Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße
Hallo zusammen,
ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.
Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.
Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:
-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...
-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.
Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.
Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.
Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:
was soll ich denn durcheinandergebracht haben??
Alles ...
256 Antworten
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 13:58:39 Uhr:
Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.
Sicher, dass es unstrittig ist? Ich habe einen Ausschnitt aus dem Foto aus dem Eingangspost in die Breite gezogen. Der Pfeil auf dem Haltverbotschild zeigt eindeutig nur nach links. Der TE steht aber rechts vom Schild. Zudem sehe ich gerade, dass der Bordstein nicht mal abgesenkt ist.
Eins - Zwei - oder Drei- du musst dich entscheiden.....
30 Euro...- gut das musst du wissen!
bin aebr auch gespannt- wie es ausgeht!
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. Juni 2019 um 14:29:23 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 13:58:39 Uhr:
Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.Sicher, dass es unstrittig ist? Ich habe einen Ausschnitt aus dem Foto aus dem Eingangspost in die Breite gezogen. Der Pfeil auf dem Haltverbotschild zeigt eindeutig nur nach links. Der TE steht aber rechts vom Schild. Zudem sehe ich gerade, dass der Bordstein nicht mal abgesenkt ist.
Der abgesenkte Bordstein ist keine Pflicht -> § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, aber klar, die Vertragsstrafe ist nichtig.
Versuche einfach, das ganze 3 Monate hinauszuzögern, dann können sie dir auch nicht mehr was über das Ordnungsamt "zukommen" lassen.
Die "Unterlassungserklärung" sehe ich eher nicht, vor allem müssten diese dann auch beweisen, dass wirklich jemand in der kurzen Zeit auf genau diesen Parkplatz wollte, dann muss noch eine Wiederholungsgefahr bestehen und ganz zum Schluss kann man das kurze Halten als "Unwesentliche Beeinträchtigung" sehen, klar wenn dauernd jemand dort hält ist das ärgerlich, aber es ist nun mal nicht der TE.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 13:58:39 Uhr:
Aber dann wird wahrscheinlich folgendes passieren: Die leiten das mit Bildmaterial ans Ordnungsamt weiter und dann kommt das Ticket von denen. Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.
Das können sie gerne tun, aber das OA darf privat erhobene Beweismittel (in Hessen) nicht verwerten.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 24. Juni 2019 um 15:47:33 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 13:58:39 Uhr:
Aber dann wird wahrscheinlich folgendes passieren: Die leiten das mit Bildmaterial ans Ordnungsamt weiter und dann kommt das Ticket von denen. Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.
Das können sie gerne tun, aber das OA darf privat erhobene Beweismittel (in Hessen) nicht verwerten.
Also der "Knöllchen-Horst" wäre in Hessen nicht möglich? Ok, Landesrecht ...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 24. Juni 2019 um 14:29:23 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 13:58:39 Uhr:
Denn das einzige, was ja unstrittig ist ist die Tatsache, DASS da definitiv ein Halteverbot war.Sicher, dass es unstrittig ist? Ich habe einen Ausschnitt aus dem Foto aus dem Eingangspost in die Breite gezogen. Der Pfeil auf dem Haltverbotschild zeigt eindeutig nur nach links. Der TE steht aber rechts vom Schild. Zudem sehe ich gerade, dass der Bordstein nicht mal abgesenkt ist.
Oh ok, dann muss ich mich einerseits beim TE entschuldigen, das hatte ich so nicht erkannt - mir aber auch nicht die Mühe gemacht, das Bild entsprechend zu vergrößeren.
Dann wären einzig die Sperrbügel ein (hinreichender?) Hinweis darauf, dass man da weder kurz noch lang (also überhaupt nicht) stehen bleiben sollte. Denn selbst wenn der Pfeil in die andere Richtung zeigt heißt das ja noch lange nicht, dass man auf der "richtigen Seite" des Schildes auch wirklich stehen darf.
Da bin ich jetzt echt mal gespannt, wie das ausgeht.
Die fortgesetzte Dreistigkeit wäre für mich (gerne ganz persönlich) endgültig genug, den Vorgang bei der nächsten Polizeidienststelle als Versuch des Betruges anzuzeigen.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 15:55:55 Uhr:
Dann wären einzig die Sperrbügel ein (hinreichender?) Hinweis darauf, dass man da weder kurz noch lang (also überhaupt nicht) stehen bleiben sollte.
Falsch, denn vor Einfahrten darf man generell nicht parken
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 15:55:55 Uhr:
Da bin ich jetzt echt mal gespannt, wie das ausgeht.
dass es um die Frage eine ordnungswidrigen Handelns aber sowieso nicht geht, ist Dir aufgefallen?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juni 2019 um 16:02:14 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Juni 2019 um 15:55:55 Uhr:
Da bin ich jetzt echt mal gespannt, wie das ausgeht.
dass es um die Frage eine ordnungswidrigen Handelns aber sowieso nicht geht, ist Dir aufgefallen?
Ist es durchaus. Aber was am Ende beim TE rauskommt, wüsste ich halt dennoch gerne 🙂
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 24. Juni 2019 um 13:40:06 Uhr:
Ich habe eine Antwort von der Firma erhalten:
Zitat:
@-Tommy_ schrieb am 24. Juni 2019 um 13:40:06 Uhr:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
das Fahrzeug parkte im Halteverbot uns dadurch wurde die Zufahrt zu unseren Parkplätzen blockiert.
Daher ist unsere Forderung definitiv zulässig und wir bitten Sie, diese umgehend zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wie würdet ihr nun weiter vorgehen bzw. reagieren?
Hier nochmals die Frage: Für welche Nutzung werden die 30 € gefordert?
Te hat die Privatparkplätze nicht genutzt, sondern die Zu- und Abfahrt zu diesen Parkplätzen verhindert.
Diese Behinderung stellt eine Besitzstörung dar, die nicht durch ein Nutzungsentgelt, sondern durch eine geldbewehrte Unterlassungerklärung geahndet werden kann.
Schon verwunderlich, wie naiv der Parkplatzbesitzer/ -pächter oder wer auch immer gehandelt hat.
O.
ich würde jetzt einfach mal gar nichts mehr unternehmen. Du hast ihnen ja die Chance gegeben. Sollen sie doch Mahnungen verschicken und bettelnde Briefe. Einem Vollstreckungsbescheid würde ich widersprechen und ansonsten seelenruhig auf die Klage warten, die dann eh nie kommen wird.
das werden die wahrscheinlich auch wissen.
Und wenn die Sportsfreunde ein Inkasso-Büro der unangenehmen Sorte beauftragen?
Dann hast du kurze Zeit später ein paar sehr kurz angebundene "Wladimir's" vor der Tür stehen.
Zuzutrauen wärs denen - bei dem Anschreiben in dem miserablen Deutsch erst recht.