Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:


was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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Die Stadtverwaltung Osterode hat Mitarbeiter eingestellt um die Anzeigen von Knöllchen-Horst bearbeiten zu können.

Ein Beitrag zur Senkung der Zahl der Arbeitslosen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 26. August 2019 um 19:54:35 Uhr:


Die Stadtverwaltung Osterode hat Mitarbeiter eingestellt um die Anzeigen von Knöllchen-Horst bearbeiten zu können.

Der Link gibt dazu allerdings nichts her und die Zeiten sind auch schon vorbei. Diese Nachricht gehört zum Glück in die Abteilung "Historisches". Der Elan vom Knöllchen-Horst ist wohl zwischenzeitlich erlahmt.

Grüße vom Ostelch

Aus dem Wiki
"...Die Stadtverwaltung von Osterode stellte zur Abarbeitung der Anzeigen von Nilges eine weitere Mitarbeiterin ein..."
Das ist mein Zaunpfahl zu der Aussage: "...privat eingereichte Beweise dürfen nicht angenommen werden..."

Wenn man solcherlei natürlich in Massen einreicht (wie Knöllchen-Horst) kann das für einen selber natürlich zu diversen Problemen führen.

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 27. August 2019 um 07:29:14 Uhr:


Aus dem Wiki
"...Die Stadtverwaltung von Osterode stellte zur Abarbeitung der Anzeigen von Nilges eine weitere Mitarbeiterin ein..."
Das ist mein Zaunpfahl zu der Aussage: "...privat eingereichte Beweise dürfen nicht angenommen werden..."

Wenn man solcherlei natürlich in Massen einreicht (wie Knöllchen-Horst) kann das für einen selber natürlich zu diversen Problemen führen.

Naja, Knöllchen-Horst ist einigen sicherlich sauer aufgestoßen. Meinst du, dass er mit denen Probleme hatte? (Sonst bitte kurz erklären.)

Denn, so unangenehm der Mann auch (gewesen?) ist, so Recht hatte er doch.

Er hat "nur" auf die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht, indem er Verstöße angezeigt hat.

Das heißt nicht, dass ich das zwingend gut heiße. Aber letztlich waren die (z. B.) Falschparker doch selbst Schuld, dass er eine Grundlage für seine Anzeige hatte.

Mit Notizblock und Fotoapparat durch die Gegend ziehen lief wohl ganz gut.

Aber die Richter fanden es nicht lustig das er dann auch Dashcamfahrten auswertete und zur Anzeige brachte. u.s.w.

Habe das auch nur angeführt um aufzuzeigen das manche Kommunen die privat gebrachten Bewesie durchaus verfolgen.

Zitat:

@Bernd_Clio_III [url=https://www.motor-talk.de/.../...ffentlicher-strasse-t6638924.html?...]schrieb am 27. August

Denn, so unangenehm der Mann auch (gewesen?) ist, so Recht hatte er doch.

Er hat "nur" auf die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht, indem er Verstöße angezeigt hat.

Er selbst hat aber nicht das geltende Recht eingehalten.
Gegen seine Geschwindigkeitsverstöße ist er vor Gericht gegangen.

Also ein ganz normaler deutscher Autofahrer.

https://www.goettinger-tageblatt.de/.../Knoellchen-Horst-resigniert

Er hat aufgegeben

Zitat:

@therealrob schrieb am 27. August 2019 um 12:43:14 Uhr:


https://www.goettinger-tageblatt.de/.../Knoellchen-Horst-resigniert

Er hat aufgegeben

Ich hoffe mal das die extra angestellten Mitarbeiter in der Verwaltung jetzt nicht auf der Straße sitzen.

Zitat:

@therealrob schrieb am 27. August 2019 um 12:43:14 Uhr:


https://www.goettinger-tageblatt.de/.../Knoellchen-Horst-resigniert

Er hat aufgegeben

Ich hab mich nochmal grob durchgelesen, sowohl den Link als auch seinen Wikipedia-Artikel.

Nochmal: Ich kann ihm nichts Positives abgewinnen. Aber irgendwo in den Artikeln wird gesagt, dass viele seiner Anzeigen auch wegen "Anzeigen von Bagatell-Dingen" nicht verfolgt wurden.

Das heißt also, grundsätzlich war die Anzeige berechtigt, wurde aber wegen "Kleinzeugs" nicht bearbeitet. Das ist aber auch schon ein ganz schön einseitiges Verhalten der Behörde(n), oder nicht?

Gedankenspiele:
1) Wo ist denn da die Grenze zu ziehen hinsichtlich "Bagatelle"?
2) Warum kann eine Behörde sagen, "wir verfolgen das wegen Bagatelle nicht"?
3) Warum verteilt (möglicherweise dieselbe?) Behörde aber dann selbst (an anderer Stelle) Knöllchen für einen geringen Euro-Betrag? Da wird "Bagatelle" dann auf einmal ganz anders interpretiert ... Irgendwie nicht nachvollziehbar, oder?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 27. August 2019 um 12:53:47 Uhr:



Zitat:

@therealrob schrieb am 27. August 2019 um 12:43:14 Uhr:


https://www.goettinger-tageblatt.de/.../Knoellchen-Horst-resigniert

Er hat aufgegeben

Ich hoffe mal das die extra angestellten Mitarbeiter in der Verwaltung jetzt nicht auf der Straße sitzen.

Man stelle sich vor, was passieren könnte, wenn der Blitzer auf der A2 bei Bielefeld auf einmal nicht mehr so häufig Bilder macht, weil die Verkehrsteilnehmer einfach mal die Begrenzung einhalten würden ... da wäre im Ordnungsamt auf einen Schlag eine ganze (extra seinerzeit dafür geschaffene) Abteilung ohne Tätigkeit.

Aber es blitzt ja munter weiter ... so gesehen sind die Arbeitsplätze gesichert.

Im Ordnungswidrigkeitsrecht gilt das Opportunitätsprinzip (§ 47 OWiG). Die Ordnungsbehörde hat ein Entschließungsermessen, ob sie eingreift. Sie kann, muss aber nicht. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf sie je geringer der Verstoß ist, umso eher die Verfolgung unterlassen. Das ist wohl mit "Bagatelle" gemeint. Da die Ordnungsbehörden nicht nur für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständig sind, müssen sie auch aus wirtschaftlichen Gründen Priritäten setzen, aber auch die Verfolgung von Bagatellen darf nicht in reine Willkür ausarten. Die Behörde muss eben sinnvoll abwägen, wie sie die ihr zu Verfügung stehenden Kräfte optimal einsetzt, um ihre Aufgaben als Behörde in der Gesamtheit möglichst gut zu erfüllen. Die Jagd nach jedem "Parksünder" schließt das aus. Theoretisch hätten die Ordnungsbehörden auch jede Anzeige des Knöllchen-Horst ignorieren und die Verfahren gar nicht erst eröffnen können.

Welche Ordnungswidrigkeit nun konkret verfolgt wird und welche nicht, hängt damit auch immer von der Lage insgesamt ab. Das mag man als "ungerecht" empfinden, aber ohne Vorauswahl geht es nicht. Es sei denn, wir wollten den Behördenapparat um ein Vielfaches aufblähen. Dann müssten schon aus Kostengründen die Bußgelder wohl drastisch erhöht werden, so dass mit ihnen auch mindestens die Kosten der Verfolgung abgedeckt sind. Oder wir finanzieren die "totale Gerechtigkeit" über höhere Steuern. Freiwillige vor! 😉

Grüße vom Ostelch

Vielleicht noch als Ergänzung, eine Behörde kann auch nicht durch Klage gezwungen werden, OWis nachzugehen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 27. August 2019 um 14:32:36 Uhr:


Vielleicht noch als Ergänzung, eine Behörde kann auch nicht durch Klage gezwungen werden, OWis nachzugehen.

welchen sinn soll das auch haben? die sind dann meistens verjährt.

peso

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