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Privatparkplatz & Strafzettel???

Ich hab grad ziemlich Wut.

Folgender Sachverhalt:

Bei uns in der Innenstadt gibt es (wie sicher überall) nur wenige kostenfreie Parkplätze.

Direkt im Innenstadtbereich liegt allerdings die Westsächsiche Hochschule, welche rund 10 Privatparkplätze (gekennzeichnet mit "Parken nur mit Genehmigung WHZ") besitzt. Mit dieser besteht widerum eine Absprache, dass die PP wochentags nach 16:30 Uhr und am WoEnde ganztägig genutzt werden dürfen. So wird das seit mindestens 1 1/2 Jahren auch rege durchgeführt (auch von mir), was noch nie irgendeinen Ärger auslöste. Heute abend (ca. 21:15 Uhr bis 23 Uhr) stand ich wieder dort und zurück am Auto hatte ich eine nette Nachricht von der Ordnungsbehörde über 15 € Gebühr an meiner Scheibe! *grml*

Jetzt frag ich mich, ob es überhaupt rechtens ist, auf Privatparkplätzen Strafzettel zu verteilen oder ob dies nur durch Auftrag des Besitzers möglich ist!?

Kennt sich da jmd. genau aus - im www hab ich nichts passendes gefunden.

Danke schonmal - ich geh mich jetzt abregen!

MfG ...Tobias...

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21 Antworten
am 3. Februar 2007 um 0:42

Das sind doch diese Oberwichtigen, die absolut und auch wirklich in alles ihre Nase reinstecken und tun als ob diese Stadt ihnen persönlich gehört !

Ich kene die eigentlich nur aus dem Fernsehen, vom Durchschalten !

Wie das heißt weiß, ich aber Polizistenalltag oder so ein Käse da läuft ein Kamerateam hinter und da kannst mal was sehen !

Da spielt der Wachtmeister auch schon mal den oberhalten Scherriff, wenn 3 14 jährige Bengel im Vorbeigehen an einen alten Blecheimer getreten haben.

Denen erzählt er aber dann was - die 3 rollen nur mit den Augen - absolut nicht beidruckt ! :D:D

Was soll das darstellen ?

Auf jeden das Ordnungsamt macht das hab ich gesehen, daß die so rumspinnen, die suchen regelrecht nach irgendwas das nicht in Ordnung ist.

Gefallen würde ich mir das nicht lassen, wenn mit dem Besitzer was vereinbart wurde obwohl ein Schild für Fremde aufgestellt wurde.

Du mußt halt mit dem der das Sagen auf dem Grundstück hat, da hin bzw. elleine hin und auf denjenigen verweisen der das erlaubt hat.

Das ist halt die Stadt die machen ihre Gesetze selbst und kontrolieren diese mittlerweile auch nach eigenen Richtlinien !

Wenn du es zuläßt kommen sie dir in deine Einfahrt und sagen dir noch wie hier geparkt wird !

Ich kanns mir schon vorstellen der eine hat da mal irgend ein Verbotsschild gebraucht oder wollte eine Schranke aufstellen und durfte nicht, dafür hat er sich jetzt die eingebrockt !

Ja wozu diese Schranke, wir haben da schon ein Auge drauf und Geld kommt auch in die Stadtkasse.

Das muß der unterbinden !

am 3. Februar 2007 um 7:42

Auf privat Grundstücken kann die Polizei, bzw. das Ordnungsamt nicht einschreiten (beim falsch parken), da die Grundlage eine andere ist als die im öffentlichen verkehrsraum !

Hier kann das nur der Privatmann / Person machen (auf dem Grundstück), jedoch kann er eine Anzeige schreiben (kann und darf jeder), jedoch muß der Grund nachvollziehbar sein, und auch ein e ine rechtliche Grundlage darstellen !

Desweiteren dürfen aber z.B. Tüv oder Au abgelaufene Fahrzeuge auf privat Grundstücken geschrieben werden (sofern diese gesiegelt sind / zugelassen sind) !!!

Wenn diese Regelung bei dir so gehandhabt wird, und diese nur mündlich exestiert, kannste nicht mal darauf plädieren, wenn es sich von jetzt auf gleich ändert (wenn z.B. Beschwerden vorliegen), leider, denn dann besteht Handlungsbedarf.

Ist denn dieser Zettel / Verwarnung schon schriftlich bei dir eingegangen ?????

Erstmal abwarten, was denn in dem Tatbestand drinnsteht, der dir da vorgeworfen wird.

Wir haben hier auch einige, die sich die zettel (Hinweise auf das Fehlverhalten) unter den Wischer geklemmt werden, jedoch nie vom Ordnungsamt angebracht wurden.

Ansonsten mit den Personen zusammensetzen die da alle von der regelung des parkens gebrauch gemacht haben, dem Sachbearbeiter vortragen und abwarten, nach Rücksprache werden / würden die die Verwarnung einstellen.

Wichtig ist noch, Privatgelände darf 3. nicht zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht der Fall ist, muß die Privatperson / Eigentümmer selber Anzeige beim Ordnungsamt erstellen, wenn da ein Fahrzeug >falsch< parkt !

Hoffe konnte dir helfen, von einem der das täglich macht ;)

Mfg: Christian aus Köln

Es wertden oeffentliche Parkplaetze sein, die einer Einschraenkung unterliegen.

An Parkplaetzen fuer Taxies oder fuer Behinderte darfst Du ja auch nicht parken.

Ausserdem denk ich mal, dass gerade bei Schulen und staatlich finanzierten Lehranstalten selbstverstaendlich das Ordnungsamt fuer Ordnung sorgt. Sollen die Schulen etwa eigne Ordnungskraefte unterhalten?

Gruss

Joe

Naja, ich studiere an der WHZ und komme mehrmals täglich an dem Parkplatz vorbei und habe dort noch nie einen Strafzettel an einem Auto gesehen! Obwohl dort ja immer andere Autos stehen und nicht nur angehörige der WHZ, wenn man das mal beobachtet...

Allerdings muss ich sagen, sind die Politessen hier in Zwickau ne echte Plage! Hier kannst du sogut wie nirgends 5 Minuten stehen ohne einen Zettel dran zu haben! So extrem hab ich das echt noch nirgends erlebt... Bei mir in der Straße laufen 5 mal täglich 2 Politessen durch... Der hammer sag ich euch, strafzettel im akkord schreiben! Hab das mal beobachtet, also auf 200Meter schreiben die pro durchgang ca. 5 Zettel...

Gestern abend sind die Politessen echt wieder untenrum nass geworden glaub ich!

Ich bin dann nochmal am Hauptmarkt gewesen (die Ortskundigen wissen, was ich meine), wo am WoEnde stets genug (auch Auswärtige) PKW parken und die Zwickauer Gastronomie beglücken - ich sag mal es waren 80 - 100 Autos / Uhrzeit gg. 23 Uhr - alle haben vernünftig geparkt - keiner wurde behindert - keine Feuerwehrzufahrt zugestellt - aber JEDER hatte einen Zettel dran.

Es ist echt nichtmehr normal - bis keiner mehr in die Gaststätten und Bars geht und letztendlich die Gerwebesteuer ausbleibt, weil sie Konkurs anmelden.

Aber um sowas zu erkennen müsste man ja um 3 Ecken denken, was evtl. dem ein oder anderem nicht gegeben ist.

MfG ...Tobias...

Da muss ich doch gleich ma doof fragen, steht überhaupt irgendwo nen Schild, dass man auf dem Hauptmarkt ne parken darf? Weil hab dort auch schon öfters gestanden und noch nix dran gehabt...

Aber über die Straßenverhältnisse und Parkmöglichkeiten brauchen wir ja nicht reden, so schlimm hab ich das noch nirgends erlebt!

Soweit ich es in Erinnerung hab ist das eine Parkverbotszone ab Zufahr Alex bis Haltestelle Zentrum!

Aber verstehen muss man es sowieso nicht!

am 3. Februar 2007 um 13:29

Habt ihr noch nicht gemerkt, daß wir in einer völlig verückten Welt leben ? :D

Hier bei uns gibt ein großes Sportwarengeschäft mit ca 10 öffentliche Parkplatze mit 1 Std Parkdauer, davon sind tatsäch 3 Behindertenparkplätz aber erst seit 2 Jahren oder so ! Natürlich sind das zuwenigParkplätze, weil wahrscheinlich 3 Angestellte schon dort parken ! Da lungert ständig ein sog. Parksheriff ( hauptsächlich natürlich schön versteckt ).

Nichts gegen die armen Behinderten, aber Mountenbikes und Skiausrüstungen werden sie nicht brauchen ! :D

am 3. Februar 2007 um 13:38

Hallo,

also wenn Du Deine Erlaubnis bezeugen kannst und auch zeigen kannst, dass sich seither nichts an dieser Absprache geändert hat, sieh' dem locker entgegen. Kannst ja als nette Revanche mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen - immer wieder gern gesehen ;-)

Wenn nicht: Keine Ahnung was dann passiert: So 'ne Hochschule ist ja schließlich i.d.R. was Öffentliches, und vielleicht gibt es da dann doch irgendwie eine Regelung, dass dort eine exekutive Gewalt doch ein Mitspracherecht hat.

Ciao,

Sven

Zitat:

Original geschrieben von CEEDEE

Auf privat Grundstücken kann die Polizei, bzw. das Ordnungsamt nicht einschreiten (beim falsch parken), da die Grundlage eine andere ist als die im öffentlichen verkehrsraum !

ähm...

im hier geschilderten fall, ist der parkplatz (trotz privatgelände) öffentlicher verkhersraum!

Na mal schauen - ich warte erstmal auf das Schreiben! Da ich nächste Woche sowieso in den Urlaub fahre, denk ich, dass sich die Ordnungsbehörde ein wenig gedulden wird/muss!

Und dann seh ich weiter!

Zitat:

Original geschrieben von gsus

Da ich nächste Woche sowieso in den Urlaub fahre, denk ich, dass sich die Ordnungsbehörde ein wenig gedulden wird/muss!

ähm...

das für die das datum des postausgangsstempüel maßgeblich ist, ist dir bekannt?

und du somit auch für mahngebühren usw. aufkommen musst?

Wenn ich das Schreiben nicht spätestens nächste Woche Freitag habe, kann ich nicht jeden Tag 2x 600km fahren, nur um den Briefkasten zu leeren - Urlaub ist Urlaub.

am 3. Februar 2007 um 16:03

Dann mach Urlaub und scheiß auf die 15 € ! :D

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