Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:


was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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Darüber kann man bestimmt noch 20 Seiten lang weiter grübeln... vielleicht hätten sie auch 'ne Ladung Dynamit unters Auto gelegt und es gesprengt - wer weiß... (Sorry, habe gestern Abend mal wieder Scarface gesehen) 😁

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 25. Juni 2019 um 14:16:45 Uhr:


An der Antwortmail kann man doch ganz klar erkennen, dass die sich völlig darüber im Klaren sind, keine rechtliche Handhabe zu haben. Ansonsten würden sie bestimmt nicht darum "bitten", den geforderten Betrag zu zahlen, sondern innerhalb einer bestimmten Frist dazu auffordern.

Die ganze Antwortmail ist absolut unprofessionell und sieht aus, wie von Klein-Fritzchen.

Nochmal: Der ganze Vorgang hat sich auf öffentlichem Raum abgespielt und damit ist der Parkplatzbetreiber außen vor. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, das Ordnungsamt zu rufen und das Vergehen von denen dokumentieren zu lassen.

Spätestens jetzt würde ich mich zurück lehnen und überhaupt nichts weiter unternehmen.

Für mich war deren Antwortschreiben auch eher der letzte Versuch, das Geld doch noch irgendwie zu bekommen.. dementsprechend sehe ich dem Ganzen sehr gelassen entgegen. :-)

Und sparst Dir hoffentlich weitere Schreibereien....
Oder hast Du grad Urlaub und Dir ist irgendwie langweilig?

Zitat:

Ich habe den Strafzettel einmal hochgeladen, siehe Anhang.

Die genaue Begründung lautet "Parken im Halteverbot". Ich habe ja schließlich nicht geparkt - sondern nur gehalten. Und die Dauer des Haltens müssen die mir doch theoretisch nachweisen, oder nicht? Widersprüchlich ist auch das Wort "Nutzungsentgelt". Ich habe nichts genutzt und bin dementsprechend auch keinen Vertrag eingegangen..

In meinen Augen ist das ein Abzockversuch der einschlägig bekannten Parkabzocker-Unternehmen. Ich würde den Zettel archivieren, ansonsten aber nichts unternehmen - vor allem nichts zahlen!

Im konkreten Fall zeigt das Zettelchen ganz offensichtlich, welch' Schwachsinn das ist: warum sollte man ein Nutzungsentgelt (noch dazu inkl. 19% MWSt. 😁) an ein Privatunternehmen bezahlen, wenn man auf öffentlichem Grund gehalten hat? Ein "Nutzungsentgelt" macht auch bei einem "Tatbestand" keinen Sinn - dafür gibt's nämlich Bußgelder oder Geldstrafen.

Alles in allem ein totaler Schwachsinn, hart an der Grenze zum gewerbsmäßigen Betrug und zur Amtsanmaßung.

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Gefühlt haben bestimmt schon 37 Leute gesagt, dass es augenscheinlich keine rechtliche Grundlage für diesen privaten Strafzettel gibt. Aber es gibt für diese Sache bereits 14 Seiten Kommentare, und weiter, und weiter, und weiter (...); eine unendliche Geschichte!

Zitat:

@hjluecke schrieb am 26. Juni 2019 um 15:24:50 Uhr:


Gefühlt haben bestimmt schon 37 Leute gesagt, dass es augenscheinlich keine rechtliche Grundlage für diesen privaten Strafzettel gibt. Aber es gibt für diese Sache bereits 14 Seiten Kommentare, und weiter, und weiter, und weiter (...); eine unendliche Geschichte!

Unendliche Geschichte hin oder her.
Ich jedenfalls finde es gut, daß @-Tommy_ sich das Vorgehen nicht gefallen lässt und dagegen vorgeht, bzw. es die Parkraum-Firma wissen lässt, daß sie der öffentliche Verkehrsraum nichts angeht.
Ihr Zuständigkeitsbereich ist der Firmenparkplatz und nicht die Straße davor.

Aber wie es den Anschein hat, so hält uns Tommy so oder so auf dem Laufendem wie der Stand der Dinge ist.

Der TE sollte da nicht groß rumkaspern. Kein Schriftverkehr mit dieser Firma. Sachverhalt der Gewerbeaufsicht schildern und Kopie der Zahlungsaufforderung beilegen und das wars.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 29. Juni 2019 um 11:07:14 Uhr:


Der TE sollte da nicht groß rumkaspern. Kein Schriftverkehr mit dieser Firma. Sachverhalt der Gewerbeaufsicht schildern und Kopie der Zahlungsaufforderung beilegen und das wars.

Was hat die „Gewerbeaufsicht“ damit zu tun? Das müsste zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft gehen, wenn der TE das will. Z. B. kostenneutral durch eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle. Sowohl Betrug, als auch Amtsanmaßung sind Offizialdelikte, da kann sich niemand wegducken.

Früher hat der Privatmann (Privatperson😉 ) die Anzeige aus „allen juristischen Gründen“ aufgegeben, um die Ermittlungen nicht vorzeitig einzuengen. Wenn das heute anders ist, bitte kurzen Kommentar.

Ich melde mich noch einmal zurück.. die ganze Situation ist nun 2.5 Monate her - bisher kam keine Post etc.! :-)

Ist ja schön! "Aussitzen" hilft oftmals.

Wie ist da die Verjährung? Zivilrechtliche Asprüche dürften deutlich länger als 2,5 Monate gelten.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Juni 2019 um 15:47:33 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 13:58:39 Uhr:



Aber dann wird wahrscheinlich folgendes passieren: Die leiten das mit Bildmaterial ans Ordnungsamt weiter und dann kommt das Ticket von denen. Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.

Das können sie gerne tun, aber das OA darf privat erhobene Beweismittel (in Hessen) nicht verwerten.

kannst du das belegen? quelle? deine aussage widerspricht meinen erfahrungen?

peso

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juni 2019 um 16:02:14 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 15:55:55 Uhr:


Dann wären einzig die Sperrbügel ein (hinreichender?) Hinweis darauf, dass man da weder kurz noch lang (also überhaupt nicht) stehen bleiben sollte.

Falsch, denn vor Einfahrten darf man generell nicht parken

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juni 2019 um 16:02:14 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 15:55:55 Uhr:


Da bin ich jetzt echt mal gespannt, wie das ausgeht.

dass es um die Frage eine ordnungswidrigen Handelns aber sowieso nicht geht, ist Dir aufgefallen?

Ist das Aufstellen eines Sperrbügels als Kenzeichnung einer Ein-/Ausfahrt zu betrachten? Zumindest nach der StVO wohl eher nicht.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 26. August 2019 um 11:48:41 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Juni 2019 um 15:47:33 Uhr:



Das können sie gerne tun, aber das OA darf privat erhobene Beweismittel (in Hessen) nicht verwerten.

kannst du das belegen? quelle? deine aussage widerspricht meinen erfahrungen?

peso

Wenn man es sucht ... leider finde ich das Urteil gerade nicht. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es

nicht

dieses Urteil war.

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Es erging von einem Frankfurter Gericht. Dabei ging es darum, die durch Erlasse des Hessischen Minsterium des Inneren und für Sport geschaffenen Rahmenbedingungen für die Geschwindigkeitskontrollen (Ausschluss privater Dienstleister), auch auf die übrige OWi-Praxis zu übertragen.
Tenor war, dass die ermittelnde (Ordnungs-) Behörde zu jedem Zeitpunkt Herrin des Verfahrens sein muß. Das ist bei von privat erlangten Beweisen ausgeschlossen.
Dabei wird hingegen nicht ausgeschlossen, dass die Behörde als Reaktion auf den vorgetragenen Sachverhalt eigene Ermittlungen anstellt um darauf das weitere Verfahren aufzubauen.

Städte wie Frankfurt oder Darmstadt rufen auf ihren Web-Präsenzen explizit zur Anzeige von Falschparkern auf.

ich kenne es auch so. wenn ich einen falschparker fotografiere und anzeige, wird das eher bearbeitet als eine reine anzeige.

peso

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