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Strafzettel, aber warum...??

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 21:14

Hey,

habe letzte woche so wie auf dem foto zu sehen ist geparkt und habe dabei nen strafzettel in höhe von 25€ kassiert. mein arbeitskollege mit dem schwarzen alfa hat ebenfalls nen blaues knöllchen bekommen.

jetzt wundern wir uns aber WARUM...?

da steht kein schild, dass man da nicht parken darf. es sind sogar parklinien eingezeichnet. dies ist zwar eine einfahrt, muss vielleicht besser schreiben, war eine einfahrt. da das gras vor den toren schon ziemlich hochgewachsen und das schloss schon heftigst verrostet ist. ein schild hier nicht parken wege der einfahrt ist auch nicht angebracht.

irgendwie weigere ich mich diese 25€ zu zahlen.

achja, in dem strafzettel der heute kam stand drinne, ich hätte andere autos damit behindert....

Gruß Florian

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107 Antworten
Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 21:20

bild 2

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 21:20

bild 3

Sind die Bilder von dem Tag des Strafzettels? Fahr doch mal mit nem Ausdruck zur Busgeldstelle.

Wenn du rechtschutzversichert bist kannst ja mal klagen.

PS. Vielleicht wollte der Wohnwagen da hinten über den Zaun

Hey Flo,

ich denke aber das es trotzdem wegen der Einfahrt sein soll. Hab auch schon blöde Knöllchen bekommen, bei Weimar vor meiner damaligen Stammdisco haben alle neben der Strasse aufm Gehweg(der wahnsinnig breit ist) geparkt, nirgendwo ein Schild oder sowas, ging immer gut, jahrelang und nach 4jahren ein Knöllchen wegen: PARKEN AUF DEM GEHWEG, solche Spinner echt mal. Das nächste mal stell ich meinen Wagen mitten auf der Strasse ab :D

Greetz Silvio

am 27. Oktober 2004 um 21:28

du hast ne Einfahrt zugeparkt...

Evtl. ist das für die Feuerwehr von bedeutung

Wäre es f+r die Feuerwehr hätten sie die Fahrzeuge abgeschleppt.

Einfahrt? Wer macht Parkplätze vor ne Einfahrt?

Hallo,

Irgend einen Grund finden die immer.

Viele Arbeiten auf Prämienbasis, jedes Knöllchen bringt Geld.

Aber auf den Bildern ist ja wirklich kein Verstoß zu erkennen.

Würde Widerspruch einlegen.

Ich sollte mal 15€ zahlen weil angeblich meine Parkscheibe falsch eingestellt war. Auch so ein Witz.

Da ich eine Rechtschutz habe, gebe ich so Sachen immer meinem Anwalt.

Mfg

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 21:38

Zitat:

Original geschrieben von TheRealKoston

du hast ne Einfahrt zugeparkt...

Evtl. ist das für die Feuerwehr von bedeutung

nene, is keine feuerwehrausfahrt, da hätte sonst nen extra schild gestanden.

und was soll da bitte abfackeln...? das is der abstellplatz vom nahgelegenen renaultautohaus.

Florian

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 21:39

Zitat:

Original geschrieben von souler22

Sind die Bilder von dem Tag des Strafzettels? Fahr doch mal mit nem Ausdruck zur Busgeldstelle.

Wenn du rechtschutzversichert bist kannst ja mal klagen.

PS. Vielleicht wollte der Wohnwagen da hinten über den Zaun

ja, die hab ich direkt dann mitm handy geschossen...

Vielleicht hat das AH dich angezeigt. Weil ist ja nur für Kunden oder so! Hatte ich auch schon mal. War in der Disco und habe bei Lidel geparkt, 2Wochen später hatte ich nen Strafzettel.

wenn da kein Schild war, dass Du auf dem Gehsteig parken darfst...

mich haben die mal in Dresden vor der Gläsernen Manufaktur abgezockt... wer den breiten Fussweg kennt, weiss was ich meine... :(

Mir haben sie auch schon mal ne Knolle wg. abgelaufenen TÜVs gegeben, obwohl ich den Wagen auf Privatgrundstück stehen hatte... mal schnell ein Anruf und einen schriftlichen Widerspruch und gut ist´s.

Themenstarteram 27. Oktober 2004 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von AMGaida

Mir haben sie auch schon mal ne Knolle wg. abgelaufenen TÜVs gegeben, obwohl ich den Wagen auf Privatgrundstück stehen hatte... mal schnell ein Anruf und einen schriftlichen Widerspruch und gut ist´s.

*LOL*

die sind echt verrückt.

werde das erstmal meinem daddy geben und der wollte mal seinen anwalt fragen, mal sehen...

Florian

am 28. Oktober 2004 um 4:36

Hi Flo,

auf einem Strafzettel steht doch im Normalfall irgendein Code, der dann auf der Rückseite entziffert werden kann, warum du das Knöllchen bekommen hast. Was steht bei dir drauf?

Wenn die schreiben du hättest jemanden Behindert gibt es so viel ich weiss nur einen Grund, der 25,- Euro kostet:

UNZULÄSSIG GEPARKT AUF GEH- BZW. RADWEGEN

 

Gruss, Michael.

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