechtslage gar nicht beeinflussen und der Gang zum Anwalt wird die Gegenseite bestimmt nicht einschüchtern.

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. Juni 2019 um 12:07:26 Uhr:


Der war wichtig und richtig!
Vor lauter "Entspannt zurücklehnen" übersieht man schnell , daß auch andere, unerfahrene User hier mitlesen die daß so verallgemeinern u. verinnerlichen könnten.
Und damit erst richtig ins Schlamassel kommen könnten.
Selbstverständlich muss man sich VORHER ganz sicher sein, daß es sich wirklich um eine unberechtigte Forderung handelt.

Man muss daran denken, dass das die gleichen Firmen sind, die als Geschäftsmodell auch die Knöllchen auf den Supermarktparkplätzen verteilen. Die haben also eine gut geölte Maschinerie um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie einzutreiben. Deshalb glaube ich nicht, dass die Forderungen durch Nichtstun im Sande verlaufen.

Auf einem Supermarktparkplatz befindet man sich auf einem privaten Grundstück und geht mit Einfahren auf dieses einen Vertrag ein. Auf einer öffentlichen Straße hat eine Parkraumüberwachungsfirma so viele Rechte wie ein Schneeball in der Sahara, selbst wenn man die einzige Zufahrt zu einem von der Firma bewachten Parkplatz blockieren würde. Sie kann ja gerne mal einen Abschlepper bestellen und das Auto entfernen lassen, aber einfach so eine Zahlungsaufforderung zu erstellen ist das von mir genannte "hast mal nen Euro": Bettelei und sonst nichts.

... zumal die Zahlungsaufforderung unter dem Scheibenwischer genauso „gut“ ist wie im nächsten Mülleimer. Zweck der Scheibenwischer ist die Reinigung der Scheibe, nicht die Entgegennahme von Schriftstücken.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 16. Juni 2019 um 18:19:12 Uhr:


... zumal die Zahlungsaufforderung unter dem Scheibenwischer genauso „gut“ ist wie im nächsten Mülleimer.

Auf deutsch: 0 Bedeutung??
Was so auch Unsinn ist.

Genauso viel Bedeutung wie die "Kaufe Ihr Auto" Kàrtchen die gerne an Scheibenwischer oder Türgriff gesteckt werden.
Leistet dieser Ankündigung oder Aufforderung jemand hier Folge.?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 16. Juni 2019 um 19:01:19 Uhr:


Genauso viel Bedeutung wie die "Kaufe Ihr Auto" Kàrtchen die gerne an Scheibenwischer oder Türgriff gesteckt werden.
Leistet dieser Ankündigung oder Aufforderung jemand hier Folge.?

Das die Kärtchen unter dem Türgriff gepackt werden liegt auch daran, dass die gucken, ob das Auto eventuell offen ist. Ist auch so ne Masche, bei manchen Autos sieht man ja nicht ob offen ist oder nicht.

Aber zum Thread ersteller: Halteverbotschild steht doch mit Pfeil in der anderen Richtung oder seh ich den Pfeil falsch? Also steht er doch gar nicht im Halteverbot und bei dem Parkplatzbehinderungen können die eigentlich die Polizei rufen, wenn jemand da parken will, die wird aber zumindestens nicht bei uns kommen, da man ja parken will, aber selbst wenn bei uns die Einfahrt zugeparkt wird kommen die nicht, oder es dauert eine Stunde. Wenn man dann einen wichtigen Termin hat, zum Beispiel das Kind vom Schulbus abholen, hat man Pech gehabt, muss man dringend wegen was auch immer zum Arzt Pech gehabt. das gilt mittlerweile sogar in Privatstrassen, wenn der Hänger dort für Stunden abgestellt wird, vor einer Einfahrt kommt der Hängerbesitzer sogar noch mit dem Text: Ich wußte nicht das hier Autos langfahren.

So genau kann man überhaupt nicht erkennen, in welche Richtung ein Pfeil zeigt. Genausowenig, was auf den kleinen Schildern darunter abgebildet ist.

Zitat:

@8848 schrieb am 16. Juni 2019 um 22:25:41 Uhr:


So genau kann man überhaupt nicht erkennen, in welche Richtung ein Pfeil zeigt. Genausowenig, was auf den kleinen Schildern darunter abgebildet ist.

... und es ist für die Beantwortung der Frage des TE auch völlig irrelevant.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@8848 schrieb am 16. Juni 2019 um 22:25:41 Uhr:


So genau kann man überhaupt nicht erkennen, in welche Richtung ein Pfeil zeigt. Genausowenig, was auf den kleinen Schildern darunter abgebildet ist.

Wenn man quer vor zwei Stellplätzen parkt ist die Richtung der Pfeile nachrangig bis bedeutungslos.

Und wenn die Schilder auf einem Privatgrundstück stehen, sind sie für die öffentliche Straße ebenso bedeutungslos.

Auch wenn es natürlich nicht in Ordnung ist, einfach mal so die Zufahrt zu Parkplätzen zu blockieren.

Hallo Themenersteller,

ich kenne das Geschäftsmodell durch Firmen, wie "Fair Parken GmbH".
Diese ist beispielsweise an bei den Schlüterhallen in Freising aktiv, die Schlüterhallen sind ehemalige Produktionsstätten für Traktoren gewesen und nun zu einem kleinen "Shopping Center" umgebaut worden.

Die Firma pachtet oder kauft den Parkplatzbereich, stellt an der Einfahrt Schilder auf (meistens so, dass man sie nicht ohne weiteres lesen oder sehen kann - aber alles noch im legalen Bereich) und gibt auf diesen vor, dass man Parkscheiben benutzen muss.
Steht man länger als 3min. und hat keine Parkscheibe im Fahrzeug, dann wird ein "Strafzettel" von 30€ ausgestellt. Parkt man etwas länger als (weil man vielleicht sorglos einkauft), dann wird sogar ein Abschleppdienst gerufen.

Das ist eine ziemlich dreiste Geschäftsidee.

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