Strafzettel, aber warum...??
Hey,
habe letzte woche so wie auf dem foto zu sehen ist geparkt und habe dabei nen strafzettel in höhe von 25€ kassiert. mein arbeitskollege mit dem schwarzen alfa hat ebenfalls nen blaues knöllchen bekommen.
jetzt wundern wir uns aber WARUM...?
da steht kein schild, dass man da nicht parken darf. es sind sogar parklinien eingezeichnet. dies ist zwar eine einfahrt, muss vielleicht besser schreiben, war eine einfahrt. da das gras vor den toren schon ziemlich hochgewachsen und das schloss schon heftigst verrostet ist. ein schild hier nicht parken wege der einfahrt ist auch nicht angebracht.
irgendwie weigere ich mich diese 25€ zu zahlen.
achja, in dem strafzettel der heute kam stand drinne, ich hätte andere autos damit behindert....
Gruß Florian
107 Antworten
warum zoffen sich denn hier alle wegen so nem Strafzettel!?
@Here-Rigo
Geh doch einfach mal zum "Absender" dieses Gutscheins und laß dir erklären, warum ihr die 25 Euro bezahlen müsst.
Ich persönlich erkenne allerdings auch kein "direktes" Fehlverhalten, ich hätte da wahrscheinlich auch geparkt. Auch wenn dieses Gitter da links und rechts Scharniere hat, funktionieren dürfte es mit diesem grünen Vorhang wohl eh nicht mehr richtig. Vielleicht wars ja doch nur ein Mis(t)verständnis?
War (ist) dieses Südfrüchtchen dein Bekannter? Warum fühlt sich denn der so auf den Schwanz getreten?
Langsam versteh ich die Welt nicht mehr 🙄
Gruß, Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von here_Rigo
behinderung andere verkehrsteilnehmner...
Alles klar!
Wie das von Dir als Beweis selbst erbrachte Foto 309 zeigt, handelt es sich tatsächlich um den vorgeworfenen Tatbestand.
Rein formal gesehen ist der BMW-Fahrer des einparkens in eine durch fest eingebrachte andersfarbige Pflastermarkierung begrenzte Parkfläche nicht mächtig, da er mit seiner rechten hinteren Fahrzeugseite auf der, und mit seiner rechten vorderen Fahrzeugseite knapp auf der angenommen Parkflächenbegrenzung steht.
Als Beweis dient dann noch Foto 308, dass dann eindeutig zeigt, dass die angenommene, durch eingebrachte feste farbige Pflastermarkierung begrenzte Parkfläche nicht zu eng ausmarkiert ist.
Der Tatbestand der "Behinderung anderer Verkehrsteilnehmner" kommt aber dadurch in Betracht, dass der Nutzer des schwarzen Alfas eindeutig durch das zu nahe anparken des silbernen BMWs nicht unwesentlich behindert wird.
Und nun lasst die Anwälte und Gerichte sprechen, es gibt sonst wirklich keine anderen Probleme.
hth Olav
PS: Der Einspruch kann nach hinten losgehen!
@ besonnenfahrer
weißt du eigentlich wann die abschleppen...? *kopfschüttel*
@ Mytouring, j.helfer
wir sind einer meinung, so hab ich das nämlich auch gesehen und deshalb hab ich dort geparkt
@ Ratlos0815
egal was du rauchst... versuch es einzudämmen
@ALL
ich hatte mir das mit den beiträge zu meinem strafzettel wirklich anders vorgestellt.
ich dachte an konstruktive beiträge und nicht an beiträge die keinen weiterbringen und beleidigungen in foren siedele ich sowieso einem ganz tiefstehenden niveau an.
ich muss sagen, dass ich wirklich enttäuscht von den beiträgen bin. werde solch ein privetes thema auch nicht mehr hier im forum ansprechen.
Gruß Florian
PS: verfasser von konstruktiven und guten beiträgen brauchen sich nicht angesprochen fühlen.
@Flo
Reg dich nicht auf, zur Zeit gibt hier immer mehr seltsame Leute!
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Und damit wir wieder unter uns sind, fährt die Hardcore-Riege halt nach Bayern ... dort ist die Welt noch in Ordnung und die Preise gut, gelle, Gerhard? 😁
Es grüßt Euch die Verena
Hi,
ein Knöllchen auf Privatgrund kannst du bekommen wenn das Grundstück nicht eingefriedigt ist. Sprich Ein Zaun und die Pforte muss zu sein!!!!!
Das Parken vor/in Auffahrten ist generell verboten ( auch wenns die eingene ist )
Bei schmalen Straßen sogar gegenüber!!
Hört sich alles ungerecht an, aber meine Auffahrt wird 4 mal die Woche zugeparkt und man kommt regelmäßig zu spät zur Arbeit ( auch nicht gerecht )
Daher denke ich das du nicht weit kommst mit einem Einspruch................
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
...ein Knöllchen auf Privatgrund kannst du bekommen wenn das Grundstück nicht eingefriedigt ist. Sprich Ein Zaun und die Pforte muss zu sein!!!!!
Das Parken vor/in Auffahrten ist generell verboten ( auch wenns die eingene ist )
Bei schmalen Straßen sogar gegenüber!!
Ja, das ist klar und eindeutig geregelt. Deutlicher kann man es nicht mehr ausdrücken.
@here_rigo:
was'n das für ein handy, das so
ordentliche bilder rauslässt?
mfg
ps: hättest du so wie auf dem bild in der einfahrt
schräg gegenüber von meinem büro geparkt hättest
du kein knöllchen bekommen - du hättest deinen wagen
für knappe 300 schekel bei der verwahrstelle abholen dürfen.
irgendein aufmerksamer rentner (die sehen alles, ausser,
wenn mir wieder einer ihrer altersgenossen beim versuch
einzuparken den lack zerschraddelt) hätte das
ruck-zuck veranlasst... 🙁
mfg
Zitat:
Original geschrieben von 325i-touringE30
@here_rigo:
was'n das für ein handy, das so
ordentliche bilder rauslässt?mfg
ps: hättest du so wie auf dem bild in der einfahrt
schräg gegenüber von meinem büro geparkt hättest
du kein knöllchen bekommen - du hättest deinen wagen
für knappe 300 schekel bei der verwahrstelle abholen dürfen.
irgendein aufmerksamer rentner (die sehen alles, ausser,
wenn mir wieder einer ihrer altersgenossen beim versuch
einzuparken den lack zerschraddelt) hätte das
ruck-zuck veranlasst... 🙁mfg
Nokia 7610. das bild ist in orginal noch besser, musste es ja verkleinern und die quali rausnehmen wegen der 100 kb grenze.
Florian
Zitat:
Original geschrieben von here_Rigo
@ALL
ich hatte mir das mit den beiträge zu meinem strafzettel wirklich anders vorgestellt.
Find ich auch voll Scheisse, wenn ich nicht die Antwort bekomme, die ich hören will!
Mein Gras ist gut, und trotzdem bist Du zu blöd zum Parken, und jetzt?
hth und Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Ratlos0815
Find ich auch voll Scheisse, wenn ich nicht die Antwort bekomme, die ich hören will!
Mein Gras ist gut, und trotzdem bist Du zu blöd zum Parken, und jetzt?
hth und Gruss
langeweile? mach dich ab!
zu dem ganzen fällt mir nur eins ein:
wasen geiles Handy
:-)
Zitat:
Original geschrieben von NeoTheOne
zu dem ganzen fällt mir nur eins ein:
wasen geiles Handy
:-)
*LOL*
Zitat:
Original geschrieben von here_Rigo
langeweile? mach dich ab!
Niedlich Kleiner, nimm lieber ein paar Fahrstunden, haste dringend nötig!
hth
Zitat:
Original geschrieben von here_Rigo
@ besonnenfahrer
weißt du eigentlich wann die abschleppen...? *kopfschüttel*IN SOLCHEN FÄLLEN JA!!!!
sowie der hinter der einfahrt liegende nutzer sich in seinem ungestörtem zugang/zufahrt gestört fühlt ....
er MUß zwar in vorauslage gehen bekommt es aber zu 100 % wieder incl aller ihm entstandenen kosten .....