Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:


was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

256 weitere Antworten
256 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Juni 2019 um 17:46:39 Uhr:


ich würde jetzt einfach mal gar nichts mehr unternehmen. Du hast ihnen ja die Chance gegeben. Sollen sie doch Mahnungen verschicken und bettelnde Briefe. Einem Vollstreckungsbescheid würde ich widersprechen und ansonsten seelenruhig auf die Klage warten, die dann eh nie kommen wird.

Dem ist von meiner Warte nichts hinzuzufügen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. Juni 2019 um 18:55:28 Uhr:


das werden die wahrscheinlich auch wissen.

Und wenn die Sportsfreunde ein Inkasso-Büro der unangenehmen Sorte beauftragen?

Dann hast du kurze Zeit später ein paar sehr kurz angebundene "Wladimir's" vor der Tür stehen.
Zuzutrauen wärs denen - bei dem Anschreiben in dem miserablen Deutsch erst recht.

Das denke ich nicht. Die Firma ist im süddeutschen Raum recht bekannt.. außerdem sollen die Wladimir's erst mal zu uns kommen, wird ein weiter Weg :-) Da mache ich mir also absolut keine Sorgen.

Ich werde im Laufe des Tages noch einmal mit einem deutlicheren Widerspruch antworten und schauen, was dann passiert. :-)

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 25. Juni 2019 um 11:39:42 Uhr:



Ich werde im Laufe des Tages noch einmal mit einem deutlicheren Widerspruch antworten und schauen, was dann passiert. :-)

Bin mal gespannt was Du dieses Mal antwortest ?!
Ich würde dieser Parkraum-Firma definitiv die Hölle heiß machen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juni 2019 um 11:51:40 Uhr:



Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 25. Juni 2019 um 11:39:42 Uhr:



Ich werde im Laufe des Tages noch einmal mit einem deutlicheren Widerspruch antworten und schauen, was dann passiert. :-)

Bin mal gespannt was Du dieses Mal antwortest ?!
Ich würde dieser Parkraum-Firma definitiv die Hölle heiß machen.

Ich würde definitiv gar nichts mehr schreiben. Dieser Antwort-Reflex führt zu nichts. Außer zu Antworten. 😉 Entweder klagt nun die Firma oder sie lässt es. Die Fakten liegen auf dem Tisch.

Grüße vom Ostelch

Ähnliche Themen

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Juni 2019 um 11:57:22 Uhr:


Ich würde definitiv gar nichts mehr schreiben.

+1

Gruß Metalhead

Zitat:

Ich würde definitiv gar nichts mehr schreiben. Dieser Antwort-Reflex führt zu nichts. Außer zu Antworten. 😉 Entweder klagt nun die Firma oder sie lässt es. Die Fakten liegen auf dem Tisch.

Stopp, so geht das nicht!

Dann hätte man auch schon spätestens auf Seite zwei aufhören können. Seite 13 geht gar nicht, muss jetzt mind. bis Seite 25 fortgeführt werden.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Juni 2019 um 11:57:22 Uhr:


Ich würde definitiv gar nichts mehr schreiben. Dieser Antwort-Reflex führt zu nichts. Außer zu Antworten. 😉 Entweder klagt nun die Firma oder sie lässt es. Die Fakten liegen auf dem Tisch.

Grüße vom Ostelch

Doch... mindestens noch so viel:
Für Parkverstöße auf öffentlichem Verkehrsraum ist das Ordnungsamt zuständig.
Der Zahlungsaufforderung wird somit nicht nachgekommen, da sich das Fahrzeug außerhalb des Zuständigkeitsbereich der Parkraum-Firma befand. Weitere Zahlungsbescheide werden ignoriert.
Sollten dennoch weitere Zahlungsbescheide eintreffen werden rechtliche Schritte wegen Amtsanmaßung gegen die Parkraum-Firma eingeleitet.

Aber das hatten wir ja so in ähnlicher Form schon.

TE: Spar dir den zweiten Schriebs komplett.

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 25. Juni 2019 um 11:39:42 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. Juni 2019 um 18:55:28 Uhr:


das werden die wahrscheinlich auch wissen.

Und wenn die Sportsfreunde ein Inkasso-Büro der unangenehmen Sorte beauftragen?

Dann hast du kurze Zeit später ein paar sehr kurz angebundene "Wladimir's" vor der Tür stehen.
Zuzutrauen wärs denen - bei dem Anschreiben in dem miserablen Deutsch erst recht.

Das denke ich nicht. Die Firma ist im süddeutschen Raum recht bekannt.. außerdem sollen die Wladimir's erst mal zu uns kommen, wird ein weiter Weg :-) Da mache ich mir also absolut keine Sorgen.

Ich werde im Laufe des Tages noch einmal mit einem deutlicheren Widerspruch antworten und schauen, was dann passiert. :-)

Auf alle Fälle...
der deutlichere Hinweis hilft! (ACHTUNG - IRONIE!!!)

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. Juni 2019 um 12:56:24 Uhr:


der deutlichere Hinweis hilft!

... wobei? Kann mit Drohung garniert auch nach hinten losgehen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2019 um 13:04:27 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 25. Juni 2019 um 12:56:24 Uhr:


der deutlichere Hinweis hilft!

... wobei? Kann mit Drohung garniert auch nach hinten losgehen.

... und was soll denn nach "Ich zahle nicht, weil es gar keine Rechtsgrundlage gibt" noch deutlicher werden?

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2019 um 13:04:27 Uhr:


Kann mit Drohung garniert auch nach hinten losgehen.

Welche Drohung? Anzeige ist kein "angedrohtes Übel".

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Juni 2019 um 13:08:36 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 25. Juni 2019 um 13:04:27 Uhr:


Kann mit Drohung garniert auch nach hinten losgehen.

Welche Drohung? Anzeige ist kein "angedrohtes Übel".

Gruß Metalhead

Hab‘ mich nicht mal explizit auf den Tatbestand der Nötigung bezogen. Hat der BGH bezüglich anwaltlicher Mahnschreiben schon anders gesehen. Das nach hinten losgehen

können

steht für mich eindeutig im Raum.

An der Antwortmail kann man doch ganz klar erkennen, dass die sich völlig darüber im Klaren sind, keine rechtliche Handhabe zu haben. Ansonsten würden sie bestimmt nicht darum "bitten", den geforderten Betrag zu zahlen, sondern innerhalb einer bestimmten Frist dazu auffordern.

Die ganze Antwortmail ist absolut unprofessionell und sieht aus, wie von Klein-Fritzchen.

Nochmal: Der ganze Vorgang hat sich auf öffentlichem Raum abgespielt und damit ist der Parkplatzbetreiber außen vor. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, das Ordnungsamt zu rufen und das Vergehen von denen dokumentieren zu lassen.

Spätestens jetzt würde ich mich zurück lehnen und überhaupt nichts weiter unternehmen.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 25. Juni 2019 um 14:16:45 Uhr:


An der Antwortmail kann man doch ganz klar erkennen, dass die sich völlig darüber im Klaren sind, keine rechtliche Handhabe zu haben. Ansonsten würden sie bestimmt nicht darum "bitten", den geforderten Betrag zu zahlen, sondern innerhalb einer bestimmten Frist dazu auffordern.

Die ganze Antwortmail ist absolut unprofessionell und sieht aus, wie von Klein-Fritzchen.

Nochmal: Der ganze Vorgang hat sich auf öffentlichem Raum abgespielt und damit ist der Parkplatzbetreiber außen vor. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen, das Ordnungsamt zu rufen und das Vergehen von denen dokumentieren zu lassen.

Spätestens jetzt würde ich mich zurück lehnen und überhaupt nichts weiter unternehmen.

Und die hätten dann vermutlich einen Abschlepper bestellt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen